Besuch von Plenarsitzungen des Nationalrates und des Bundesrates
Die Plenarsitzungen des Nationalrates und Bundesrates sind grundsätzlich öffentlich. Zuhörerinnen und Zuhörer sind herzlich eingeladen, die Sitzungen von der Besuchergalerie des Nationalratssitzungssaals bzw. von den Besucherplätzen im Bundesratssitzungssaal mitzuverfolgen. Erforderlich dafür ist neben einer (kostenlosen) Eintrittskarte ein amtlicher Lichtbildausweis. Außerdem gilt für den Zutritt ein Mindestalter von 10 Jahren, Personen unter 14 Jahren brauchen eine erwachsene Begleitperson. In begründeten Einzelfällen kann von der Parlamentsdirektion allerdings eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Eintrittskarten und Zugang
Eintrittskarten sind an den Sitzungstagen direkt bei den Publikumszugängen erhältlich. Bei Gruppen über fünf Personen ist eine Anmeldung erforderlich. Für Einzelpersonen sind im Regelfall Plätze vorhanden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, sich für die gewünschte Sitzung anzumelden. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Anmeldung den Zutritt, jedoch nicht die Reservierung eines Sitzplatzes garantiert. Der Besuch einer Sitzung wird in der Regel auf eine Stunde beschränkt, damit möglichst viele Personen zuhören können. Anmeldungen per e-mail unter sicherheitsabteilung@parlament.gv.at bzw. telefonisch unter 01 401 10 DW 2482 oder 2333.
Der Zugang zu den Nationalratssitzungen erfolgt beim Besuchereingang / Publikumsstiege 1 und 2 (Seite Schmerlingplatz). Der Zugang zu den Bundesratssitzungen erfolgt über den Zentraleingang (Eingang Besucherzentrum).
Sicherheitskontrollen
Aus Sicherheitsgründen finden in den Eingangsbereichen des Parlaments Scanner-Kontrollen von Taschen, Mänteln u. ä. sowie eine Eingangskontrolle mit Metalldetektoren und Handsonde statt. Gegenstände, die eine Gefährdung darstellen können (z.B. Schirme, Taschenmesser, Ferngläser, Flugblätter) sind an der Garderobe vor der Besuchergalerie bzw. in Schließfächern bei den Publikumsstiegen 1 oder 2 zur Verwahrung abzugeben, größere Gepäckstücke (Koffer, Rucksäcke, etc.) dürfen nicht in das Parlamentsgebäude mitgenommen werden. Eine Verwahrung dieser großen Gepäckstücke vor Ort ist aus Platzgründen leider nicht möglich. Da die Sicherheitskontrollen einige Zeit in Anspruch nehmen, kann es beim Einlass zu Verzögerungen kommen.
Besondere Hinweise
Für behinderte Personen sind Rollstuhlplätze und eine Ausstattung mit Hörbehelfen eingerichtet. Jede schwer gehbehinderte Person (Rollstuhlfahrerin/Rollstuhlfahrer) bedarf als Zuhörerin/Zuhörer einer Nationalratssitzung einer eigenen Begleitperson, um im Gefahrenfall eine Evakuierung über die Stiegenhäuser sicherzustellen, da Lifte im Brandfall nicht benützt werden können. Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, die nicht gemeinsam mit einer Begleitperson erscheinen können, werden ersucht, ihr Kommen spätestens drei Arbeitstage vor dem geplanten Besuch anzumelden: Sicherheitsabteilung, Tel. ++43-1-40110-2333. So kann die Beistellung einer Begleitperson veranlasst werden.
Ton- und Bildaufnahmen von den Sitzungen des Nationalrates und des Bundesrates sind Besucherinnen und Besuchern nicht erlaubt, Kameras und andere Aufnahmegeräte sind an der Garderobe zu deponieren. Selbstverständlich kann auch die Benützung von Mobiltelefonen im Sitzungssaal nicht gestattet werden
Rückfragen
Sicherheitsabteilung, Tel. ++43-1-40110/2333 oder 2805
Plenarsitzungstermine
Tagesordnungen