LETZTES UPDATE: 06.03.2012; 05:11
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Besuch von Sitzungen der Bundesversammlung

Für Interessierte besteht grundsätzlich die Möglichkeit, an Sitzungen der Bundesversammlung teilzunehmen.

Die Bundesversammlung tagt nur sehr selten, so zum Beispiel alle sechs Jahre zur Angelobung des Bundespräsidenten.

Leider ist das Platzangebot bei diesen Sitzungen sehr beschränkt, weshalb Zutrittskarten nur nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Plätze vergeben werden.

Fest- und Gedenksitzungen sind geschlossene Veranstaltungen. Der Zutritt ist geladenen Gästen vorbehalten.

Unterpunkte anzeigen Kartenreservierung

Abteilung Veranstaltungsservice und Parlamentsführungen, Tel. +43-1-40110/2798.

Unterpunkte anzeigen Zutritt zum Parlamentsgebäude

Um als ZuhörerIn an einer Sitzung der Bundesversammlung teilnehmen zu können, ist neben einer Eintrittskarte ein amtlicher Lichtbildausweis erforderlich.

Für den Zutritt gilt ein Mindestalter von 10 Jahren, Personen unter 14 Jahren benötigen eine erwachsene Begleitperson.

Jede schwer gehbehinderte Person (RollstuhlfahrerInnen) muss als ZuhörerIn einer Sitzung eine eigene Begleitperson mitbringen, um im Gefahrenfall eine Evakuierung über die Stiegenhäuser sicherstellen zu können.

Die Lifte können im Brandfall nicht benützt werden. RollstuhlfahrerInnen, die nicht gemeinsam mit einer Begleitperson erscheinen können, werden ersucht, sich bis spätestens drei Arbeitstage vor dem geplanten Besuch anzumelden:

Infoshop, Tel.+43-1-40110-2482.

So kann die Beistellung einer Begleitperson veranlasst werden.

Unterpunkte anzeigen Einlass und Zugang

Der Zugang zu Sitzungen der Bundesversammlung erfolgt über die Publikumsstiegen 3 und 4 (Seite Rathausplatz). Einlass ist ca. 30 Minuten vor Sitzungsbeginn.

Unterpunkte anzeigen Ton- und Bildaufnahmen

Ton- und Bildaufnahmen von den Sitzungen der Bundesversammlung sowie die Benützung von Mobiltelefonen sind untersagt.

Kameras und andere Aufnahmegeräte sind an der Garderobe zu deponieren.