Standort
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Plenarsitzungen des Nationalrates und des Bundesrates
Die Sitzungen des Nationalrates und des Bundesrates sind für Interessierte grundsätzlich öffentlich zugänglich. Für den Zutritt zum Gebäude benötigen Sie einen gültigen Lichtbildausweis, mit dem Sie eine kostenlose Zutrittskarte erhalten. Für den Zutritt ist ein Mindestalter von 10 Jahren vorgesehen. Bis zu einem Alter von 14 Jahren ist es notwendig, in Begleitung eines Erwachsenen zu kommen. Allerdings kann die Parlamentsdirektion in begründeten Einzelfällen eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
Zutrittskarten und Eingang
Die Zutrittskarten sind bei NR-Sitzungen bei den Publikumsstiegen 1 und 2 (Seite Schmerlingplatz), bei BR-Sitzungen direkt im BesucherInnenzentrum kostenlos erhältlich. Bitte beachten Sie, dass Sie einen amtlichen Lichtbildausweises benötigen.
Für Einzelpersonen sind im Normalfall Sitzplätze vorhanden, auch ohne Anmeldung. Für Gruppen über fünf Personen ist eine Anmeldung in jedem Fall nötig.
Der Besuch von Sitzungen ist grundsätzlich auf eine Stunde beschränkt, da möglichst vielen ZuhörerInnen ein Besuch ermöglicht werden soll.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Anmeldung zwar den Zutritt garantiert, jedoch nicht die Reservierung eines Sitzplatzes.
Anmeldung und Information
Gruppen können sich für einen Besuch einer Plenarsitzung bei der Sicherheitsabteilung im Parlament voranmelden und ihre Eintrittskarten reservieren:
per E-Mail:
sicherheitsabteilung@parlament.gv.at
per Telefon: +43/(0)1/401 10/2482 (Galeriebesuch)
+43/(0)1/401 10/2805 (Hausbegehungen)
Für weitere Informationen und Rückfragen können sich Interessierte gerne an die Sicherheitsabteilung im Parlament wenden:
per E-Mail:
sicherheitsabteilung@parlament.gv.at
per Telefon: +43/(0)1/401 10/2805
Der Zugang zu den Nationalratssitzungen erfolgt beim Besuchereingang bei den Publikumsstiegen 1 und 2 (Seite Schmerlingplatz). Der Zugang zu den Bundesratssitzungen erfolgt über das BesucherInnenzentrum (von der Ringstraße).
Sicherheitskontrollen
Aus Sicherheitsgründen finden im Eingangsbereich des Parlaments Scanner-Kontrollen (Taschen, Mäntel, u. Ä.) und Eingangskontrollen mit Metalldetektoren und Handsonden statt.
Da die Sicherheitskontrollen einige Zeit in Anspruch nehmen, kann es beim Einlass zu Verzögerungen kommen. Gegenstände, die eine Gefährdung darstellen können, sind an der Garderobe abzugeben. Dazu zählen u. a. Schirme, Taschenmesser, Ferngläser oder Flugblätter.
Größere Gepäcksstücke wie Koffer oder Rucksäcke dürfen nicht ins Parlamentsgebäude mitgenommen werden. Eine Verwahrung dieser großen Gepäcksstücke ist aus Platzgründen vor Ort leider nicht möglich.
Besondere Hinweise
Für behinderte Personen sind in den Sitzungssälen Rollstuhlplätze und auch Hörbehelfe vorhanden, so dass sie Sitzungen ohne Mühe besuchen können.
Für gehbehinderte Gäste (RollstuhlfahrerInnen) ist es nötig, dass sie eine Begleitperson mitbringen. Es soll so im Gefahrenfall eine Evakuierung über die Stiegenhäuser möglich sein, da die Lifte im Brandfall nicht benützt werden dürfen.
Sollte es RollstuhlfahrerInnen nicht möglich sein, in Begleitung zu kommen, stellt die Sicherheitsabteilung eine Begleitperson bei. Dafür ist es allerdings nötig, sich bis spätestens drei Arbeitstage vor dem geplanten Besuch anzumelden.
Ton- und Bildaufnahmen von den Sitzungen des Nationalrates und des Bundesrates sind BesucherInnen nicht erlaubt, Kameras und andere Aufnahmegeräte sind an der Garderobe zu deponieren.
Selbstverständlich kann auch die Benützung von Mobiltelefonen im Sitzungssaal nicht gestattet werden.

