LETZTES UPDATE: 14.05.2013; 14:58
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Sanierung des Parlamentsgebäudes

Über die Notwendigkeit der Sanierung sind sich alle Fraktionen einig. Die Vorbereitungen für die Sanierung des Parlamentsgebäudes laufen nach Plan. Im Rahmen des Verfahrens zur Auswahl eines Generalplaners konnten Anträge bis zum 22. März 2013 eingebracht werden. Die Entscheidung, wer als Generalplaner für die Parlamentssanierung verantwortlich sein wird, fällt Ende 2013.

Auswahlverfahren Generalplaner

Mit der Konstituierung der Kommission am 20. Dezember 2012 startete das Verfahren zur Auswahl eines Generalplaners für die Sanierung des historischen Parlamentsgebäudes. Das im Oktober 2012 bestellte Gremium ist mit sieben nationalen und internationalen FachpreisrichterInnen prominent besetzt.

In der konkreten Ausgestaltung des mehrstufigen Verhandlungsverfahrens gemäß Bundesvergabegesetz 2006 i.d.g.F. wurde Wert darauf gelegt, qualitative Vorteile eines Architekturwettbewerbs wie z.B. eine anonymisierte Wettbewerbsphase einzubauen. Das Verfahren wurde im Einvernehmen mit den Mitgliedern der Auswahlkommission erstellt, wobei zahlreiche Vorschläge der Architektenkammer berücksichtigt werden konnten.

Der Weg eines neuerlichen Architektenwettbewerbs wurde aus rechtlichen Gründen nicht beschritten, da laut Vergaberecht bei einem Architektenwettbewerb bis zum Schluss Anonymität gewährleistet sein muss.

Die Entscheidung, wer als Generalplaner für die Parlamentssanierung verantwortlich sein wird, fällt Ende 2013. Das gab Nationalratspräsidentin Barbara Prammer bei einer Pressekonferenz bekannt. Nachdem die Ausschreibungsfrist der Bewerbungs- und Präqualifikationsphase am 22. März geendet hat, werden nun im Rahmen eines Vorprüfverfahrens von der international besetzten Auswahlkommission zehn BewerberInnen ermittelt, die dann in einer weiteren Stufe ein Qualitätsangebot und ein wirtschaftliches Angebot legen müssen. Der Gesamtumfang der Sanierung wird von der Politik aufgrund des Qualitätsangebots um die Jahreswende 2013/14 festgelegt. Bis dahin könne man über die Kosten auch keine seriösen Auskünfte geben, sagte Prammer.

Jedenfalls gehe es bei diesem komplexen Projekt nicht nur um bauliche Fragestellungen, sondern auch darum, eine Antwort auf die Weiterentwicklung des Parlamentarismus zu geben.

Lebensläufe der FachpreisrichterInnen

Gesamtkonzept Parlament

Unter Berücksichtigung des gleichzeitig zum Sanierungskonzept erstellten Nutzungskonzepts entstand ein Gesamtkonzept für das Hohe Haus. Das Ziel ist, neben der Beseitigung der Mängel auch den Betrieb des Gebäudes effizienter und ökologischer zu machen.

Gesamtkonzept zur Generalsanierung des Parlaments liegt vor (18.01.2011)

Sanierungsbedarf

Sowohl die Konstruktionen im Dachbereich als auch die Holztragewerke des Gebäudes haben ihre statische Lebensdauer bereits überschritten. Das bedeutet, dass die Eindeckung des Daches in den kommenden Jahren dringend erneuert werden muss und auch Teile der Dachkonstruktion zu sanieren sind.

Erhebliche Mängel stellten die ExpertInnen auch im Bereich des Brandschutzes sowie bei den Elektroinstallationen des Gebäudes fest. Die Sicherheitsbeleuchtung entspricht nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Weiterer Sanierungsbedarf besteht bei den haustechnischen Anlagen. Darüber hinaus ist der Einbau zusätzlicher Treppenhäuser notwendig, um in Notfällen eine Evakuierung von BesucherInnen und im Parlament tätigen Personen sicherzustellen.