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Elektronische Zustimmung zu Bürgerinitiativen und Petitionen
Mit der neu geschaffenen elektronischen Zustimmungserklärung zu Bürgerinitiativen und zu Petitionen bietet das Webportal des Parlaments eine Möglichkeit direkter BürgerInnenbeteiligung.
Neue Möglichkeit der BürgerInnenbeteiligung
BürgerInnen können nun dem Anliegen einer im Nationalrat rechtsgültig eingebrachten parlamentarischen Bürgerinitiative bzw. Petition oder im Bundesrat eingebrachten Petitionen elektronisch zustimmen. Dies dient der Abbildung der politischen Interessenlage und hat für die Beratungen im Nationalrat informativen Charakter.
Online zustimmen
Die elektronische Zustimmungsmöglichkeit ist in der Liste der Bürgerinitiativen bzw. Petitionen durch folgendes Symbol
gekennzeichnet. Durch Anklicken dieses Symbols wird das entsprechende Formular aufgerufen.
Wer kann zustimmen?
Für die Abgabe einer elektronischen Zustimmungserklärung sind die Vollendung des 16. Lebensjahrs sowie die österreichische Staatsbürgerschaft notwendig. Dies entspricht den gemäß § 100 GOG-NR für die Unterstützung geltenden Voraussetzungen.
Wie erfolgt die Zustimmung?
Bei Abgabe der Zustimmungserklärung ist die Erfüllung dieser Voraussetzungen durch Ankreuzen auf dem elektronischen Formular zu bestätigen. Anzugeben sind ferner: Zu- und Vorname, Postleitzahl, Ort, Staat sowie eine funktionsfähige E-Mail-Adresse, an die ein Link zur Bestätigung der Zustimmung übermittelt wird. Darüber hinaus ist aus Sicherheitsgründen ein auf dem Formular angegebener Code in ein Eingabefeld zu übertragen.
Zustimmende Personen, die ihr Einverständnis mit der Veröffentlichung ihrer Daten erklären, werden unter dem Link „Zustimmungen anzeigen“ gelistet. Darüber hinaus ist es möglich, jeweils die Gesamtzahl der bislang zu einer Bürgerinitiative/Petition abgegebenen Zustimmungserklärungen (inkl. die Anzahl der Erklärungen von nicht veröffentlichten Personen) abzurufen.
Bis zum Abschluss der Beratungen im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen steht die elektronische Zustimmungsmöglichkeit offen.
