Das geplante Spekulationsverbot für die öffentliche Hand muss vorläufig noch warten. Trotz intensiver Verhandlungen konnte bislang keine Einigung über die konkrete Formulierung jener Verfassungsbestimmungen erzielt werden, die auch die Länder und Gemeinden zu einer "risikoaversen" Finanzgebarung und zur Einführung eines modernen Haushaltsrechts verpflichten sollen. Opposition und Regierungsparteien sind sich zwar weitgehend einig, nicht alle Bundesländer wollen den erzielten Kompromiss jedoch akzeptieren. Widerstand kommt laut BZÖ und Grünen vor allem aus Niederösterreich. Nun soll weiterverhandelt werden, ein nächster Anlauf für einen Nationalratsbeschluss wäre im März möglich.
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Parlamentskorrespondenz Nr. 144/2013
Parlamentskorrespondenz Nr. 131/2013 (Ausschussberatungen)
