Parlamentskorrespondenz Nr. 515 vom 23.11.1999

VOLKSBEGEHREN UND REGIERUNGSVORLAGEN

Beamtendienstrecht, Straßenbenützungsabgabe, Pensionsanpassung

Wien (PK) - Das Familien-Volksbegehren und drei Regierungsvorlagen zur Pensionserhöhung, zum Beamten-Dienstrecht und zur Straßenbenützungsabgabe sind - neben den von Grünen und Freiheitlichen eingebrachten Anträgen - die ersten vier Gesetzesinitiativen, die dem Nationalrat zur Beratung vorgelegt wurden.

Das vom Österreichischen Familienbund initiierte Familien-Volksbegehren, das Mitte September zur Unterzeichnung auflag, wurde von 183.154 ÖsterreicherInnen unterstützt. Das entspricht einem Stimmenanteil von 3,17 % der Stimmberechtigten. Folgende Forderungen werden von den UnterzeichnerInnen aufgestellt: Sofortige Einführung von "Karenzgeld für alle", Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Sekten und vor Gewalt in den Medien, Auszahlung von Kinderbetreuungsgeld, Schülerfreifahrt auch für Schüler und Lehrlinge in Internaten, voller Kostenersatz für Zahnspangen. (1. d.B.)

Die von der Regierung vorgelegte Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes und damit in Zusammenhang stehender Gesetze hat ausschließlich formale Anpassungen zum Inhalt. So müssen etwa in mehreren Rechtsvorschriften die Verweise auf das Mutterschutzgesetz und das Elternkarenzurlaubsgesetz adaptiert werden, nachdem sich durch deren umfassende Novellierung viele Bezeichnungen und Paragraphen geändert haben. Weiters werden mittlerweile überholte oder gegenstandslos gewordene Regelungen aufgehoben und kleinere Unstimmigkeiten bereinigt. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass die Gesetzesvorlage im zuständigen Ausschuss ergänzt wird, wenn es zu einer Einigung bei den Gehaltsverhandlungen mit den Beamten kommt. (2 d.B.)

Das österreichische Straßenbenützungsabgabegesetz muss mit der geänderten EU-Richtlinie, die bei den Straßenbenützungsgebühren eine neue Tarifgliederung vorsieht, in Einklang gebracht werden. Künftig sind die Abgabensätze einerseits nach ökologischen Kriterien und andererseits nach der Zahl der Achsen des Kraftfahrzeuges bzw. der Fahrzeugkombination abgestuft, wobei es drei Emissionsklassen (Euro II, Euro I und ohne Euro-Einstufung) gibt und zwischen Fahrzeugen mit bis zu drei Achsen bzw. solchen mit vier Achsen und mehr unterschieden wird.

Diese neue Abgabenstruktur führt insbesondere zu einer deutlichen Entlastung von Kraftfahrzeugen (Fahrzeugkombinationen) mit bis zu drei Achsen, die laut Regierungsvorlage durch eine höhere Besteuerung der Kraftfahrzeuge mit vier oder mehr Achsen nicht ausgeglichen werden kann. Insgesamt rechnet die Regierung mit einem Einnahmenausfall in der Größenordnung von rund 100 Mill. S jährlich. Da die neuen Abgabensätze erst mit 1. Juli 2000 eingeführt werden, wird die Jahresabgabe 2000 durch jeweils eine Halbjahresabgabe für das erste und das zweite Kalenderhalbjahr ersetzt. (3  d.B.)

Eine von der Regierung beantragte Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes dient der Vorbereitung der Pensionserhöhung 2000. In den Erläuterungen heißt es, es sei beabsichtigt, die Pensionsanpassung nicht ausschließlich linear, d.h. mit prozentuellen Erhöhungen vorzunehmen. Vielmehr sollen durch die Einbeziehung von Fixbetrags-Komponenten die Bezieher kleiner Pensionen begünstigt werden (4. d.B.)

Wien (PK) - Die von der Regierung nachgereichten Ergänzungen zu zwei dem Nationalrat im November vorgelegten Gesetzesvorschlägen betreffen die mit den Seniorenvertretern vereinbarte Pensionserhöhung. Demnach werden die Pensionen im kommenden Jahr um mindestens 0,6 % erhöht, für Bezieher kleinerer Pensionen ist eine Erhöhung von bis zu 2,5 % vorgesehen. Der Beirat für die Renten- und Pensionsanpassung hatte lediglich eine Pensionsanhebung um 0,4 % empfohlen.

Konkret schlägt die Regierung vor, Pensionen bis zu 7.000 S um 1,5 % zu erhöhen, Pensionen zwischen 7.000 S und 8.000 S - linear gestaffelt - zwischen 1,5 % und 2,5 %, Pensionen über 8.000 S bis einschließlich 9.750 S um 200 S und Pensionen über 9.750 S bis einschließlich 10.400 S - ebenfalls linear abgestuft - um 200 S bis 135 S. Pensionen über 10.400 S sind um 0,6 % anzuheben, mindestens jedoch um einen Sockelbetrag von 135 S, was bedeutet, dass alle Pensionen unter 22.500 S um mehr als 0,6 % wachsen. Gleichzeitig werden die Ausgleichszulagenrichtsätze für Einzelpersonen um 200 S auf 8.312 S und für Ehepaare um 285 S auf 11.859 S erhöht. Die Pensionserhöhung gilt sowohl für ASVG-Versicherte als auch für Beamte. (Zu 2 d.B. und Zu 4 d.B.)

(Schluss)