Parlamentskorrespondenz Nr. 423 vom 06.07.2000

AUCH HEUTE HEISSE THEMEN IN DER PLENARSITZUNG DES NATIONALRATES

Vom Sicherheitsgesetz und Militärbefugnisgesetz bis zur UVP

Wien (PK) - Am heutigen zweiten Plenartag stehen gleichfalls umstrittene Reformen auf der Tagesordnung. So wird es im Rahmen des Sicherheitspolizeigesetzes für "kriminelle Verbindungen" die "erweiterte Gefahrenerforschung" geben, der "große Spähangriff" soll nur nach einer richterlichen Genehmigung erfolgen. Mit der begleitenden Kontrolle der erweiterten Gefahrenerforschung wird ein weisungsfreier Rechtsschutzbeauftragter betraut. Ein Rechtsschutzbeauftragter wird auch im militärischen Bereich installiert. Keine Einigung wird es auch bei der Neugestaltung der Umweltverträglichkeitsprüfungen geben, soll doch die Verfahrensdauer auf neun Monate reduziert werden.; das Vorverfahren wird nur mehr fakultativ zur Anwendung kommen und das Verfahren zur Erstellung eines Umweltverträglichkeitsgutachtens wird einfacher und flexibler gestaltet.

Vor Eingang in die Tagesordnung gab der Vorsitz führende Präsident Dr. Fischer bekannt, dass von der freiheitlichen Fraktion eine Dringliche Anfrage an den Finanzminister betreffend "Finanzdesaster der Bank Burgenland" eingebracht wurde. Im Anschluss an die um 15 Uhr beginnende Debatte über diese Anfrage ist ein Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag betreffend einen V-Antrag zum Thema potenziell gefährliche Hunde angesetzt.

NOVELLIERUNG DES SICHERHEITSPOLIZEIGESETZ ES * EINFÜHRUNG EINES MILITÄRBEFUGNISGESETZ ES UND ÄNDERUNG DES SPERRGEBIETSGESETZES 1995

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Der frühere Innenminister, Abgeordneter Mag. SCHLÖGL (S), verwies zunächst auf die öffentlichen Warnungen, die Vorlagen in der vorliegenden Form zu beschließen. Er bekannte sich - wie früher als Innenminister - auch als Oppositionsabgeordneter zur erweiterten Gefahrenerforschung als Beitrag zu mehr Sicherheit und mehr Rechtssicherheit. Sie bedürfe aber, als Eingriff in Grundrechte, einer effizienten Kontrolle. Der Regierung und den Regierungsfraktionen warf Schlögl vor, in ihrem Reformeifer Ängste der Menschen zu übersehen und ihre Politik des Drüberfahrens und des Demontierens fortzusetzen. Dem gestrigen Tag des Sozialabbaus folge heute der Tag des Abbaus der Bürgerrechte. Den Heeres-Nachrichtendiensten würden Befugnisse eingeräumt, die weit über die in der Verfassung vorgesehenen Aufgaben des Bundesheeres hinausgingen. Der frühere Innenminister bemängelte insbesondere den nicht ausreichenden Rechtsschutz; der Rechtsschutzbeauftragte habe nur die Funktion eines Feigenblatts und sei ein "zahnloser Tiger". Er kündigte namens seiner Fraktion die Anfechtung des Militärbefugnisgesetzes beim Verfassungsgerichtshof an.

Mag. Schlögl habe 1998 als Innenminister auf die Notwendigkeit der erweiterten Gefahrenerforschung hingewiesen, konterte Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) und wertete Schlögls jetzige Ablehnung der Vorlagen als "Feigenblattausrede". An der rechtlichen Absicherung der Vorlagen gebe es keinen Zweifel, beteuerte die Abgeordnete und erinnerte die Sozialdemokraten an die "steirische Spitzelaktion". Sie appellierte an die Sozialdemokraten, zu ihrer seinerzeitigen Willensbildung zu stehen, zumal die erweiterte Gefahrenerforschung gegen die organisierte Kriminalität gerichtet sei. Durch die Einrichtung des Rechtsschutzbeauftragten gebe es eine absolute Garantie gegen Missbrauch, die Qualifikation als "zahnloser Tiger" durch Schlögl erfolge gegen dessen eigene Überzeugung.

Als G-Abgeordneter Dr. PILZ zum Rednerpult ging, gab es aus den Reihen der Regierungsfraktionen "Vernaderer"-Zwischenrufe. Er greife dieses Stichwort gern auf, sagte Pilz, denn bei den beiden Gesetzesvorlagen gehe es um eine gesetzliche Vernaderungsermächtigung und, für Bürgermeister, um den gesetzlichen Zwang zur Vernaderung. Der Mandatar ortete eine "völlig neue politische Kultur", sei doch zum dritten Mal innerhalb von zwei Tagen die Mehrheit im Nationalrat mit der festen Absicht zusammengetreten, einen Verfassungsbruch zu begehen: nach Volksbefragung und Pensionsreform mit der Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes und mit dem Militärbefugnisgesetz. Die Vorlagen seien Kerngesetze einer autoritär verfassten III. Republik und verfassungswidrig, fasste Pilz zusammen, daher würden die Grünen gemeinsam mit der SP eine Verfassungsbeschwerde einbringen. An die Bürgermeister unter den Abgeordneten gewendet, wies Pilz auf deren absolute Auskunftspflicht gegenüber der militärischen Staatspolizei hin, der auch andere öffentliche Einrichtungen unterlägen.

Kritisch wandte sich Pilz dagegen, dass ein Brigadier des Heeres-Nachrichtenamtes Obmann des Verteidigungsausschusses sei. Diese Aussage wurde von Abgeordnetem JUNG (F) umgehend tatsächlich berichtigt: er sei seit über drei Jahren nicht im Dienst des Heeresnachrichtenamts.

Die Rhetorik seines Vorredners Pilz sei bekannt, eröffnete Abgeordneter PLATTER (V) seine Wortmeldung. Man kenne sie aus den Debatten um die besonderen Ermittlungsmethoden. Mit den beiden heute debattierten Vorlagen würde ein wichtiger Beitrag zur Staats- und zur Rechtssicherheit geleistet. Die Kontrolle sei ausreichend, die Einführung des Rechtsschutzbeauftragten stelle eine "gewaltige Verbesserung" dar. Als Untermauerung seiner Auffassung, die Vorlagen seien verfassungskonform, zitierte Platter aus einem Schreiben von Prof. Raschauer.

Auch Bundesminister Dr. STRASSER stützte sich in seiner Argumentation in der Frage der Verfassungskonformität auf zwei Gutachten von Prof. Raschauer. Die Beamten seines Ressorts leisteten hervorragende Arbeit, und das Misstrauen, das ihnen der ehemalige Innenminister Schlögl entgegenbringe, sei neu, sagte Strasser. Der frühere Innenminister wies diese Aussage in einer tatsächlichen Berichtigung zurück. Die Beamten genössen sowohl bei der Bevölkerung als auch international großes Vertrauen, strich Strasser heraus und erinnerte an den großen Heroin-Aufgriff dieser Tage. Es sei "notwendig und richtig", dass die erweiterte Gefahrenerforschung ein Teil der Möglichkeiten der Behörden werde. Durch den zusätzlichen Rechtsschutz würden Flexibilität und Praxisnähe verstärkt, überdies sei man Anregungen des Datenschutzrates und Wünschen der Justiz nachgekommen.

Abgeordneter GAAL (S) qualifizierte das Gesetz als systematischen Verstoß gegen Bürgerrechte und wesentliche rechtsstaatliche Prinzipien. Österreich werde damit zu einem Überwachungsstaat, befürchtete er. Die Forderung nach mehr Rechtssicherheit könne diese Vorlage jedenfalls nicht erfüllen.

Gaal kritisierte, dass nun gegen jeden Bürger auch bloß bei Verdacht und verdeckt ermittelt werden könne und weiters dem Missbrauch des Datenschutzes Tür und Tor geöffnet sei. Der Personenkreis, gegen den ermittelt werden darf, hätte auf Heeresangehörige eingeschränkt werden sollen, auch wären die Sicherheitsbehörden vom Einschreiten der Nachrichtendienste zu verständigen, forderte er. Nach Meinung Gaals ist zudem die parlamentarische Kontrolle der Dienste nicht gewährleistet.

In einem Entschließungsantrag forderte der Redner den Minister auf, dem Ständigen Unterausschuss des Verteidigungsausschusses zur Überprüfung der Nachrichtendienste vierteljährlich über sämtliche aufgrund dieses Gesetzes erfolgten Maßnahmen zu berichten. Überdies stellte Gaal den Antrag auf Rückverweisung der Vorlage an den Ausschuss.

Abgeordneter JUNG (F) hingegen begrüßte das Gesetz als notwendige Kontrolle für die Nachrichtendienste und meinte, damit werde ein weiterer Schritt zur Schaffung von Rechtssicherheit für die Beamten und die Bürger gesetzt. Die Kritik der Oppositionsparteien wies er als unsachlich und unseriös zurück. Scharf ging er dabei mit den Grünen ins Gericht, denen er vorwarf, in verantwortungsloser Weise das Jahr 1934 künstlich heraufzubeschwören.

Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) setzte sich kritisch mit der Tätigkeit der Nachrichtendienste auseinander. Diese hätten sich schon in der Vergangenheit immer gegen Demonstranten gestellt, die für Menschenrechte eingetreten sind, sagte sie. Als skandalös bezeichnete Petrovic das nun gesetzlich verankerte Recht zum lebensgefährdenden Waffengebrauch.

Abgeordneter MIEDL (V) betonte, dieses Gesetz diene den Interessen der Sicherheit und der Verhinderung von Verbrechen. Unverständnis zeigte der Redner für die ablehnende Haltung der SPÖ. Die Materie liege heute fast in der selben Form vor wie die im Vorjahr von der alten Regierung beschlossene Regierungsvorlage, erinnerte er.

Verteidigungsminister SCHEIBNER sah in dem Gesetz eine klare gesetzliche Determinierung in sensiblen Bereichen. Mit Nachdruck wies er Behauptungen der Grünen zurück, wonach jeder Bürger davon betroffen sein könnte. Die Zuständigkeit der militärischen Organe bestehe nur bei Angriffen auf militärische Einrichtungen und Personen durch Mord, Körperverletzung und Sachbeschädigung, unterstrich Scheibner. Der Rechtsschutzbeauftragte, der nun von der SPÖ kritisiert wird, habe zudem wesentlich mehr Rechte, als er nach der von der alten Regierung beschlossenen Vorlage gehabt hätte, stellte er klar.

In einer tatsächlichen Berichtigung stellte Abgeordneter Dr. PILZ (G) fest, dass es unrichtig sei, dass - wie von Minister Scheibner behauptet wurde -  die Vertreter der Grünen in der Datenschutzkommission "an dem Zustandekommen dieser Passagen mitgewirkt" haben. Zudem seien auch strafbare Handlungen ohne Gewaltanwendung miteinbezogen, betonte er. In Richtung des Abgeordneten Jung wies er darauf hin, dass im Ausschuss bestätigt wurde, dass etwa über ihn selbst ein umfangreicher Akt angelegt wurde. 

Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) kam auf eine Aussage von Verteidigungsminister Scheibner im Zusammenhang mit dem ersten Assistenzeinsatzes des Bundesheeres an der burgenländischen Grenze zu sprechen und berichtigte tatsächlich, dass das

Verfahren der Republik Österreich gegen sie wegen Aufruf zur Befehlsverweigerung eingestellt und ihrer Klage gegen die Republik Österreich wegen Verletzung ihrer Grund- und Freiheitsrechte vollinhaltlich stattgegeben wurde.

In einer weiteren tatsächlichen Berichtigung erklärte Abgeordneter Dr. KOSTELKA (S), die Sozialdemokraten haben klar gemacht, dass sie einer Beschlussfassung nur unter der Voraussetzung einer wesentlichen Ausweitung der Rechtsschutzeinrichtungen zustimmen können.

Es sei unerhört und ein Skandal, wenn Abgeordnete Dr. Petrovic die Mandatare mit wilden Tieren vergleiche, erklärte Abgeordneter Ing. WESTENTHALER (F) in einer Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung. Bei der nächsten Präsidiale werde er dies zur Sprache bringen, kündigte er an. Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) regte sodann an, in der Präsidiale eine Debatte über die Handhabung der Sitzungsführung zu abzuhalten, denn es gehe nicht an, dass die Argumente der Oppositionsredner einfach niedergebrüllt werden.

Abgeordneter Dr. PILZ (G) berichtigte weiters eine Aussage von Minister Scheibner und meinte, es sei unwahr, dass in Hinkunft nur mehr die Stammdaten übermittelt werden müssen.

Auch Abgeordnete Mag. STOISITS (G) stellte in einer tatsächlichen Berichtigung klar, dass es Akten über die politische Opposition gebe und die Grünen überwacht werden.

Bundesminister SCHEIBNER betonte, dass er weder die Abgeordnete Petrovic noch irgendein Verfahren, das möglicherweise gegen sie gelaufen ist, angesprochen hat. Denn als Verteidigungsminister, d.h. als Verwaltungsorgan, habe er über getilgte Verfahren und Verurteilungen nicht zu berichten. Er habe lediglich gesagt, dass unter Teilnahme auch von Grünen Protestveranstaltungen gegen den Assistenzeinsatz geplant und vorbereitet worden sind. Zudem vervollständigte er die von Abgeordnetem Pilz angesprochene Aufzählung der Delikte und informierte darüber, dass als Beispiele für strafbare Handlungen ohne Gewaltanwendungen u.a. Verrat, Preisgabe von Staatsgeheimnissen, Ansammlungen von Kampfmitteln im Gesetz aufgelistet sind. Er glaube nicht, dass sich Abgeordneter Pilz ebenso wie die überwiegende Anzahl der Österreicher davon betroffen fühlen.

Abgeordnete Mag. WURM (S) brachte massive Einwände gegen das Sicherheitspolizeigesetz vor: Im selben Maße wie die Befugnisse der Sicherheitspolizei ausgeweitet werden, werden die verfassungsrechtlich garantierten Grund- und Freiheitsrechte eingeschränkt. Diesen Eindruck haben nicht nur die Sozialdemokraten, meinte Wurm, denn auch die Vorsitzende der Richtervereinigung habe von Bespitzelung gesprochen. Im Besonderen kritisierte sie, dass es zu wenig Kontrollmöglichkeiten gebe und der Rechtsschutzbeauftragte bloß ein "zahnloser Tiger" sei. In einem Entschließungsantrag forderte sie den Innenminister auf, einen vierteljährlichen Bericht über den Einsatz des Instrumentariums der erweiterten Gefahrenerforschung dem Parlament vorzulegen.

Abgeordneter Dr. BÖSCH (F) hielt es für demaskierend, dass sich die Grünen Sorgen um Leute machen, die Überfälle auf Kasernen durchführen könnten oder Gruppierungen, deren Ziel die Zerstörung der Strukturen der Republik ist. Den Grünen gehe es seiner Ansicht nach nicht um den Rechtsschutz, sondern um "freie Bahn für die Anarchie". Das Sicherheitspolizeigesetz sei ein adäquates und effizientes Mittel im Kampf gegen die organisierte Kriminalität, zeigte sich Bösch überzeugt, da die Exekutive bereits im Vorfeld bei Vorliegen konkreter Hinweise tätig werden könne. Auch die Nachrichtendienste werden im Gesetz klar geregelt, wobei die Wahrung der Grundrechte garantiert sei.

Innenminister Dr. STRASSER bat um Verständnis dafür, dass er kurz den Saal verlassen musste, um ein Gespräch mit dem Generaldirektor für öffentliche Sicherheit zu führen. Er habe nämlich vor einer halben Stunde die Information bekommen, dass die Bundesrepublik Deutschland wegen eines Staatsbesuches die Schengen-Grenze nach Österreich ab heute Mitternacht bis zum 12.7., 14 Uhr, schließen möchte.

Abgeordnete Dr. LICHTENBERGER (G) wies mit aller Entschiedenheit zurück, dass die Grünen mit Straftaten wie etwa Drogenhandel sympathisieren, wie dies von Abgeordnetem Bösch behauptet wurde. Die Rednerin stand dem Sicherheitspolizeigesetz negativ gegenüber, weil damit eine Gefährdung der Bürgerrechte einhergehe. Der im Gesetz vorgesehene Rechtsschutzbeauftragte sei ihrer Meinung nach nur ein "Schulterschauer", da er keinen Zugang zu den Informationen habe und keine Auskunft erteilen könne.

Abgeordneter MURAUER (V) bezeichnete die Diskussionsbeiträge der Grünen als "letztklassig". Abgeordneter Pilz trat etwa für die Abschaffung des Militärs ein und Abgeordnete Petrovic verglich den demokratischen Staat Österreich mit China, führte er als Beispiele an. Murauer zeigte sich erfreut darüber, dass nach langen und intensiven Diskussionen nunmehr das Sicherheitspolizei- und das Militärbefugnisgesetz beschlossen werden können, da sie mehr Rechtssicherheit für alle Betroffenen bringen. Für ausreichend erachtete er auch die Kontrollinstrumentarien, denn es gebe neben dem zusätzlich eingerichteten Rechtsschutzbeauftragten noch den Unterausschuss für militärische Dienste, das Datenschutzgesetz und die Möglichkeit von straf- und dienstrechtlichen Konsequenzen.

Nach Auffassung der Abgeordneten PFEFFER (S) rücke der totale Überwachungsstaat immer näher. Das Militärbefugnisgesetz wurde im Schnellverfahren zu Wege gebracht, ohne dass auf die Bedenken der Opposition (leichtfertiger Umgang mit den Grundrechten, Fehlen einer ausreichenden parlamentarischen Kontrolle) eingegangen wurde. Sie befürchtete auch, dass ein weisungsgebundener Beamter, den sich der Innenminister selbst aussuchen kann, die Funktion des so genannten Rechtsschutzbeauftragten übernehmen wird.

Es sei unglaubwürdig, wenn sich die Grünen nun als Hüter der Demokratie, der Freiheit und des Parlamentarismus aufspielen, meinte Abgeordneter Mag. MAINONI (F). Denn es waren G-Abgeordnete, die das Rednerpult besetzt hielten und sich ständig des Instrumentariums der Skandalisierung bedienten. Er halte die vorliegenden Novellen für dringend notwendig und wichtig, denn es sei die Pflicht des Gesetzgebers, der Exekutive taugliche und effiziente Mittel in die Hand zu geben.

Die Sozialdemokraten befürworten von der Substanz her die erweiterte Gefahrenerforschung, die gerade im Bereich der organisierten Kriminalität ein wichtiges Instrumentarium darstellt, argumentierte Abgeordneter KIERMAIER (S). Es aber auch legitim, für die Wahrung der Grundrechte der Bürger sowie für ein Höchstmaß an Kontrolle einzutreten. Diese Forderungen würden durch die Regierungsvorlagen jedoch nicht erfüllt, bemängelte er, da etwa der Rechtsschutzbeauftragte, der vom Minister ernannt wird, nur sehr eingeschränkte Auskunftsbefugnisse habe.

Abgeordneter FREUND(V) verteidigte die Vorlagen und unterstrich die Argumente seiner Fraktionskollegen. Die Beamten des Heeresnachrichten- und des Abwehramtes arbeiteten für "unser aller Sicherheit, und das sollte man auch einmal anerkennen".

Abgeordneter Dipl.-Ing. KUMMERER (S) erklärte, er lehne die Regierungsvorlage ab, weil weder die Kompetenzen noch die Kontrollmöglichkeiten zufrieden stellend geregelt seien. Dieser Gesetzentwurf folge der Losung, alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt, und das sei ihm bei dieser brisanten Materie entschieden zu wenig.

Abgeordneter REINDL (F) stellte in Abrede, dass der totale Überwachungsstaat immer näher rücke. Vielmehr sorgten diese Gesetzentwürfe für eine Effizienzsteigerung der Exekutive, und dies auf Basis des Rechtsstaates. Der Rechtsschutzbeauftragte sei in diesem Sinne eine gute Einrichtung, durch den auch die parlamentarische Kontrolle gewährleistet sei.

Abgeordneter LOOS (V) wies die Kritik der Opposition als unbegründet zurück. Die Aufgabenfelder und die jeweiligen Kompetenzen seien klar geregelt und die Kontrolle gewährleistet, weshalb diese Vorlagen nicht nur verfassungskonform, sondern auch im Interesse des Schutzes der Bevölkerung richtungsweisend seien.

Abgeordneter Mag. SCHENDER (F) ging auf die juristischen Aspekte des Militärbefugnisgesetzes ein und konstatierte, dass nach allen Kriterien rechtsstaatlicher Grundsätze dieser Gesetzentwurf zu gutieren sei. Im Übrigen sei die Person des Rechtsschutzbeauftragten ein zusätzliches Mittel des Rechtsschutzes zu den bereits existierenden wie Volksanwaltschaft, UVS sowie VwGH und VfGH.

Bundesminister SCHEIBNER wies darauf hin, dass die Befugnisse des Rechtsschutzbeauftragten durch die genannten Ausnahmeregelungen keineswegs ausgehöhlt würden. Vielmehr sei der Quellenschutz im Interesse der Informanten.

Abgeordneter KÖSSL (V) sprach sich für mehr Rechtssicherheit aus, dem diese Gesetzesinitiativen dienten. Man müsse im Interesse der Bürger der organisierten Kriminalität mit den gebotenen Mitteln entgegen treten.

Abgeordneter Dipl.-Ing. SCHÖGGL (F) verlieh seiner Betroffenheit über den Tod der beiden Soldaten im Burgenland Ausdruck und bezeichnete sodann das Militärbefugnisgesetz als "richtig, wichtig und notwendig". Die im Amt befindliche Regierung sei ein Garant dafür, dass die Interessen der Bürger geschützt werden.

Abgeordneter Mag. TANCSITS (V) bezeichnete das Militärbefugnisgesetz als wichtiges Instrument, mit dem eine essentielle Materie endlich auf eine einwandfreie rechtliche Grundlage gestellt werde. Im Übrigen sei er überzeugt davon, dass die Beamten und die Soldaten auch weiterhin gesetzestreu ihren Dienst verrichten würden, wofür ihnen Dank geschuldet sei.

Abgeordneter KISS (V) sagte, das Motto der Regierung laute: "Bürger, fürchtet euch nicht!" Diese Regierung sorge mit den gegenständlichen Vorlagen für mehr Sicherheit im Interesse der Bürger.

Abgeordneter Dr. PILZ (G) meinte, man habe sich zu entscheiden, ob man sich den Grundwerten des Rechtsstaates verpflichtet fühle, denn dann müsse die Unschuldsvermutung gelten, oder aber den Inhalten dieser Vorlagen, wo jene eben nicht gelte.

In der Abstimmung wurden beide Gesetzesvorlagen mit den Stimmen der Regierungsparteien angenommen. Die Entschließungsanträge der Sozialdemokraten verfielen der Ablehnung.

EURO-UMSTELLUNGSGESETZ-WEHRRECHT – EUGW

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Das Euro-Umstellungsgesetz-Wehrrecht (EUGW) wurde vom Nationalrat einstimmig verabschiedet.

V-F-ANTRAG 168/A BETREFFEND ÄNDERUNG DES BUNDESGESETZES ÜBER DIE PRÜFUNG DER UMWELTVERTRÄGLICHKEIT UND DIE BÜRGERBETEILIGUNG * G-ANTRAG 149/A (E) BEZÜGLICH UMWELTANLAGENGESETZ

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Abgeordnete Mag. SIMA (S) wertete die vorliegende Gesetzesnovelle als "beispiellose Demontage" der Umweltverträglichkeitsprüfung in Österreich. Aus der sinnvollen UVP werde unter dem Deckmantel einer EU-Anpassung ein zahnloses Instrument, klagte sie. Sima zufolge werden künftig drei Viertel aller Großprojekte in einem vereinfachten Schnellverfahren geprüft, bei dem Bürgerinitiativen keine Parteistellung mehr hätten. Für diese Projekte gebe es auch kein Vorverfahren mehr. Es würden aber nicht nur Bürgerrechte beschnitten, sondern auch Schwellenwerte herabgesetzt. "Sie haben dieses UVP-Gesetz nach Strich und Faden abgeräumt".

Sima kündigte eine Klage gegen das Gesetz beim Verfassungsgerichtshof an, da es ihrer Ansicht nach weder verfassungskonform noch EU-Richtlinien-konform ist. Auch für die Wirtschaft werde, so die Abgeordnete, nichts Gutes getan, weil Rechtsunsicherheit geschaffen werde. Ein von Sima eingebrachter Abänderungsantrag greift zum Teil alte Forderungen der Freiheitlichen zum UVP-Gesetz auf und sieht u. a. die Einführung eines UVP-Gutachtens vor.

Abgeordneter Mag. SCHWEITZER (F) hielt seiner Vorrednerin entgegen, dass die Bürgerbeteiligung durch die vorliegende Gesetzesnovelle nicht eingeschränkt werde. Für jeden Nachbarn bleibe die Parteistellung voll inhaltlich gewahrt. Neu sei, dass es ein zweigeteiltes Verfahren, einfache Verfahren auf der einen Seite und UVP-Verfahren auf der anderen Seite, gebe. Dadurch würden aber sogar mehr Projekte als bisher unter das Gesetz fallen.

Schweitzer sieht die neuen Bestimmungen als Ausgleich zwischen Verfahrensökonomie und Aufrechterhaltung der notwendigen Standards. Als besonders positiv qualifizierte er die Parteistellung der Umweltanwälte und die Kumulierung von Teilprojekten zu einem Projekt. Dass die derzeit hohen Schwellenwerte im Bereich der Massentierhaltung gesenkt werden, räumte der Abgeordnete ein, er machte aber geltend, dass die Höchstgrenzen der EU nicht ausgeschöpft würden.

Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G) warf ihrem Vorredner Ahnungslosigkeit vor. Ihr zufolge steht die Gesetzesnovelle unter dem Motto "ÖVP statt UVP", die Vorlage verdiene den Namen UVP-Gesetz nicht mehr. Wirtschaft und Industrie hätten sich das Positive herausgenommen, während Umwelt und Bürger "dramatisch verloren haben". Die Umweltsprecherin der Grünen prophezeit ein Zunehmen der Konflikte. Wenn es keinen Ausgleich im Verfahren gebe, würden die Bürger eben vermehrt auf die Straße gehen.

Der Abgeordneten zufolge unterscheidet sich das UVP-Verfahren künftig nicht mehr von normalen Verfahren. Die Schwellenwerte seien so "aberwitzig", dass das große UVP-Verfahren nur noch für ganz wenige Fälle zur Anwendung gelangen werde. Glawischnig sieht aber auch eine "Lex Ennstal" im Gesetz versteckt. Verkehrsanlagen, die mit dem Wasserrecht nicht vereinbar seien, könnten durch die Einfügung einer neuen Bestimmung künftig trotzdem gebaut werden, vermutet sie und brachte zur Streichung der Bestimmung einen entsprechenden Abänderungsantrag ein.

Abgeordneter KOPF (V) wies die Kritik der SPÖ und der Grünen an der Gesetzesnovelle zurück und erinnerte daran, dass das UVP-Gesetz zur Verfahrenskonzentration von Großprojekten geschaffen worden sei. Seit seinem Bestehen sei es aber massiver Kritik sowohl seitens der vollziehenden Behörden als auch seitens der betroffenen Projektbetreiber ausgesetzt. Kopf hält es daher für sinnvoll, gemeinsam mit der Umsetzung der EU-Richtlinie die wesentlichen Kritikpunkte zu beseitigen.

Der Abgeordnete erläuterte, der Umfang des Verfahrens werde künftig auf die Größenordnung und das Gefährdungspotential von Vorhaben abgestimmt. Dem Argument, dadurch würden nur noch wenige Projekte einem großen UVP-Verfahren unterzogen, hielt er entgegen, auch bisher seien kaum Anlagen nach dem UVP-Gesetz geprüft worden. Keineswegs geht es seiner Meinung nach bei der Novelle darum, irgendwelche Standards zu senken. Zur von Sima angekündigten Verfassungsklage merkte Kopf an, er sei gegen die Tendenz, den Nationalrat durch den Verfassungsgerichtshof ersetzen zu wollen.

Umweltminister Mag. MOLTERER sprach von einem guten Gesetz. Faktum sei, dass mit dieser Gesetzesnovelle keine Senkung von Umweltstandards verbunden sei, bekräftigte er. Vielmehr würden die Verfahren an die Notwendigkeiten der Praxis angepasst.

Molterer unterstrich, dass auch bei vereinfachten Verfahren Nachbarn, die Standortgemeinde, die angrenzenden Gemeinden und der Umweltanwalt Parteistellung haben werden. Bürgerinitiativen erhielten das Recht auf Akteneinsicht. Mit der Einführung eines neuen Instruments, dem Mediationsverfahren, wolle man versuchen, potenzielle Konflikte von vornherein zu vermeiden.

Eine "Lex Ennstal" kann Molterer, wie er betonte, im Gesetz nicht erkennen. Die von Abgeordneter Glawischnig relevierte Bestimmung sehe vielmehr die Möglichkeit einer Enteignung vor, wenn man die entsprechende Fläche brauche, um die Umweltverträglichkeit eines Projektes herzustellen. Das ist dem Minister zufolge ein Fortschritt.

Abgeordneter BRIX (S) beurteilte die Gesetzesnovelle als bürgerfeindlich. Das UVP-Gesetz werde künftig ein Bürgerbeteiligungsgesetz ohne Beteiligung von Bürgern sein, sagte er. So hätten Bürgerinitiativen in vereinfachten Verfahren keine Parteistellung mehr. Zudem hätten Experten bei einem Hearing bestätigt, dass mit der Novelle zum großen Teil totes Recht geschaffen werde. Nicht einmal der Bau einer 10 km langen Straße falle künftig unter die große UVP-Prüfung.

Ein von Brix eingebrachter G-S-Abänderungsantrag hat zum Inhalt, Bürgerinitiativen in allen UVP-Verfahren volle Parteistellung zu gewähren. Zudem sollen die Schwellenwerte für die Massentierhaltung wesentlich abgesenkt werden und Bundesstraßen bereits ab einer Länge von 5 km unter die große UVP fallen.

Der Vorsitz führende Dritte Nationalratspräsident Dr. FASSLABEND erteilte nachträglich V-Abgeordnetem Kiss für den Vorwurf der Paranoia in Richtung Abgeordnetem Pilz einen Ordnungsruf.

Abgeordneter GRAF (F) erläuterte die Intentionen der gegenständlichen Vorlage, für deren Annahme er plädierte. Das vereinfachte Verfahren sei zweckmäßig, weshalb es entsprechend in Anwendung gebracht werden sollte, so Graf.

Abgeordnete Dr. LICHTENBERGER (G) stellte sich die Frage, welches Idealziel eine UVP erreichen könne. Von der Antwort auf diese Frage müsse man ausgehen, um ein bestmögliches Resultat zu erzielen. Die Vorlage weise in dieser Hinsicht viele Mängel auf, sodass ihre Fraktion ihr nicht zustimmen könne.

Abgeordneter GAHR (V) meinte, mit dieser Vorlage werde die Effizienz gesteigert und die Handhabung vereinfacht. Zudem setze man eine EU-Richtlinie um. Diese Reform sei somit zweckdienlich, weshalb er, Gahr, sie begrüße.

Abgeordneter Mag. GASSNER (S) wies darauf hin, dass wahrscheinlich 75 % der Projekte nur mehr einem vereinfachten Verfahren unterzogen werden müssen. Kritisch beurteilte er vor allem, dass die so genannte gemeinsame Beurteilung nicht öffentlich gemacht wird und dass die zwingenden Vorverfahren abgeschafft werden.

Abgeordneter Ing. FALLENT (F) bezeichnete die UVP-Novelle als einen wichtigen Schritt hin zu mehr Verfahrensökonomie und einer Verfahrenskonzentration. Die Anträge werden in Hinkunft kostengünstiger, einfacher und schneller abgewickelt werden, gab sich der Redner überzeugt. Erfreulich sei auch, dass es aufgrund einer Initiative des Abgeordneten Schweitzer letztlich noch gelungen sei, die Schwellenwerte im Bereich der Massentierhaltung um 20 % zu senken.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) war nicht der Auffassung, dass die UVP-Novelle den europäischen Standards entspricht. Ihrer Meinung handle es sich vielmehr um ein Entrechtungsverfahren, das die Bürger in die Illegalität dränge und die Konflikte potenziere, befürchtete sie.

Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung reformbedürftig sei, räumte Abgeordneter HEINZL (S) ein. Die vorliegende Novelle werde den Anforderungen der Praxis jedoch nicht gerecht und sei vielmehr eine Mogelpackung, kritisierte der Redner, da u.a. das Vorverfahren entfalle, die Parteistellung von Bürgerinitiativen abgeschafft und die Schwellenwerte bei der Massentierhaltung erhöht werden.

Man könne sicherlich nicht von einem sorgfältig ausgearbeiteten Gesetzentwurf sprechen, meinte Abgeordneter Dipl.-Ing. PIRKLHUBER (G), da die Novelle mehrfach geändert werden musste. Obwohl die Schwellenwerte im Bereich der Massentierhaltung reduziert wurden, liegen die Standards noch weit über denen von vergleichbaren europäischen Nachbarländern.

Die UVP-Novelle sei kein gutes Gesetz und in einigen Bereichen auch nicht EU-konform, beklagte Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G). Besonders negativ beurteilte sie die Abschaffung der Parteistellung von Bürgerinitiativen. Den Regierungsparteien sei offenbar nicht bewusst, dass die Diskussion auf europäischer Ebene in eine ganz andere Richtung gehe, da die EU - im Gegensatz zu Österreich - auf die BürgerInnen als Kontrollinstanzen setze.

Die Änderung des Bundesgesetzes über die Prüfung der Umweltverträglichkeit und die Bürgerbeteiligung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen. Die Abänderungsanträge der SPÖ und der Grünen fanden keine Mehrheit. Die dem Ausschussbericht über das UVP-Gesetz beigedruckte Entschließung nahmen die Abgeordneten mehrheitlich an. Mehrheitlich zur Kenntnis genommen wurde schließlich der (negative) Bericht des Umweltausschusses über den Entschließungsantrag der Grünen.

AWG-NOVELLE DEPONIEN SOWIE V-F-ANTRAG 167/A BETREFFEND NOVELLIERUNG DES ABFALLWIRTSCHAFTSGESETZES

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Abgeordnete Mag. SIMA (S) führte aus, die SPÖ hätte nichts gegen eine prinzipielle Kompetenzverschiebung im Bereich der Abfallwirtschaft einzuwenden gehabt, wenn es dadurch zu keiner Verschlechterung der Umweltstandards gekommen wäre. Nun seien aber zwei Punkte in die Gesetzesnovelle aufgenommen worden, die die SPÖ nicht mittragen könne. Sima kritisierte beispielsweise, dass es künftig Ausnahmen von der Verpflichtung gebe, gefährliche Abfälle und Altöle nur in Untertag-Deponien zu lagern.

Abgeordneter LOOS (V) unterstrich, es sei notwendig, die Umwelt sauber zu halten und dafür entsprechende gesetzliche Bestimmungen zu schaffen. Hinsichtlich der vorliegenden Novelle wurde von ihm ein Punkt besonders begrüßt. Loos erläuterte, dass bisher sofort ein Räumungsbescheid erlassen werden musste, wenn man eine Altlast festgestellt habe. Das hätte die finanziellen Möglichkeiten der betroffenen Gemeinden oftmals überstiegen. Künftig sei eine Beobachtung und Beprobung der Altlast möglich. Wenn die Umwelt nicht gefährdet sei, müsse eine Räumung nicht mehr stattfinden.

Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G) kündigte die Ablehnung der vorliegenden Novelle durch die Grünen an, obwohl sie durchaus einige positive Punkte sieht. Ihre Fraktion sei mit dem AWG noch nie zufrieden gewesen, unterstrich sie, weil es kein Müllvermeidungsgesetz sei und Verbrennung mit Verwertung gleichgesetzt werde. An der vorliegenden Novelle bemängelte sie u.a. die unzureichenden Kontrollinstrumente.

Die AWG-Novelle Deponien wurde mit Stimmenmehrheit verabschiedet.

G-ANTRAG 74/A (E) BETREFFEND MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ DER WALE UND DELFINE IM RAHMEN DER 11. VERTRAGSSTAATENKONFERENZ ÜBER DAS WASHINGTONER ARTENSCHUTZABKOMMEN IM APRIL 2000 IN NAIROBI * G-ANTRAG 77/A (E) BETREFFEND DIE POSITION ÖSTERREICHS BEI DER 52. TAGUNG DER INTERNATIONALEN WALFANGKOMMISSION

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Abgeordneter OBERHAIDINGER (S) äußerte sich positiv darüber, dass im Nationalrat alle Parteien für einen umfassenden Schutz der Wale und Delphine eintreten würden. Kritik übte er hingegen an Norwegen und Japan, die unter dem Vorwand des wissenschaftlichen Walfangs den umfassenden Schutz der Wale zu unterlaufen versuchten.

Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G) zeigte sich über die Vier-Parteien-Einigung zum Thema Walfang erfreut, bedauerte aber, dass zwei Punkte ihres ursprünglichen Entschließungsantrages nicht in den gemeinsamen Antrag aufgenommen worden seien. Ihr zufolge wäre es z.B. notwendig, eine klare Position gegen den Handel mit Walfleisch und Walprodukten zu beziehen.

Der (negative) Bericht des Umweltausschusses über den Entschließungsantrag 74/A(E) wurde mit Stimmenmehrheit zur Kenntnis genommen. Die dem Ausschussbericht über den Entschließungsantrag 77/A(E) beigedruckte Entschließung fand einhellige Zustimmung.

BERICHT BETREFFEND UMWELTFÖRDERUNGEN DES BUNDES 1999 SOWIE DIE FINANZVORSCHAU ÜBER DIE DEM BUND AUS DER VOLLZIEHUNG DES UMWELTFÖRDERUNGSGESETZES ERWACHSENDEN BELASTUNGEN * ÄNDERUNG DES UMWELTFÖRDERUNGSGESETZES

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Abgeordneter Dipl.-Ing. PIRKLHUBER (G) signalisierte Zustimmung der Grünen zum Bericht über die Umweltförderungen des Bundes. Er sei ausführlich und gebe einen guten Überblick über die Fördermöglichkeiten, betonte er.

Zur Siedlungswasserwirtschaft merkte Pirklhuber an, es sei erforderlich, neue Konzepte und Lösungen für den ländlichen Raum zu entwickeln. Beispielsweise beklagte er, dass Initiativen zu günstigen, dezentralen Lösungen derzeit behindert oder ganz abgewürgt würden. Der Abgeordnete brachte daher einen Entschließungsantrag ein, in dem Umweltminister Molterer u.a. ersucht wird, ein Moratorium für Neuanträge in der Siedlungswasserwirtschaft zu erlassen und das Umweltförderungsgesetz an den Stand des technischen Wissens anzupassen. Weiters drängte er auf eine Harmonisierung von Wasserrechtsgesetz und Umweltförderungsgesetz.

Abgeordneter BRIX (S) kündigte ebenfalls die Zustimmung zum vorliegenden Förderungsbericht seitens der SPÖ an. Er wertete sowohl den Umfang der Umweltförderungen als auch die Umweltförderungen im Ausland als positiv. Letztere hätten mitgeholfen, gefährliche Emissionen insbesondere aus dem östlichen Nachbarraum zu reduzieren. Brix hält es allerdings für erforderlich, die Mittel für die Siedlungswasserwirtschaft anzuheben.

Abgeordneter Ing. Herbert GRAF (F) qualifizierte den Bericht über die Umweltförderungen des Bundes als sehr aussagekräftig und äußerte sich auch zustimmend zur Änderung des Umweltförderungsgesetzes. Es sei zu begrüßen, dass künftig alle Maßnahmen im diesem Bereich aus einer Hand zentral koordiniert werden können. Was die Kyoto-konforme Reduzierung der Treibhausgase betrifft, sind Graf zufolge dafür 15 bis 18 Mrd. S an Investitionen erforderlich. Diese könnten kurzfristig 27.000 Arbeitsplätze schaffen.

Abgeordneter ELLMAUER (V) brachte einen Abänderungsantrag der Koalitionsparteien zum Umweltförderungsgesetz ein, der aber lediglich die Beseitigung von Redaktionsversehen beinhaltet. Hinsichtlich des vorliegenden Berichts sprach er von einer Erfolgsgeschichte der Umweltförderungen. Ellmauer machte darauf aufmerksam, dass allein durch die Siedlungswasserwirtschaft 1999 17.000 Arbeitsplätze gesichert werden konnten.

Umweltminister Mag. MOLTERER hielt fest, der Bericht über die Umweltförderungen des Bundes zeige, dass Österreich viel Geld in den Umweltschutz investiere und dass dieses Geld gut investiert werde. Er machte aber auch deutlich, dass die Regierung neue Schwerpunkte entwickeln müsse. So ist Molterer zufolge die Erreichung des Kyoto-Ziels ein ganz wichtiges Anliegen. Überprüfen will der Minister die Effizienz der Siedlungswasserwirtschaft.

Der Bericht über die Umweltförderungen des Bundes wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. Der Entschließungsantrag der Grünen betreffend selektives Moratorium für neue Anträge im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft blieb in der Minderheit.

Die Änderung des Umweltförderungsgesetzes wurde unter Berücksichtigung des V-F-Abänderungsantrages mehrheitlich verabschiedet.

" NUKLEARINFORMATIONSABKOMMEN " ÖSTERREICH - SCHWEIZ SAMT ANHANG UND GEMEINSAMER ERKLÄRUNG

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Abgeordneter OBERHAIDINGER (S) unterstrich, Nuklearinformationsabkommen seien ein wesentlicher Bestandteil für die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung. Mit dem vorliegenden Abkommen habe Österreich nun mit allen Anrainerstaaten entsprechende Verträge abgeschlossen.

Das Nuklearinformationsabkommen Österreich - Schweiz wurde einstimmig angenommen.

G-ANTRAG 78/A (E) AUF ÄNDERUNG DES AMA-GESETZES * G-ANTRAG 120/A (E) BETREFFEND EINRICHTUNG EINES BEGLEITAUSSCHUSSES ZUM PROGRAMM FÜR DIE ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMES

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Abgeordnete PFEFFER (S) hielt fest, die meisten ländlichen Regionen in Österreich seien nicht mehr von der Landwirtschaft allein abhängig, sondern hätten gemischte wirtschaftliche Strukturen. So sei im Seewinkel beispielsweise der Tourismus ein wichtiges Standbein geworden. Pfeffer zufolge lässt sich daraus schließen, dass in ländlichen Regionen nicht nur bäuerliche Betriebe gefördert werden sollten, sondern auch in andere Wirtschaftsbereiche und in die Infrastruktur investiert werden müsse. Ein von ihr in diesem Zusammenhang eingebrachter Entschließungsantrag zielt auf die Aufnahme von Sozialpartner-Vertretern in den ÖPUL-Beirat ab.

Abgeordnete AUMAYR (F) brachte einen Entschließungsantrag der Koalitionsparteien betreffend den Einsatz von antibiotischen Leistungsförderern bei der Nutztierhaltung ein. Darin wird die Bundesregierung ersucht, durch eine effiziente Kontrolle eine missbräuchliche Anwendung von Leistungsförderern und Arzneimitteln zu verhindern. Die Erzeugung und Vermarktung tierischer Erzeugnisse mit freiwilligem Verzicht auf antibiotische Leistungsförderer solle besonders unterstützt werden. Ziel müsse es sein, unterstrich Aumayr, EU-weit generell zu einem Verbot von antibiotischen Leistungsförderern im Interesse der Verbraucher und der Landwirte zu kommen.

Abgeordneter Dipl.-Ing. PIRKLHUBER (G) zeigte sich enttäuscht, dass der Entschließungsantrag der Grünen betreffend Einrichtung eines Begleitausschusses zum Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes im Landwirtschaftsausschuss keine Mehrheit gefunden habe. Er erachtet eine Evaluierung der geplanten Maßnahmen für unbedingt erforderlich. Ziel müsse eine flächendeckende umweltgerechte Landwirtschaft sein. In Bezug auf das AMA-Gesetz merkte Pirklhuber an, die AMA erhalte rund 17 Mill. S an Beiträgen von biologisch wirtschaftenden Betrieben. Sie gebe derzeit aber nur 8 bis 10 Mill. S für Marketing für Biolandbau aus.

Abgeordneter SCHWARZENBERGER (V) begründete die Ablehnung des Entschließungsantrages der Grünen zur Entwicklung des ländlichen Raumes im Landwirtschaftsausschuss damit, dass es ohnehin eine begleitende Evaluierung bei der Entwicklung des Programmes gegeben habe. Darüber hinaus brachte er einen Entschließungsantrag ein, in dem die Koalitionsparteien u.a. verbesserte Tiertransportstandards in der EU und die sukzessive Abschaffung von Exporterstattungen der EU für Lebendschlachtviehtransporte in Drittländer fordern.

Die beiden (negativen) Berichte des Landwirtschaftsausschusses über die G-Entschließungsanträge wurden mit Stimmenmehrheit zur Kenntnis genommen. Die Entschließungsanträge der Koalitionsparteien betreffend Einsatz von antibiotischen Leistungsförderern in der Nutztierhaltung bzw. betreffend Verschärfung der Bestimmungen für Lebendschlachtviehtransporte erhielten mehrheitliche Zustimmung. Abgelehnt wurde der Entschließungsantrag der SPÖ betreffend Erweiterung des ÖPUL-Beirates um Vertreter der Sozialpartner.

F-V-ANTRAG 185/A BEZÜGLICH NOVELLIERUNG DES AUSFUHRFÖRDERUNGSGESETZES 1981 * F-V-ANTRAG 186/A BETREFFEND ÄNDERUNG DES AUSFUHRFINANZIERUNGSFÖRDERUNGSGESETZES 1981

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Die Änderung des Ausfuhrförderungsgesetzes 1981 wurde einstimmig und damit mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen. Auch der Änderung des Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetzes stimmten alle Fraktionen zu.

F-V-ANTRAG 187/A AUF ÄNDERUNG DES EINKOMMENSTEUERGESETZES 1988

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Die Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 wurde einstimmig verabschiedet.

EUROGESETZ SOWIE ÄNDERUNG DES SCHEIDEMÜNZENGESETZES 1988 UND DES NATIONALBANKGESETZES 1984

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Abgeordnete HAGENHOFER (S) erläuterte, das vorliegende Gesetz diene der Vorbereitung der Einführung des Euro mit 1. Jänner 2002. Sie kritisierte, dass laut Vorlage der duale Bargeldumlauf auf zwei Monate verkürzt wird und Konsumenten nach dieser Frist ihre restlichen Schilling lediglich bei der Nationalbank ohne Spesen umtauschen könnten. Sie brachte daher einen Abänderungsantrag ein, der darauf abzielt, dass bis zum 30. Juni 2002 jedes Kreditinstitut Schillingmünzen noch kostenlos umtauschen müsse.

Staatssekretär Dr. FINZ begrüßte, wie er sagte, die Intention des Abänderungsantrages der SPÖ, gab aber zu bedenken, dass kein anderes Mitgliedsland der EU eine derartige Bestimmung kenne. Zudem wäre seiner Ansicht nach dafür eine Verfassungsbestimmung erforderlich. Finz zufolge haben sich die Banken bereit erklärt, ihren Kunden auch über die zwei Monate hinaus Schilling kostenlos umzutauschen.

Abgeordneter MÜLLER (F) erläuterte die wesentlichen Bestimmungen des Gesetzes und wies darauf hin, dass Euro-Scheine und Cent-Münzen mit 1.1.2002 in Umlauf gelangen würden. Der zweimonatige duale Bargeldumlauf ist für ihn ein Kompromiss zwischen den Interessen der Wirtschaft und den Interessen der Konsumenten. Er hält den Zeitraum für ausreichend, um sich an das neue Geld zu gewöhnen. Prinzipiell stellte Müller fest, bei der Einführung des Euro handle es sich um keine Währungsreform, sondern um eine Währungsumstellung. 

Eine von Abgeordnetem Dr. KOSTELKA (S) gestellte Detailfrage beantwortete Staatssekretär Dr. FINZ.

Der Gesetzentwurf wurde mehrheitlich angenommen; ein S-Abänderungsantrag wurde abgelehnt.

NOVELLIERUNG DES PENSIONSKASSENGESETZ ES

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Abgeordneter Dr. HEINDL (S) sprach sich zwar prinzipiell für die Vorlage aus, wies aber auf einige Unklarheiten hin, die im Ausschuss nicht geklärt werden konnten. Da nicht erkennbar sei, wohin dieser Zug gehe, werde seine Fraktion die Zustimmung dazu nicht geben können.

Abgeordneter Mag. FIRLINGER (F) meinte, der Sachverhalt sei vollkommen klar. Es gehe nur noch darum, die entsprechenden gesetzlichen Vorkehrungen zu treffen, um auch Vertragsbediensteten den Eintritt in diese Pensionskasse zu ermöglichen. Dies sei geklärt, weshalb man der Vorlage getrost zustimmen könne.

Abgeordneter Dr. VAN DER BELLEN (G) erklärte, seine Bedenken, die er in der Folge auch ausführte, seien nicht ausgeräumt worden, weshalb er der Vorlage nicht zustimmen könne.

Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) sagte, sie werde der Vorlage trotz der Bedenken ihres Klubkollegen zustimmen, weil hier Unisextafeln verwendet würden, wodurch eine Diskriminierung von Frauen hintangehalten werde, was sie begrüße.

Die Vorlage wurde mehrheitlich angenommen.

PROTOKOLL ZUR ABÄNDERUNG DES AM 9. DEZEMBER 1976 IN WIEN UNTERZEICHNETEN ABKOMMENS MIT KANADA ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUERUMGEHUNG BEI DEN STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN

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Einhellige Verabschiedung der Vorlage.

BINNENSCHIFFFAHRTSFONDSGESETZ * ABKOMMEN MIT SLOWENIEN ÜBER ERLEICHTERUNGEN DER GRENZABFERTIGUNG IM EISENBAHN- UND STRASSENVERKEHR * G-ANTRAG 84/A (E) BETREFFEND ERSTELLUNG EINER FUNDIERTEN STUDIE ÜBER DIE EINFÜHRUNG EINER VERKEHRSERREGERABGABE

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Abgeordnete Dr. MOSER (G) signalisierte die Zustimmung ihrer Fraktion zu den ersten beiden in Diskussion stehenden Tagesordnungspunkten, sprach sich jedoch dafür aus, den Bericht des Verkehrsausschusses die Studie über die Einführung einer Verkehrserregerabgabe betreffend nicht zur Kenntnis zu nehmen, sondern vielmehr diese Studie zu ermöglichen.

Abgeordneter REHEIS (S) wies "besonders eindringlich" auf die Transitlawine auf der Brennerroute hin, welche die Bevölkerung nicht mehr gewillt sei, hinzunehmen, wie die kürzlich erfolgte Blockadeaktion belege. Der Minister sei hier säumig, wie generell in der Verkehrspolitik gegenwärtig Stillstand und Konzeptlosigkeit herrsche.

Bundesminister Dipl.-Ing. SCHMID kam auf den Transitvertrag zu sprechen und nahm seinen Vorgänger gegen die Kritik, die von dessen eigener Fraktion, die Verkehrspolitik betreffend, gekommen war, expressis verbis in Schutz.

Abgeordneter Mag. FIRLINGER (F) hielt das Ansinnen der Grünen, besagte Studie betreffend, von der Zeitdimension für unzweckmäßig. Er stehe dem Anliegen an sich zwar positiv gegenüber, der Zeithorizont müsse jedoch ein anderer sein, sonst werde seine Fraktion diesem Anliegen eben nicht beitreten können. Den Regierungsvorlagen werde seine Fraktion die Zustimmung erteilen.

Abgeordneter ZWEYTICK (V) zeigte sich erfreut über das Abkommen mit Slowenien, welches den Grenzverkehr beschleunigen und eine Verwaltungsvereinfachung bewirken werde.

Abgeordnete BINDER (S) meinte, für die Verkehrspolitik sei der jetzige Minister und nicht sein Vorgänger verantwortlich, weshalb die Kritik ihrer Fraktion eben nicht Altminister Einem gelten könne. Viele Fragen stünden an, der amtierende Minister sei also gefordert.

Abgeordneter Dr. RADA (S) sprach zum Binnenschifffahrtsfonds und unterstrich dabei die Bedeutung der Wasserstraße Donau, die eine zukunftsorientierte und umweltfreundliche Transitroute sei, die entsprechend genutzt werden sollte. Dazu sei es aber erforderlich, diese Wasserstraße permanent nutzbar zu halten. Abschließend wies Rada auf die Wichtigkeit der Vernetzung von Wasserstraßen, insbesondere des Donau-Oder-Elbe-Kanals, hin.

Die beiden Regierungsvorlagen wurden einstimmig angenommen. Der Bericht des Verkehrsausschusses fand ebenso wie die dem Ausschussbericht beigedruckte Entschließung mehrheitliche Billigung.

(Schluss)