Parlamentskorrespondenz Nr. 702 vom 24.11.2000

SOZIALVERSICHERUNGSFONDS FÜR KÜNSTLER KOMMT

Nationalratssitzung einmal ohne "Dringliche"

Wien (PK) - Mit dem Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz, das heute auf der Tagesordnung des Nationalrats steht und das die Zustimmung der drei großen Fraktionen findet, kommt eine lange Reise an ein Etappenziel. Weiters auf der Tagesordnung stehen eine Änderung des Bezügegesetzes, Änderungen in der Parteienfinanzierung und in der Finanzierung der politischen Bildungsarbeit, die Novellierung des Bundesvergabegesetzes, das BÜG und eine BFG-Novelle, das Bundes-Jugendförderungsgesetz und das Bundes-Jugendvertretungsgesetz, Änderungen im Notarversicherungsgesetz sowie im Wehrgesetz und einige außenpolitische Vorlagen. Im übrigen ist es eine Nationalrats-Plenarsitzung, in der die Abgeordneten sich voll auf die Tagesordnung konzentrieren können: Weder eine Dringliche Anfrage noch ein Dringlicher Antrag noch eine andere Aktion aus dem einschlägigen Instrumentarium kommt zum Einsatz.

KÜNSTLER-SOZIALVERSICHERUNGSFONDSGESETZ SOWIE NOVELLIERUNG DES KUNSTFÖRDERUNGSBEITRAGSGESETZES 1981 UND DES KUNSTFÖRDERUNGSGESETZES SOWIE DIESBEZÜGLICHER G-ANTRAG 25/A(E) BEZÜGLICH KÜNSTLERSOZIALVERSICHERUNG UND S-ANTRAG 148/A(E) ZUR FINANZIERUNG DERSELBEN UND G-ANTRAG 214/A BETREFFEND EIN KÜNSTLERINNENSOZIALVERSICHERUNGS-FONDSGESETZ

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Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) hielt fest, die Grünen würden dem vorliegenden Gesetz ihre Zustimmung versagen, und begründete dies damit, dass der Entwurf im Wesentlichen eine "Mogelpackung" sei. Das, was vorliege, sei keine volle Sozialversicherung für Künstler, wie sie für viele Berufsgruppen in Österreich eine Selbstverständlichkeit sei, vielmehr sei lediglich ein Zuschuss zur Pensionsversicherung vorgesehen. Petrovic zufolge schwingt im Gesetz immer noch der Grundsatz mit, "nur ein hungriger Künstler, eine hungrige Künstlerin sei ein guter Künstler, eine gute Künstlerin".

Petrovic forderte daher einen raschen weiteren Ausbau der Künstlersozialversicherung. Sie hält entsprechende Vorschläge der Grünen nicht für unfinanzierbar und meinte, die Regierung wäre angesichts des Stellenwertes von Kunst und Kultur in Österreich gut beraten, dieser Berufssparte eine echte soziale Absicherung nicht zu versagen. Eine private Absicherung hält sie angesichts der Einkommenssituation für sehr viele KünstlerInnen schlicht und einfach für unmöglich.

Allgemein verwies Petrovic auf die ihrer Ansicht nach wichtige Rolle von Kunst- und Kulturschaffenden als warnende und kritische Brandmelder. Künstler müssen "den Mund öffnen können", ohne dass sie Gefahr laufen, mit Einschränkungen oder auch nur Subventionskürzungen sanktioniert zu werden, mahnte sie.

Abgeordneter Dr. CAP (S) kündigte die Zustimmung der SPÖ zum vorliegenden Gesetz an, machte aber gleichzeitig geltend, dass seine Fraktion die Bestimmungen für unzureichend halte. Ein Zuschuss zu einem Pensionsfonds für Künstler sei aber besser als gar nichts.

Als Hauptkritikpunkt nannte Cap, dass es sich beim vorliegenden Gesetz um keine Künstlersozialversicherung handle. Er brachte daher einen gemeinsamen Entschließungsantrag seiner Fraktion und der Grünen ein, dem zufolge die Regierung aufgefordert werden soll, bis Jahresende 2001 ein umfassendes Künstlersozialversicherungsmodell vorzulegen, das auch die Bereiche der Unfall- und Krankenversicherung einbeziehe und einen Finanzierungsplan enthalte. Auch wenn die SPÖ dem vorliegenden Gesetz zustimme, werde sie in der Frage einer besseren Absicherung der Künstler "nicht locker lassen", bekräftigte Cap.

Generell konstatierte Cap, dass das Verhältnis zwischen Kunstschaffenden und Regierung nicht das beste sei. Wenn man Künstler wolle, die angepasst und konformistisch seien, sei das keine gute Basis für ein gedeihliches Verhältnis, sagte er. Der Satz, "die Hand, die einen füttert, beißt man nicht", sei nicht gerade ein Signal der Vertrauensbildung gewesen.

Abgeordnete Dr. WOLFMAYR (V) machte auf die Vorteile und Vorzüge des vorliegenden Gesetzesentwurfs aufmerksam und nannte u. a. die rasche Durchführbarkeit, die Finanzierbarkeit und den bestehenden Rechtsanspruch der Künstler und Künstlerinnen auf die vorgesehene Beitragsleistung. Die Mittel würden durch einen beim Bundeskanzleramt eingerichteten Fonds erbracht, der der Kontrolle des Rechnungshofes unterliege. Wolfmayr rechnet damit, dass etwas mehr als 50 Prozent der in Betracht kommenden Künstler einen Anspruch auf einen Zuschuss aus dem Pensionsfonds haben werden.

Für Wolfmayr ist das Gesetz daher ein maßgeblicher Schritt zur sozialen Absicherung von KünstlerInnen. Keine andere Bevölkerungsgruppe habe sonst die Möglichkeit, um einen Zuschuss zur Sozialversicherung anzusuchen. Natürlich gebe es viele Künstler und Künstlerinnen, die, aus welchen Gründen auch immer, von ihrer Kunst nicht leben könnten, räumte die Abgeordnete ein, man könne daraus aber nicht die Pflicht des Staates ableiten, diese zu erhalten und die vollen Sozialversicherungsbeiträge zu übernehmen.

Zurückgewiesen wurde von Wolfmayr die Behauptung, dass sich die Situation für Künstler und Künstlerinnen seit Antritt der neuen Regierung zum Schlechteren entwickelt habe.

Abgeordnete Dr. POVYSIL (F) sieht das Künstlersozialversicherungsfondsgesetz als Meilenstein für die Existenzsicherung von Künstlern und Künstlerinnen. Sie erinnerte daran, dass die soziale Absicherung von KünstlerInnen seit 20 Jahren ein heißes Thema sei, nun liege endlich ein entsprechendes Gesetz vor. Damit werde, so Povysil, von der blau-schwarzen Koalition ein freies Schaffen von KünstlerInnen ohne Existenzängste möglich gemacht. Geholfen werde genau jenen, die Hilfe brauchten, nämlich nicht etablierten und jungen KünstlerInnen.

Erfreut zeigte sich Povysil auch darüber, dass der im Gesetz vorgesehene Künstlerbegriff sehr weit gefasst ist und sämtlichen neuen Sparten und Medien offen stehe. Zudem könne der vorgesehene Pensionsfonds vom Rechnungshof kontrolliert werden.

Zum Thema Kulturpolitik merkte die Abgeordnete an, während die Grünen die Leute auf die Straße trieben, sorge die Regierung für die Existenz der Kulturschaffenden. In diesem Zusammenhang verwies sie auf die Verabschiedung des "vorausschauenden" Buchpreisbindungsgesetzes, den Wegfall der Ausstellungsvergütung und die steuerliche Entlastung der Künstler.

Kunststaatssekretär MORAK wertete das Gesetz als wichtigen sozialen Fortschritt für die Künstler. Er gab zu bedenken, dass ab 1.1.2001 alle selbständig tätigen Künstler von der Versicherung der gewerblichen Wirtschaft erfasst seien. Da diese in vielen Fällen aber ein inhomogenes und von Schwankungen gezeichnetes Einkommen hätten, würde nunmehr ein Fonds zur Förderung der Pensionsversicherung geschaffen. Dieser habe, betonte Morak, große Zustimmungen bei den Betroffenen.

Morak räumte ein, dass es sehr schwierige Verhandlungen gegeben habe, er ist aber überzeugt, dass der "harte fight" gut geendet hat. So sei der Entwurf auf Wunsch der Künstler noch abgeändert und etwa der Beitragszuschuss in der Höhe von 12.000 S pro Jahr gesetzlich festgeschrieben worden. Für untere Einkommen bedeutet dies laut Morak eine 100prozentige Übernahme der Pensionsbeiträge. Zusätzlich sei es gelungen, nach beinahe 30 Jahren den Sozialfonds der Literaten auf eine gesetzliche Basis zu stellen.

Abgeordneter Dr. WITTMANN (S) qualifizierte das Gesetz als Schritt in die richtige Richtung. Da müsse er Staatssekretär Morak beipflichten. Zu behaupten, dass mit einem Pensionszuschuss von 1.000 S die Existenz der Künstler abgesichert sei, wie dies Abgeordnete Povysil getan habe, hält er allerdings für eine Anmaßung. Für Wittmann ist der Zuschuss lediglich ein Beitrag zu einer sehr schwierigen Situation der Künstler. Bedauern äußerte der Abgeordnete darüber, dass die Verwertungsgesellschaften nicht in die Finanzierung des Pensionsfonds miteinbezogen worden seien.

Abgeordnete Dr. BAUMGARTNER-GABITZER (V) gratulierte Staatssekretär Morak für die Entschlossenheit und Beharrlichkeit, mit der er sich für die Künstler-Sozialversicherung eingesetzt und dem Haus eine Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt hat. Darin bestehe der Unterschied zu seinem Vorgänger Wittmann, der viele Studien in Auftrag und Absichtserklärungen abgegeben habe. Dieses Gesetz befriedige nicht alle Wünsche, es sei aber ein bemerkenswerter erster Schritt zur Absicherung der Künstler und bringe ihnen einen Rechtsanspruch auf eine Sozialversicherung, sagte die Abgeordnete, die auch ihre Freude über die Zustimmung der SPÖ bekundete.

Abgeordneter Mag. SCHWEITZER (F) meinte, Abgeordneter Wittmann könnte als Tätigkeitsbericht über seine Arbeit als Staatssekretär für Kunst und Kultur nicht mehr präsentieren als ein leeres Blatt Papier. Die neue Bundesregierung habe hingegen schon in ihren ersten neun Monaten mehr für die Künstler zu Stande gebracht, als sich die Sozialdemokraten jahrelang erträumt hätten. 

Schweitzer wies dann die Behauptung des Internetproviders Public Netbase zurück, die Künstler müssten unter der neuen Regierung angepasst agieren, um Förderungen zu erhalten. Festzuhalten sei aber, dass es Kunst sein müsse, was gefördert werden soll. Internetaufrufe unter den Titel "No Holidays in Naziland" oder "Kein Friede mit Österreich", wie sie Public Netbase veröffentliche, sei für ihn jedenfalls keine Kunst. Außerdem warf Abgeordneter Schweitzer Public Netbase vor, Akten der Bundespolizeidirektion Wien zu den Donnertagsdemonstrationen im Internet zu veröffentlichen.

Abgeordnete Mag. WURM (S) wandte sich wiederum der Künstler-Sozialversicherung zu und wollte die Zustimmung der SPÖ zu dem vorliegenden Gesetz als Einstieg in eine umfassendere Künstler-Sozialversicherung verstehen. Denn einzelne Punkte des Modells seien nach wie vor als problematisch zu betrachten. Die Fonds-Zuschüsse lösten den Anspruch einer Künstler-Sozialversicherung nicht ein, Bedenken äußerte Wurm auch gegenüber der vorgesehenen Ober- bzw. Untergrenze beim Einkommen sowie gegenüber der Definition des Künstlerbegriffs. Wurm regte daher an, die praktischen Erfahrungen mit dem neuen Gesetz im Jahr 2001 zu evaluieren und neuerlich darüber zu diskutieren.

Abgeordnete Dr. BRINEK (V) zitierte zum Thema Brandmelderfunktion der Kunst die Aussage eines Künstlers, der kürzlich meinte: "Mir reicht jetzt schon diese Pflicht zum Widerstand", und äußerte die Sorge, dass ein Brandmelder, der zu oft falschen Alarm gebe, im Ernstfall überhört werden könnte. Dann machte die Abgeordnete auf die Volksbefragung aufmerksam, die am kommenden Sonntag über die Errichtung eines modernen Musiktheaters in Linz stattfinden wird. Brinek bekannte sich nachdrücklich zu diesem Projekt uns bat die Abgeordneten, dafür zu werben.

Abgeordnete Dr. PAPHAZY (F) stellte mit Genugtuung fest, dass die Zeit der Schönwetterreden in der Kulturpolitik zu Ende sei und die neue Bundesregierung im Rahmen ihres ambitionierten Programms auch in der Künstler-Sozialversicherung einen bedeutenden Schritt weitergekommen sei. Selbständige Künstler erhalten eine Förderung zu ihrer Pensionsversicherung, wobei größtmögliche Objektivität gewahrt werde, da nur Künstler in fachspezifisch besetzten Gremien darüber entscheiden, wer ein Künstler ist und wer nicht. Auch Paphazy freute sich über die Zustimmung der SPÖ und legte ein Bekenntnis zur Förderung von Kunstankäufen durch Länder und Gemeinden von Seiten des Bundes ab. Die Künstler brauchen eine neue Art des Mäzenatentums, sagte Paphazy und trat dafür ein, das Kunstsponsoring steuerlich zu erleichtern.

Abgeordneter Dr. KURZMANN (F) hielt zunächst fest, dass das umfassendere deutsche Modell einer Künstler-Sozialversicherung wegen der Lage des Bundeshaushalts derzeit nicht finanzierbar sei. Dann erinnerte der Abgeordnete an die kritische Haltung, mit der viele Künstler der neuen Bundesregierung zunächst gegenüber gestanden seien. Die anfängliche Aufregung habe sich aber bald als ein Sturm im Wasserglas erwiesen, sagte Kurzmann und zitierte Shakespeare: "Viel Lärm um nichts!"

Abgeordnete BURKET (F) sprach von einem Meilenstein auf dem Weg zur sozialen Absicherung der Kunst- und Kulturschaffenden, meinte aber gleichzeitig, dass jeder Künstler realistisch sein und sich fragen sollte, ob er von seiner Kunst leben könne. Denn es könne nicht Aufgabe des Staates sein, dafür zu sorgen, dass ein Künstler von seiner Kunst leben kann. Die FPÖ bekennt sich zur Unterstützung und zur sozialen Absicherung der Künstler, sie wende sich aber entschieden dagegen, Künstler zu Staatskünstlern zu machen. Abhängigkeiten knebeln die Künstler und nehmen ihnen Gestaltungsmöglichkeiten, sagte Burket und unterstrich die Verantwortung der Politik für alle Bürger dieses Landes.

Abgeordneter SEVIGNANI (F) begrüßte, dass die unendliche Geschichte Künstler-Sozialversicherung nunmehr ihren Abschluss finde und erläuterte die Details der Regelung: Künstler werden in die Pflichtversicherung einbezogen und erhalten einen staatlichen Beitrag von 12.000 S jährlich. Als Untergrenze für Einkommen aus künstlerischer Tätigkeit gelten 47.000 S aus künstlerischer Tätigkeit, als Obergrenze ein Einkommen von 270.000 S. Er rechne mit 12.000 Künstlern, die unter das neue Gesetz fallen werden. Im Unterschied zu den Vorschlägen von SPÖ und Grünen sei dieses Model finanzierbar, argumentierte Sevignani.

Abgeordneter GAUGG (F) wandte sich gegen das 2 Mrd. S-Projekt eines Musiktheaters in Linz, bei dem täglich ein Abgang von 700.000 S zu erwarten sei. Gaugg sprach von einer sensiblen Entscheidung und kritisierte, dass alternative Finanzierungsmöglichkeiten nach internationalem Vorbild wie Sponsoring bisher nicht in Betracht gezogen wurden. Die Sozialdemokraten fragte der Redner, wie sie die 9,3 Mill. S- Jahresgage des Theaterdirektors Klausnitzer verantworten könnten, während sie gleichzeitig über die schlechte soziale Lage vieler Künstler klagten.

Abgeordneter DIETACHMAYR (S) bekannte sich nachdrücklich zum Projekt eines modernen Musiktheaters in Linz und wies die von seinem Vorredner vorgelegte Kostenrechnung als unrichtig zurück. Dieses Projekt zähle zu einem 100 Mrd. S-Infrastrukturpaket des Landes Oberösterreich für die nächsten fünf Jahre. Die tatsächlichen Kosten wurden mit 1,2 Mrd. S veranschlagt.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) warf Abgeordnetem Gaugg vor, mit keinem Wort auf die Künstler-Sozialversicherung eingegangen zu sein und gab grundsätzlich zu bedenken, dass maximal ein Fünftel der Kunstproduktion der vergangenen Jahrhunderte möglich gewesen wäre, hätte man von den Künstlern verlangt, vom Verkauf ihrer Werke zu leben. Für einen demokratischen Staat sollte es selbstverständlich sein, die mittelalterlichen Mäzenatenverhältnisse zu überwinden und dafür zu sorgen, dass Künstler nicht in Armut leben müssen. Die vorliegende Künstlersozialversicherung verdiene diesen Namen nicht, kritisierte Öllinger und machte darauf aufmerksam, dass wichtige Gruppen von Künstlern aus dem "dynamischen Kunstbegriff" herausfallen. Einmal mehr klagte Öllinger, dass das Modell der Koalition keine Kranken- und Unfallversicherung enthalte. Für bestimmte Gruppen von Künstlern wäre überdies eine Arbeitslosenversicherung zu fordern.

Öllingers Vorwurf an Abgeordneten Schweitzer, er habe Polizeiakten präsentiert, trat Abgeordneter Mag. SCHWEITZER (F) in einer tatsächlichen Berichtigung entgegen. Die von ihm zitierten Polizeiakten seien von Public Netbase im Internet publiziert worden.

Abgeordnete Dr. POVYSIL (F) bekannte sich dazu, dass die Oberösterreicher auch in kulturpolitischen Fragen mitentscheiden können und sprach die Erwartung aus, dass die zuständigen Politiker diese wichtige Entscheidung umsetzen und mittragen werden.

Abgeordneter Dr. CAP (S) zeigte sich enttäuscht über seine Vorrednerin. Von der Vorsitzenden des Kulturausschusses hätte er sich eine andere Stellungnahme zur Volksbefragung über das Musiktheater in Linz erwartet. Hier sollte ein klares Signal gesetzt und verhindert werden, dass das populistische Spiel der Freiheitlichen nicht zum Tragen komme. Er sei sehr gespannt, wie diese Auseinandersetzung weitergehe. "Ist das der dynamische Kunstbegriff der Regierung" fragte Cap, "dass ein Teil der Regierungskoalition für dieses Musiktheater ist und der andere Teil es mit populistischen Methoden bekämpft?"

Den Abgeordneten Kurzmann, Gaugg und Burket warf Cap schließlich vor, die Künstler beschimpft zu haben. Während die Freiheitlichen das Staatskünstlertum kritisierten, forderten sie selbst politisches Wohlverhalten von den Künstlern ein, kritisierte Cap.

Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) verlangte von Abgeordnetem Schweitzer, seine Unterlagen den zuständigen Behörden zu übergeben. Die ÖVP sollte sich endlich dazu entschließen, einem Untersuchungsausschuss zur Spitzelaffäre zuzustimmen, meinte Petrovic.

Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) betonte, dass Abgeordneter Schweitzer keinen Polizeiakt, sondern einen Internetausdruck, der der Allgemeinheit zugänglich sei, präsentiert habe. Dass Öllinger diesen Unterschied offenbar nicht erkennen könne, zeige, wie wenig er von den neuen Medien verstehe. Auch Krüger brach eine Lanze für die Volksbefragung über ein Musiktheater in Linz und hielt fest, dass sich jede öffentliche Ausgabe öffentlich zu rechtfertigen habe. In der Demokratie gebe es  grundsätzlich keinen Bereich, in dem der Bürger nicht mitzureden habe.

Abgeordneter AUER (V) plädierte für ein umfassendes Bekenntnis zu Kunst und Kultur, sei es in Wien, in den Bundesländern, in den Landeshauptstädten oder in den Gemeinden. Oberösterreich braucht laut Auer ein modernes Musiktheater. Diese Überzeugung haben in der Vergangenheit auch freiheitliche Mandatare geteilt, sagte Auer und machte auf einen diesbezüglichen einstimmigen Beschluss des oberösterreichischen Landtages aufmerksam.

Abgeordneter Mag. SCHWEITZER (F) sicherte Abgeordneter Petrovic zu, die Unterlagen, aus denen hervorgehe, dass Public Netbase Polizeiakten in das Internet gestellt habe, der Staatsanwaltschaft zu übergeben.

Abgeordnete Dr. LICHTENBERGER (G) warf den Freiheitlichen vor, in Oberösterreich mit einem Plakat unter dem Titel "Kleiner Mann zahlt große Oper" ein Feindbild Oper zu errichten. Die Ablehnung des vorliegenden Gesetzesentwurfes durch die Grünen begründete die Rednerin mit der Auffassung, er sei mangels einer Kranken- und Unfallversicherung ungenügend und bringe darüber hinaus Probleme für kleinere Theater mit sich. Sie hoffe, dass die Regierung den Weg zu einer Künstler-Sozialversicherung weitergehe, "dann werden sie unsere Zustimmung haben".

Abgeordneter Dr. PUMBERGER (F) meinte, er sehe nicht ein, dass in einer Zeit von Sparmaßnahmen, wo jeder Bürger Opfer bringen müsse, der oberösterreichische Landeshauptmann für das Musiktheater Linz 25 Millionen S an Steuergeldern locker mache. Die VP-Abgeordneten im Parlament würden sich zu Handlangern Pühringers missbrauchen lassen. Dies sei nicht gut für das Koalitionsklima, warnte er.

Abgeordneter Dr. PILZ (G) stellte unter Hinweis auf die Unterlagen des Rechtsanwaltes Vana fest, die Rechtfertigungen Stadlers und Böhmdorfers in der Spitzelaffäre seien nicht länger haltbar. Illegales Material aus dem Büro Haiders sei an Westenthaler weitergegeben und von diesem verwendet worden, betonte Pilz. Er sehe nun ein, warum die FPÖ einen Untersuchungsausschuss über den Spitzelskandal ablehnt. Klubobmann Westenthaler wolle offenbar nicht, dass der Zeuge Westenthaler unter Wahrheitspflicht aussagen muss, vermutete Pilz.

Abgeordneter Dr. EINEM (S) konzedierte der ÖVP, sie sei immer für Kunst- und Kulturpolitik gestanden. Aus diesem Grund sei es erfreulich, dass der Abgeordnete Auer in dieser Debatte klare Worte zum Musiktheater Linz gefunden habe.

In einem Entschließungsantrag forderte der Redner die Bundesregierung auf, den Bau des Musiktheaters Linz ausdrücklich zu befürworten und sich dafür einzusetzen.

Abgeordneter Dr. FEURSTEIN (V) kam wieder auf die Künstlersozialversicherung zurück und meinte, das gegenständliche Gesetz sei ein weiterer Schritt zur Einbeziehung sämtlicher Berufsgruppen in das System der gesetzlichen Sozialversicherung. Dieser Gedanke sei bereits erfolgreich von den Werkverträgen über die Apotheker und Schilehrer bis hin zu den Nebenerwerbsbauern angewendet worden, erinnerte Feurstein.

Abgeordneter Dr. KHOL (V) reagierte entrüstet auf den SP-Entschließungsantrag. Diese Initiative habe mit der Künstlersozialversicherung überhaupt nichts zu tun und verfolge einzig und allein den Zweck, einen Keil zwischen die Koalitionsparteien zu treiben. Das Musiktheater Linz sei Sache der oberösterreichischen Bevölkerung, die darüber zu entscheiden habe. Der SPÖ hielt Khol vor, in Sachen Budget für eine Volksabstimmung einzutreten, beim Musiktheater, aber auch in der Frage der EU-Reform einen Volksentscheid abzulehnen. Die Sozialdemokraten würden Gefahr laufen, zu einer linkspopulistischen Partei zu degenerieren, lautete der Befund Khols.

In einem VP-FP-Entschließungsantrag forderte der Redner seinerseits die Bundesregierung auf, das Ergebnis der Volksbefragung zum Musiktheater Linz zu respektieren.

Abgeordneter Ing. WESTENTHALER (F) warf der SPÖ vor, sie nehme die Bürger nicht ernst. Den Sozialdemokraten sei es völlig „wurscht“, wie die Bevölkerung denkt, sie nehme mit ihrem Antrag das Ergebnis der Volksbefragung vorweg und wolle nur ihre Parteipolitik durchsetzen. Die Regierungsparteien hingegen würden als Demokraten Volksentscheidungen akzeptieren, unterstrich er.

Abgeordneter Dr. PILZ (G) meinte, wenn die ÖVP schon nicht in der Lage sei, sich gegen ihren Koalitionspartner für rechtstaatliche Prinzipien einzusetzen, dann sollte sie sich doch wenigstens für ein Musiktheater einsetzen können.

Abgeordneter Dr. KOSTELKA (S) übte heftige Kritik an der ÖVP: Mit ihrer Ablehnung des SP-Entschließungsantrags lege die Volkspartei ein negatives Bekenntnis zur Kultur ab, sagte er.

Abgeordneter HAIGERMOSER (F) warf der SPÖ vor, ihr Antrag habe bloß zum Ziel, einen Volksentscheid zu negieren. So wie die SPÖ das Ergebnis der Nationalratswahl nicht anerkannt habe, so wolle sie nun auch das Ergebnis der Volksbefragung zum Musiktheater nicht anerkennen.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) bezeichnete Haigermosers Wortmeldung als heuchlerisch. Er erinnerte an die EU-Volksabstimmung und meinte, es gebe im Burgenland FP-Politiker, die trotz des positiven Volksentscheids nun einen Austritt aus der EU verlangen.

Bei der Abstimmung wurden das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz und die Änderung des Kunstförderungsgesetzes mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und SPÖ angenommen. Der SP-Entschließungsantrag betreffend umfassendes Künstler-Sozialversicherungsmodell fand keine Mehrheit.

In namentlicher Abstimmung wurde der SP-Entschließungsantrag betreffend Musiktheater Linz mit 67 Ja- gegen 99 Nein-Stimmen abgelehnt.

Der Entschließungsantrag der Regierungsparteien betreffend Musiktheater Linz passierte das Plenum mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und Teilen der SPÖ.

V-F-ANTRAG 304/A AUF ÄNDERUNG DES BEZÜGEGESETZES * V-F-ANTRAG 303/A BETREFFEND NOVELLIERUNG DES BUNDESGESETZES ÜBER DIE FÖRDERUNG POLITISCHER BILDUNGSARBEIT UND PUBLIZISTIK 1984 * ÄNDERUNG DES PARTEIENGESETZES

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Abgeordneter Dr. KRÄUTER (S) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an, meinte jedoch, der heutige Beschluss sei nur ein Manöver, um von den Belastungen der Bevölkerung abzulenken. Der Redner verwies überdies auf den Fall Schmid und bezeichnete es als frivol, dass dieser vor dem Hintergrund einer Belastungswelle für neun Monate Amtszeit eine Ministerpension bezieht. Nach dem Gesellenstück Telekom- und UMTS-Debakel sei Schmid nun mit der Option für die alte Ministerpension das Meisterstück gelungen. Ungeachtet der Kritik der FPÖ an den Politikerprivilegien würden aber neben Schmid noch zahlreiche andere FP-Vertreter Politikerpensionen kassieren, kritisierte Kräuter und stellte fest, die Freiheitlichen würden Wasser predigen und Wein trinken.

Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V) betonte, mit dem heutigen Beschluss würden die Politiker bei sich selbst sparen. Das Verhalten der SPÖ qualifizierte er als "scheinheilig", wobei er daran erinnerte, dass die Sozialdemokraten vor drei Jahren das Bezügebegrenzungsgesetz mitbeschlossen haben. Es gehe nicht an, jetzt mit dem Finger auf jene zu zeigen, die von diesem Gesetz Gebrauch machen, gab Stummvoll zu bedenken.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) wandte sich mit scharfen Worten gegen die Sonderregelung des Gesetzes, die es erlaubt, ohne Erfüllung der vollen Anwartschaftszeit eine Ministerpension zu beziehen. Die selben Politiker, die heute für dieses Gesetz eintreten, hatten Pensionsprivilegien bei den Eisenbahnern kritisiert, rief Öllinger in Erinnerung.

Abgeordneter WESTENTHALER (F) lastete die Verantwortung für die geltende Regelung den Grünen und der SPÖ an. Seine Fraktion habe hingegen schon damals dagegen gestimmt und daher als einzige eine "reine Weste". Im übrigen gebe es bei den F eine selbstauferlegte Gehaltsobergrenze von 66.000 S netto, und kein F-Mandatar verdiene mehr aus öffentlichen Geldern.

Sodann kritisierte Westenthaler, dass sich SP-Politiker namhafte Pensionsbezüge gesichert hätten. Mit den heutigen Vorlagen habe die Regierung dafür gesorgt, dass auch die Politiker ihren Beitrag zur Budgetkonsolidierung leisteten. Im übrigen regte der Redner entsprechende Controlling-Maßnahmen an, um ein Verschleudern öffentlicher Gelder a priori hintanhalten zu können.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) stellte in einer tatsächlichen Berichtigung fest, die Grünen hätten das alte Bezügegesetz nicht mitbeschlossen.

Abgeordneter Dr. WITTMANN (S) berichtigte tatsächlich, dass er entgegen den Behauptungen Westenthalers weder Abfertigung noch Pensionsanspruch erworben habe.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) meinte, im Zuge seiner politischen Sozialisierung habe er einen Ahnherrn in Sachen "Privilegienritterei" erlebt: Alexander Götz. Die F könne auch weiterhin ihre sogenannte Selbstbeschränkung nicht nachweisen, zahlreiche F-Mandatare genössen die Privilegien der alten Pensionsregelung.

Zwar behaupte die Regierung, sie spare, doch was auf der einen Seite eingespart werde, werde andererseits unter dem Titel "Öffentlichkeitsarbeit" wieder ausgegeben, in Summe also ein Nullsummenspiel. Abschließend forderte er F und V auf, ihre Parteispenden offen zu legen.

Abgeordnete Mag. FRIESER (V) brachte einen V-F-Abänderungsantrag bezüglich der Fristen im gegenständlichen Entwurf ein.

Abgeordneter Mag. TRATTNER (F) verteidigte die Budgetierung des Postens "Öffentlichkeitsarbeit", die substantiell unter den entsprechenden Zahlen der alten Regierung liege.

Abgeordneter Dr. CAP (S) wies die Behauptungen der F-Redner zurück und erinnerte an die "Causa Rosenstingl". Der F-Klub sollte ein Portrait von Rosenstingl in seinen Räumlichkeiten aufhängen, um wieder mit mehr Demut an solche Fragen heranzugehen. Den F warf der Redner "Pharisäerpolitik" vor, auch in Bezug auf die Öffentlichkeitsarbeit der alten respektive der neuen Regierung. Schließlich wies Cap auf die Widersprüchlichkeiten hinsichtlich der F-Bezugsobergrenze - die im übrigen eben um 10 Prozent erhöht worden zu sein scheine - hin.

Abgeordneter Mag. TRATTNER (F) wies daraufhin, dass die Obergrenze nur für öffentliche Einkommen gelte. Lediglich diese seien gedeckelt, private Einkünfte seien davon unbenommen.

Abgeordneter EDLINGER (S) wies daraufhin, dass das Budget "Öffentlichkeitsarbeit" des Bundeskanzleramtes für die EU-Präsidentschaft primär von Außenminister Schüssel verwendet worden sei.

Abgeordneter BROSZ (G) bezeichnete die Begründung der geplanten Budgetkürzungen im Bereich der politischen Bildung als mehr als schütter, hier hätte man sich mehr erwarten können. Sodann äußerte sich auch Brosz zur Bezügedebatte.

Abgeordneter Dr. KOSTELKA (S) warf Abgeordnetem Trattner vor, eine doppelte Buchhaltung zu führen, eine, die in der Öffentlichkeit hergezeigt wird, und eine, die sich mit dem Sozialfonds und den Spendenkonten befasst und somit nicht veröffentlicht werden kann.

Kostelka kam auf jüngste Pressemeldungen zu sprechen, wonach die Staatsanwaltschaft gegen Justizminister Böhmdorfer ermittle. Vorerhebungen gibt es noch keine. Diese Vorfälle wären laut Kostelka ein Grund für den Rücktritt des Justizministers, immerhin haben Untersuchungsbehörden gegen ihren obersten Chef bei aufrechtem Weisungsrecht und bei bestehender Berichtspflicht zu ermitteln. Aus diesem Grunde möchte der Abgeordnete eine rechtliche Bestimmung, dass eine Justizbehörde unbeeinflusst arbeiten kann.

Abgeordneter Mag. TRATTNER (F) bestritt in einer tatsächlichen Berichtigung das Vorhandensein einer doppelten Buchhaltung.

Abgeordneter Ing. WESTENTHALER (F) warf Kostelka vor, den Justizminister zu attackieren und zu diffamieren, letztlich werde aber der SP-Abgeordnete, weil die Wahrheit siegen werde, übrig bleiben. Westenthaler kam in der Folge auf die Parteifinanzen der SPÖ zu sprechen, bemängelte das Fehlen eines Sanierungskonzeptes für die Parteikassa und glaubt, dass es im Rahmen der Bank Burgenland Parteifinanzierung und Bestechung gegeben habe.

Abgeordneter Dr. PILZ (G) gab bekannt, dass er eine Sachverhaltsdarstellung gegen Minister Böhmdorfer eingebracht und heute der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien bestätigt habe, dass Ermittlungen gegen den Justizminister im Gange sind. Der Bericht über die Ermittlungen und die notwendigen Entscheidungen über ein gerichtliches Verfahren werden auf dem Tisch des Ressortchefs landen und dann werde Böhmdorfer darüber entscheiden, was mit dem Anwalt Böhmdorfer im gerichtlichen Verfahren geschehen soll, sagte Pilz und hielt diesen Zustand für unerträglich.

Pilz sprach auch die Übergabe von 5 Mill. S in der Kanzlei Böhmdorfers an Böhmdorfer an und strich heraus, dass es bei Verletzung des Parteiengesetzes und illegaler Parteienfinanzierung keine Strafbestimmung gebe. Dieses Gesetz biete für Politiker in der Art von Westenthaler oder Trattner die Einladung, einen zweiten Buchhaltungskreis einzuführen. Zur ÖVP gewendet fragte der Abgeordnete, wie lange der Koalitionspartner die illegale Parteienfinanzierung der F decken wolle. Keine Koalition der Republik werde auf Dauer die Aufklärung verhindern können, betonte er.

Die Änderung des Bezügegesetzes in der Fassung eines Abänderungsantrages der beiden Regierungsparteien wurde einstimmig verabschiedet. Die Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik wurde ebenso wie die Änderung des Parteiengesetzes mit den Stimmen von FPÖ und ÖVP angenommen.

NOVELLIERUNG DES BUNDESVERGABEGESETZES 1997

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Abgeordneter Dr. WITTMANN (S) erinnerte daran, dass die einheitliche Regelung des Vergabewesens eine Kernforderung der Sozialdemokraten war und verwies darauf, dass die öffentliche Hand mit einem Investitionsvolumen von mehr als 200 Mrd. S der größte Investor in unserem Land sei. Der vorliegende Antrag bringe keine Lösung des Problems, sondern der Status quo werde verfassungsrechtlich abgesichert. Es wurde eine Frist bis zum 31. August 2002 gesetzt, um eine Vereinheitlichung in Verhandlungen mit den Ländern herbeizuführen.

Abgeordnete Dr. BAUMGARTNER-GABITZER (V) sprach von einer wichtigen Rechtsmaterie und der erheblichen Bedeutung für Österreichs Wirtschaft. Nicht die Sozialdemokraten haben die Vereinheitlichung der Vergabeordnungen gefordert, sondern dies sei ein langjähriges Anliegen der Wirtschaft gewesen. Im Frühjahr des kommenden Jahres werde man sich bemühen, in konstruktiven Gesprächen mit allen eine Vereinheitlichung zu erzielen. Einen gemeinsamen Entschließungsantrag aller vier Parlamentsparteien zur Schaffung eines einheitlichen Vergaberechts für Bund, Länder und Gemeinden brachte die Rednerin abschließend ein.

Die Bundesregierung unterstützt die Bestrebungen in Richtung Vereinheitlichung des Vergaberechtes und begrüßt den Entschließungsantrag, sagte Staatssekretär MORAK. Es ist allen bewusst, fuhr er fort, dass das große Reformprojekt nicht von heute auf morgen erfüllt werden könne, aber es bestehe Handlungsbedarf.

Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) verwies auf die wirtschaftliche Tragweite des Vergabewesens, führte aus, dass es ein Bundesvergaberecht, neun individuelle Ländervergaberechte und darüber hinaus ein EU-Vergaberecht gibt, und hielt es für die einzelnen Firmen für unzumutbar, sich durch das Vergabedickicht durchschlagen zu müssen.

Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) hielt die Vorgangsweise zwar für unschön, aber es gab, wie sie sagte, keine bessere Lösung. Grüne Anliegen sieht sie durch den Entschließungsantrag gewahrt.

Abgeordneter DONABAUER (V) betonte, es handle sich um eine rechtlich sensible Materie; wolle man den Wirtschaftsstandort Österreich sichern, müssten Verwaltungsmaßnahmen zurückgenommen werden. Von einer Vereinheitlichung verspricht er sich weniger Verwaltungsaufwand, eine Verbesserung für den Wirtschaftsstandort und auch Maßnahmen im Sinne der Beschäftigungspolitik.

Abgeordneter DI HOFMANN (F) sah in der heutigen Beschlussfassung eine Reparaturmaßnahme, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Bestmögliche Rahmenbedingungen müssten geschaffen werden, um Preisabsprachen hintan zu halten und allen Bietern Chancengleichheit einzuräumen.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) verwies auf den Bericht der Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Korruption im Vergabewesen und hofft, dass diese Vorschläge in den Verhandlungen Berücksichtigung finden werden.

Die Vorlage fand einhellige Billigung. Der gemeinsame Entschließungsantrag wurde gleichfalls mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.

BUDGETÜBERSCHREITUNGSGESETZ 20002. BFG-NOVELLE 2000

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Abgeordneter GRADWOHL (S) unterstrich, die SPÖ werde beiden Gesetzesvorlagen nicht zustimmen. Seiner Ansicht nach ist das Budgetüberschreitungsgesetz ein gutes Beispiel dafür, wie die Bundesregierung Budgetpolitik betreibe. Damit die Erhöhung des Agrarbudgets im Jahr 2001 nicht zu hoch ausfalle, habe man sich dazu entschlossen, der Landwirtschaft bereits im Jahr 2000 zusätzlich 700 Mill. S zur Verfügung zu stellen. Das Argument, dies sei notwendig, um EU-Gelder abzuholen, ließ Gradwohl nicht gelten und meinte, hätte die ÖVP die Vorschläge der SPÖ, die Agrarförderungen gerechter und sozialer zu gestalten, unterstützt, wäre diese Budgetüberschreitung nicht notwendig gewesen.

Gradwohl brachte in diesem Sinn einen Entschließungsantrag ein, dem zufolge der Landwirtschaftsminister aufgefordert werden soll, die Agrarförderungsmittel sozial gerecht zu staffeln und bis 15. Dezember einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen.

Abgeordneter AUER (V) meinte demgegenüber, die beiden vorliegenden Gesetze stellten der Politik des Finanzministers ein hervorragendes Zeugnis aus. Beim Budget sei eine Punktlandung gelungen, erklärte er, es sei nur in besonderen Bereichen eine Änderung der Budgetansätze erforderlich. So würden im Zusammenhang mit dem Lawinenunglück in Galtür oder für die versprochenen Heizkostenzuschüsse zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Die von seinem Vorredner angesprochenen 700 Mill. S für die Landwirtschaft sind Auer zufolge notwendig, um EU-Kofinanzierungsmittel aus der Finanzperiode 1995 bis 2000 zu sichern. Diese kämen benachteiligten Regionen zugute, und er verstehe nicht, warum das in Frage gestellt werde.

Abgeordneter BROSZ (G) äußerte Verwunderung darüber, dass die Waldorfschulen durch das Budgetüberschreitungsgesetz nunmehr doch zusätzliche Förderungen in der Höhe von 9 Mill. S erhielten, nachdem ein entsprechender Abänderungsantrag der Grünen und der SPÖ bei den Budgetverhandlungen im Frühjahr von der Koalition abgelehnt worden sei. Noch dazu seien auch im Jahr 2001 statt 18 Mill. S wieder nur 9 Mill. S budgetiert. Brosz fragt sich, was dahinter steckt.

Abgeordneter GAUGG (F) zeigte sich in Richtung seines Vorredners davon überzeugt, dass es auch im Jahr 2001 "eine erfreuliche Lösung" für die Waldorfschulen geben werde. Schließlich sei die Aufrechterhaltung und der Ausbau der Waldorfschulen ein Anliegen der Freiheitlichen. Als weitere positive Punkte des Budgetüberschreitungsgesetzes nannte er zusätzliche Mittel für Forschung und Entwicklung, für den Umweltschutz und für die Fachhochschulen sowie eine erste Dotierung des Künstlersozialversicherungsfonds. Gelobt wurde von Gaugg die Treffsicherheit des Budgets 2000.

Abgeordneter Ing. GARTLEHNER (S) glaubt, dass der Erfolg beim Budget 2000 nicht zuletzt aufgrund von strukturellen Maßnahmen, die noch von der alten Regierung gesetzt wurden, erzielt werden konnte. Im nächsten Jahr werde diese positive Entwicklung zu Ende sein, prophezeite er. Gartlehner kritisierte, dass die Regierung nur für ihre eigene Klientel mehr Geld ausgebe, wie die Ausgabensteigerungen der Ressorts zeigten, während beispielsweise die Pensionisten lediglich eine Pensionserhöhung um 1,5 % erhielten.

Abgeordneter FINK (V) befasste sich mit jenem Punkt der BFG-Novelle, der die Kulturhauptstadt Graz 2003 betrifft, und zeigte sich erfreut darüber, dass für die Vorbereitung und Abwicklung 200 Mill. S zur Verfügung gestellt würden. Die Grazer Altstadt sei ein Kulturdenkmal, das besonders zu schützen sei, wie auch die UNESCO anerkannt habe. Im Zusammenhang mit dem Grazer Kunsthaus übte Fink Kritik am steirischen Kulturreferenten Schachner-Blazicek.

Finanzstaatssekretär Dr. FINZ berichtigte Abgeordneten Brosz dahingehend, dass für die Waldorfschulen eine Budgeterhöhung von lediglich 7 Mill. S vorgesehen sei. Er räumte ein, dass es bei der Budgeterstellung zu einigen Ungenauigkeiten gekommen sei, da der Entwurf in kürzester Zeit fertiggestellt werden musste. Aufgrund der guten Konjunkturlage könnten diese Ungenauigkeiten aber ausgeräumt werden.

Generell stellte Finz fest, dass die Ausgabensumme in den Jahren 2001 und 2002 um insgesamt 72 Mrd. S gestiegen wäre, wenn die Regierung nicht gegengesteuert hätte. Durch die getroffenen budgetären Maßnahmen betrage diese Ausgabensteigerung nunmehr lediglich 12 Mrd. S. Entgegen oftmaliger Behauptungen sinke die Steuerquote in diesem Zeitraum außerdem um 0,3 Prozentpunkte.

Abgeordneter EDLER (S) hält manche Maßnahmen in den beiden vorliegenden Gesetzen für unsozial und unverständlich. So wird ihm zufolge sehr verschlüsselt beinahe eine Mrd. S zusätzlich für die Landesverteidigung freigemacht, und das in Zeiten des Sparens. Edler fragt sich, warum die Regierung jetzt offenbar genug Geld habe, um Milliarden zu verteilen.

Das Budgetüberschreitungsgesetz wurde in Dritter Lesung mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ verabschiedet, nachdem in Zweiter Lesung Teile des Gesetzes einhellige Zustimmung erhalten hatten. Der Entschließungsantrag der SPÖ betreffend Einführung einer sozialen Staffelung zur gerechten Verteilung der Agrarförderung wurde lediglich von den beiden Oppositionsparteien unterstützt und blieb damit in der Minderheit. Ebenfalls mit VP-FP-Mehrheit stimmte der Nationalrat der zweiten BFG-Novelle 2000 zu.

F-V-ANTRAG 269/A BETREFFEND BUNDES-JUGENDFÖRDERUNGSGESETZ * V-F-ANTRAG 270/A BEZÜGLICH BUNDES-JUGENDVERTRETUNGSGESETZ

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Abgeordneter BROSZ (G) kündigte an, die Grünen würden dem Bundes-Jugendvertretungsgesetz zustimmen, nachdem die Koalition einen Abänderungsantrag in Aussicht gestellt habe, dem zufolge die Vertreter der Jugendlichen tatsächlich Jugendliche sein sollen. Dennoch brachte er einen eigenen Abänderungsantrag seiner Fraktion ein, der das Alter der Jugendvertreter strikt mit 30 Jahren beschränken würde.

Ablehnend äußerte sich Brosz zum Jugendförderungsgesetz. Die Grünen hielten eine gesetzliche Regelung zwar grundsätzlich für positiv, betonte er, in Summe sei es ihnen aber nicht möglich, der Vorlage zuzustimmen. Kritisch sieht der Abgeordnete u.a. die Tatsache, dass die parteiliche Jugendförderung um rund 5 Mill. S angehoben wird, während die Träger anderer verbandlicher Jugendarbeit nicht mehr Geld bekämen. Außerdem habe man es verabsäumt, die offene Jugendarbeit im Gesetz klar zu regeln.

Abgeordnete Dr. MERTEL (S) erklärte, die SPÖ könne beiden Gesetzesentwürfen ihre Zustimmung erteilen. Sie erinnerte daran, dass die Vorarbeiten für beide Gesetze in die letzte Legislaturperiode zurückreichten und sich sowohl die SPÖ als auch ihre Jugendorganisation schon damals dafür ausgesprochen hätten, die Jugendbeteiligung und die Jugendmitbestimmung auszubauen und die Bundesjugendförderung auf neue Beine zu stellen. Der Nationalrat habe einen entsprechenden Entschließungsantrag in der letzten Gesetzgebungsperiode verabschiedet.

Abgeordneter AMON (V) hielt fest, die beiden vorliegenden Gesetze würden mehr an Rechtssicherheit für die Jugendorganisationen und für die Jugendarbeit insgesamt bringen und seien das Ergebnis einer langen Debatte. Bisher sei die Vergabe von Förderungen über den Bundesjugendring erfolgt, das sei aber nicht mehr zeitgemäß. Es könne nicht sein, meinte Amon, dass die Mitgliedschaft in einem Verein Voraussetzung dafür sei, dass man Förderungen erhalte. Ausdrücklich unterstrich er, dass im neuen Gesetz auch eine Förderung der offenen Jugendarbeit verankert sei.

Mit dem Bundes-Jugendvertretungsgesetz hat man Amon zufolge etwas geschaffen, was auch international einzigartig sei: eine gesetzliche Interessenvertretung für Jugendliche, die in Jugendangelegenheiten den anderen Interessenvertretern gleichgestellt ist. Er wertete das als Quantensprung im Ernstnehmen von Jugendanliegen.

Abgeordneter Mag. SCHENDER (F) konstatierte, bei den vorliegenden Gesetzen handle es sich um einen Meilenstein in der Jugendarbeit. Damit würden jahrzehntelange Missstände, die es rund um den Bundesjugendring gegeben habe, behoben. Dieser habe als Dachverband bisher 50 bis 60 Mill. S in "Wild-West-Manier" an seine Mitglieder vergeben. Dem gegenüber werde es in Zukunft eine transparente, nachvollziehbare und gerechte Förderung geben, und zwar sowohl für die verbandliche als auch für die offene Jugendarbeit.

Zum Bundes-Jugendvertretungsgesetz brachte Schender einen VP-FP-Abänderungsantrag ein, wonach die Mitglieder der Bundes-Jugendvertretung das 30. Lebensjahr nicht überschreiten sollen. Ein ebenfalls von Schender eingebrachter 4-Parteien-Entschließungsantrag zielt darauf ab, dass Jugendorganisationen von anerkannten Volksgruppen in den vom Sozialminister zu erlassenden Förderungsrichtlinien berücksichtigt werden.

Abgeordnete HEINISCH-HOSEK (S) würdigte die Einrichtung einer eigenen gesetzlichen Vertretung für die Jugend mit der Kompetenz, jugendrelevante Gesetzesvorlagen zu begutachten und so an der Gestaltung der Zukunft mitzuwirken. Auf eine neue gesetzliche Basis werde auch die Jugendförderung gestellt, wobei die Rednerin die dafür wesentlichen Vorarbeiten der SPÖ hervorhebt. Hinsichtlich der Richtlinien, die für die Vergabe der Projektförderung auszuarbeiten sein werden, trat die Rednerin für eine Mitentscheidung der Jugendvertreter ein.

Bundesminister Mag. HAUPT zeigte sich zufrieden über den Parteienkonsens, der zu diesen beiden Gesetzen erzielt werden konnte, da es jedem Staat wichtig sein müsse, die Jugend einzubeziehen. Ihm sei es ein besonderes Anliegen gewesen, die Förderungsmittel für die freie Jugendarbeit auf dem Niveau des Jahres 1999 zu halten, was ihn zu Umschichtungen veranlasst habe. Der neue Jugendminister bekannte sich nachdrücklich zur Förderung der Jugend und legte auch ein klares Bekenntnis für eine Herabsetzung des Wahlalters ab. Mit dem Thema Politikverdrossenheit habe sich, so der Minister, eine kürzlich veröffentlichte Studie befasst, aus der hervorgehe, dass nicht die Jugend an der Politik desinteressiert sei, sondern umgekehrt. - "Das sollte uns zu denken geben", sagte Haupt und bezeichnete es als eine wichtige Aufgabe, die Jugend intensiver in die Politik einzubinden.

Abgeordneter PRINZ (V) legte zwei Abänderungsanträge vor, mit denen das Bundes-Jugendförderungsgesetz um Bestimmungen zur Förderung behinderter Jugendlicher ergänzt und redaktionelle Berichtigungen vorgenommen werden. In seinen Ausführungen würdigte Abgeordneter Prinz das Engagement der österreichischen Landjugend, deren 1.100 Ortsgruppen sich alljährlich mit tausenden Veranstaltungen an eine große Zahl von Menschen wenden.

Abgeordneter Dr. Martin GRAF (F) versuchte auch die Grünen für eine Zustimmung zu den beiden Vorlagen zu gewinnen und argumentierte, dass sowohl in der Jugendförderung als auch in der Jugendvertretung demokratiepolitische und rechtstaatliche Fortschritte erzielt werden, die weit über den Ist-Zustand hinaus gehen. Graf sprach von einem "Quantensprung in der Jugendpolitik" und begrüßte insbesondere das Ende der Ausgrenzung einzelner Jugendorganisationen. Auch Abgeordneter Graf brach schließlich eine Lanze für die Absenkung des Wahlalters und wies alle Argumente zurück, die die jeweils Wahlberechtigten heute wie in der Vergangenheit gegen die Ausweitung des Wahlrechts ins Treffen führten.

Die gesetzliche Regelung der Jugendvertretung und der Jugendförderung gehört für Abgeordneten RIEPL (S) zu den wenigen erfolgversprechenden Entscheidungen dieser Tage. Die Jugend könne damit rechnen, dass ihr in Zukunft verstärkt Beachtung geschenkt werde, das sei gut und daher stimmten die Sozialdemokraten beiden Vorlagen gerne zu. Der ehemalige Jugendvertreter berichtete von der Arbeit der Jugendvertrauensleute in den Betrieben für die Interessen junger Arbeitnehmer sowie der Lehrlinge und wandte sich schließlich mit dem Ersuchen an Bundesminister Haupt, die Jugendvertreter in die Erstellung der Richtlinien nach dem Bundes-Jugendförderungsgesetz einzubeziehen.

Bundesminister Mag. HAUPT reagierte auf diese Bitte indem er mitteilte, dass sein Ressort bereits die Einladung an die Jugendorganisationen ausgeschickt habe, ihre Erfahrungen in die Ausarbeitung der Richtlinien einzubringen.

Abgeordneter ELLMAUER (V) unterstrich das Interesse der Jugendlichen, sich für die Gesellschaft zu engagieren und ihre Ideen in die Gemeinschaft einzubringen. Sie wollen keine Fremdbestimmung, sondern eigenständig am Aufbau der Zukunft mitwirken. Die beiden vorliegenden Gesetze sind ein wichtiges Signal für die Jugend, sich für die Demokratie einzusetzen und Verantwortung für die Gesellschaft zu übernehmen.

Abgeordneter Ing. WEINMEIER (F) stellte mit Genugtuung fest, dass die beiden Gesetze zur Förderung und zur Vertretung der Jugend langjährigen Forderungen der FPÖ entsprechen und erinnerte an die Zustimmung, die alle Jugendorganisationen zu diesen beiden Gesetzestexten gegeben haben. Es gehe darum, das Interesse der Jugend für die Politik wiederzugewinnen - "Das ist keine Holschuld der Jugendlichen,  sondern eine Bringschuld der Politik", schloss Weinmeier.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) bezeichnete es als einen Schönheitsfehler des Jugendvertretungsgesetzes, dass die Hochschülerschaft, die eine gesetzliche Interessensvertretung der Studierenden darstelle, in die gesetzliche Interessensvertretung der Jugend einbezogen werden soll. Den Ausführungen des Abgeordneten Graf stimmte Öllinger ausdrücklich zu und bat ihn, seine richtigen Überlegungen zur Ausdehnung des Wahlrechts auch auf die ausländischen Mitbürger anzuwenden.  

Abgeordnete STEIBL (V) begrüsste die vorgesehene Altersgrenze für Funktionäre in Jugendorganisationen und unterstrich die neuen Bestimmungen für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Jugendförderung. Steibl erwartete eine effektivere Vertretung der Jugend in allen jugendrelevanten Fragen und sah wesentlich verbesserte Möglichkeiten, die Beteiligung der Jugend an der Politik zu unterstützen. Ihr besonderes Anliegen stellte der Dialog zwischen den Generationen dar.

Abgeordnete Mag. MIKL-LEITNER (V): "Die Jugend ist unser wichtigstes Kapital für die Zukunft. Sie ist es wert, dass wir uns alle für sie einsetzen." - Die beiden Gesetze seien Meilensteine der Jugendpolitik, sagte Mikl-Leitner, sie stellten richtige Schlussfolgerungen aus dem Jugendbericht 1999 dar. Mikl-Leitner begrüßte den Trend unter den Jugendlichen, sich in ein oder mehreren Vereinen zu engagieren und wollte dies unterstützen, da sie darin eine Möglichkeit sah, die Jugend vom Drogenkonsum fernzuhalten.

Bei der Abstimmung wurde das Bundes-Jugendförderungsgesetz in der Fassung des F-V-Abänderungsantrages mit S-F-V-Mehrheit angenommen. Der Vier-Parteien-Entschließungsantrag fand einhellige Zustimmung.

Das Bundes-Jugendvertretungsgesetz wurde in getrennter Abstimmung unter Berücksichtigung der beiden Abänderungsanträge teils mit S-V-F-Mehrheit, teils einstimmig beschlossen. Der Abänderungsantrag der Grünen blieb in der Minderheit und wurde abgelehnt.

F-V-S-G-ANTRAG 307/A BEZÜGLICH 9. NOVELLE ZUM NOTARVERSICHERUNGSGESETZ 1972

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Abgeordnete REITSAMER (S) berichtete von den finanziellen Schwierigkeiten der Notarversicherung, die die Notare dazu veranlassten, sich mit Vorschlägen zur Lösung der Probleme ihrer kleinen Versicherung mit 779 Versicherten an die Fraktionen zu wenden. Unter Mitarbeit eines Versicherungsmathematikers sei ein von den Gremien der Notare einstimmig verabschiedetes Modell ausgearbeitet worden, über das auch auf parlamentarischer Ebene Konsens erzielt werden konnte, teilte die Vorsitzende des Sozialausschusses mit.

Abgeordneter Dr. TRINKL (V) bezeichnete die Notarversicherung als beispielhaft: Diese Novelle komme auf Wunsch der Versicherten zustande, die eine Einmischung von außen ablehnen. Die Notare seien überdies die einzige Gruppe, die ohne Bundesbeitrag auskomme. Auch würde das durchschnittliche Pensionsantrittsalter der Notare 69 Jahre betragen.

Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) kündigte ebenfalls die Zustimmung seiner Fraktion zu dieser Novelle an. 

Abgeordneter ÖLLINGER (G) nahm die Novelle zum Anlass an den Sozialminister zu appellieren, die Selbstverwaltung auch bei anderen Sozialversicherungsanstalten ernst zu nehmen.

Sozialminister Mag. HAUPT stellte klar, dass die Politik sehr wohl in den Gesetzwerdungsprozess der Novelle eingebunden war. Ursprünglich wäre die gesamte Last der Umstellung nur von jenen Notaren zu tragen gewesen, die in den nächsten fünf Jahren in Pension gehen. Nun seien auch die pensionierten Notare in die Solidaritätslösung einbezogen.

Die Novelle wurde einstimmig angenommen.

ÄNDERUNG DES WEHRGESETZES 1990

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Abgeordneter DI KUMMERER (S) übte Kritik an der Neugestaltung des Landesverteidigungsrates und bemerkte, den Regierungsparteien sei es ausschließlich darum gegangen, die SPÖ als stärkste Parlamentspartei in diesem Gremium zu schwächen. Darüber hinaus vermisste Kummerer auch eine Entrümpelung von veralteten Bestimmungen. So bestehe nach wie vor das Verbot von Auslandsreisen innerhalb von sechs Monaten nach Ableistung des Präsenzdienstes. Kein Verständnis äußerte der Redner ferner für die Verdreifachung der Strafen.  

Abgeordneter MURAUER (V) begrüßte es, dass die Novelle Schluss mache mit der Diskriminierung von Frauen im Bundesheer und nunmehr auch Soldatinnen die Milizlaufbahn offen stehe. Murauer hob weiters als positiv hervor, dass dieses Gesetz endlich der UNO-Konvention gegen Kindersoldaten Rechnung trage.

Abgeordneter Dr. PILZ (G) stellte zur Wehrgesetznovelle fest, die UNO-Konvention gegen Kindersoldaten sei okay, alles andere nicht.

Abgeordneter JUNG (F) brachte einen Abänderungsantrag ein, der Präzisierungen im Bereich der Beschwerdekommission betrifft. Hinsichtlich der von der SPÖ gewünschten parlamentarischen Zuordnung der Beschwerdekommission sagte Jung die grundsätzliche Verhandlungsbereitschaft seiner Fraktion zu.

Abgeordneter LEIKAM (S) bemängelte, die Wehrgesetznovelle komme zu früh, da wesentliche Fragen betreffend die Zukunft der Landesverteidigung noch nicht gelöst sind.

Abgeordneter LOOS (V) richtete an Verteidigungsminister Scheibner einen Appell, im Wehrbudget finanzielle Vorsorge für den Assistenzeinsatz des Bundesheeres an der Grenze sowie für den geplanten EU-Friedenseinsatz zu treffen.

Abgeordnete HAGENHOFER (S) forderte in einem Abänderungsantrag eine eindeutige parlamentarische Zuordnung der Bundesheer-Beschwerdekommission durch die Bezeichnung "parlamentarische Bundesheer-Beschwerdekommission".

Abgeordneter Dr. BÖSCH (F) hielt fest, wenn die SPÖ heute gegen diese Novelle stimme, dann stimme sie auch gegen die Öffnung der Milizlaufbahn für Frauen und gegen den Ausschluss der Heranziehung von Jugendlichen zu militärischen Kampfeinsätzen.

Verteidigungsminister SCHEIBNER nannte die Umsetzung der UN-Konvention gegen Kindersoldaten und die Öffnung der Milizlaufbahn für Frauen als wesentliche Punkte dieser Novelle und reagierte mit Verwunderung auf die Ablehnung seitens der SPÖ.

Abgeordneter Ing. KAIPEL (S) führte ins Treffen, die SPÖ lehne die Neuerungen nicht grundsätzlich ab, und begrüßte ausdrücklich die von Scheibner angesprochenen Punkte. Die Neuformulierung des Wehrgesetzes ohne Wehrkonzept sei allerdings eine vertane Chance für das Heer.

Die Novelle wurde in dritter Lesung in der Fassung des VP-FP-Abänderungsantrages mit den Stimmen der Regierungsparteien angenommen. Der Abänderungsantrag der SPÖ blieb in der Minderheit.

RÖMISCHES STATUT DES INTERNATIONALEN STRAFGERICHTSHOFES SAMT ÖSTERREICHISCHER ERKLÄRUNG * ANNAHME DER VERLÄNGERUNG DER ERKLÄRUNG EUROPÄISCHER REGIERUNGEN ÜBER DIE PRODUKTIONSPHASE DER ARIANE-TRÄGER * V-F-ANTRAG 310/A(E) BETREFFEND FÖRDERUNG DES FAIREN HANDELS

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Abgeordneter Mag. POSCH (S) sagte, das Römische Statut stelle einen wichtigen Beitrag in der Verbrechensbekämpfung dar, sodass seine Fraktion diese Vorlage unterstützen werde. Der Redner erläuterte sodann den Inhalt des gegenständlichen Verhandlungsgegenstandes. Weiters plädierte der Redner dafür, das Amtssitzabkommen betreffend das EUMC noch heuer zu beschliessen.

Abgeordneter Dr. SPINDELEGGER (V) unterstrich ebenfalls die Bedeutung des Statuts und dessen Wirkung. Seine Fraktion bekenne sich zu diesem Vertragswerk. Das Amtssitzabkommen solle am 1. Dezember im Ausschuss behandelt werden. Es brauche jedoch zuvor noch eine ausführliche Diskussion mit der Leiterin dieser Institution, meinte der Redner.

Abgeordneter Dr. KURZMANN (F) ging auf die Vorlage betreffend Ariane-Space ein und vertrat die Ansicht, diese komme den Interessen der heimischen Wirtschaft entgegen. Auch die F trügen die Vorlage betreffend den Internationalen Gerichtshof mit, könnte dieser doch einen wichtigen Beitrag zur Wahrung der Menschenrechte und zur Bekämpfung diesbezüglicher Kriminalität leisten.

Abgeordneter DI PIRKLHUBER (G) wies auf den G-Antrag hin, der die Grundlage für den gegenständlichen Vierparteienantrag hinsichtlich des Fair Trade zwischen Nord und Süd gebildet habe. Der Redner ging auf den Hintergrund der Materie ein und signalisierte die Zustimmung seiner Fraktion zu diesem Thema, diente die fair-trade-Bewegung doch auch dem Schutz des Regenwaldes.

Abgeordnete JÄGER (S) knüpfte an ihren Vorredner an und plädierte ebenfalls für ein faires Verhältnis zwischen den reichen und den armen Staaten. Im übrigen, so die Rednerin, sollte dies auch für die heimische Gesellschaft gelten. Über den Vierparteienantrag zum fairen Handel zeigte sie sich erfreut.

Abgeordnete Mag. HAKL (V) ging auf Prognosen zur Demographie ein und meinte, diese belegten, dass Entwicklungspolitik auch im Interesse der Industrieländer liegen müsse. Primäres Ziel sollte dabei die Armutsbekämpfung sein, wobei hier die Ursachen der Armut entschlossen angegangen werden müssten. Aus diesem Grunde trete auch ihre Fraktion für fair trade ein.

Abgeordneter HAIGERMOSER (F) votierte dafür, die Unternehmer in die Lösung der Probleme im globalen Handel einzubeziehen, um größtmöglichen Erfolg im fair trade zu erzielen. Im gleichen Atemzug sollte man sich aber auch für fair trade für die heimische Landwirtschaft einsetzen. Dem römischen Statut werde seine Fraktion zustimmen.

Abgeordneter GROSSRUCK (V) wies auf die Vorgeschichte des Internationalen Strafgerichtshofes hin und zeigte sich zufrieden, dass diese Vorlage nun nach langem Vorlauf endlich beschlossen werden könne.

Bundesminister SCHEIBNER - in Vertretung der Außenministerin - sagte, die heutigen Beschlüsse seien ein schönes Signal, welches vom Parlament heute ausgehe und begründete dies anhand konkreter Beispiele.

Abgeordneter SCHIEDER (S) wies darauf hin, dass man erst demnächst erfahren werde, ob die Leiterin des EUMC am 1. Dezember an der Sitzung teilnehmen könne oder nicht und sagte, er finde die Verknüpfung zwischen dieser Teilnahme und dem Beschluss des Amtsitzabkommen nach wie vor nicht sinnvoll.

Die Vorlagen wurden sämtlich einstimmig angenommen.

(Schluss)


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