Parlamentskorrespondenz Nr. 417 vom 06.06.2001

UMFASSENDE SOZIALDEBATTE IM PARLAMENT

Nationalrat beschließt umstrittene Reparatur der Unfallrenten-Steuer

Wien (PK) - Nach der Aktuellen Stunde zum Thema Energiewirtschaft standen Sozialthemen im Mittelpunkt der Debatte des Nationalrats, darunter die umstrittene Reparatur der Besteuerung der Unfallrenten im Wege eines Härteausgleichs. Weiter auf der Tagesordnung der 71. Sitzung des Nationalrats : Maßnahmen zur Bewältigung der BSE-Krise, Finanzthemen im Zusammenhang mit der Umstellung auf Euro sowie Umweltthemen.

Der Präsident teilte mit, dass S-Abgeordneter Edlinger eine Dringliche Anfrage an den Finanzminister zum Thema Zukunft der ÖIAG eingebracht hat. Die Anfrage gelangt um 15 Uhr zum Aufruf.

Im Anschluss daran gibt es eine Kurze Debatte zu einem Fristerstreckungsantrag. Danach soll dem Verfassungsausschuss zur Behandlung des Antrages 98/A eine Frist bis 30. Juni 2002, also eine Erstreckung um ein Jahr, gewährt werden.

Gemäss einem F-V-Antrag soll dem Verfassungsausschuss zur Behandlung des Antrages 438/A (Pensionsreformgesetz) eine Frist bis zum 3. Juli 2001 eingesetzt werden. - Die Abstimmung über diesen Antrag erfolgt am Schluss der heutigen Sitzung.

ÄNDERUNG DES BUNDESBEHINDERTENGESETZES , DES BEHINDERTENEINSTELLUNGSGESETZES UND DES BUNDESFINANZGESETZES 2001 * G-ANTRAG AUF ANHEBUNG DER AUSGLEICHSTAXE * G-ANTRAG BETREFFEND VERWENDUNG DER BEHINDERTENMILLIARDE

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Abgeordnete SILHAVY (S) sprach im Zusammenhang mit der Änderung der Besteuerung der Unfallrenten von Flickwerk, von einer weiteren Ungerechtigkeit und davon, dass diese Maßnahme keine Reparatur darstelle. Den Armen der Ärmsten werden 2 Mrd. S weggenommen, 1 Mrd. S gibt man ihnen im Rahmen der Behindertenmilliarde wieder zurück, sagte sie und nannte dies Zynismus pur und blanke Menschenverachtung. Für sie ist die Unfallrentenbesteuerung unsozial und ungerecht. Als Verrat an den Behinderten bezeichnete sie die Anhebung der Ausgleichstaxe und die Verlängerung der Probezeit für behinderte Menschen. In einem Entschließungsantrag forderte die Sozialsprecherin der SPÖ die Anhebung der Ausgleichstaxe und die rückwirkende Aufhebung der Unfallrentenbesteuerung.

Abgeordneter Dr. PUMBERGER (F) meinte im Gegensatz zu seiner Vorrednerin, diese Bundesregierung habe in der Behindertenpolitik eine Meisterleistung vollbracht, zumal es zu wesentlichen Verbesserungen für die behinderten Mitmenschen komme. Außerdem wurden eine Neustrukturierung des Unterstützungsfonds und eine Vereinfachung des Verfahrens beschlossen. Auch im Interesse der Behinderten liegt die Änderung des Kündigungsschutzes. Zudem erhalten behinderte Kinder ab Geburt Pflegegeld.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) äußerte seine Ansicht, dass nunmehr Unfallrentner nach dem Unfall noch ein zweites Mal geschädigt werden sollen. Unverständlich ist ihm, weshalb man - es liegen genügend Expertenvorschläge vor - keine sozial gerechte Besteuerung zustande gebracht hat. Die jetzige Regelung sei wie das "elende Werk vorher" verfassungsrechtlich bedenklich. Die Unfallrentner müssen für das Budgetdefizit büßen. Keine soziale Treffsicherheit und Gerechtigkeit werde ins Auge gefasst, sondern es werden soziale Beliebigkeit und Zynismus gegenüber jenen, die die Solidarität dieses Hauses und der Politik verdient hätten, geschaffen.

Abgeordneter Dr. FEURSTEIN (V) wies darauf hin, dass man sich im Rahmen der Beratung dieser Novelle sehr wohl mit den verfassungsrechtlichen Bedenken auseinander gesetzt und einen Abänderungsantrag eingebracht habe. In diesem Antrag werde auch klar gestellt, dass das Geld rückerstattet wird. Zudem verwies der Redner auf die neue Einschleifregelung und auf die Berücksichtigung der persönlichen Situation des Betroffenen. Für ihn ist die Regelung praktikabel und vernünftig. Auch die Verlängerung der Probezeit auf sechs Monate erachtete Feurstein als richtig und im Interesse der Behinderten gelegen. Nur so könne festgestellt werden, ob ein behinderter Mensch im Erwerbsleben eine Chance habe oder nicht, argumentierte er.

Sozialminister Mag. HAUPT verteidigte die Besteuerung der Unfallrenten als Ausdruck der Steuergerechtigkeit, betonte aber, Härtefälle würden durch die heutige Regelung ausgeglichen werden. Die Ausweitung der von der SPÖ kritisierten Probezeit von drei auf sechs Monate wiederum sei keinerlei Schlechterstellung, sondern werde vielmehr helfen, Barrieren bei der Beschäftigung von Behinderten abzubauen, gab sich der Minister überzeugt. Haupt kündigte weiters eine komplette Neuordnung des Behindertenrechtes an mit dem Ziel, für die gleiche Behinderung auch gleiche Entschädigung bzw. gleiches Schmerzensgeld zu leisten. Die Ergebnisse eines diesbezüglichen Arbeitskreises sollen bis Herbst 2002 vorliegen.

Abgeordnete Mag. PLANK (S) blieb bei dem Vorwurf, wonach den Unfallrentnern 2 Mrd. S "abgeknöpft" würden. Die Regierung habe mit der Besteuerung Härten geschaffen und rühme sich nun, diese Härten zu überwinden. In Wirklichkeit würden jetzt aber bloß Almosen verteilt und neue Ungerechtigkeiten geschaffen, bemängelte Plank.

Abgeordneter DOLINSCHEK (F) bewertete die Regelung im Gegensatz zu seiner Vorrednerin als sozial gerecht und meinte, es sei an der Zeit, die Unfallrenten mit den Invaliditätspensionen steuerrechtlich gleichzustellen. Er begrüßte es auch, dass die Unfallrenten nun nicht mehr vom Einkommen, sondern vom Behinderungsgrad abhängig seien.

Ein Abänderungsantrag Dolinscheks enthält eine budgetäre Vorsorge für 50 zusätzliche Behindertenplanstellen im Stellenplan des Bundes.

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) konnte in den neuen Bestimmungen keinerlei Verbesserungen für Behinderte sehen. Auf die Rückerstattung der Besteuerung bestehe keinerlei Rechtsanspruch. Die Verlängerung der Probezeit auf 6 Monate diene nur dazu, die Arbeitskraft des Behinderten auszunützen und ihn dann zu entlassen, kritisierte sie. Die Anhebung der Ausgleichstaxe werde nach Einschätzung der Rednerin bloß zu steuerlichen Umschichtungen, nicht aber zur Anstellung von Behinderten führen.

Sozialminister Mag. HAUPT wies mit Nachdruck die Vorwürfe Haidlmayrs als unrichtig zurück.

Abgeordneter Dr. TRINKL (V) stellte fest, mit der heutigen Lösung würden 60.000 Bezieher einer Unfallrente in den Genuss des Härteausgleichs kommen. Als positiv kommentierte Trinkl auch die Maßnahmen des Behinderteneinstellungsgesetzes. Die Erhöhung der Ausgleichstaxe sei tatsächlich ein Opfer für die Wirtschaft. Die Regierung setze dabei aber nicht auf Strafen, wie dies die Opposition verlangt, sondern auf Motivierung der Unternehmen, betonte er. Als richtigen Schritt würdigte Trinkl auch die Verlängerung der Probezeit. Dadurch werde den 30.000 arbeitslosen Behinderten erst eine Chance gegeben, einen Arbeitsplatz zu bekommen.

Abgeordnete STAFFANELLER (F) nannte es als oberstes Ziel der Maßnahmen aus der Behindertenmilliarde, die Integration von Behinderten in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern und die Öffentlichkeit für die Belange von Behinderten zu sensibilisieren. Der SPÖ warf er vor, jahrelang nichts für die Behinderten getan zu haben, sondern das Geld lieber für fragwürdige Euroteam-Projekte ausgegeben zu haben.

Abgeordneter Dr. MITTERLEHNER (VP) unterstützte die Verlängerung der Probezeit und die Erhöhung der Ausgleichstaxen und meinte, es gehe darum, nicht mit übertriebenen Schutzbestimmungen oder mit Strafen, sondern mit Anreizen für die Einstellung von Behinderten zu agieren.

Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) kritisierte, dass es die Sozialdemokraten gewesen seien, die einen "Scherbenhaufen" hinterlassen hätten. Nur diesem Umstand sei es geschuldet, dass nun entsprechende Massnahmen gesetzt werden müssten. Dies müsse man sich in Erinnerung rufen. Die Regierung saniere, und es sei Zynismus, alles, was die Regierung tue, negativ darzustellen. Die Opposition solle ihre Verunsicherung einstellen.

Abgeordneter NEUDECK (F) verteidigte die Vorschläge der Regierung und wies die Ansinnen der Opposition als nicht zweckdienlich zurück. Man möge den Behinderten die gleichen Chancen geben und es der Wirtschaft durch überzogene Massnahmen nicht verunmöglichen, Behinderte auch einzustellen.

Abgeordnete Mag. LAPP (S) meinte, das Vorgehen der Regierung sei "doppelbödig" und daher unsozial. Bei der "Wendepolitik" dieser Regierung würden sehr viele Leute "über Bord gehen" und sich dann entsprechend "bedanken". Die Wienerinnen und Wiener hätten bereits gezeigt, dass sie diese Politik nicht goutierten.

Die Menschen, die von Schicksalsschlägen getroffen sind, müssten sich die Massnahmen zur Integration selbst bezahlen, was zeige, was diese Regierung unter Solidarität verstehe. Dagegen würden sich die Sozialdemokraten zur Wehr setzen, weshalb sie diese Vorlagen auch ablehnten. Schliesslich plädierte Lapp neuerlich dafür, die Besteuerung der Unfallrenten aufzuheben.

Bundesminister Mag. HAUPT vertrat die Ansicht, dass die Pläne der Regierung sehr wohl sozial ausgewogen seien, was die Opposition zur Kenntnis nehmen möge.

Abgeordnete SILHAVY (S) meinte, ihrem Vorredner sollte es um soziale Gerechtigkeit zu tun sein. Die Unfallrentenbesteuerung sei jedoch eindeutig eine soziale Ungerechtigkeit.

In der Abstimmung wurde die Vorlage in der Fassung zweier F-V-Abänderungsanträge und eines F-V-Zusatzantrages teils mehrheitlich, teils einstimmig angenommen. Der E-Antrag der Sozialdemokraten wurde abgelehnt. Die Berichte des Ausschusses für Arbeit und Soziales wurden mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

ÄNDERUNG DES BUNDESPFLEGEGELDGESETZES * G-ANTRAG ZUM BUNDESPFLEGEGELDGESETZ * S-ANTRAG BETREFFEND HEBUNG DER SOZIALEN SICHERHEIT DES SOZIALSYSTEMS IM BEREICH DES PFLEGEGELDES * S-ANTRAG BETREFFEND HEBUNG DER SOZIALEN SICHERHEIT IN DER PFLEGEINFRASTRUKTUR * G-ANTRAG BETREFFEND DEFIZITE BEI DER TREFFSICHERHEIT DES PFLEGEGELDES * VERSORGUNGRECHTS-ÄNDERUNGSGESETZ 2002 *

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Abgeordneter DIETACHMAYR (S) befasste sich mit dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz und meinte, viele Menschen hätten viele Jahre darauf gewartet, dass die Ungerechtigkeit endlich beseitigt würde, dass nur Gefangene im Osten Entschädigungen erhielten und nicht auch jene, die im Westen in Gefangenschaft waren. Die Vertreter der Seniorenverbände aller Fraktionen schöpften Hoffnung, als hier inhaltlich einiges in Bewegung kam. Dennoch fehlte ein konkreter Vorschlag in dieser Hinsicht, was eine "Schande" sei. Die Regierung habe hier eine Gelegenheit versäumt, weshalb sie dem Abänderungsantrag der Sozialdemokraten zustimmen solle, den er im Gefolge einbrachte.

Abgeordneter GAUGG (F) sagte, die Sozialdemokratie hätte 30 Jahre Zeit gehabt, die Frage, die sein Vorredner angesprochen habe, zu regeln. Stattdessen aber habe sie drei Jahrzehnte lang einen Schuldenberg angehäuft, den die neue Regierung nun erst einmal abbauen müsse. Die Sozialdemokratie sei auch in dieser Frage wenig glaubwürdig. Die Vorlage sei ein Schritt in die richtige Richtung, die Opposition solle daher "mitgehen". Die SPÖ müsse sich aber selbst die Frage stellen, wieso nach 30 Jahren sozialdemokratischer Kanzlerschaft eine Million Menschen in diesem Land an der Armutsgrenze leben müsste. Sie sollte daher mitarbeiten an der Verbesserung des Ist-Zustandes.

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) ortete in der Vorlage einige Verbesserungen gegenüber der alten Regelung, die den jahrelangen Bemühungen der Grünen geschuldet seien. Sie sei zufrieden, dass es gelungen sei, die Regierung von der Notwendigkeit dieser Verbesserungen zu überzeugen. Die Grünen würden der Novelle daher zustimmen, auch wenn es immer noch einige problematische Punkte im Zusammenhang mit dem Pflegegeld gebe. Die Rednerin brachte einen Entschließungsantrag ein, wonach das Taschengeld bei Spitals- und Heimaufenthalten wieder auf 20 Prozent des Geldes der Stufe 3 angehoben werden möge.

Abgeordnete GATTERER (V) sprach sich für Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle aus, um den Pflegebereich abzusichern und zu festigen. Gleichzeitig lenkte sie das Augenmerk des Plenums auf die pflegenden Personen, großteils Frauen, deren Lage man Verständnis entgegenbringen müsse und für die es Netzwerke geben müsse, die sie in ihrer wichtigen Tätigkeit - oft unter Mehrfachbelastung - entsprechend unterstützten. Erste Verbesserungen würden nun durch die Regierung vorgelegt. Hier würden grosse Anstrengungen unternommen und ständig neue Schritte gesetzt, was sie begrüße.

Bundesminister Mag. HAUPT erläuterte die Kernpunkte der vorliegenden Novelle zum Bundespflegegeld. Diese beinhalte deutliche Verbesserungen. Das Pflegegeld weise ein Gesamtvolumen von 18 Mrd. S auf, wichtige Beiträge zur Qualitätssicherung würden gesetzt, qualitative Mängel könnten perspektivisch abgestellt werden, an weiteren Fragen werde man arbeiten. Wenn die Budgetsanierung abgeschlossen sei, würden auch jene Gruppen entsprechende Leistungen erhalten, die Abgeordneter Dietachmayr apostrophiert habe. Auch eine Valorisierung des Pflegegeldes sei anzustreben, diesbezüglich gebe es bereits konkrete Verhandlungen, sodass man davon ausgehen könne, dass es noch in dieser Legislaturperiode eine Lösung geben könne, wobei freilich zuerst die budgetären Aufgaben gelöst werden müssten.

Abgeordnete HEINISCH-HOSEK (S) wies darauf hin, dass die Regierung im Bereich des Pflegegeldes auf einer soliden sozialdemokratischen Basis aufbauen könne. Die SPÖ begrüße natürlich, dass nunmehr schon ab Geburt eines Kindes Pflegegeld gewährt werden könne. Bedauerlicherweise fehlen jedoch zwei wichtige Bereiche, die auch von freiheitlicher Seite wiederholt gefordert wurden: die Valorisierung des Pflegegeldes sowie die Erhöhung des Pflegetaschengeldes. Diesbezüglich brachte sie einen Entschließungsantrag ihrer Fraktion ein.

Es sei die Aufgabe der Bundesregierung, die unsoziale Politik der SPÖ, die von willkürlichen Belastungen und Streichungen geprägt war, zu reparieren, meinte Abgeordnete Mag. HARTINGER (F). Es gehe nun darum, auf aktuelle Entwicklungen rasch zu reagieren, zumal die Zahl an pflegebedürftigen Menschen mit über 272.000 einen Höchststand erreicht habe. Gerade die Pflege älterer Menschen, die keine Angehörigen mehr haben, erfordere besondere Qualitätsstandards sowie die Kontrolle dieser Kriterien. Bundesminister Haupt, der für eine Sozialpolitik mit Herz und Verstand stehe, werde gewährleisten, dass alle bedürftigen Menschen Zugang zu einer gute Versorgung haben, gab sich Hartinger überzeugt. 

Abgeordneter ÖLLINGER (G) ging in seiner Wortmeldung auf zwei Novellierungen ein, und zwar auf die Änderung des Kriegsgefangengesetzes sowie des Opferfürsorgegesetzes. Solange ein Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz nicht sicherstellen kann und will, dass Kriegsverbrecher nicht auch eine Entschädigung erhalten, würden die Grünen sicher nicht zustimmen. Die Republik Österreich habe anders mit ihrer Geschichte umzugehen, unterstrich Öllinger. Was das Opferfürsorgegesetz anbelangt, so kritisierte Öllinger im Rahmen eines Abänderungsantrages, dass die Gruppen der so genannten Asozialen, der Zwangssterilisierten sowie der aus Gründen ihrer sexuellen Orientierung Verfolgten noch immer nicht als Opfer des Nationalsozialismus anerkennt wurden. 

Abgeordneter DONABAUER (V) bezeichnete das Bundespflegegeldgesetz als einen Meilenstein in der Sozialpolitik. Mit dem heutigen Beschluss werde ein "Klimawechsel" vollzogen, unterstrich der Redner. Denn es sei ein Zeichen von sozialer Wärme, wenn festgelegt wird, dass Kinder von Geburt an in die Pflegegeldleistung einbezogen werden. Ein wichtiger Schritt wurde auch in Richtung Qualitätskontrolle getan, erklärte Donabauer.

Abgeordneter GAAL (S) befasste sich im Besonderen mit den Änderungen im Heeresversorgungsgesetz. Die Verbesserungen im Bereich des versicherungsrechtlichen Schutzes hielt er für wichtig und sinnvoll, da die internationalen Herausforderungen in Zukunft Schwerpunkt des österreichischen Bundesheeres sein werden. Außerdem wurde einer sozialdemokratischen Forderung entsprochen, nämlich der Gleichstellung von Frauen in der Miliz im Bereich des Versicherungsschutzes.

Abgeordneter DOLINSCHEK (F) stand dem Entfall der Altersgrenze bei den pflegebedürftigen Kindern sowie den Maßnahmen im Bereich der Qualitätssicherung positiv gegenüber. Sodann erläuterte er noch die zahlreichen Verbesserungen u.a. im Heeresversorgungsgesetz, dem Impfschadengesetz sowie dem Kriegsopfergesetz.

Abgeordneter Dr. PUMBERGER (F) verwahrte sich zunächst dagegen, die Vätergeneration pauschal als Kriegsverbrecher zu bezeichnen. In der Folge wies er auf die zahlreichen Verbesserungen im Bereich des Bundespflegegeldes hin, wodurch bewiesen werde, dass die Bundesregierung für die Anliegen der behinderten Menschen ein Ohr und ein Herz habe.

Für die Freiheitlichen hatten die Anliegen der Schwächsten in der Gesellschaft immer einen besonderen Stellenwert, unterstrich Abgeordneter BRUGGER (F). Der Sozialstaat müsse in der Lage sein, "auf aktuelle Nöte zu reagieren". Aus diesem Grunde konzentrieren sich die Maßnahmen auf jene Personen, die sie wirklich brauchen. Er glaube, dass diese Grundsätze in den vorliegenden Gesetzesänderungen verwirklicht werden.

Bei der - teils getrennten - Abstimmung wurde die Änderung des Bundespflegegeldgesetzes mehrheitlich bzw. einstimmig angenommen. Ebenso mehrheitlich bzw. einstimmig angenommen wurde das Versorgungsrechts-Änderungsgesetz 2002; die Zusatz- und Abänderungsanträge der Opposition fanden keine Mehrheit.

Der Entschließungsantrag der Grünen (Erhöhung der Treffsicherheit des Bundespflegegeldgesetzes) sowie der S-Entschließungsantrag (Valorisierung des Pflegegeldes und Erhöhung des Pflegetaschengeldes) verfielen der Ablehnung. Die negativen Berichte des Ausschusses über Anträge von Oppositionsparteien wurden mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

SOZIALVERSICHERUNGS-WÄHRUNGSUMSTELLUNGS- BEGLEITGESETZ * ÄNDERUNG DES BUNDESSENIORENGESETZES 1998

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Die Grünen werden diesem Gesetz nicht zustimmen, kündigte Abgeordneter ÖLLINGER (G) an, da damit den Selbständigen, den Gewerbetreibenden und Bauern ein steuerliches "Extrazuckerl" gewährt werde.

Abgeordneter Dr. TANCSITS (V) sprach von einem wesentlichen Integrationsschritt, da der gesamte Bereich der sozialen Sicherheit ab Anfang nächsten Jahres in den Euro übergeführt werde.

Das Sozialversicherungs-Währungsumstellungs-Begleitgesetz sowie die Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes und des Bundes-Seniorengesetzes wurden vom Nationalrat mit S-F-V-Mehrheit angenommen.

SOZIALABKOMMEN ÖSTERREICH-PHILIPPINEN

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Der Staatsvertrag wird von den Abgeordneten ohne Debatte einhellig genehmigt.

ERKLÄRUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH ZUM ÜBEREINKOMMEN ÜBER DAS MINDESTALTER FÜR DIE ZULASSUNG ZUR BESCHÄFTIGUNG

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Abgeordneter GRABNER (S) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zur vorliegenden Erklärung an. Er wies darauf hin, dass Österreich bereits im September 2000 die Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung der Beschäftigung hinterlegt habe und es nunmehr lediglich darum gehe, dieses Mindestalter für das österreichische Territorium festzulegen. Es werde mit 15 Jahren festgesetzt. Im Zusammenhang mit dem Abkommen forderte Grabner allerdings die Regierung auf, ihre Sozialpolitik zu überdenken.

Abgeordneter DOLINSCHEK (F) erläuterte, aufgrund der vorliegenden Erklärung dürfe in Österreich keine Person unter 15 Jahren zur Arbeit herangezogen werden. Er würde sich das auch in anderen Ländern wünschen.

Abgeordneter Dr. FEURSTEIN (V) brachte einen Antrag ein, wonach die vorliegende Erklärung durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen sei. Dieser Antrag diene lediglich zur Klarstellung, meinte er, das Mindestalter von 15 Jahren sei bereits jetzt durch die bestehenden Gesetze gedeckt.

Die Abgeordneten genehmigten sowohl den gegenständlichen Staatsvertrag als auch den von Abgeordnetem Feurstein eingebrachten Gesetzesvorbehalt einstimmig.

KÜNDIGUNG DER ÜBEREINKOMMEN NR 89 und NR 4 ÜBER DIE NACHTARBEIT DER FRAUEN

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Abgeordnete Mag. PRAMMER (S) wies darauf hin, dass die EU ein Nachtarbeitsverbot für Frauen als diskriminierend erachte. Daran habe sich auch Österreich zu halten. Die dadurch notwendig gewordene Kündigung zweier internationaler Abkommen zum Frauennachtarbeitsverbot sollte Prammer zufolge aber zum Anlass genommen werden, neu und generell über Nachtarbeit - für Frauen und für Männer - zu diskutieren. Nachtarbeit beeinträchtige die Gesundheit der Menschen maßgeblich, warnte sie, dadurch würden auch erhebliche Mehrkosten im Gesundheitsbereich und für die Sozialversicherung verursacht.

Prammer fürchtet jedoch, dass die Regierung keine begleitenden Schutzmaßnahmen zur Aufhebung des Nachtarbeitsverbots für Frauen setzen wird und brachte daher einen entsprechenden Entschließungsantrag ein. Darin fordert die SPÖ die Regierung auf, bis zum 21. September 2001 einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der u. a. folgende Punkte zugunsten von NachtarbeiterInnen enthält: Begrenzung der Arbeitszeit, Ausgleichsmaßnahmen bei ausnahmsweiser Überschreitung der Begrenzungen, Versetzungsanspruch auf einen Tagesarbeitsplatz bei gesundheitlicher Gefährdung oder bei Betreuung eines Kindes unter 12 Jahren sowie Zeitgutschrift von 10 Prozent pro nächtlichem Einsatz.

Abgeordnete STEIBL (V) hielt fest, mit der Kündigung der beiden vorliegenden Abkommen werde das Nachtarbeitsverbot für Frauen in Österreich endgültig abgeschafft. Auch alle anderen EU-Mitgliedstaaten hätten diese Abkommen bereits gekündigt. Für Steibl ist die Aufhebung des Nachtarbeitsverbots ein weiterer Schritt in Richtung "Zukunft ohne Hürden". Man könne Frauen heute durch Verbote nicht mehr schützen, sagte sie, statt Diskriminierung brauche es faire Bedingungen für alle NachtarbeiterInnen. Schutzmaßnahmen will Steibl aber nicht gesetzlich regeln, sondern in die Kollektivverträge integrieren.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) räumte ein, dass die bisherigen Nachtarbeitsbestimmungen für Frauen problematisch gewesen seien, weil sie völlig unterschiedliche Regelungen für Frauen zugelassen hätten und das Nachtarbeitsverbot die Funktion gehabt habe, Frauen vom Arbeitsmarkt fernzuhalten. Ein Fortschritt sei dessen Abschaffung aber noch lange nicht, unterstrich er. Schließlich sei Nachtarbeit gesundheitsschädlich und schränke Sozialkontakte ein. Zudem müssten viele Frauen auf Nachtarbeit ausweichen, weil Kinderbetreuungsplätze fehlten. Als Armutszeugnis für die Sozialpolitik der Regierung sieht es Öllinger, dass die Vereinbarung entsprechender Schutzmaßnahmen den Sozialpartnern überlassen würde. Er erachtet es für notwendig, in einem gewissen Rahmen gesetzliche Grenzen zu setzen.

Abgeordneter STAFFANELLER (F) betonte, mit der Kündigung der beiden Übereinkommen werde in Österreich eine EU-konforme Rechtslage hergestellt. Für ihn ist das Nachtarbeitsverbot eine nicht mehr zeitgemäße Schutzbestimmung für Frauen, die oft zu Diskriminierung im Arbeitsleben geführt habe. Durch die Aufhebung des Nachtarbeitsverbots würden vielen Frauen gleiche Verdienstmöglichkeiten und Aufstiegschancen eröffnet. Staffaneller zufolge ist die Wirtschaft gefordert, zur Abdeckung des Facharbeitermangels mehr Frauen und Mädchen entsprechend auszubilden.

Abgeordnete Sophie BAUER (S) erklärte, die SPÖ stimme den beiden Vorlagen nicht zu, da die Regierung begleitende Schutzmaßnahmen für alle NachtarbeiterInnen verhindert habe. Ihrer Ansicht nach sind gesetzliche Schutzmaßnahmen unbedingt erforderlich, da es in vielen Bereichen, in denen Nachtarbeit geleistet werde, keine Kollektivverträge oder Betriebsvereinbarungen gebe. Was mache eine alleinerziehende Mutter, die keinen Kinderbetreuungsplatz in der Nacht habe oder der kein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung stehe und die sich kein Auto leisten könne, fragte Bauer. Ohne Schutzmaßnahmen drohten die Betroffenen zu einem "Spielball der Wirtschaft" zu werden.

Abgeordneter DOLINSCHEK (F) räumte ein, dass Nachtarbeit schlecht für die Gesundheit sei. Es gebe aber sehr viele Branchen, die ohne eine gewisse Nachtarbeit nicht auskommen würden, bekräftigte er. Viele Frauen hätten es nicht verstanden, dass sie in der Nacht nicht arbeiten dürften. Was Schutzmaßnahmen betrifft, sprach sich auch Dolinschek für eine gesetzliche Lösung aus, aufgrund der Branchenunterschiede wird es seiner Auffassung nach jedoch notwendig sein, gewisse Punkte auf kollektivvertraglicher Ebene zu regeln. Das Nachtschwerarbeitsgesetz gehört aber für ihn jedenfalls überarbeitet.

Abgeordnete SILHAVY (S) machte geltend, dass Österreich aufgrund einer entsprechenden EU-Richtlinie zu innerstaatlichen Schutzmaßnahmen für NachtarbeiterInnen verpflichtet sei. So sei Österreich angehalten, die Arbeitszeit von NachtarbeiterInnen zu begrenzen, regelmäßige Untersuchungen des Gesundheitszustandes vorzuschreiben und die Versetzung auf Tagesarbeitsplätze zu ermöglichen, wenn die Nachtarbeit der Gesundheit der Betroffenen nicht zuträglich sei. Ein von Silhavy eingebrachter Entschließungsantrag enthält dieselben Forderungen wie die von Abgeordneter Prammer vorgelegte Entschließung.

Staatssekretärin ROSSMANN erinnerte daran, dass es die alte Regierung gewesen sei, die beschlossen habe, das Nachtarbeitsverbot für Frauen aufzuheben. Sie sieht diesen Schritt aber ebenfalls als Abschaffung einer Diskriminierung. In Bezug auf begleitende Schutzmaßnahmen kündigte Rossmann an, die in der EU-Arbeitszeitrichtlinie enthaltenen Vorgaben auch im österreichischen Recht zu verankern. Dabei geht es ihr zufolge um die Einschränkung der Nachtarbeitszeit und der Nachtschwerarbeitszeit, Möglichkeiten zur Versetzung auf Tagesarbeitsplätze und verpflichtende Gesundheitsuntersuchungen. Vieles wird ihrer Ansicht nach aber auf Betriebsebene zu vereinbaren sein.

Abgeordneter GAUGG (F) skizzierte, es habe bereits bisher viele Ausnahmen vom Nachtarbeitsverbot für Frauen gegeben. Überall dort, wo solche Ausnahmen notwendig gewesen seien, etwa im Pflegebereich und in der Gastronomie, hätte auch die SPÖ zugestimmt. Statt die Regierung zu kritisieren, hätte sich die SPÖ lieber dafür einsetzen sollen, dass die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen nicht immer weiter auseinander klaffe, meinte Gaugg.

Mit der Zustimmung von FPÖ und ÖVP wurde die Kündigung der beiden vorliegenden Übereinkommen mehrheitlich genehmigt. Beide Entschließungsanträge der SPÖ betreffend Abmilderung der schädlichen Folgen der Nachtarbeit erhielten lediglich die Zustimmung der Opposition und blieben damit in der Minderheit.

NOTIFIKATION DER REPUBLIK ÖSTERREICH VON ÄNDERUNGEN DER ANHÄNGE ZUM EUROPÄISCHEN ABKOMMEN ÜBER SOZIALE SICHERHEIT

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Die Vorlage wurde ohne Debatte einhellig angenommen.

(Schluss Soziales/Fortsetzung Dringliche)


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