Parlamentskorrespondenz Nr. 892 vom 13.12.2001

NATIONALRAT BEKRÄFTIGT ABLEHNENDE HALTUNG ZUR AKTIVEN STERBEHILFE

Abänderungsantrag der Regierungsparteien zum Pensionsrecht

Wien (PK) - Die 89. Sitzung des Nationalrates begann mit einer Einwendungsdebatte zur Tagesordnung, nachdem die Grünen zuvor die Absetzung von Tagesordnungspunkt 7 - Erlassung eines Tierarzneimittelkontrollgesetzes und eines Arzneiwareneinfuhrgesetzes - beantragt hatten. Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) begründete das Verlangen damit, dass zwischen der Festsetzung der Tagesordnung und der heutigen Debatte Umstände eingetreten seien, die eine Selbstmedikation von Tieren durch Landwirte noch verwerflicher als ohnehin erscheinen ließen, und verwies insbesondere auf das Auftreten des ersten BSE-Falles in Österreich. "Gönnen wir uns eine Nachdenkpause, nehmen wir das Gesetz von der Tagesordnung", forderte sie. Petrovic zufolge haben sich bei den vorliegenden Gesetzen die Pharma-Lobby und die Lobby der "Tierfabriksbesitzer" zu Lasten der KonsumentInnen und der Tiere durchgesetzt.

Abgeordneter Mag. SCHWEITZER (F) machte dem gegenüber geltend, dass der Gesetzentwurf im Parlament ausführlich diskutiert worden sei, und sprach sich gegen dessen Absetzung von der Tagesordnung aus. Er wertete den Entwurf außerdem als Fortschritt gegenüber dem Status quo und meinte, prophylaktische Impfungen machten im Interesse des Konsumenten- und des Tierschutzes durchaus Sinn.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) unterstützte namens der SPÖ den Antrag der grünen Fraktion vollinhaltlich. Der Tagesordnungspunkt müsse abgesetzt werden, um doch noch eine gemeinsame Linie zum Schutz der Konsumenten und der Bauern zu finden, verlangte er. Maier zufolge wurde der Gesetzesantrag "überfallsartig" im Gesundheitsausschuss eingebracht und sei auch nicht mit den Tierärzten abgesprochen worden. Besonders bedauerte er, dass die Koalition die Gelegenheit nicht genutzt habe, den Missstand, dass viele Amtstierärzte in ihrem Einsatzgebiet auch eine eigene Praxis betreiben, zu beseitigen.

Abgeordneter SCHWARZENBERGER (V) wies wie zuvor bereits ÖVP-Klubobmann Khol darauf hin, dass die Präsidiale die Tagesordnung für die heutige Sitzung einstimmig und damit auch mit Zustimmung der Grünen festgelegt habe. Er kann, wie er sagte, auch keine neue Ausgangslage erkennen, da kein Zusammenhang zwischen dem Tierarzneimittelkontrollgesetz und BSE bestehe. BSE sei eine Prionen-Krankheit, die derzeit mit keinem Mittel behandelbar wäre. Schwarzenberger sprach sich daher dafür aus, die Tagesordnung wie ursprünglich in der Präsidiale beschlossen einzuhalten, und signalisierte in diesem Sinn die Ablehnung des Antrags der Grünen.

Abgeordneter LACKNER (S) appellierte hingegen an die Abgeordneten, den bisher eingebrachten Einwendungen näher zu treten und Tagesordnungspunkt 7 von der Tagesordnung zu nehmen. Er gab zu bedenken, dass es im Vorfeld massivste Einwände gegen den Gesetzentwurf gegeben habe.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) nannte neben inhaltlichen Bedenken drei formale Gründe, die für eine Absetzung des Tierarzneimittelkontrollgesetzes und des Arzneiwareneinfuhrgesetzes von der Tagesordnung sprechen würden: Die Koalition habe statt einer Regierungsvorlage "über Nacht" im Gesundheitsausschuss einen Gesetzesantrag eingebracht, dieser sei wahrscheinlich nicht EU-konform und drittens widerspreche dieser auch dem Tierseuchengesetz.

Der Antrag der Grünen, Tagesordnungspunkt 7 von der Tagesordnung abzusetzen, wurde lediglich von der Opposition unterstützt und blieb damit in der Minderheit.

Ein weiteres Verlangen der Grünen, nämlich die Abhaltung einer Kurzdebatte über eine Anfragebeantwortung von Gesundheitsminister Herbert Haupt zu einer schriftlichen Anfrage der Grünen betreffend die Umsetzung der EU-Bestimmungen zum Schutz vor BSE, wurde nach einer kurzen Beratung der Mitglieder der Präsidialkonferenz von den Antragstellern wieder zurückgezogen. Zuvor hatten ÖVP-Klubobmann Dr. KHOL, FPÖ-Klubobmann Ing. WESTENTHALER und SPÖ-Klubobmann Dr. CAP auf eine Vereinbarung hingewiesen, wonach sich alle vier Fraktionen verpflichtet hätten, auf Grund der späten Beginnzeit der heutigen Nationalratssitzung keine "Sonderaktionen" durchzuführen. G-Abgeordneter ÖLLINGER hatte hingegen gemeint, es habe lediglich Übereinstimmung zwischen den Fraktionen geherrscht, nicht vom Recht auf Einbringung einer Dringlichen Anfrage oder eines Dringlichen Antrags Gebrauch zu machen, über sonstige Instrumente sei nicht gesprochen worden.

Nationalratspräsident Dr. FISCHER begrüßte die Zurückziehung des Antrags auf Abhaltung einer Kurzdebatte seitens der Grünen und meinte, es sei nicht exakt festzustellen gewesen, ob es auf der einen oder der anderen Seite Missverständnisse gegeben habe.

BUNDESGESETZ ÜBER AUSBILDUNG, TÄTIGKEITEN UND BERUF DER SANITÄTER * ÄNDERUNG DES ASVG

--------------------------------------------------------------------

Abgeordneter Dr. KRÄUTER (S) kündigte die Zustimmung der SPÖ zum Sanitätergesetz an, übte jedoch scharfe Kritik an der ÖVP, die seiner Ansicht nach die notwendige Regelung aus ideologischen Gründen jahrelang blockiert habe. Ihr Argument, die Ehrenamtlichkeit wäre durch ein solches Gesetz gefährdet, hätte dazu geführt, dass hauptberufliche Retter bis heute den Status von Hilfsarbeitern hätten und Lebensretter beim Retten mit einem Fuß im Gerichtssaal stünden. 

Abgeordneter Dr. PUMBERGER (F) begrüßte die Beschlussfassung des schon lange gewünschten Sanitätergesetzes. Die Ausbildung des Notfallsanitäters sei von außerordentlicher Wichtigkeit. Der Redner verwies auf das UNO-Jahr der Freiwilligen, worum es auch in dieser Vorlage, die eine weitere Verbesserung auf diesem Gebiet mit sich bringe, gehe, womit die ÖsterreicherInnen darauf vertrauen könnten, dass ihnen jemand Kompetenter zu Hilfe eilt. Sodann verwies Pumberger auf die weiteren Vorzüge dieser Regelung und brachte einen Abänderungsantrag betreffend Pensionsregelungen ein, um sich schließlich bei den Freiwilligen in diesem Lande zu bedanken.

In einer Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung beantragte Abgeordneter ÖLLINGER (G) eine Stehpräsidiale, um über den eben eingebrachten Abänderungsantrag zur Pensionsanpassung eingehender beraten zu können.

Die Sitzung wurde daraufhin unterbrochen. Nach Wiederaufnahme der Verhandlungen erklärte Präsident Dr. FISCHER den Antrag für zulässig.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) zeigte sich enttäuscht von der geplanten Pensionsanpassung durch die Regierungsfraktionen, die dem Gesetz nicht angemessen sei. Dass die Verbesserung der Qualität im Notfallbereich von lebensnotwendiger Wichtigkeit sei, bestreite er nicht, die bisherigen Regelungen gehörten daher geändert. Seine Fraktion stimme daher in diesem Punkte zu, doch sollten weitere Schritte in diese Richtung folgen.

Präsident Dr. FISCHER gab bekannt, dass Abgeordneter Jarolim den Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend die Weitergabe von Polizeiinformationen an Dritte gestellt habe. Eine Debatte darüber sei nicht verlangt worden, über den Antrag werde am Ende der Sitzung abgestimmt werden.

Abgeordneter Dr. RASINGER (V) meinte, an das Schicksal des Salzburger Landtagspräsidenten erinnernd, bereits wenige Minuten könnten für unser aller Leben entscheidend sein. Umso wichtiger sei es, dieses Gesetz zu beschließen und die Notfallversorgung nachhaltig zu verbessern. Auch Rasinger würdigte in diesem Zusammenhang die Tätigkeit der Ehrenamtlichen im Rettungs- und Sanitätswesen. Mit diesem Gesetz bringe sich Österreich an die Weltspitze, betonte Rasinger abschließend.

Bundesminister Mag. HAUPT erläuterte die Intentionen der gegenständlichen Vorlage und bilanzierte über die langjährige diesbezügliche Debatte, die nun zu einem guten Ergebnis geführt habe. Es sei auch eine sinnvolle Symbiose bei der Aufgliederung der einzelnen Tätigkeiten gelungen, meinte der Minister. Dieses Thema sei dadurch zur Zufriedenheit erledigt, wobei er, Haupt, sich auch in anderen Bereichen eine derart sachliche Diskussion wünschen würde.

Abgeordnete BURES (S) würdigte den vorliegenden Entwurf, übte aber Kritik an der geplanten Pensionsanpassung, die neuerlich Millionen Pensionisten Kürzungen von 1,6 Mrd. S bringen werde, was vor dem Hintergrund der ohnehin schon zahlreichen Belastungen dieser Bevölkerungsgruppe ein "Skandal" sei. Der "Schröpfkurs" der Regierung werde fortgesetzt, selbst hier im Zusammenhang mit dem Sanitätergesetz. Diese Maßnahmen seien auch ökonomisch kontraproduktiv, und dafür trage diese Regierung die Verantwortung, unterstrich Bures, die neuerlich eine Inflationsabgeltung für die PensionistInnen durch einen entsprechenden Entschließungsantrag einmahnte.

Bundesminister Mag. HAUPT verwies auf die Pensionsanpassungen der Jahre 2000 und 2001, die von allen Pensionistenverbänden mitgetragen worden seien. Sodann erläuterte er den Status quo in dieser Angelegenheit, wobei er betonte, dass mit diesem Abänderungsantrag eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen werde, die auch für die künftigen Generationen eine Besserstellung schaffe.

Abgeordnete Mag. HARTINGER (F) wies die Vorwürfe der SPÖ zurück und erinnerte daran, dass es auch während der Regierungsverantwortung der Sozialdemokraten für die PensionistInnen finanzielle Einschnitte gegeben habe. Den Gesetzentwurf selbst begrüßte sie als eine Verbesserung der Sicherheit im Lande. Man sei zweifellos am richtigen Weg, so Hartinger.

Abgeordneter DIETACHMAYR (S) berichtigte tatsächlich, dass zur Zeit der alten Regierung sehr wohl eine finanzielle Verbesserung für die PensionistInnen zu konstatieren gewesen sei.

Abgeordnete HUBER (S) zeigte sich mit dem erzielten Konsens zufrieden. Dies sei ein Schritt in die richtige Richtung, weitere müssten allerdings folgen, so Huber, die sich ebenfalls bei den Freiwilligen bedankte.

Auch Abgeordneter Dr. ZERNATTO (V) begrüßte den geplanten Beschluss. Es handle sich um einen gemeinsam gefundenen Weg, den man auch gemeinsam weiter beschreiten sollte, wobei den Freiwilligen nachhaltig gedankt werden müsste.

Nach längerer Vorbereitungszeit werde nun das vorliegende Gesetz mit den Stimmen der Oppositionsparteien beschlossen, da es seiner Meinung nach ein Schritt in die richtige Richtung sei, erklärte Abgeordneter LACKNER (S). Die SPÖ werde jedoch nicht in Jubelgeschrei ausbrechen, da, wie er sagte, viele Bereiche noch offen sind. Zu klären seien z.B. noch Fragen bezüglich der Verabreichung von Medikamenten.

Abgeordnete Dr. POVYSIL (F) erläuterte die Eckpunkte des Sanitätergesetzes, das einerseits darauf abziele, das Prinzip der Ehrenamtlichkeit zu gewährleisten und andererseits einem Qualitätsanspruch einer moderen Notfallsmedizin verpflichtet sei. Zudem beinhalte es klare Regelungen bezüglich des Berufs- und Tätigkeitsbildes des Rettungs- und des Notfallsanitäters sowie deren Tätigkeitsbereiche.

Abgeordnete SILHAVY (S) erinnerte daran, dass erst heute das Sanitätergesetz beschlossen werden könne, da bisher die ÖVP die Zustimmung verweigert habe. Sie hoffe, dass über noch offene Fragen weiterverhandelt werden könne. Ein Ziel der Sozialdemokraten sei etwa, eine vernünftige, transparente und nach oben offene Berufsausbildung sicherzustellen. Sie brachte sodann einen Entschließungsantrag ein, in dem die Bundesregierung u.a. aufgefordert wird, Beziehern von weniger als 12.000 S Haushaltseinkommen einen Heizkostenzuschuss in der Höhe von 1.500 S zu gewähren.

Staatssekretär Dr. WANECK kam zunächst auf den F-V-Abänderungsantrag zu sprechen, der einerseits Interpretationsunklarheiten beseitigt, die übrigens aus dem Jahr 1999 stammen, und andererseits den Spielraum für die Pensionsverhandlungen im Interesse der Betroffenen vergrößert. Er zeigte sich erfreut über das Sanitätergesetz, das heute gemeinsam beschlossen wird, und dankte allen, die daran mitgewirkt haben. Im Besonderen erwähnte er Dr. Pittermann, die mit ihrer Unterschrift schließlich den Weg geebnet hat für dieses Gesetz, da damit Wien als letztes Bundesland seinen Einspruch zurückgezogen hat.

Auch Abgeordnete WOCHESLÄNDER (F) zog eine positive Bilanz  und meinte, es sei bei diesem Gesetz wieder einmal erkennbar, dass für die Bundesregierung die Gesundheit im Vordergrund stehe und nicht die Parteipolitik. Mit dem Sanitätergesetz werde nicht nur die Erstversorgung der Patienten verbessert, betonte Wochesländer, sondern auch eine fundierte Grundausbildung und eine ständige Weiterbildung sichergestellt.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) prangerte den Missbrauch der Geschäftsordnung durch die Regierungsfraktionen an. Entgegen einer Vereinbarung in der Präsidiale habe sich etwa Bundesminister Haupt im Rahmen einer Anfragebeantwortung als Letzter zu Wort gemeldet, zeigte der Redner auf. Was den Abänderungsantrag anbelangt, so merkte Öllinger kritisch an, dass die Regierung damit rückwirkend auf zwei Jahre in die Pensionserhöhungen eingreife.

Abgeordneter GRABNER (S) sprach von einem wichtigen Gesetz für die ehrenamtlichen Helfer. Sodann wies er darauf hin, dass er nach über 20 Jahren aus dem Parlament ausscheiden werde. Während seiner langen politischen Tätigkeit habe er sich immer für die Interessen der Bevölkerung seines Bezirkes eingesetzt, denn das Wohl der kleinen Leute war ihm ein großes Anliegen. Weiters habe er sich stets bemüht, dem Sport jenen Stellenwert zu verschaffen, der ihm gebührt. Er wünschte seinen Nachfolgern viel Erfolg bei der Arbeit und appellierte an die Abgeordneten: Bedenken Sie, die Demokratie ist ein sehr hohes und zerbrechliches Gut; viel Verantwortung ruht daher auf Ihren Schultern.

Abgeordneter Mag. SCHWEITZER (F): Mit "Noldi" Grabner verlasse ein in vielerlei Hinsicht gewichtiger Kollege das Haus, der immer Verbindungen zwischen den Fraktionen hergestellt hat, die über den Sport hinaus von Bedeutung sind und waren. Er sei damit ein Vorbild für uns alle, sagte Schweitzer.

Auch Abgeordneter KOPF (V) dankte Grabner für seine langjährige sportpolitische Tätigkeit. Er habe sehr vieles bewegt für die Funktionäre, die Verbände, die Ehrenamtlichen und die Sportler. "Noldi" Grabner war immer ein fairer Gesprächspartner und er wünsche ihm alles Gute für die Zukunft.

Im Namen der SPÖ-Fraktion und des FC Nationalrates bedankte sich auch Abgeordneter Dr. KRÄUTER (S) für die großartigen Leistungen, die Grabner durch sein großes Engagement und seinen Einsatz für den Sport erreicht hat.

Bei der Abstimmung wurde das Sanitätergesetz einstimmig angenommen; die Änderung des ASVG wurde in der Fassung eines Zusatz- bzw. Abänderungsantrages bei der getrennten Abstimmung teils mehrheitlich teils einstimmig angenommen. Die S-Entschließungsanträge betreffend Anpassung der Pensionen sowie hinsichtlich Heizkostenzuschuss verfielen der Ablehnung.

"SOLIDARITÄT MIT UNSEREN STERBENDEN - ASPEKTE EINER HUMANEN STERBEBEGLEITUNG IN ÖSTERREICH" (STENOGRAPHISCHES PROTOKOLL EINER PARLAMENTARISCHEN ENQUETE)

--------------------------------------------------------------------

Abgeordneter LACKNER (S) kam auf den Vier-Parteien-Antrag zum Thema Sterbebegleitung und Hospizbewegung zu sprechen, der u.a. die ablehnende Haltung des österreichischen Parlaments gegenüber der aktiven Sterbehilfe bekräftigt. Das Ergebnis könne sich seiner Ansicht nach sehen lassen, denn der Sozialminister werde nicht nur ersucht, einen österreichweiten Hospizplan auszuarbeiten, sondern es sollen auch die palliativ-medizinischen Einheiten in den Krankenhäusern ausgebaut und ein deutlicher Schwerpunkt auf die Ausbildung gelegt werden. Weiters wird der Arbeitsminister beauftragt, ein Karenzmodell zur Sterbegleitung zu entwickeln, führte Lackner weiter aus.

Der Motor für diesen Vier-Parteien-Antrag war die parlamentarische Enquete, die mit einer hochrangigen Expertenrunde besetzt war, erläuterte F-Abgeordneter Dr. PUMBERGER. Alle vier Parlamentsparteien haben dann einen Antrag ausgearbeitet, der Stellung nimmt zu einem Tabuthema und einen Ausbau des Hospizwesens und der Palliativbetten bringt. 81 % aller Österreicher wollen zu Hause sterben, aber bei nicht einmal bei einem Drittel der Menschen ist dieser Wunsch auch realisierbar, gab Pumberger zu bedenken. Deshalb sei es auch von großer Bedeutung, dass ein Modell für die Sterbekarenz entwickelt wird.

Mit diesem Entschließungsantrag werde der Umgang mit unseren Kranken und Sterbenden zu einem gesellschaftlichen Thema gemacht, zeigte sich Abgeordnete STEIBL (V) überzeugt. Sterben, so die Rednerin, sei eben ein Thema der Gesellschaft und der Familie. Sie dankte in diesem Zusammenhang insbesondere Kardinal Franz König und Michael Landau sowie der Vorsitzenden der Hospiz-Bewegung, die wesentlich zur Formulierung des Antrages beigetragen habe. Steibl bekräftigte ihr Nein zur aktiven Sterbehilfe, denn das Sterben sollte an der Hand eines anderen, aber nicht durch die Hand eines anderen erfolgen. Daher sprach sie sich für die Integration der Hospiz-Bewegung in das gesamte Krankensystem aus. Es werde an der Gesellschaft liegen, die ehrenamtliche Tätigkeit in den Hospizen sowie die Pflege Sterbender durch Angehörige in der Familie entsprechend zu unterstützen. Steibl hofft, dass der Weg in Richtung Pflegekarenz gut voran geht, wobei sie besonders positiv die Bemühungen von Wirtschafts- und Arbeitsminister Bartenstein hervorhob, diese Pflegekarenz arbeitsrechtlich und pensionsrechtlich auch abzusichern.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) hat sich nach eigenen Aussagen im Parlament selten so gefreut wie bei der Einigung über den vorliegenden Entschließungsantrag. Eine zentrale Frage, so der Grün-Mandatar, sei gewesen, ob sich Wohlhabende auch ein besseres Sterben leisten können, ob man es der Zivilgesellschaft überlässt, wie professionell jemand begleitet wird. Grünewald trat dafür ein, den Staat dabei genauso in die Pflicht zu nehmen wie die Sozialversicherung, um allen ein Sterben in Würde in gleicher Art und Weise zu ermöglichen. Er kritisierte insbesondere das Punktesystem in den Spitälern, das dazu führe, dass es für den Krankenhausträger finanziell umso günstiger ist, je früher dort jemand stirbt, und das müsse geändert werden.

Abgeordnete SILHAVY (S) schloss sich der Schlussbemerkung ihres Vorredners an und unterstrich die Notwendigkeit, vor allem niedrige Lohnbezieher für die Pflegekarenz arbeits- und sozialrechtlich abzusichern, um die volle Pflegekarenz auch in Anspruch nehmen zu können. Deshalb sei es bedauerlich, dass die Entgeltfrage noch nicht geklärt sei. Es komme daher auf die Umsetzung des Antrages an, sagte Silhavy. Der SPÖ gehe es vor allem darum, den Menschen die Möglichkeit einer gewissen Teilzeitregelung anzubieten, um sterbende Angehörige pflegen zu können. Man müsse sich aber auch überlegen, wie man den Überlebenden von Katastrophenfällen oder den Angehörigen dabei Verunglückter helfen könne, mit dieser Situation umzugehen.

Abgeordnete Mag. HARTINGER (F) bemerkte, dass sich das Sterben in einem immer höheren Alter vollziehe. Krankheit und Tod würden in unserer Gesellschaft als Folge der Veränderung gesellschaftlicher und familiärer Grundstrukturen tabuisiert. Für die Palliativmedizin habe aber das Gesundheitssystem derzeit zu wenig anzubieten. Sterbende bedürften einer anderen Art der Betreuung, nämlich einer vernetzten. Im Gegensatz dazu werde zu viel herumtherapiert und die Grenzen des menschlichen Lebens von der Medizin oft nicht anerkannt.

Auch Abgeordnete GATTERER (V) thematisierte die Verdrängung des Themas Tod. Deshalb sei dieser Antrag ein guter Ansatz, diese letzten Dinge des Lebens auch psychologisch und spirituell besser unterstützen zu können. Sie zeigte sich zufrieden darüber, dass sich alle vier Parteien dezidiert gegen die Euthanasie ausgesprochen haben, und sie hofft, dass man dies auch international hinaustragen könne. Das Leben müsse unantastbar bleiben, meinte Gatterer, denn alles andere würde eine Kapitulation vor den Herausforderungen dieses Lebens bedeuten. Gegen aktive Sterbehilfe zu sein, berge auch die Verpflichtung in sich, den Sterbenden etwas anzubieten. Daher brauche man einen Ausbau der Hospizbewegung und der Palliativmedizin, sowohl stationär als auch extramural. Man müsse nun schauen, dass zur Umsetzung des Antrages Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherung eng zusammenarbeiten. Gatterer forderte aber auch Mittel für die Sterbeforschung und die Erarbeitung einer Patientenverfügung ein.

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) zeigte sich ebenfalls zufrieden mit der Vier-Parteien-Einigung. In ihrem Debattenbeitrag konzentrierte sie sich auf die Palliativmedizin und die Schmerztherapie. In Österreich müsse vor allem die Scheu vor schmerzlindernden Mitteln abgebaut werden, sagte Haidlmayr. Der Antrag sei ein Ansatz dafür, Schmerzmittel nicht nur Sterbenden, sondern auch akut Kranken entsprechend zu verabreichen. Anspruch auf Palliativmedizin und Akutbetten sollten auch diejenigen haben, die dieser nur einer gewissen Zeit ihres Lebens bedürfen, etwa Querschnittgelähmte, Krebskranke oder HIV-Infizierte. Die Sterbebegleitung dürfe nicht nur auf den ehrenamtlichen Bereich beschränkt bleiben, sondern müsste professionalisiert werden. Sterbebegleitung sei eine Verantwortung von uns allen, die wir übernehmen müssten, bekräftigte die Rednerin.

Abgeordnete CSÖRGITS (S) ging auf die Notwendigkeit einer flächendeckenden Versorgung mit Hospizen sowie auf die Unterstützung und entsprechende Ausbildung des dort tätigen Personals ein. Als positiv wertete sie auch die Bemühungen der Minister Bartenstein und Haupt um die arbeits- und sozialrechtliche Absicherung für eine Pflegekarenz. Alarmiert sei sie aber durch die Meldung, dass es hinsichtlich der Entgeltfortzahlung noch zu keiner Einigung gekommen sei, warf Csörgits ein. Sie appellierte daher an alle, die Angehörigen entsprechend finanziell abzusichern, damit sich diese die Pflegekarenz auch leisten können.

Staatssekretär Dr. WANECK wies darauf hin, dass 81 % der Menschen zuhause und 83 % ohne Schmerzen sterben wollen; 93 % wollen die Wahrheit über ihren Zustand wissen. Dies erfordere mehr als die medizinische Betreuung, nämlich auch eine menschliche, meinte Waneck. Er teile daher die Ausführungen der Abgeordneten Haidlmayr, Schmerztherapie und Palliativmedizin nicht nur auf die Sterbenden einzuschränken, weil man nicht wisse, wann die letzen Wochen sind. Palliativmedizin habe auch mit Behinderten und Schwerbehinderten zu tun. Der Staatssekretär zeigte sich in diesem Zusammenhang sehr glücklich über die Vier-Parteien-Einigung, und er werde mit seinem Ressort alles tun, den Antrag nach bestem Wissen und Gewissen in die Realität umzusetzen.

Abgeordnete Mag. HAKL (V) sagte, dass das Sterben Teil des Lebens und damit ein Prozess sei. Sie sei sehr glücklich darüber, dass dieses Parlament gegen aktive Sterbehilfe sei. Man müsse sich aber mit der breiten Akzeptanz der aktiven Sterbehilfe in der Bevölkerung sehr ernsthaft auseinandersetzen. Die Pflegekarenz sei nicht nur dazu da, die Sterbenden nicht allein zu lassen, sondern auch, der nächsten Generation die Möglichkeit zu geben, sich mit dem Sterben auseinander zu setzen.

Abgeordnete FREIGASSNER (F) monierte, die Palliativmedizin auch zum Standard eines jeden Pflegeheimes werden zu lassen. Daher müsse der österreichweite Hospizplan so schnell wie möglich erarbeitet werden.

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag einstimmig angenommen. (Fortsetzung)