Parlamentskorrespondenz Nr. 320 vom 03.05.2002

SERIE VON REFORMGESETZEN PASSIERT BUNDESRAT

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Wien (PK) - Eine Serie von Reformgesetzen, die der Nationalrat im April beschlossen hat, passierte heute den Bundesrat. U.a. standen in der Länderkammer des Parlaments die Dienstrechtsnovelle 2002, das Marchfeldschlösser-Gesetz, Änderungen der Straßenverkehrsordnung, das Abgabenänderungsgesetz 2002 und eine Reihe internationaler Abkommen auf der Tagesordnung.

Bundesratspräsidentin Uta Pühringer eröffnete die 687. Sitzung des Bundesrates nach 11.30 und erklärte den ungewöhnlich späten Zeitpunkt des Sitzungsbeginns mit der heutigen Gedenkveranstaltung gegen Gewalt und Rassismus, die vor der Bundesratssitzung im historischen Sitzungssaal stattgefunden hatte. Die Bundesratspräsidentin, die bei dieser Veranstaltung eine vielbeachtete Rede gehalten hatte, erneuerte eingangs der Sitzung ihren Appell, die Ablehnung der Gewalt nicht nur zum Thema von Feierstunden zu machen, sondern die Gewaltfreiheit auch im Alltag, zu dem sie auch die Politik zählte, zum Ausdruck zu bringen.  

DIENSTRECHTSNOVELLE 2002

Erster Punkt der Tagesordnung war die Dienstrechtsnovelle 2002. Bundesrat KONECNY (S) begründete die Ablehnung der Dienstrechtsnovelle 2002 durch sein Fraktion zweifach. Erstens erinnerte er daran, wie sich diese Novelle nach und nach aus einem kleinen Ministerialentwurf zu einer großen Regierungsvorlage entwickelt habe, deren Umfang dann im Ausschuss des Nationalrates durch Zusatzanträge weiter ausdehnt wurde. So sollte man in einer Konsensdemokratie mit großen Interessenvertretungen nicht umgehen, sagte der Bundesrat, denn auf diese Weise seien die Sozialpartner vom Begutachtungsrecht ausgeschlossen worden.

Die Ablehnung der SPÖ habe aber auch inhaltliche Gründe: Zwar enthalte die Novelle begrüßenswerte Bestimmungen - Konecny nannte die Stärkung des dienstrechtlichen Schutzes, die klare Regelung der Dienstfreistellung von Gewerkschaftsfunktionären und die Gruppenrechtsschutzversicherung für Exekutivbeamte - für unverständlich hielt Konecny aber, dass die von der SPÖ im Nationalrat beantragte Erweiterung des Versicherungsschutzes auf alle Beamten von den Koalitionsparteien abgelehnt wurde.

Zu begrüßen sei auch die Freistellung zur Pflege von Angehörigen, die vor dem Tod stehen. Konecny unterstrich aber die Forderung seiner Fraktion, dabei für gleiche oder zumindest ähnliche Regelungen für alle Arbeitnehmer zu sorgen. Die Chance dafür habe bestanden, sie sei von den Regierungsparteien aber nicht genützt worden.

Schließlich erinnerte Bundesrat Konecny kritisch daran, dass die Debatte über die Dienstrechtsnovelle 2002 im Nationalrat von den Regierungsfraktionen in einer aus seiner Sicht inakzeptablen Weise dazu benützt worden sei, die Oppositionsparteien der Gewalt anzuklagen und das Demonstrationsrecht von Menschen in Frage zu stellen, die gegen ewiggestrige Parolen auftreten. In diesem Zusammenhang erinnerte Bundesrat Konecny an die Rede der Bundesratspräsidentin bei der Gedenkveranstaltung, schloss sich ihren Ausführungen vollinhaltlich an und führte zum bevorstehenden 8. Mai und den an diesem Tag geplanten Kundgebungen aus, dass das Ende des Zweiten Weltkriegs mit Sicherheit kein Anlass zur Trauer sei. Denn das Ende dieses Krieges sei die Voraussetzung für die Entwicklung zu Frieden, Zusammenarbeit und Demokratie in Österreich und in Europa gewesen. Er könne sich nicht vorstellen, dass im Jahr 2002 in der demokratischen Republik eine Kundgebung jener veranstaltet wird, die mit ewiggestrigen Parolen (Konecny spielte den Bundesräten ein Tonband vor) schon vor ein paar Wochen durch Wien gezogen sind. "Das rechtfertigt nichts, was außerhalb des Gesetzes liegt", betonte Konecny und fügte hinzu: "Wir sollten uns nicht nur dann zusammenfinden, wenn wir zu gedenken beabsichtigen, sondern grade dann, wenn Gegner der Demokratie auftreten, denen mit aller Entschiedenheit, aber ohne Gewalt entgegengetreten werden muss". 

Bundesrat SCHÖLS (V) zeigte sich aus mehreren Gründen betroffen, einerseits von der Gedenkveranstaltung, die ihm einmal mehr gezeigt habe, wie schnell Stimmungen kippen können, und wie kurz der Weg von der Gewalt der Worte zur tatsächlich ausgeübten Gewalt sein könne. Die "Gewalt der Worte", die "viele Gesichter" habe, könne aber auch darin bestehen, auf einem Auge bewusst Blindheit vorzutäuschen, sagte Schöls zu Bundesrat Konecny gewandt und erinnerte ihn daran, dass es die Veranstaltungen einiger Gruppen am 8. Mai schon seit  mehreren Jahren gebe und sich sozialdemokratische Innenminister dabei nichts gedacht hätten. Schöls forderte Bundesrat Konecny auf, Dinge nicht einseitig darzustellen, auch wenn dies für ihn aus innenpolitischen Gründen verlockend sei.

Die Dienstrechtsnovelle bringe mit der Sterbekarenz auch für öffentlich Bedienstete einen Quantensprung in der Familienpolitik. Sie werde auch von den Sozialdemokraten begrüßt, wodurch sich die Frage stelle, warum sie nicht zustimmten. Dasselbe gelte für den Rechtsschutz für Exekutivbeamte, wobei Schöls nachdrücklich die Ansätze dafür begrüßte, den Rechtsschutz auch für die übrigen Bediensteten zu schaffen. Unverständlich sei für ihn auch, dass die SPÖ die Hinterbliebenenregelung für Soldaten, die im Auslandseinsatz ums Leben kommen, zwar begrüße, durch ihr Abstimmungsverhalten aber ebenso ablehne wie die Gehaltsverbesserung junger Ärzte.

Bundesrat WÜRSCHL (S) meinte, die Regierungsfraktionen wären gut beraten, bei der Novellierung von Gesetzen öfter mit den Sozialpartnern zu reden, weil dies der Opposition die Möglichkeit geben würde, Novellen zuzustimmen. Denn auch Würschl räumte zwar gerne ein, dass die vorliegende Dienstrechtsnovelle positive Ansätze enthalte, unterstrich aber, dass die SPÖ nicht zustimmen könne, da die Gruppenrechtsschutzversicherung nur für eine bestimmte Gruppe im öffentlichen Dienst gelten soll. Die Regierungsparteien hätten dem Antrag der SPÖ zustimmen und den Rechtsschutz auf alle Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst ausdehnen sollen. Außerdem würden viele Bürger Rechtsschutz brauchen, um ihre Interessen in der Öffentlichkeit wahrnehmen zu können, sagte Würschl und hielt es schließlich für nicht nachvollziehbar, dass die Regierung bei der Einführung der Familienhospizfreistellung nur zu einem solch kleinen Schritt bereit sei.

Vizekanzlerin Dr. RIESS-PASSER unterstrich die Sonderurlaubsregelung für den öffentlichen Dienst, die gemeinsam mit der Gewerkschaft ausgearbeitet wurde, und begrüßte die Familienhospiz-Karenz als einen richtungweisenden Schritt für alle Arbeitnehmer. Laut Riess-Passer sollen die Menschen die Möglichkeit erhalten, mit Würde, Respekt, Achtung und Liebe aus dem Leben begleitet zu werden. Sie hob auch die Wichtigkeit der Gruppenrechtsschutzversicherung, die gleichfalls mit der Gewerkschaft ausverhandelt wurde, hervor und sprach in diesem Zusammenhang die letzten Demonstrationen an, in deren Rahmen 33 Polizisten teilweise schwer verletzt wurden und es 23 Anzeigen, 4 Festnahmen und 1 Sachverhaltsdarstellung, den Abgeordneten Öllinger betreffend, gegeben hat. Kritisch äußerte sie sich zudem über den Justizsprecher der SPÖ, der sich einen Tag nach den Demonstrationen in einer Presseaussendung nicht von Gewalt distanziert habe und auch die Polizisten nicht in Schutz genommen habe.

Bundesrat HAGEN (F) zeigte sich tief betroffen von der Äußerung seines S-Vorredners, der gemeint habe, ältere Menschen, Pensionisten seien "Halbverstorbene". Im Zusammenhang mit der Vorlage verwies der Redner auf die Verbesserungen für Exekutivbeamte. Dass diese Berufsgruppe geschützt werden müsse, erkenne man schon an der Vorgangsweise der Grünen, die jedem verhafteten Ausländer einen Anwalt beigegeben haben, den Beamten ungerechtfertigt Misshandlung vorwarfen und dann klagten. Weiters sprach sich der Bundesrat für ein Vermummungsverbot aus, weil es nicht angehe, dass gewalttätige Demonstranten unter dem Schutz der Anonymität Exekutivbeamte oder Staatsbürger verletzen können.

Bundesrat SCHENNACH (G) drückte vorerst der Bundesratspräsidentin und dem Präsidenten des Nationalrates für die heute bei der Gedenkveranstaltung gefundenen Worte Hochachtung aus. Im Zusammenhang mit den Demonstrationen wehrte sich Schennach dagegen, dass die Opposition in die Nähe der Gewalt gerückt wird. Abgeordneter Öllinger, den er als einen der sanftesten Menschen kennen gelernt habe, wurde lediglich zum Vermitteln gerufen, betonte er. Entsetzt zeigte er sich darüber, den früheren S-Finanzminister Edlinger im gleichen Atemzug mit Neo-Nazis zu nennen, wollte er doch im Plenum mit seinem Zwischenruf darauf hinweisen, woher manches Gedankengut, das man immer noch hört, kommt.

Angesichts des bevorstehenden 8. Mai regte der G-Bundesrat mit der Begründung, dass Helden immer mit Gewalt und mit Kriegen zu tun haben, an, den Heldenplatz in einen "Platz der 2. Republik" oder in einen Platz zur Beseitigung des Faschismus umzutaufen. 

Bundesrätin Dr. KANOVSKY-WINTERMANN (F) vertrat die Ansicht, die jetzige Regierung setze das um, mit dem sich die sozialdemokratischen Regierungen nicht einmal befasst haben, obwohl es sich um langjährige Forderungen der Mitarbeiter gehandelt habe. Besonders widmete sie sich in ihrer Wortmeldung der Familienhospiz-Karenz und der Gruppenrechtsschutzversicherung, wobei sie die Haltung der Sozialdemokraten nicht verstand, sind doch die Exekutivbeamten immer mehr mit Gewalt konfrontiert.

Bundesrat KONECNY (S) strich in einer weiteren Wortmeldung heraus, dass die Regierung jenseits der Ressortverantwortung eine Gesamtverantwortung für den Frieden in diesem Land trage. Er begrüßte die Entscheidung des Militärkommandos von Wien, die Krypta unter dem Heldendenkmal am 8. Mai nicht zur Verfügung zu stellen, und die Absicht der Wiener Polizei, den Heldenplatz am 8. Mai für Demonstrationen zu sperren. Das wertete er als einen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit und demokratischen Entwicklung. Der ÖVP warf er vor, viele ihrer Basiswerte auf dem Altar des Machtgewinns und Machterhalts geopfert zu haben.

Vizekanzlerin Dr. RIESS-PASSER meinte, sie bedauere zutiefst, dass sich Bundesrat Konecny nicht von jeder Form der Gewalt, sei es von rechts oder von links, distanziert habe. Zudem vermisst sie eine Distanzierung Konecnys vom Zwischenruf "Sieg Heil" des SPÖ-Abgeordneten Rudolf Edlinger im Nationalrat.

Die vorsitzführende Bundesratsvizepräsidentin HASELBACH wertete es als "Polemik von der Regierungsbank", einer Bundesratsfraktion pauschal vorzuwerfen, gemeinsame Sache mit "Radaubrüdern und Gewalttätigen" zu machen. Diese Verallgemeinerungen hätten hier keinen Platz, unterstrich sie.

Bundesrat BIERINGER (V) rief Bundesrat Konecny auf, einseitige Schuldzuweisungen zu unterlassen, und betonte, man dürfe nicht auf einem Auge blind sein.

Bundesrat Dr. BÖHM (F) verlieh seiner Betroffenheit über den Verlauf der Debatte Ausdruck. Die Ausführungen von Bundesrat Konecny wertete er als verbale Entgleisungen.

Bundesrat Mag. HIMMER (V) hielt hingegen fest, in den Worten von Bundesrat Konecny sei "viel Wahrheit gewesen", es gehe aber nicht an, dass dieser das "Gutmenschenmonopol" für die SPÖ reklamiere.

Bundesrat Ing. KLAMT (F) bekräftigte, die heutige Gedenkveranstaltung habe ihn sehr beeindruckt. Bedauern äußerte er darüber, dass er bei der vorjährigen Gedenkveranstaltung nicht das Wort habe ergreifen dürfen.

Der Bundesrat erhebt gegen die Dienstrechts-Novelle 2002 mit Stimmenmehrheit keinen Einspruch.

MARCHFELDSCHLÖSSER-GESETZ

Bundesrat HENSLER (V) unterstrich, das Marchfeldschlösser-Gesetz sei ein sehr wichtiger Beschluss, einerseits für die Ost-Region, aber auch für ganz Österreich. Damit sei eine große Chance zur Ankurbelung des Fremdenverkehrs und des Tagestourismus verbunden. Generell habe die Ost-Region kulturell sehr viel zu bieten, bekräftigte Hensler, dazu zählten auch die historisch bedeutenden und wertvollen Baujuwele Marchfeldschlösser.

Bundesrat Mag. HOSCHER (S) erklärte, es freue ihn persönlich, dass das vorliegende Gesetz zustande gekommen sei, auch wenn dieses unspektakulär aussehen möge. Das Projekt Marchfeldschlösser biete große Chancen, ist er überzeugt. Als ambitioniertes Ziel qualifizierte es Hoscher, innerhalb von fünf Jahren eine ausgeglichene Gebarung zu erreichen, da hohe Investitionen notwendig seien.

Bundesrat Mag. RAM (F) erinnerte an die wechselhafte und bedeutende Geschichte der Marchfeldschlösser und wies darauf hin, dass viele der Schlösser heute vom Verfall bedroht seien und sich in einem Dornröschenschlaf befinden. Das vorliegende Gesetz sei daher allein schon aus kultureller Sicht bedeutsam, skizzierte er, aber auch die wirtschaftliche Bedeutung sei hoch. Ram rechnet damit, dass sowohl durch die Sanierungsphase als auch den weiteren Betrieb zahlreiche Arbeitsplätze gesichert werden.

Bundesrat Dr. LINDINGER (F) machte geltend, dass die Revitalisierung der Marchfeldschlösser eine Ausweitung des Fremdenverkehrs in der Region zu Folge haben werde. Auch der Faktor Arbeitsplätze darf seiner Meinung nach nicht unterschätzt werden. Lindinger regte darüber hinaus an, begleitend zur Revitalisierung der Marchfeldschlösser Maßnahmen zu setzen und beispielsweise den Marchfeldkanal "schiffbarer" zu machen.

Bundesrat SCHENNACH (G) sprach von einer sehr sinnvollen Form der Ausgliederung und konstatierte, er betrachte die Revitalisierung der Marchfeldschlösser nicht nur unter dem Blickwinkel des Tourismus, sondern sehe vor allem auch den kulturgeschichtlichen Aspekt. Kritisiert wurde von ihm das Fehlen eines Verkehrskonzeptes. Außerdem wäre es seiner Auffassung nach "schöner gewesen", wenn man das Projekt ausgeschrieben hätte.

Wirtschaftsminister Dr. BARTENSTEIN erläuterte, dass es vorerst einmal um die beiden Schlösser Schlosshof und Niederweiden gehe. Die Erfolgsgeschichte Schönbrunn solle fortgesetzt werden. In Richtung Bundesrat Hoscher stellte Bartenstein klar, Ziel sei es, innerhalb von fünf Jahren den regulären Betrieb ausgeglichen zu bilanzieren, die Investitionen seien davon getrennt zu sehen.

Einstimmig kein Einspruch.

NOVELLE DES MASS- UND EICHGESETZES UND DES AKKREDITIERUNGSGESETZES

Bundesrat KALTENBACHER (S) erläuterte die Zielsetzung der Vorlage, die zu einer Harmonisierung der Gesetzeslage beitragen sollte. Dabei sei aber der konsumentenpolitische Aspekt zu wenig beachtet worden, was seine Fraktion kritisieren müsse. Der Redner forderte daher schärfere Kontrollen und höhere Strafen.

Bundesrat GRISSEMANN (F) bezeichnete das Gesetz als Schritt in die richtige Richtung und begrüßte vor diesem Hintergrund die gegenständliche Vorlage, wobei er die Sorge seines Vorredners als unbegründet ansah, sei doch der freie Wettbewerb der beste Konsumentenschützer.

Gegen die Vorlage wurde kein Einspruch erhoben.

ÄNDERUNGEN IM BEREICH STRASSENVERKEHR

Unter einem verhandelte der Bundesrat sodann eine Änderung des Kraftfahrgesetzes und die 5. Führerscheingesetz-Novelle. Bundesrat BINNA (S) äußerte sich skeptisch über die Wahrscheinlichkeit, dass diese Vorlage ihre Zielsetzungen nach mehr Verkehrssicherheit werde erreichen können. So sei etwa die Mehrphasenausbildung nicht mehr in dem Paket enthalten, auch in finanzieller Hinsicht gebe es nach wie vor Handlungsbedarf. Es seien in dieser Beschlussvorlage zu viele Unwägbarkeiten und potenzielle Fehlerquellen enthalten, als dass seine Fraktion ihr die Zustimmung geben könne, hielt Binna fest.

Bundesrat AGER (V) vertrat im Gegensatz zu seinem Vorredner die Auffassung, dass die Vorlage zweckdienlich und zielorientiert sei, wenngleich es zur Optimierung auf dem gegenständlichen Gebiet weitere Schritte brauche, die allerdings seitens der Bundesregierung bereits initiiert worden seien. Das Paket stoße allgemein auf Zufriedenheit, seine Fraktion werde ihm gerne zustimmen.

Bundesrat GSTÖTTNER (S) bemängelte die seiner Meinung zu hohen Kosten für den Führerschein, der zumal in ländlichen Gebieten eine Notwendigkeit darstelle. Auch brauche es, so Gstöttner, Schritte zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Den geplanten Unterausschuss für Drogen im Straßenverkehr begrüßte der Redner, der sich sodann mit besonderen Aspekten der gegenständlichen Novelle befasste. Trotz einer Reihe positiver Ansätze überwögen jedoch die Nachteile, sodass seine Fraktion die Zustimmung nicht geben könne, so Gstöttner abschließend.

Bundesrat HAGEN (F) meinte, das Positive überwiege eindeutig, sodass die Vorlage auch den Bundesrat passieren sollte. Der Redner nannte einige konkrete Beispiele, wo es zu einer konkreten Verbesserung komme, weshalb er zur Annahme der Vorlage rate, die eine logische Anpassung bestehender Rechtsvorschriften an die Erfordernisse der Zeit darstelle, weshalb seine Fraktion mit Freuden zustimme.

Bundesrätin FÖSLEITNER (V) unterstrich ebenfalls die Vorteile der gegenständlichen Novelle, die ein "Meilenstein zu mehr Verkehrssicherheit" sei. Überdies würde damit die Vorraussetzung für die neuen EU-Kennzeichentafel geschaffen, betonte Fösleitner, die sich abschließend mit dem Thema Drogen im Straßenverkehr befasste.

Bundesrat WEILHARTER (F) erläuterte die Intentionen der vorliegenden Initiative und begrüßte sie ob ihrer anvisierten Erhöhung der Verkehrssicherheit und ihrer Konsumentenfreundlichkeit als ein "gutes Gesetz". Auch die Anpassung an europäische Normen sei zu begrüßen, so der Redner.

Bundesrat STEINBICHLER (V) schloss an seine Vorredner an und betonte vor allem die Reform bei der Preisgestaltung für den Erwerb des Führerscheins. Das Gesetz sei "sehr ordentlich", seine Fraktion werde ihm daher zustimmen.

Bundesrat KLAMT (F) begrüßte ebenfalls die genannten Vorlagen und votierte für deren Annahme. Es gehe prinzipiell um eine Erhöhung der Verkehrssicherheit, und dem diene diese Novelle, so Klamt, der sich in der Folge auch mit dem Zustand der heimischen Straßen befasste und eine Reduktion des heimischen Schilderwaldes anregte, wie generell auch in Hinkunft die Optimierung der Verkehrssicherheit ein primäres Anliegen sein sollte. Den vorliegenden Verhandlungsgegenständen werde seine Fraktion zustimmen.

Bundesrat WEISS (V) befasste sich mit Detailaspekten des gegenständlichen Diskussionspunktes aus der Sicht seines Bundeslandes, die nun unter der neuen Regierung einer zufriedenstellenden Lösung zugeführt werden konnten.

Bundesminister REICHHOLD rekapitulierte die Vorgeschichte des gegenständlichen Gesetzespakets und vertrat die Ansicht, die Vorlage stelle einen Kompromiss auf breiter Basis dar, der weitere Schritte folgen würden. Konkret nannte das Regierungsmitglied in diesem Zusammenhang die Themenkomplexe Drogen im Straßenverkehr und Mehrphasenausbildung, auf die er auch inhaltlich einging. Reichhold zeigte sich zuversichtlich, dass noch vor dem Sommer ein zweites Paket im Sinne von mehr Sicherheit im Straßenverkehr umgesetzt werden könne.

Gegen die Vorlage wurde kein Einspruch erhoben.

ÄNDERUNGEN BEI DER BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER

Bundesrat ROSENMAIER (S) setzte sich mit den konkreten Auswirkungen des Themas Gefahrengutbeförderung auseinander und wies auf die besondere Brisanz dieser Frage hin, dabei ein aktuelles Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit nennend, welches sich in Ebenfurth zugetragen habe. Die vorliegende Novelle diene weder den Bürgern noch den Schutzmannschaften, kritisierte er. Aus diesem Grund werde seine Fraktion dem Gesetz nicht zustimmen.

Die Änderung des Gefahrengutbeförderungsgesetzes bringe einerseits eine Umsetzung von EU-Richtlinien und nehme andererseits Anpassungen an internationale Vorschriften vor, erklärte Bundesrat Mag. TUSEK (V). Als die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes nannte er die lückenlose Kennzeichnung  sowie die verbesserten Schulungsmaßnahmen für alle Beteiligten. Positiv sei auch, dass nunmehr auch die Wasserstraßen und Eisenbahnen im Gesetz berücksichtigt werden.

Bei der vorliegenden Novelle geht es um die grundsätzliche Frage, wie der Transport gefährlicher Substanzen am besten abgewickelt werden kann, meinte Bundesrat Dr. LINDINGER (F). Seiner Auffassung nach sei es besonders wichtig, die Handhabungs- und Transportvorschriften zu verbessern, die Lenker bestmöglich zu instruieren, die Exekutive und Feuerwehr ausreichend zu schulen sowie das Verladen und Verstauen von Gütern, insbesondere bei Sammeltransporten, genau zu regeln.

Bundesminister Ing. REICHHOLD sprach von einem sehr wichtigen und komplexen Thema. Die Novellierung des Gefahrengutbeförderungsgesetzes stelle eine Umsetzung von internationalen Vorschriften dar und ermögliche eine lückenlose Kontrolle durch die Exekutive. Es sei nicht richtig, dass sich die Pflichten für die Lenker in einem nicht verantwortbaren Ausmaß erhöhen werden, erklärte der Minister. Für nicht zulässig hielt er auch die Kritik, dass Privatpersonen als ahnungslose Empfänger in die Haftung genommen werden. Es gehe dabei lediglich um eine sehr spezielle Bestimmung, wenn nämlich nachfolgende Transporte gefährdet sind, die durch mangelhafte Reinigung des Empfängers zustande kommen. Insgesamt handle es sich um eine sehr gut überlegte Novelle, die dazu führen werde, dass die Verfolgbarkeit von "Sündern" und die Interoperabilität gewährleistet ist, war Reichhold überzeugt.

Kein Einspruch.

TÄTIGKEITSBERICHTE DES VWGH UND DES VFGH 1999 UND 2000

Bundesrat HÖSELE (V) kam zunächst auf den Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofes zu sprechen. Darin wird darauf hingewiesen, dass von den 63 Mitgliedern des VwGH derzeit nur 9 Mitglieder aus den Bundesländern stammen. Aus föderalistischer Sicht sei das ein sehr unbefriedigender Zustand, zeigte Hösele auf. Ein weiterer Kritikpunkt betraf die zunehmende Praxis im Bereich der Budgeterstellung, so genannte Sammelgesetze zu erlassen. Damit werde die Gesetzeslage jedoch immer schwerer durchschaubar, gab er zu bedenken. Sodann regte er noch die Einrichtung eines österreichischen Verfassungskonvents an, bei dem über Fragen hinsichtlich eines Masterplans für den Staatsaufbau debattiert werden sollte.

Bundesrätin Mag. TRUNK (S) bezeichnete es als äußerst positiv, dass sich der Frauenanteil in den beiden Gerichtshöfen massiv verbessert hat. Was die zur Diskussion stehenden Reformen beim Verwaltungsgerichtshof und beim Verfassungsgerichtshof betrifft, so dürfen diese keinesfalls anlassbezogen sein, betonte die Bundesrätin. Sie wünsche sich vor allem eine bessere Infrastruktur für die beiden Gerichtshöfe, bei denen es sich um sehr transparente rechtstaatliche Einrichtungen handelt, sowie eine noch höhere Anzahl der Beschwerden. Sehr kritisch beurteilte sie Aussagen von Politikern, die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes für "null und nichtig" erklären oder die Richter diffamieren ; dies sprenge bei weitem den Verfassungsbogen.

Die beiden Tätigkeitsberichte aus den Jahren 1999 und 2000 zeigten wieder einmal die notorische Überbelastung der beiden Gerichtshöfe auf, erklärte Bundesrat Dr. BÖHM (F). Immer noch betrage die durchschnittliche Verfahrensdauer am VwGH nahezu 20 Monate, zeigte der Redner auf. 1.021 Akten seien sogar länger als drei Jahre anhängig, was auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kritisiert wurde. Das Verwaltungsreformgesetz 2001 sieht künftig die verstärkte Heranziehung der unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern vor. Dies bringe wohl eine gewisse Entlastung, meinte Böhm, aber eine dauerhafte Lösung bringe nur eine echte Reform, d.h. die Einrichtung von regionalen Verwaltungsgerichten erster Instanz.

Was den Verfassungsgerichtshof angeht, so müsse man anerkennen, dass es gelungen sei, die durchschnittliche Verfahrensdauer wenigstens auf dem Niveau der Vorjahre zu halten. Für berechtigt hielt Böhm die Forderung des Verfassungsgerichtshofes nach einer Ausstattung der Referate mit je 3 rechtskundigen Mitarbeitern. Dies entspricht auch den personellen Ressourcen eines Richters des deutschen Bundesverfassungsgerichts, das in seinen beiden Senaten nicht annähernd so viele Fälle entscheidet wie der österreichische VfGH. Kritisch merkte Böhm noch an, dass der VfGH - im Gegensatz zum Verwaltungsgerichtshof - nicht mit ausreichendem Nachdruck für wirklich radikale Reformen plädiert, die zu einer angemessenen Entlastung beitragen würden. Wir sollten uns überlegen, ob nicht zu einem Modell der Vollrichter und kontinuierlicher Sessionen sowie zu Entscheidungen auch in Senaten übergegangen werden soll und ob man nicht das Minderheitsvotum einführen will, schlug der Bundesrat vor. Alles in allem leisten beide Gerichtshöfe aber immer noch eine hervorragende Arbeit, schloss Böhm.

Bundesrat SCHENNACH (G) erinnerte an die Debatte über die Obersten Gerichtshöfe in den letzten Monaten, bei der Ausdrücke wie "der

Verfassungsgerichtshof ist eine politisch korrumpierte Anstalt" oder "der VfGH ist ein Privilegienstadl für Nebenberufsrichter" gefallen sind. Er bedauerte daher, dass sein Vorredner, der die hervorragende Arbeit der beiden Gerichte gelobt hat, keine Erklärung zu diesen Äußerungen abgegeben hat. Beide Gerichte gehören zu den tragenden Säulen des Staates, führte Schennach weiter aus, und die Einhaltung der Erkenntnisse sowie der Umgang mit ihnen seien daher Gradmesser für einen demokratischen Rechtsstaat. Auch er begrüßte es, dass sich der Anteil von Frauen in den beiden Höchstgerichten deutlich verbessert habe, aber er lasse noch immer zu wünschen übrig.

Kein Einspruch.

ABGABENÄNDERUNGSGESETZ 2002, INTERNATIONALE ABKOMMEN

Das Abgabenänderungsgesetz 2002 wurde vom Bundesrat ebenso ohne Diskussion zur Kenntnis genommen wie Investitonsschutzabkommen mit Armenien und mit dem Iran, Doppelbesteuerungsabkommen mit Singapur und mit den Niederlanden sowie das Protokoll zur neuerlichen Abänderung des zwischen Österreich und den Niederlanden am 1. September 1970 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

ÄNDERUNG DES ALLGEMEINEN SOZIALVERSICHERUNGSGESETZES

Letzter Punkt der Tagesordnung war die Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes. Bundesrätin BACHNER (S) mahnte angesichts des Zusammenschlusses der Pensionsversicherungsanstalten der Arbeiter und der Angestellten zu einem Institut mit 2,6 Mill. Beitragsleistenden, 1,6 Millionen Pensionisten und einem Budget von 21 Mrd. Euro zu einer vorsichtigen Vorgangsweise, wobei sie an die enorme Erhöhung der Verwaltungskosten infolge der Aufblähung des Verwaltungsapparates im Hauptverband der Sozialversicherungsträger erinnerte. Besonders am Herzen lag der Rednerin die Mitsprache der betroffenen Arbeitnehmer und der Personalvertreter. Ginge es den Koalitionsparteien um die Beseitigung sozialer Ungerechtigkeiten, hätten sie in der SPÖ einen Partner, sagte Bachner. Handlungsbedarf sah sie beim Bundeszuschuss zu den Pensionen der Bauern und Gewerbetreibenden, der wesentlich höher sei als der Zuschuss zu den Pensionen der Arbeiter und Angestellten. Einmal mehr forderte die SP-Bundesrätin auch die Abschaffung der aus ihrer Sicht unsozialen Ambulanzgebühren.

Bundesrätin HÖLLERER (V) erinnerte die Sozialdemokraten daran, dass sie selbst in der Vergangenheit bereits versucht hatten, die beiden Pensionsversicherungsanstalten zusammenzuführen - ihre Minister seien dabei aber stets gescheitert. Den Vorwurf der politischen Umfärbung der Anstalten im Zuge der Zusammenführung wies die Bundesrätin zurück. Es entstehe keine Monsteranstalt, sondern ein Institut, das wesentlich bürgernäher und regional orientiert sein werde als die bisher bestehenden Pensionsversicherungsanstalten. Die SPÖ-Forderung nach Zusammenlegung der Pensionsversicherungsanstalten der Gewerbetreibenden und der Bauern mache hingegen keinen Sinn, weil die gesetzlichen Grundlagen dieser beiden Gruppen - anders als bei Arbeitern und Angestellten - unterschiedlich seien. Die Rednerin betonte aber mit Nachdruck die Rationalisierungsprogramme, die in diesen beiden Anstalten die Kosten senken werden. Man dürfe auch nicht übersehen, dass die Probleme der bäuerlichen Pensionsversicherung auf demographische Ursachen zurückzuführen seien, merkte die Bundesrätin gegenüber ihrer Vorrednerin an.

Bundesrat WÜRSCHL (S) wies die Koalitionsparteien darauf hin, dass ihnen von der Bevölkerung keinerlei Sozialkompetenz zugesprochen werde und empfahl ihnen: "Reden Sie mit den Betroffenen." Bis jetzt hätten ÖVP und FPÖ nichts anderes getan als "abkassiert". Die SPÖ sei bereit, sinnvolle Reformen mitzutragen - für die Einführung von Krankensteuern und für die Belastung von Unfallrentnern stehe sie aber nicht zur Verfügung. Die Rechnung würden die Regierungsparteien bei der nächsten Nationalratswahl präsentiert bekommen.

Nach einer kritischen Auseinandersetzung mit den Veränderungen im Hauptverband der Sozialversicherungsträger hielt Bundesrat Würschl fest, die SPÖ sei grundsätzlich bereit, über die Zusammenlegung von Versicherungsträgern zu diskutieren. Im vorliegenden Fall gehe es den Koalitionsparteien aber nur darum, eigene Parteigänger zu versorgen.

Bundesrat GRIESSEMANN (F) knüpfte an seinen Vorredner und dessen Bekenntnis zur Zusammenlegung von Sozialversicherungsträgern an und zeigte sich verwundert darüber, dass die SPÖ der Zusammenlegung der Pensionsversicherungsanstalten der Arbeiter und Angestellten nicht zustimme.

Staatssekretär Dr. WANECK erinnerte daran, dass die Zustimmung der Sozialpartner zur Strukturreform des Hauptverbandes einstimmig erfolgte. Auch die Geschäftsführung sei einstimmig bestellt worden. Kosteneinsparungen seien nicht von heute auf morgen zu erzielen, unter anderem auch deshalb, weil personelle Umschichtungen aufgrund der Pragmatisierung schwierig seien. Den "Solidaritätsbeitrag" Ambulanzgebühr betrachte er nicht als unsozial, sagte der Staatssekretär. Er machte darauf aufmerksam, dass viele Krankenkassen von 100 % ihrer Mitglieder Ambulanzgebühren einheben, während es im ASVG-Bereich Ausnahmen für sozial Schwache gebe. "Die Ambulanzgebühr hat noch keinen einzigen sozial Schwachen getroffen", sagte Staatssekretär Dr. Waneck.

Die Zusammenlegung der Pensionsversicherungsanstalten der Arbeiter und der Angestellten sei eine konsequente Fortsetzung der "Aktion Fairness", sagte Waneck und bekannte sich zu einer raschen Zusammenführung der beiden Anstalten. Diesem Ziel diene der vorliegende Gesetzentwurf.

Bundesrat KNEIFEL (V) bekannte sich zum Kampf gegen soziale Ungerechtigkeiten. Als Beispiel nannte er das Wiener Hanusch-Krankenhaus, eine "Steuergeldvernichtungsmaschine", dessen Defizit von den Bürgern der anderen Bundesländer abgedeckt werden müssten. SPÖ-Vorsitzender Gusenbauer sei schlecht beraten gewesen, als er kürzlich dieses Spital besuchte, er hätte lieber ein oberösterreichisches Spital besuchen sollen, wo eine wesentlich kostengünstigere Verwaltung am Werk sei. Kneifel trat für Kunden- und Patientenorientierung ein. Es gelte, Kostenbewusstsein und optimale Patientenbetreuung miteinander zu verbinden.

Bundesrat GRUBER (V) zeigte sich überzeugt, die Bevölkerung wisse ganz genau, bei wem der Sozialstaat in guten Händen sei, wer die Pensionen sichere und für den Abbau der Schulden sorge.

Bundesrat REISENBERGER (S) meinte, man sehe wieder einmal, wie es um die soziale Einstellung bestellt sei. Anhand des Beispiels einer Arbeitnehmerfamilie wies er die Behauptung zurück, die Ambulanzgebühr sei nicht unsozial. Schließlich verteidigte er das Hanusch-Krankenhaus gegen die Kritik des Bundesrates Kneifel. Dieses Spital biete beste medizinische Versorgung - auch für Patienten aus den Bundesländern. Man sollte nicht übersehen, dass der medizinische Fortschritt seinen Preis habe.

Staatssekretär Dr. WANECK machte erstens darauf aufmerksam, dass Kinder von der Ambulanzgebühr ausgenommen seien und erinnerte daran, dass die Vorschläge des Sozialdemokraten Salmutter für höhere Beiträge die Österreicher wesentlich mehr gekostet hätte als die Ambulanzgebühren.

Der Beschluss keinen Einspruch zu erheben, erfolgte mehrheitlich. (Schluss)


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