Parlamentskorrespondenz Nr. 393 vom 03.06.2002

BERICHT ÜBER DIE VERWENDUNG DER LEERKASSETTENABGABE

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Wien (PK) - Ein Bericht des Bundeskanzlers (III 151 d.B.)gibt Aufschluss über die Höhe und die Verwendung der sogenannten Leerkassettenvergütung, die 1981 eingeführt wurde. Den Bestimmungen des Gesetzes zufolge müssen diese Einnahmen mehrheitlich für soziale und kulturelle Einrichtungen aufgewendet werden. Die Verteilung übernehmen die insgesamt acht Verwertungsgesellschaften.

Der Bericht, der noch in Schillingbeträgen operiert, weist darauf hin, dass die Gesamterträge aus der Leerkassettenvergütung im Zeitraum von 1982 bis 1990 erheblich, nämlich von 17 Mill. S auf 132 Mill. S angewachsen sind. In der Folge ist es durch Marktsättigung zu einem Absinken der Einnahmen bis auf 95 Mill. S gekommen, seither pendeln die Erträge um diesen Wert. Im Jahr 2000 wurden rund 97 Mill. S an Einnahmen verzeichnet. Nicht zuletzt haben auch die seit 1998 eingehobenen Vergütungen für Computer CD-ROM zu einer weitgehenden Stabilisierung der Einnahmen geführt, erinnert der Bericht.

Die Intentionen des Gesetzgebers konnten erfüllt werden, heißt es im Bericht weiter. Mit der der Leerkassettenvergütung zugrunde liegenden Urheberrechtsgesetznovelle 1980 sei es insgesamt gelungen, den Urhebern für Bereiche möglicher Werknutzungen, in welchen eine individuelle Zuschreibung kaum möglich wäre, beträchtliche Einnahmen zu sichern und dabei dem Gedanken der Selbstverwaltung im Kulturbereich Rechnung zu tragen. Die Dotierung für soziale und kulturelle Einrichtungen werde in der Regel mit 51 %, also gesetzeskonform, angesetzt. Damit können insbesondere auf den Gebieten Musik, Film und Literatur tätige Urheber relativ namhaft gefördert werden.

Der Bericht gibt aber zu bedenken, dass jene Verwertungsgesellschaften, die hohe Mitgliederzahlen haben, etwa die ÖSTIG oder die VBK aufgrund der Struktur des Urheberrechtes geringe Einnahmen erzielen, während Gesellschaften mit einer relativ kleinen Mitgliederzahl, wie die Literar Mechana oder die VAM, verhältnismäßig bedeutsame Einnahmen lukrieren und diese dann auf kleine Gruppen Berechtigter aufteilen können. (Schluss)