Parlamentskorrespondenz Nr. 415 vom 06.06.2002

EXPERTEN NEHMEN STELLUNG ZUR ABFERTIGUNG NEU

----

Wien (PK) - Den Auftakt zur Behandlung der Regierungsvorlage zur Abfertigung Neu bildete im Sozialausschuss ein Expertenhearing. Im Anschluss daran wurde die Vorlage, zwei damit im Zusammenhang stehende Entschließungsanträge - 32/A(E) und 20/A(E) - und die Petition Nr. 34 von den politischen Mandataren debattiert und zur Abstimmung gebracht.

In alphabetischer Reihenfolge kamen die Sachverständigen mit kurzen Statements zu Wort. Bernhard Achitz vom Österreichischen Gewerkschaftsbund sah in der Neuregelung der Abfertigung auf der Basis der Sozialpartnereinigung vom Herbst des letzten Jahres eine "revolutionäre Weiterentwicklung des Arbeitsrechtes". Er wies aber auf einige Punkte hin, die seiner Meinung nach unbedingt geregelt gehören und die die Akzeptanz des Entwurfes mindern könnten. Das betreffe vor allem das Übergangsrecht, das Einfrieren der Abfertigungsansprüche ebenso wie das Umstiegsmodell durch Übertragung, was auf der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite zu Ungerechtigkeiten führen kann. Beim Umstieg ins neue Recht fehle auch die Möglichkeit, für Dienstverhältnisse unter drei Jahren einen Umstieg zu vereinbaren. Auch vertrat der ÖGB-Vertreter die Ansicht, dass die Umstiegsregelungen dazu führen werden, dass in manchen Betrieben ein relativ großer Druck auf die Arbeitnehmer entstehen werde, dem Umstieg vom alten in das neue System zuzustimmen. Für diese Fälle sollte man einen besonderen Kündigungsschutz schaffen.

Otto Farny (Arbeiterkammer Wien) nahm zu den steuerrechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere zum Lohnsteuerrecht, Stellung. Für ihn gibt es auch gravierende Gründe, die den Erfolg dieses Modells gefährden könnten: Die Arbeitnehmer hätten durch die Abfertigungsregelung keinen Vorteil, und in vielen Bereichen gehe das höhere Abfertigungsniveau, das derzeit in Kollektivverträgen geregelt ist, verloren; daher seine Bitte, einen höheren Beitragssatz als den von 1,53 % zuzulassen.

Christian Felber, von den Grünen als Sachverständiger nominiert, befasste sich mit Finanzmarktaspekten. So bezeichnete er die 6prozentige Rendite als eine zu optimistische Annahme, realistischer wären für ihn 3 bis 3,5 %. Auch gab er zu bedenken, dass eine Rendite von 6 % bei einem Wirtschaftswachstum von 2 bis 3 % Spekulationen hervorrufen könnte. Kritisch beurteilte er, dass man das Management privaten Anbietern überlässt und zudem auf Aktien setzt, weil damit "das Risiko in die breite Bevölkerung getragen" wird.

Martin Gleitsmann (Wirtschaftskammer Österreich): "Vorsorgen statt abfertigen" heißt das künftige Motto. Positiv wertete er die Tatsache, dass dieser Schritt auf einer Einigung basiere, in deren Rahmen beide Seiten, die Arbeitnehmer- und die Arbeitgeberseite, nachgeben mussten. Entscheidend ist für ihn, dass sich der Entwurf weitgehend an der Sozialpartnereinigung orientiert habe und alle Arbeitnehmer einbezieht. Aus der Sicht der Wirtschaft sei wichtig, dass grundsätzlich der Wechsel von einem leistungsbezogenen zu einem beitragsbezogenen System erfolge, dass durch einen moderaten Beitragssatz Zahlungsschwierigkeiten, die in vielen Fällen die Existenz des Betriebes belastet haben, vermieden werden und für all jene, die nicht vom Gesetz erfasst werden, ein Eigenvorsorgemodell geschaffen werden soll.

Bernd Marin (Europäisches Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung) hielt die Vorlage für ein "gelungenes Werk", wobei die Kunst der Regierung darin bestanden habe, von Eckpunkten des Regierungsprogramms abzugehen, um einen breitestmöglichen Konsens zu erzielen. Der Übergang zu einem beitragsorientierten System ist für ihn eine entscheidende Verbesserung, die sich darin auswirken werde, dass "es sich zum ersten Mal lohnen wird, länger zu arbeiten". Es sei auch wichtig gewesen, die Karenzzeiten einzubeziehen, führte er weiter aus, da ansonsten für die Frauen noch größere Benachteiligungen entstanden wären. Man gehe davon aus, dass 60 bis 90 % von der Entnahmemöglichkeit Gebrauch machen werden; ob die steuerlichen Anreize greifen, werde sich in der Praxis zeigen. Wenn sich die Abfertigung Neu einmal durchgesetzt hat, werde es mittelfristig gesehen zu keinen Kürzungen bei den Einkommen kommen.

Klaus Mayr von der Arbeiterkammer Oberösterreich wertete die Neuregelung als einen sozialpolitischen Meilenstein und sah es als wesentlich an, dass es im Arbeitsrecht zu einer Vereinheitlichung kommt, dass Zusammenrechnungsbestimmungen für Saisonbeschäftigte eingeführt werden und der Karenzurlaub angerechnet wird. Bei Tod des Arbeitnehmers werde es in Zukunft die volle Abfertigung geben und nur in Ausnahmefällen einen Halbanspruch. Außerdem werde die Mobilität der Arbeitnehmer gefördert. Für sinnvoll hielt er es auch, dass die Beitragsleistung nicht auf 25 Jahre beschränkt wurde, da dadurch die Frauen benachteiligt würden. Die vom Abgeordneten Öllinger angesprochenen EU-rechtlichen Bedenken teile er, meinte Mayr.

Verena Trenkenwalder sprach von einem "runden und gerechten Paket", das breite Akzeptanz finde. Es bestehe großes Interesse, Altansprüche schnell in das neue System zu übertragen. Aus unternehmerischer Sicht bringe das neue System Vorteile; so können die Abfertigungsverpflichtungen ausgelagert werden, was mit einer Vereinfachung der Administration verbunden wäre. Das Übergangsrecht wurde flexibel gestaltet, sodass für beide Seite eine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.

Abgeordnete Heidrun Silhavy (S) hinterfragte eine etwaige Erhöhung des Beitragssatzes und die Aussage, dass sich länger arbeiten lohnen werde.

Abgeordneter Gottfried Feurstein (V) zeigte sich verwundert darüber, dass von keinem Experten auf die Sicherheit im Zusammenhang mit einem Unternehmenskonkurs hingewiesen wurde.

Für Abgeordneten Karl Öllinger (G) ist es wichtig, dass fast allen Arbeitnehmern die Abfertigungsregelung zugute kommt, und dass vom Beginn des Arbeitsverhältnisses an Beiträge zu leisten sind. Trotz der großen Fortschritte könne er den Optimismus vieler nicht teilen, dies nicht nur angesichts der offenen Detailfragen, sondern auch im Hinblick auf das Übergangsrecht. Er sprach auch die Transaktionskosten und die verfassungsrechtlichen Bedenken von Prof. Doralt im Zusammenhang mit der steuerrechtlichen Behandlung an.

Von Abgeordneter Edith Haller (F) wurde die Aussage von Farny, die Abfertigung Neu bringe nur Umverteilung, hinterfragt.

Auch Abgeordneter Walter Tancsits (V) setzte sich mit den Aussagen von Otto Farny auseinander, wonach durch die Abfertigung Neu keine steuerlichen Vorteile auf der Arbeitnehmerseite entstünden.

Abgeordneter Franz Riepl (S) warf die Frage auf, ob bei der Übertragung von erworbenen Ansprüchen zu befürchten sei, dass Arbeitnehmer mit Übertragungsangeboten konfrontiert werden, die auf einen (Teil)Verzicht schon erworbener Abfertigungsansprüche hinauslaufen könnten.

Bernd Marin meinte hiezu, der Schutz des einzelnen Arbeitnehmers bestehe darin, dass es sich um eine Regelung handle, die der Zustimmung durch jeden Arbeitnehmer bedürfe. Noch nicht gelöst wurde die Frage - die Sozialpartner konnten sich nicht darauf einigen -, ob die Abfertigung eine Abfertigung bleibt oder als zusätzliche Pensionsvorsorge eingerichtet wird.

Klaus Mayr machte darauf aufmerksam, dass es in vielen Ländern eine Abfertigung gebe, daher sei die österreichische Abfertigung kein Unikat. Im Zusammenhang mit dem Übergangsrecht wies er darauf hin, dass nach dem Arbeitsverfassungsgesetz die Möglichkeit bestehe, dass Betriebsräte eine Rahmenbetriebsvereinbarung abschließen. Bei Konkurs sei die Absicherung durch Einlagensicherung gegeben.

Martin Gleitsmann gab bekannt, dass man an einem Konzept für die Zukunftsvorsorge für Gruppen, die nach dem alten System nicht abfertigungsberechtigt sind, arbeitet. Man hoffe, dass mit 1.1.2003 ein solches Modell stehe. Im Zusammenhang mit der Rendite machte der Redner auf eine Erhebung der EU-Kommission aufmerksam, wonach die durchschnittlichen Anlagerenditen für Altersvorsorge zwischen 6 und 10 % liegen.

Christian Felber sprach von ersten Signalen, dass sich die Mitarbeitervorsorgekassen in der jetzigen Form zu einem Verlustgeschäft entwickeln, wichtig wäre eine Umwandlung der Abfertigung in eine neue Säule. Zu den Transaktionskosten in der Höhe von 3,5 % kommen noch Vermögensverwaltungskosten von der Substanz hinzu.

Bernhard Achitz fügte an, dass Barauslagen extra verrechnet werden und damit eine Kalkulation für den Arbeitnehmer undurchschaubar sei. (Fortsetzung)