Parlamentskorrespondenz Nr. 476 vom 25.06.2002

60. ASVG-NOVELLE: REFORMSCHRITT ODER MURKS?

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Wien (PK) - Im Mittelpunkt des heutigen Sozialausschusses stand das Sozialpaket, die 60. ASVG-Novelle und die Änderungen in den Begleitgesetzen umfassend. Nach einer eingehenden Diskussion, in der sich die Opposition trotz einiger Verbesserungen gegen die Vorlage aussprach, stimmten die beiden Regierungsparteien – die beiden VP-Abgeordneten Gottfried Feurstein und Reinhold Mitterlehner hatten bereits vor der Abstimmung demonstrativ das Ausschusslokal verlassen - der Vorlage unter Berücksichtigung von einigen Abänderungen zu. Der Antrag von SPÖ und G zur Änderung des ASVG, der S-Antrag betreffend Hebung der sozialen Sicherheit des Sozialsystems im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, der G-Antrag zur ersatzlosen Streichung der Krankenscheingebühr und der S-Antrag betreffend kostenlose Schutzimpfung für Feuerwehrleute wurden miterledigt.

In der Debatte zur Änderung des ASVG kritisierte Abgeordneter Karl Öllinger (G) vorerst, dass die Abänderungsanträge der Regierungsparteien wieder einmal in allerletzter Sekunde den Fraktionen zur Verfügung gestellt wurden. Zum Inhalt überleitend, kritisierte er die Neugestaltung des Ausgleichsfonds, die seiner Meinung dazu führen wird, dass auch die gesunden Kassen 2004, 2005 Liquiditätsprobleme haben werden. Von einer nachhaltigen Sanierung sei keine Rede, vielmehr handle es sich um ein Konzept, mit dem man sich über die nächste Wahl retten will. Auch sei die Vorlage nicht verfassungskonform. Daher sprach er von "Murks" und sah für die Krankenkassen keine Perspektiven.

S-Abgeordnete Heidrun Silhavy wies darauf hin, dass auch laut Rechnungshof mit den vorgeschlagenen Maßnahmen keine Sicherstellung des Gesundheitssystems erzielt werden kann. Vielmehr werden bestehende Probleme über das Jahr 2003 hinausgeschoben, die Frage, wie dann die Finanzierung aussehen soll, bleibe unbeantwortet. Letztendlich werde die Lösung auf Kosten der Versicherten ausgetragen. In einem Entschließungsantrag forderte sie namens ihrer Partei die Konsolidierung der sozialen Krankenversicherung und die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens. - Dieser Antrag fand bei der Abstimmung keine Mehrheit.

Abgeordneter Gottfried Feurstein (V) kam auf die Sanierung der Krankenversicherungsträger zu sprechen, wies darauf hin, dass das Defizit von 9 Mrd. S auf 1,7 Mrd. S im Jahr 2001 heruntergedrückt wurde, was vor allem durch eine enorme Reduktion der Verwaltungskosten erreicht wurde. Mit der 60. ASVG-Novelle werde nur ein Teil eines Gesamtpaketes zur Sanierung der Krankenversicherungsträger beschlossen. Auch bei der Pharmaindustrie müsse es ein Einbremsen bei den Ausgabensteigerungen geben. Von einer Arbeitnehmerbelastung könne man nicht sprechen, sagte der Sozialsprecher der ÖVP und kritisierte das Verhalten des Obmanns der Wiener Gebietskrankenkasse, der Leistungseinschränkungen angedroht habe. Auch wolle man, dass die Darlehen zurückgezahlt werden. Eine gewisse Solidarität unter den Krankenversicherungsträgern sei notwendig. Bestehende Missverständnisse müssen ausgeräumt werden. Veränderungen insbesondere im Sinne der Landeshauptleute von Oberösterreich und Vorarlberg müssen seiner Meinung nach bis zur zweiten Lesung vorgenommen werden.

Abgeordnete Beate Hartinger (F) sah in der Novelle einen "bahnbrechenden Reformschritt", da bis dato unterschiedliche Qualität und unterschiedliche Leistungen in den Ländern aufgrund unterschiedlicher Verträge angeboten wurden. Die Novelle sei ein erster Schritt zu einem einheitlichen Leistungs- und zu einem guten Qualitätsniveau. Billige politische Polemik sei es, zu behaupten, dass es zu Leistungseinschränkungen kommen werde. Es sei nicht Aufgabe der Kassen, Gelder anzulegen, sondern es den Versicherten zur Verfügung zu stellen.

Für Reinhold Mitterlehner (V) ist klar, dass es aufgrund der Einnahmenentwicklung und der Ausgabensituation in vielen Gebietskrankenkassen keine Deckungsgleichheit gibt. Daher sei ein Solidarausgleich notwendig. Diesen Ausgleich haben die Sozialpartner vereinbart, er gehe in Richtung eines Darlehensmodells. Zudem müsse es für die Rückzahlung der Darlehen eine Absicherung geben. Anderenfalls handle es sich um eine Abschöpfung. Als problematisch erachtete er die Mitfinanzierung des Hanusch-Krankenhauses in Wien.

Ausschussobmann Helmut Dietachmayr warf die Frage auf, mit welchem Geld das Darlehen zurückgezahlt werden solle. Er sprach von einer "momentanen Notlösung". Im Zusammenhang mit den Schutzimpfungen für die Feuerwehrleute wies der Obmann darauf hin, dass der Minister schon mehrmals angekündigt habe, diese Frage prüfen zu wollen, zumal sich die Unfallversicherung weigert, die Kosten für die Impfungen zu übernehmen. Dass es sich um über 300.000 Personen handelt, glaubt Dietachmayr nicht, vielmehr meinte er, nur ein Drittel des genannten Personenkreises habe technische Einsätze zu absolvieren.

Abgeordneter Alois Pumberger (F) gab bekannt, man werde dem S-Entschließungsantrag nicht zustimmen, da es sich hiebei um eine "Auflistung der Versäumnisse der SPÖ-Sozial- und Gesundheitsminister" handle.

Abgeordnete Sophie Bauer (S) erkundigte sich konkret nach den Kosten für die Schutzimpfungen für die Feuerwehrleute.

Abgeordneter Franz Riepl (S) nahm in seiner Wortmeldung auf die Ausführungen Mitterlehners zum Hanusch-Spital Bezug, machte darauf aufmerksam, dass die Veränderungen im Ausgleichsfonds Auswirkungen auf die Finanzgrundlage des Spitals haben werden, und wollte daher wissen, in welcher Form sichergestellt werde, dass dieses gut funktionierende Spital die notwendige finanzielle Unterstützung erhalten werde. Außerdem wies er darauf hin, dass mit der 60. Novelle die Jugendlichenuntersuchungen mit dem 18. Geburtstag beendet werden.

Bundesminister Herbert Haupt gab bekannt, dass  sich die Kosten für 310.000 Mitglieder der Feuerwehren in den nächsten 10 Jahren auf 770 Mill. S belaufen würden, machte aber darauf aufmerksam, dass die Länder eine Impfung für nicht zwingend geboten halten oder eine Finanzierung aus ihrer Sicht nicht möglich sei. Haupt versprach, nochmals mit den Ländern verhandeln zu wollen, um eine gemeinsame Lösung anzustreben.

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (F) unterstrich den Solidaritätsgedanken, sprach die Verbesserungen in der Novelle an und brachte einen Abänderungsantrag ein, der sich mit der Erhöhung der Bemessungsgrundlage für Schwerversehrte befasst und vorsieht, dass Zweckzuschüsse etwa für den Ausbau und die Erhaltung der eigenen medizinischen Einrichtungen der am Ausgleichsfonds beteiligten Krankenversicherungsträger weiter gewährt werden sollen, sofern der entsprechende Antrag vor dem 1. September 2002 bewilligt wurde. Im Gegensatz zur eingebrachten Regierungsvorlage gebühren Leistungen aus dem Ausgleichsfonds der Krankenversicherungsträger nur dann nicht, wenn der Träger eine ungünstige Kassenlage durch Außerachtlassung der Grundsätze einer wirtschaftlichen Verwaltung selbst herbeigeführt hat.

Hinsichtlich der Impfungen für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren verwies Dolinschek darauf, dass dies Ländersache sei. Die Gemeinden könnten seiner Meinung nach die Impfungen zur Verfügung stellen und der Bund könnte sich an den Kosten beteiligen.

Bundesminister Herbert Haupt strich heraus, kein Krankenversicherungsträger werde gezwungen, gut angelegte Rücklagen aufzulösen. Auch denke man nicht daran, ungünstige Überbrückungskredite einem Träger zu geben. Fest steht für ihn aber auch, dass die Darlehen auf dem österreichischen Kreditmarkt nicht immer die kostengünstigsten sind, daher gehe man vom EWR-Markt aus.

Das Hanusch-Krankenhaus erhalte in den letzten Jahren pro Jahr zwischen 330 und 365 Mill. S. Langfristig gesehen sei dieses Spital, nicht was seine Qualität betrifft, sondern hinsichtlich seiner Struktur, zu hinterfragen. Es gebe eine Reihe von Vorschlägen, wie man dieses Krankenhaus der Wiener Bevölkerung erhalten könne, ohne die Wiener Gebietskrankenkasse zu enteignen, meinte Haupt.

Abgeordneter Karl Donabauer (V) lobte die 60. ASVG-Novelle, da nunmehr ein neuer Weg beim Ausgleichsfonds beschritten werde und erstmals klare Kriterien für die Mittelzuteilung festgelegt sind.

Abgeordnete Heidrun Silhavy (S) kritisierte vor allem, dass wieder einmal zu Gunsten der Wirtschaft verteilt werde. Da man aus dem Verhalten mancher Regierungsabgeordneten erkennen könne, dass heute über etwas geredet wird, das im Plenum nicht so beschlossen wird, stellte sie einen Vertagungsantrag. - Dieser wurde abgelehnt.

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (G) bemängelte, dass bei der Berechnung der Pension von Schwerversehrten das Einkommen des letzten Kalenderjahres als Grundlage genommen wird. Dies stelle vor allem für junge Menschen, die oft noch kein ganzes Kalenderjahr gearbeitet haben, eine massive Schlechterstellung dar.

Bundesminister Herbert Haupt ging auf eine Frage der Abgeordneten Haidlmayr ein und wies darauf hin, dass schon bisher ein enger organisatorischer Zusammenhang zwischen der Betriebskrankenkasse Pengg und der Versicherungsanstalt für den Bergbau bestand. Die Übernahme sei daher nicht nur aus verwaltungsökonomischer Sicht zu begrüßen, sondern auch im Sinne der Betroffenen.

WEITERE ÄNDERUNGEN IN DEN EINZELNEN SOZIALVERSICHERUNGSGESETZEN

Im Zusammenhang mit der ASVG-Novelle passierten auch Novellierungen des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes(1184 d.B.), des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes (1185 d.B.), des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes (1186 d.B.) und des Notarversicherungsgesetzes (1187 d.B.) jeweils mit den Stimmen der Regierungsparteien den Sozialausschuss. Neben einer Anpassung dieser Gesetze an die 60. ASVG-Novelle und andere Entwicklungen im Sozialversicherungsrecht sowie legistischer Klarstellungen wird auch die Mindestbeitragsgrundlage jener Personen, die nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz versichert sind, von 1027,14 € auf 537,78 € herabgesetzt. Außerdem bringt die Änderung des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes einen Unfallversicherungsschutz für Versicherte, die während einer Karenz an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen.

Alle vier Gesetzesänderungen sollen entsprechenden Abänderungsanträgen der Koalitionsparteien zufolge nicht wie ursprünglich vorgesehen am 1. August, sondern erst am 1. September in Kraft treten, um der zuständigen Verwaltung mehr Zeit für etwaige vorbereitende Maßnahmen zu geben.

Außerdem sieht der Abänderungsantrag zum Bauern-Sozialversicherungsgesetz eine systematische Neuregelung in Bezug auf die Einbeziehung bäuerlicher Nebentätigkeiten in das Beitragssystem nach dem BSVG vor. Hinsichtlich des Stammbetriebes soll für den Betriebsführer nach wie vor die Möglichkeit bestehen, entweder den Versicherungswert oder die im Einkommensbescheid ausgewiesenen Einkünfte als Beitragsgrundlage zu wählen (Beitragsgrundlagenoption). Werden diese nun pauschal bemessen, so soll es in Hinkunft die Möglichkeit geben, hinsichtlich der Ermittlung der Beitragsgrundlage für die Einkünfte aus den Nebentätigkeiten die im Einkommensteuerbescheid angeführten Einkünfte zu wählen. Beträgt der Gewinn Null oder ist ein Verlust ausgewiesen, so ist ein Mindestbetrag (monatlich 556,45 €) vorgesehen, der der jeweiligen Beitragsgrundlage hinzugerechnet wird. Außerdem wurde noch ein weiterer Antrag eingebracht, der im inhaltlichen Zusammenhang mit der zur Debatte stehenden Vorlage stand und eine Änderung des Landarbeitsgesetzes 1984 brachte.

Mit der Novellierung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes miterledigt wurde ein Antrag der Grünen, demzufolge die Pflichtversicherung bäuerlicher Nebentätigkeiten auf Basis von 30 % der gemeldeten Bruttoeinnahmen sowie die Beitragspflicht für Direktvermarkter zurückgenommen werden sollen. Es soll die Verarbeitung von landwirtschaftlichen Produkten, die am eigenen Hof erzeugt werden, als bäuerliche Urproduktion anerkannt werden. Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Sozialversicherung soll der Einheitswertbescheid (bei pauschalierten Betrieben) oder der Einkommensbescheid (z.B. bei Betrieben mit Regelbesteuerung oder mit Einnahmen/Ausgaben-Rechnung) herangezogen werden. (626/A[E])

Abgeordneter Karl Donabauer (V) erinnerte daran, dass man sich schon im Jahr 1997 entschlossen hat, alle Erwerbstätigkeiten in die Versicherung einzubeziehen, um das gute System nachhaltig abzusichern. Bei den bäuerlichen Versicherten sollen nun für die aus den Nebentätigkeiten erzielten Einkünfte - alternativ zur derzeitigen pauschalierten Berechnung der Beitragsgrundlage - die tatsächlichen Einkünfte auf Grund des Einkommensteuerbescheides herangezogen werden können. Diese Lösung sei zudem auch im Sinne der Betroffenen, da wie bei allen anderen Erwerbstätigen Sozialversicherungsbeiträge geleistet und damit die Altersvorsorge abgesichert wird.

Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) sprach von einem völlig falschen Weg, da die Bauern zu Unternehmern gemacht werden. Seit 1995 gibt es pro Jahr um 2,3 % weniger Bauern und dieser Trend werde anhalten, warnte er. Zudem müsse man die Bäuerlichkeit umfassend begreifen und nicht alles auseinander dividieren, meinte er. - Auch Abgeordneter Josef Horn (S) übte massive Kritik an den Regelungen, da den Bauern, die sich oft in mühseliger Arbeit eine Nebentätigkeit aufgebaut haben, schon wieder in die Taschen gegriffen wird.

Abgeordneter Josef Trinkl (V) befasste sich mit den Änderungen im Gewerblichen Sozialversicherungsrecht, das eine Entlastung für junge Unternehmer bringe. Es handle sich dabei um keine Geschenke, sondern es soll nur eine unbillige Härte für die Betriebe beseitigt werden.

Abgeordnete Heidrun Silhavy (S) sprach von einer eindeutigen Klientelpolitik, da auch einkommensstarke Unternehmen von der Entlastung profitieren würden. Zudem soll durch die grundsätzliche Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage ein Teil dessen wieder gut gemacht werden, was der Versicherung durch die Neuregelung des Ausgleichsfonds weggenommen wird, vermutete sie.

Abgeordneter Karl Öllinger (G) wiederum wünschte sich ein Bonus-Malus-System, damit jene Betriebe, die die Prävention vernachlässigen, erhöhte Beiträge zu zahlen haben. (Fortsetzung)