Parlamentskorrespondenz Nr. 567 vom 11.07.2002

UMSTRITTENE 60. ASVG-NOVELLE BESCHLOSSEN

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Wien (PK) - In einem großen Sozialversicherungspaket wurden dann die Änderung des ASVG und der Parallelgesetze (GSVG und BSVG) sowie des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes sowie des Notarversicherungsgesetzes und eine Reihe von Anträgen (201, 276, 75, 693, 626) debattiert.

Abgeordnete BURES (S)warf der Regierung vor, mit der 60. ASVG-Novelle den Eindruck erwecken zu wollen, sie saniere das Gesundheitssystem. In Wahrheit werde sie dieses Ziel aber nicht erreichen, so wie sie es mit all den Belastungen nicht erreichen konnte, die sie den kranken Menschen bereits zugemutet habe. Tatsächlich handle es sich bei der 60.ASVG-Novelle um eine Ansammlung von Budgettricks, gegen die Abgeordnete aus allen Fraktionen und der Rechnungshofpräsident ihre Bedenken angemeldet hätten. Einmal mehr kritisierte Bures die unsoziale Gesundheitspolitik der Bundesregierung, sprach von der Einführung einer "Arztbesuchsgebühr" im Zusammenhang mit der Chip-Card und von Leistungskürzungen für Behinderte. Gehe es für diese Regierung aber darum, sich selbst zu bedienen, spiele Geld für die keine Rolle, klagte Bures und wies darauf hin, dass der neue Hauptverband der Sozialversicherungsträger 104 Funktionäre statt bisher 34 und 60 % mehr Kosten aufweise.

Schuld an den Finanzierungsschwierigkeiten im Gesundheitssystem sei die Gesetzgebung der Bundesregierung, die etwa die Beiträge der Arbeitgeber um 200 Mill. € gesenkt habe. Diese Regierung wolle das bewährte solidarische Gesundheitssystem in Österreich zerschlagen und den Weg in eine Zwei-Klassen-Gesellschaft einschlagen, sagte Abgeordnete Bures.

Abgeordneter Mag. TANCSITS (V) sprach hingegen von den Fortschritten und Verbesserungen, die die 60. ASVG-Novelle etwa für die Schüler bringe, deren Unfallversicherung wesentlich verbessert werde. Bedienstete in ausgelagerten Einrichtungen der Universitäten bleiben in der BVA. Die Beiträge von Jungunternehmern werden ebenso gesenkt wie der Beitrag für die Chip-Card. Gleichzeitig werde aber auch die Solidarität der BVA und der Gewerblichen Sozialversicherung eingefordert. Im Zentrum der Novelle stehe die Neukonstruktion des Ausgleichsfonds, die man von einer guten Ausgangsposition aus in Angriff nehmen konnte, weil es die Verantwortlichen in der Bundesregierung geschafft haben, den Abgang zu senken. Der Ausgleichsfonds werde nun durch den Rückgriff auf Rücklagen der einzelnen Kassen und nicht durch eine Erhöhung der Beiträge oder eine Senkung der Leistungen saniert. Dabei gelte ein klarer Tilgungsplan nach dem Darlehensprinzip, von dem laut Tancsits die Wiener Gebietskrankenkasse am meisten profitieren würde. Dennoch lehne deren Obmann die 60. ASVG-Novelle ab, stellte der Abgeordnete mit Verwunderung fest.

Bundesminister Mag. HAUPT verwahrte sich gegen die Kritik der Sozialdemokraten und warf ihnen vor, einem ständestaatlichen Solidaritätsmodell anzuhängen. Die SPÖ verstricke sich in Widersprüche, wenn sie einerseits die Zwei-Klassen-Medizin kritisiere, andererseits aber übersehe, dass die Versorgung des ländlichen Raumes mit niedergelassenen Ärzten vielfach unter den Werten liege, die die Weltgesundheitsorganisation vorschreibe. Die Förderung des ländlichen Raumes setze voraus, die dortigen Gesundheitssprengel mit Leben zu erfüllen, unterstrich der Gesundheitsminister mit Nachdruck. Minister Haupt sah auch nicht ein, dass Strukturschwächen, wie etwa im Burgenland, nicht ausgeglichen werden sollen und mahnte die Solidarität einkommensstarker Regionen ein.

Haupt nannte die vorliegende Novelle eine gute Novelle, auch wenn er sich bewusst sei, dass er in den Verhandlungen nicht alle Ressentiments habe beseitigen können. Er unterstrich die Verlängerung des Controlling-Zeitraums von zwei auf fünf Jahre, die verbesserte Finanzkontrolle und forderte nachdrücklich, dass die Sozialversicherungsträger ihre Möglichkeit, täglich umzuschulden, zum Vorteil der Versicherten nützen sollen. Haupt zeigte sich überzeugt, dass es durch ein verbessertes Finanzmanagement möglich machen werde, Milliardenbeträge zu lukrieren. Jeweils dreistellige Millionenbeträge an Einsparungen werde außerdem die Einführung der Chip-Card bei den Sozialversicherungsträgern, in der Wirtschaft und bei der Ärztekammer bringen. Haupt drängte in diesem Zusammenhang darauf, die Umstellung der EDV-Systeme zu beschleunigen. Die 60. ASVG-Novelle stelle manche Gewohnheiten massiv in Frage und bringe moderne Managementmethoden in die Selbstverwaltung. Die Alternative hätte gelautet, die Beiträge zu erhöhen oder die Leistungen zu kürzen. Eine Belastung der Beitragszahler, der Bundesländer und des Wirtschaftsstandorts Österreich hätte Arbeitsplätze gefährdet, sagte der Minister und betonte die Notwendigkeit, den Ausgleichsfonds der Krankenkassen neu zu gestalten.

In einer tatsächlichen Berichtigung stellte Abgeordnete SILHAVY (S) u.a. klar, dass die Verbandskonferenz keinen Beschluss über eine Verdoppelung der Zahlungen gefasst hat. Wahr sei auch, dass die Träger von ÖVP und FPÖ durch das SRÄG gesetzlich zu Leistungskürzungen gezwungen wurden.

Abgeordnete Mag. HARTINGER (F) bezeichnete die 60. ASVG-Novelle als "Meilenstein menschlicher Sozialpolitik". Leider seien in den Medien viele positive Maßnahmen, z.B. die Erhöhung der Schülerunfallversicherung oder die Möglichkeit, in den Krankenhäusern Rezepte auszustellen, nicht erwähnt worden. Die Diskussion habe sich nur auf den Ausgleichsfonds konzentriert, bedauerte sie. Das große Problem bestehe ihrer Ansicht nach darin, dass die Patienten mit einer "Neun-Klassen-Gesellschaft" konfrontiert sind. So sei man nämlich z.B. bei Zahnproblemen in Tirol am besten aufgehoben, bei Ergotherapie empfiehlt sich die Niederösterreichische Krankenkasse. Sie frage sich schon, ob die Österreicher ihren Wohnort nach den körperlichen Gebrechen aussuchen sollen. Sogar Bürgermeister Häupl sei der Auffassung, dass es sinnvoll wäre, einen Teil der Kassen zusammenzulegen, hielt Hartinger der SPÖ entgegen. Für ihre Fraktion versicherte sie, dass, solange die FPÖ an der Regierung ist, es keine Beitragserhöhungen geben werde, bis nicht alle Rationalisierungspotenziale ausgeschöpft sind. Abschließend brachte sie noch einen Abänderungsantrag ein, der die gesetzliche Festlegung von Tilgungsplänen und den Ausgleichsfonds betrifft.

Sozialminister Haupt habe zwar detailliert über verschiedene Maßnahmen Auskunft gegeben, er habe aber nicht klar machen können, welchen Beitrag die 60. ASVG-Novelle zur Sanierung der Krankenversicherung leistet, urteilte Abgeordneter ÖLLINGER (G). Man solle sich nichts vormachen, dieses Gesetz sei ein weiteres kleines Teilstück auf dem Weg, die Krankenkassen mittelfristig, nämlich bis 2005, in den Ruin zu treiben. Der Sanierungsplan gehe sich nämlich nie und nimmer aus, unterstrich Öllinger. Die Vorarlberger Krankenkasse, die diesen Plan ablehnt, habe Recht, und zwar nicht nur weil es dabei um Länderinteressen geht, sondern weil die Vorschläge der Regierung keine nachhaltige Sanierung aller Kassen gewährleisten. Aus diesem Grund stellte er einen Antrag auf Rückverweisung der 60. ASVG-Novelle.

Abgeordneter Dr. MITTERLEHNER (V) hob hervor, die ASVG-Novelle bringe auch für Gewerbetreibende Verbesserungen, die schon jahrelang gefordert wurden. So bedeute die Reduzierung der Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung, dass die Versicherungsbeiträge nunmehr an das tatsächliche Einkommen angeglichen werden. Durch die Festlegung fixer Sozialversicherungsbeiträge für Jungunternehmer in den ersten beiden Jahren werden Nachbemessungen ausgeschlossen. Mitterlehner gab zu bedenken, dass alle diese Maßnahmen von den Unternehmern finanziert werden, die den Löwenanteil in den Ausgleichsfonds einzahlen.

Ein von Mitterlehner eingebrachter Abänderungsantrag zum Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz hatte Begleitmaßnahmen des Optionenrechts im Bereich der Geld- und Sachwertleistungen sowie Stellvertretungsregelungen für Stellvertreter bei Controlling-Aufgaben zum Inhalt.

Abgeordnete SILHAVY (S) vermisste jegliches Interesse der Regierungsparteien an der Sanierung der Krankenkassen und stellte fest, der Koalition sei es wichtiger, ihren freiheitlichen Freund aus Kärnten zu versorgen als sich um die Probleme des Gesundheitssystems zu kümmern. Die Einführung von neuen Selbstbehalten sei, wie Silhavy kritisierte, eine falsche Politik und schaffe keinerlei faire Chancen.

In einem Entschließungsantrag forderte Silhavy mehr Finanzierungsgerechtigkeit im Gesundheitssystem, eine Verbesserung im Leistungsangebot der Gesundheitsvorsorge sowie auch die Streichung der Ambulanzgebühr und der Krankenscheingebühr. 

Abgeordneter DOLINSCHEK (F) begrüßte an der Novelle insbesondere die Erhöhung der Bemessungsgrundlage bei der Unfallversicherung, die Anhebung der Schülerunfallversicherung sowie die Zweckbindung der Tabaksteuer. Den Ausgleich zwischen den einzelnen Krankenkassen verteidigte der Redner überdies als Ausdruck der Solidarität.

In einem Entschließungsantrag sprach sich Dolinschek für Verhandlungen mit den Ländern über kostenlose Schutzimpfungen von Feuerwehrleuten gegen Hepatitis B aus.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) stellte klar, dass die Defizite der Kassen in erster Linie einnahmenseitig entstehen. Niedrige Lohnniveaus in einzelnen Bundesländern würden sich, wie der Redner erklärte, auf die Einnahmen der Kassen auswirken, nicht aber schlechtes Management, wie dies derzeit von manchen Landeshauptleuten behauptet werde. Klar war für Grünewald jedenfalls, dass diese Defizite nicht über die Tabaksteuer oder durch Rezeptgebühren behoben werden können.

Abgeordneter DONABAUER (V) wertete die Novelle als richtigen Schritt, um die Zahlungsfähigkeit der Sozialversicherungsträger aufrecht zu erhalten. Ein von Donabauer eingebrachter Abänderungsantrag der Regierungsparteien beinhaltete unter anderem eine Präzisierung der Stellvertretungsregelungen bei Unvereinbarkeit des Versicherungsvertreters.

Abgeordneter RIEPL (S) erhob schwere Bedenken gegen die Senkung der Altersgrenze für die Untersuchung jugendlicher Arbeitnehmer. Dieser Passus führe in der Praxis dazu, dass ein ganzer Jahrgang von diesen Untersuchungen nun ausgeschlossen werde, argumentierte er. Riepl forderte in einem Abänderungsantrag eine Rücknahme dieser Änderung.

Bundesminister Mag. HAUPT replizierte auf Riepl, dass seit der Novelle des Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetzes Personen nur noch bis zum vollendeten 18. Lebensjahr als Jugendliche gelten. Ab dem 18. Lebensjahr bestehe Anspruch auf Gesundenuntersuchung, der Antrag der SPÖ erübrige sich daher.

Abgeordneter Dr. PUMBERGER (F) begrüßte die Novelle und konstatierte, für einige Jahre sei nun die Finanzierung der Kassen gesichert. Wer gegen dieses Gesetz stimme, stimme für Beitragserhöhungen, bemerkte er an die Adresse der Opposition gerichtet.

Abgeordneter DIETACHMAYR (S) untermauerte abermals die Forderung seiner Fraktion nach kostenloser Hepatitis-B-Impfung für Feuerwehrleute und fügte unter Hinweis auf die Initiative der Regierungsparteien an, es sei zu wenig, bloß Gespräche darüber zu führen.

Abgeordneter Dr. RASINGER (V) rief zur Solidarität der Krankenkassen untereinander auf und unterstützte die Finanzierungsreform. Ein von Rasinger eingebrachter Abänderungseintrag soll, wie der Redner erklärte, sicherstellen, dass auch nach der Universitätsreform Universitätsbedienstete weiterhin bei der BVA versichert bleiben.

Abgeordneter HORN (S) konnte sich der positiven Beurteilung seines Vorredners nicht anschließen und warf den Regierungsparteien vor, sie würden gesunde Kassen ausräumen um maroden Kassen, die schlecht wirtschaften, Kredite zu geben. In einem Abänderungsantrag verlangte Horn unter anderem Erleichterungen für Pflegegeldbezieher.

Abgeordnete HALLER (F) unterstützte die Solidarität unter den Krankenkassen als Ausgleich der unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen in den einzelnen Bundesländern. Ein Abänderungsantrag Hallers hatte redaktionelle Korrekturen beim Notariatsversicherungsgesetz zum Gegenstand.

Abgeordneter LACKNER (S) erkannte in der Novelle keinerlei Reformcharakter und kritisierte, es gehe bei den Maßnahmen bloß um ein Abzocken und Hin- und Herschieben von Sozialversicherungsgeldern. Die Abschöpfung von Rücklagen der Vorarlberger Gebietskrankenkasse lehnte der Vorarlberger Mandatar als völlig inakzeptabel ab, wobei er meinte, damit werde eine gut wirtschaftende Kasse brüskiert. In einem Entschließungsantrag drängte Lackner auf die Abschaffung der Ambulanzgebühren.

Abgeordneter Mag. SCHENDER (F) bekannte sich mit Nachdruck zur Solidarität unter den Krankenkassen und führte ins Treffen, die Alternative zu den Umschichtungen wären Beitragserhöhungen. 

Abgeordneter DI PIRKLHUBER (G) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zum Landarbeitsgesetz an, hielt die Kritik an der ASVG-Novelle allerdings aufrecht.

Abgeordnete ACHATZ (F) betonte, mittelfristig werde kein Weg an einer Zusammenlegung der Sozialversicherungsanstalten vorbeiführen. Nur dadurch könnten Ungerechtigkeiten zwischen Berufsgruppen und Bundesländern beseitigt werden.

Bei der Abstimmung wurde zunächst der Rückverweisungsantrag der Grünen abgelehnt. Die ASVG-Novelle wurde in Dritter Lesung in der Fassung des Abänderungsantrages der Regierungsparteien in namentlicher Abstimmung mit 95 Ja- gegen 72 Nein-Stimmen angenommen. Die Abänderungsanträge der SPÖ blieben in der Minderheit.

Der Entschließungsantrag der Regierungsparteien betreffend Schutzimpfungen für Feuerwehrleute wurde mit Stimmenmehrheit angenommen. Die Entschließungsanträge der SPÖ fanden keine Mehrheit.

Mit Stimmenmehrheit wurden Änderungen des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes, des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes jeweils in der Fassung von Abänderungsanträgen der Regierungsparteien angenommen. Auch das Beamten-Kranken-und Unfallversicherungsgesetz sowie das Notarversicherungsgesetz wurden in der Fassung von F-V-Abänderungsanträgen mehrheitlich angenommen. Ebenfalls mit Stimmenmehrheit passierte das Landarbeitsgesetz das Plenum. (Schluss ASVF-Novelle/Forts. NR)