Parlamentskorrespondenz Nr. 569 vom 11.07.2002

NEUREGELUNGEN FÜR HEILMASSEURE, PATIENTENCHARTA

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Wien (PK) Ehe der Nationalrat in die Sommerpause ging, befasste er sich in den Nachtstunden mit Gesundheitsthemen. Der Themenblock reichte von einer Neuregelung für Masseure, einer Patientencharta und Änderungen beim Bundespflegegeld  bis zur Änderung des Rezeptpflichtgesetzes und einer Reihe einschlägiger Anträge (442, 468, 583 und 584).

Abgeordneter LACKNER (S) meinte, die Regierung sei in der Gesundheits- und Sozialpolitik "schlicht gescheitert", woran auch der Umstand nichts ändere, dass das Heilmasseurgesetz gemeinsam beschlossen werden könne. Generell habe die Gesundheitspolitik der Regierung aber "fatale Folgen" und finde auch nicht die Zustimmung des VfGH, worauf die Sozialdemokratie ja schon vorab hingewiesen habe. Auch in der Presse würde die Politik der Regierung im Gesundheitsbereich nicht goutiert, meinte Lackner, der der Regierung riet, künftig mehr auf die Zurufe der Opposition zu hören.

Abgeordneter Dr. RASINGER (V) sah die Vorteile des Heilmasseurgesetzes vor allem in der Sicherstellung der Versorgung im Spital durch die Zweiteilung des Berufsbildes und im hohen, an Deutschland orientierten Qualitätsstandard.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) kündigte die Zustimmung der Grünen zum Heilmasseurgesetz an, äußerte aber Bedenken gegen die Änderungen des Rezeptpflichtgesetzes und die Anpassungen beim Pflegegeld.

Abgeordneter Dr. PUMBERGER (F) zeigte sich erfreut über das Heilmasseurgesetz, von dem er sich ein besseres Angebot an qualifizierten Masseuren zum Wohle der Patienten erwartete.

Bundesminister Mag. HAUPT verwies auf die steigende Anzahl von Erkrankungen des Stützapparates und begrüßte unter diesem Aspekt das nun vorliegende Heilmasseurgesetz. Er kündigte für die Zukunft weitere Gesetze für Gesundheitsberufe an, zum Beispiel Altenbetreuer und Zahnarztassistenten.

Abgeordnete HAGENHOFER (S) äußerte sich in ihrer Wortmeldung ebenfalls zustimmend zum Heilmasseurgesetz.

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) sprach sich vehement gegen die Finanzierung der Familienhospizkarenz durch das Pflegegeld aus. Das Geld reiche für die betreuenden Personen nicht aus, die Konzentration auf Familienmitglieder schließe darüber hinaus jene Menschen aus, die keine Angehörigen haben oder sich in stationärer Pflege befinden, argumentierte sie.

Abgeordnete SILHAVY (S) schloss sich der Kritik Haidlmayrs an der Finanzierung der Familienhospizkarenz an. In einem Abänderungsantrag verlangte sie eine Erhöhung der Ersatzleistungen bei Inanspruchnahme der Familienhospizkarenz.

Bei der Abstimmung wurde das Heilmasseurgesetz einstimmig angenommen. Bezüglich der SP-Anträge entschied das Plenum mehrheitlich auf Kenntnisnahme der diesbezüglichen Ausschussberichte. Einstimmig wurde die Patientencharta genehmigt. Die Änderungen des Bundespflegegeldgesetzes erhielten mehrheitliche Zustimmung, der Abänderungsantrag der SPÖ wurde abgelehnt. Die Änderung des Rezeptpflichtgesetzes wurde schließlich ebenfalls mit Stimmenmehrheit verabschiedet.

Die beiden letzten Punkte der Tagesordnung betrafen Auslieferungsbegehren (Abgeordnete Steibl, V, und Mag. Schweitzer, F). In beiden Fällen entschied das Plenum im Sinne der Ausschussberichte einstimmig gegen eine behördliche Verfolgung. 

In einer weiteren Sitzung fasste der Nationalrat einstimmig einen Beschluss auf Beendigung der ordentlichen Tagung per 12. Juli.

Präsident Dr. FISCHER bemerkte am Schluss der Sitzung in Anspielung an die Debatte über die österreichische Zeitgeschichte, die härtesten und entbehrungsreichsten Phasen am Beginn der Zweiten Republik seien "um Lichtjahre besser" gewesen als irgendein Zeitraum davor. (Schluss)