Parlamentskorrespondenz Nr. 742 vom 15.10.2003

KONTROVERSE ÜBER ÖBB-REFORM IM VERKEHRSAUSSCHUSS

Kukacka: Sonderrechte der Eisenbahner heute nicht mehr vertretbar

Wien (PK) - Die aktuelle Debatte über die geplante ÖBB-Reform griff heute auch auf die Beratungen des Verkehrsausschusses über. Dabei kam es zu einem Wortwechsel zwischen dem S-Abgeordneten Josef Broukal und Staatssekretär Kukacka. Broukal warf Kukacka vor, gegen die Eisenbahner zu polemisieren und vor allem durch seine Wortwahl "böses Blut" unter der Belegschaft der ÖBB zu erzeugen.

Staatssekretär Helmut Kukacka wies die Vorwürfe Broukals als "unfairen Stil" zurück und meinte im Übrigen, die Regierung habe nur das an die Öffentlichkeit gebracht, was bisher ohnehin bekannt war und in einer Reihe von Rechnungshofberichten bereits hinlänglich dargestellt wurde. Die Eisenbahner würden zu Lasten der Steuerzahler Sonderrechte nutzen, die wirtschaftlich in keiner Weise mehr vertretbar seien. Den Reformbedarf bezeichnete Kukacka als unbestritten, wobei er betonte, die ÖBB müsse eine Kostenstruktur entwickeln, die es ihr ermöglicht, im Wettbewerb mit anderen Bahnen zu bestehen.

Von der Notwendigkeit einer ÖBB-Reform war auch Abgeordneter Josef Broukal überzeugt. Das Dienstrecht der Eisenbahner mag vor 20 Jahren als Beispiel für die gesamte Wirtschaft gegolten haben, heute mag dies nicht mehr so sein, sagte er. Mit heftigen Worten kritisierte er allerdings die von der Regierung geführte Debatte über "Eisenbahnerprivilegien". Die, wie Broukal sagte, nicht industrieüblichen Überzahlungen an die ÖBB-Mitarbeiter würden nur einen Bruchteil des immer wieder zitierten Betrages von 4,4  Mrd. € ergeben.

Abgeordneter Werner Miedl (V) betonte, die Zeit für eine Reform der ÖBB dränge. Die SPÖ verteidige einen Zustand, der heute nicht mehr haltbar sei.

Ausschussobmann Kurt Eder kündigte an, der Verkehrsausschuss werde sich überlegen, eine parlamentarische Plattform zu bilden, um in die Reformdebatte einzugreifen. Kein guter Weg sei es jedenfalls, wenn seitens der Regierung versucht werde, mit möglichst raschen Zeitplänen über die Runden zu kommen. Der Reformbedarf bei der ÖBB sollte jedenfalls in einer Weise geregelt werden, bei der alle "halbwegs mitgehen können", meinte Eder. Wichtig sei es, eine Streiksituation zu vermeiden, in der es nur Verlierer geben würde, warnte er darüber hinaus.

Ursprünglicher Ausgangspunkt für die ÖBB-Debatte war ein Protokoll über die Änderung des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr, das bei der Abstimmung einstimmig genehmigt wurde. Die ÖBB-Reform selbst stand nicht auf der Tagesordnung der Ausschusssitzung.

VERKEHRSAUSSCHUSS BESCHLIESST RECHTSGRUNDLAGE FÜR PROMILLGRENZE BEI DER BODENSEESCHIFFFAHRT

Einstimmigkeit herrschte im Ausschuss über eine Änderung des Schifffahrtsgesetzes, durch die eine Rechtsgrundlage geschaffen wird, um die Grenzwerte für das Führen von Wasserfahrzeugen unter Alkoholeinwirkung auch auf die Bodenseeschifffahrt auszudehnen. Konkret geht es dabei um eine Promillegrenze von 0,8.

Staatssekretär Helmut Kukacka hob hervor, die Schifffahrtspolizei könne nun durch diese Gesetzesänderung auch am Bodensee entsprechende Alkoholkontrollen durchführen. Die Bestimmungen würden aber in erster Linie der Rechtssicherheit gelten, "betrunkene Kapitäne" seien jedenfalls nicht der Anlassfall für diese Änderung gewesen.

SEILBAHNGESETZ SETZT EU-SEILBAHNRICHTLINIE UM

Mit den Stimmen der Regierungsparteien verabschiedete der Ausschuss ein Seilbahngesetz, durch das im Wesentlichen die Seilbahnrichtlinie der EU übernommen wird. Das Gesetz orientiert sich in seinen Bestimmungen an einem EU-weit einheitlichen Sicherheitsstandard für Seilbahnen und Schlepplifte.

Als nicht ausreichend wurde das Gesetz von den Sprechern der Oppositionsparteien kritisiert. Abgeordnete Evelin Lichtenberger (G) vermisste insbesondere Aspekte des Umwelt- und Naturschutzes und meinte zudem, auch die Nachbarrechte seien zu kurz gekommen. Privilegien für Seilbahnen wie zum Beispiel Enteignungsrechte seien durch nichts zu rechtfertigen, sagte sie und kam zu dem Schluss, dieses Gesetz verfolge in erster Linie die Interessen der "Liftkaiser".

Abgeordnete Anita Fleckl (S) bemängelte ihrerseits die Sicherheitsstandards als nach wie vor nicht zufrieden stellend.

Staatssekretär Helmut Kukacka stellte klar, Enteignungsmöglichkeiten für Schlepplifte seien im Gesetz nicht vorgesehen. Fragen des Umwelt- und Naturschutzes wiederum würden im Rahmen der UVP behandelt, auch seien dafür die Naturschutzbehörden der Länder zuständig.

Abgeordneter Roderich Regler (V) begrüßte hingegen das Gesetz, das seiner Einschätzung nach mehr Sicherheit bringt. Er erinnerte darüber hinaus daran, dass Österreich federführend an der Ausarbeitung der EU-Seilbahn-Richtlinie mitgewirkt hat.

Weiters behandelte der Ausschuss den Tätigkeitsbericht des Verkehrs-Arbeitsinspektorates für das Jahr 2002, der eine rückläufige Tendenz sowohl bei den Unfällen als auch bei den Berufskrankheiten ausweist und vom Ausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen wurde.

Vertagt wurden die Verhandlungen über den S-Antrag betreffend Fahrschulgesetz, den G-Antrag hinsichtlich Eindämmung der Bundesausgaben für Landesstraßen und über den S-Antrag betreffend Beteiligung des Bundes an der Verlegung der Schienentrasse der Salzburger Lokalbahn angesichts der Hangrutschung am Haunsberg. (Schluss)