Parlamentskorrespondenz Nr. 981 vom 15.12.2003

ÖSTERREICH-KONVENT SETZT HEARING FORT: THEMA SOZIALES

Wien (PK) - Die heutige Plenarsitzung des Österreich-Konvents bot neuerlich VertreterInnen der Zivilgesellschaft Gelegenheit, ihre Standpunkt darzustellen. Konventspräsident Franz Fiedler gab sodann bekannt, dass bei der heutigen Anhörung Vertreter aus den Bereichen Soziales, Menschen mit Behinderungen, Minderheiten, Umwelt und Sport zu Wort kommen. Fiedler ließ zunächst über den Vorschlag für die Anhörung von Vertretern/Vertreterinnen gesellschaftlicher Organisationen und Interessenvertretungen am 26. Jänner 2004 abstimmen. - Der Vorschlag des Präsidiums wurde einstimmig angenommen. Im wird somit die dritte Plenarsitzung einem Hearing gewidmet sein.

DAS SOZIALE IST EIN WEITES LAND

Michaela Moser (Armutskonferenz) brachte es auf den Punkt: "Armut ist Kälte." Denn arm sein in Österreich bedeute, sich das Beheizen der eigenen Wohnung nicht leisten zu können, in Wohnungen mit undichtem Dach, Fäulnis oder feuchten Wänden zu leben oder gar keine Wohnung zu haben. Armut mache daher auch krank, denn wer in akuter Armut lebt, ist doppelt so oft krank wie andere Menschen, hob Moser hervor. Armut stehe aber auch für Einsamkeit und für einen Mangel an Möglichkeiten. Derzeit sind 4 % der Bevölkerung, also 310.000 Menschen, von akuter Armut betroffen und fast 900.000 Menschen leben an der Armutsgrenze. Die Armutskonferenz, ein Zusammenschluss von weit über 20 Organisationen, will gerade diesen Menschen eine Stimme verleihen. Österreich müsse in seiner Verfassung der Bekämpfung und Vermeidung von Armut und Ausgrenzung und der Sicherung des sozialen Zusammenhalts Rechnung tragen, forderte sie. Der Staat müsse die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen, um jene sozialen Grundrechte zu sichern, die allen Bürgern die Chance geben, das eigene Potential und die vorhandenen Möglichkeiten angemessen zu nutzen und zu erweitern.

Armut sei eine der existenziellsten Formen des Freiheitsverlusts, meinte einleitend Martin Schenk von der Armutskonferenz. Armut werde nicht nur durch die Ermöglichung höherer Einkommen bekämpft, sondern auch z.B. durch eine bessere Gesundheitsversorgung, die Beseitigung feuchter Substandardwohnungen oder durch gleiche Bildungschancen. Wer von Armutsbekämpfung spricht, dürfe zur Armutsvermeidung nicht schweigen, betonte Schenk, denn beides gehöre untrennbar zusammen. Zum einen brauche man ein "Netz nach unten" für die Existenzsicherung, und zum anderen "Aufzüge und offene Stiegenhäuser nach oben", damit nicht ganze Bevölkerungsgruppen im untersten Stockwerk eingeschlossen bleiben - und dies sei soziale Integration. Die Bereitstellung qualitativ hochwertiger öffentlicher Dienstleistungen für alle sei ein wesentliches Element einer präventiven Politik gegen Armut, da sich ärmere Menschen diese nicht zukaufen können.

Die gegenüber dem Konvent formulierte Grundposition der christlichen Kirchen werde von der Caritas umfassend geteilt, erklärte Caritas-Präsident Franz Küberl. Wir wollen in der Verfassung die Menschenwürde in der Mitte, rundherum die Menschenrechte und die großen Staatsziele, die sozialen Parameter. Das soziale Leitbild der Verfassung gebe dem staatlichen Handeln eine Richtung und sei fixer Orientierungspunkt. Den verfassungsrechtlichen Normen sei jedenfalls der Vorzug gegenüber einer allfälligen Präambel zu geben, urteilte Küberl. Sodann ging er auf die einzelnen Aspekte näher ein stellte u.a. kritisch fest, dass die Achtung und der Schutz der Menschenwürde keine explizite Erwähnung in der österreichischen Verfassung finden. Seiner Auffassung nach sei auch das Rechtsstaatsprinzip als solches nicht ausdrücklich verankert, was z.B. im Hinblick auf das Fremdenrecht oder das Asylrecht von besonderer Bedeutung sei. Was das Grundrecht auf Leben betrifft, so solle dies durch das Verbot der aktiven Sterbehilfe ergänzt und konkretisiert werden, forderte Küberl. Das Grundrecht auf Existenzsicherung bedeute, dass all jene, die in Not geraten und nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen, Anspruch auf Hilfe und Betreuung haben. Küberl ging sodann noch auf weitere Vorschläge der Caritas, wie des Grundrechtes auf Asyl, die Umsetzung der Kinderrechtskonvention sowie die Weiterentwicklung des Menschenrechtsbeirates ein.

Michael Chalupka  sprach im Namen Diakonie Österreich, die für eine Reihe von Grundrechtsverbürgungen in die österreichische Verfassung eintritt. Von besonderer Wichtigkeit erscheine ihm dabei der Schutz der Menschenwürde sowie die Sicherung und Förderung der Grundfreiheiten und Menschenrechte, einschließlich der sozialen Grundrechte. Im Zusammenhang mit Grundrechtsfragen weise die Diakonie darauf hin, dass Österreich sowohl bei der Umsetzung der Sozialcharta des Europarates, bei der EU-Grundrechtscharta wie auch bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention säumig ist. Darüber hinaus schließe sich die Diakonie der Empfehlung aller christlichen Kirchen in Österreich an, die Bioethikkonvention des Europarates zu ratifizieren. Eine weitere Forderung betraf die Unabhängigkeitsstellung des Menschenrechtsbeirates, seine Verankerung in der Verfassung sowie die Ausdehnung seines Mandats auch auf den Justizbereich. Außerdem sollten für die staatliche Tätigkeit folgende Ziele gesetzt werden: die nachhaltige gesellschaftliche Entwicklung, die Wohlfahrts- und Wettbewerbsfähigkeit, die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, die Gewährleistung einer Existenzsicherung für alle, die Förderung der gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrt etc. Chalupka wies auch noch darauf hin, dass dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Menschen aufgrund der föderalen Strukturen sehr unterschiedlich entsprochen werde, da Quantität und Qualität der Maßnahmen in den jeweiligen Bereichen sehr differieren.

Walter Marschitz vom Österreichischen Hilfswerk trug sodann die Vorstellungen aus der Sicht seiner Organisation vor: Wir erwarten uns klare Grundrechts- und Staatszielbestimmungen, die auch den sozialen Bereich umfassen (z.B. Bekämpfung von Armut, Generationengerechtigkeit, Unterstützung der Familien und kleinen zivilgesellschaftlichen Einheiten, Recht auf adäquate Gesundheitsversorgung und das Recht auf ein menschenwürdiges Altern und Sterben), eine Vereinfachung der Rechts- und Kompetenzordnung, eine effiziente Verwaltung, finanzielle Spielräume für die dringenden Zukunftsaufgaben (Altenpflege, Gesundheit, Ausbildung und Forschung). Er glaube nicht, dass der Staat die zur Erfüllung der Staatsziele notwendigen Dienstleistungen selbst erfüllen soll. Der Staat solle sich als Dienstleister aus allen Bereichen zurückziehen, die private oder zivilgesellschaftliche Organisationen genauso gut erfüllen können, argumentierte Marschitz. Wenn sich die öffentliche Verwaltung auf klare Auftragserteilung und Qualitätssicherung sowie die individuelle Förderung der Betroffenen konzentrierte, könnten nicht nur beträchtliche Mittel eingespart werden, sondern auch die nachfrageorientierte Vielfalt und höhere Qualität erreicht werden.

Das Engagement in der Selbsthilfe sei ein Mittel, die äußere sowie die innere Isolation aufzuheben, meinte Monika Maier (ArGe Selbsthilfe Österreich). Derzeit gibt es in Österreich ca. 1.200 themenspezifische Selbsthilfegruppen und Organisationen und mehr als 100.000 TeilnehmerInnen. Maier wünschte sich eine bessere Einbindung und bessere Mitwirkungswirkungsmöglichkeiten für die Selbsthilfegruppen, in denen sich chronisch Kranke bzw. Menschen in schwierigen Lebenssituationen zusammengeschlossen haben. Es könne nicht so sein, dass Versicherte immer höhere Beiträge für ein Versorgungssystem aufbringen müssen, deren Weiterentwicklung sie kaum beeinflussen können. Ein weiteres Anliegen sei die Verankerung der Patientenrechte in der Verfassung, betonte Maier.

Univ.Doz. Rainer Bauböck (SOS Mitmensch): 12,5 % der österreichischen Wohnbevölkerung sind im Ausland geboren, 9 % sind ausländische Staatsbürger, wobei davon nur ein Siebentel EU-Bürger sind. Österreich habe damit unter den europäischen Einwanderungsländern einen der höchsten Anteile an Drittstaatsangehörigen, stellte Bauböck fest. Wie aktuelle Studien zeigen, ist diese Gruppe in doppelter Hinsicht benachteiligt, führte er weiter aus. Erstens sei sie besonderer gesellschaftlicher Diskriminierung und hohen Armutsrisiken ausgesetzt und zweitens sei sie - auch im europäischen Vergleich - im besonderen Maß rechtlich diskriminiert. Die schlechte Rechtsstellung von MigrantInnen sei ein gravierendes Hindernis für soziale, kulturelle und politische Integration in Österreich und trage direkt oder indirekt zu sozialer Ausgrenzung bei, gab Bauböck zu bedenken. Eine Reform der österreichischen Verfassung sollte daher rechtliche Integrationsbarrieren abbauen und mit einem expliziten Grundrechtskatalog den Weg für eine Politik der Gleichstellung (Stichwort: europäische Zivilbürgerschaft) ebnen.

Bestimmte Rechte seien für Migranten jedoch von besonderer Bedeutung, weshalb sie in einem erweiterten Grundrechtskatalog berücksichtigt werden sollten: die Verankerung des Rechts auf Asyl, eine Ausgestaltung des Rechts auf Privat- und Familienleben (Sicherstellung des Familiennachzugs), Beseitigung von Hindernissen (z.B. beim Zugang zur unselbständigen und selbständigen Beschäftigung oder beim Transfer von Sozialleistungen). Außerdem könne politische Integration von Drittstaatsangehörigen nur dann erreicht werden, wenn der Zugang zur Staatsbürgerschaft erleichtert oder das Ausländerwahlrecht erweitert wird.

Im April 2002 unterzeichneten mehr als 717.000 Österreicherinnen und Österreicher das Volksbegehren "Sozialstaat Österreich" erklärte Elisabeth Paschinger (Sozialstaatsvolksbegehren). All diese Menschen teilen die Überzeugung, dass die Verankerung des Sozialstaates in der österreichischen Bundesverfassung als Staatsziel nicht nur sinnvoll, sondern äußerst notwendig ist. Weitere Forderungen betreffen die verbindliche Durchführung einer Sozialverträglichkeitsprüfung vor Beschlussfassung von Gesetzen, die solidarische Absicherung im Risikofall durch öffentlich-rechtliche Sicherungssysteme, eine gerechte Finanzierung des Sozialstaates, eine Sicherstellung von öffentlichen Einrichtung sowie die Bereitstellung öffentlicher Güter. Dass diese Forderungen "dem Verfall preisgegeben" wurden, sei ein Affront gegen die Demokratie; dieser Mangel sei unhaltbar und sollte mit einer neuen Verfassung behoben werden.

Die Verfassung sei die Basis für eine Gesellschaft, regle das Zusammenleben und ordne die Grundrechte, erklärte einleitend Erich Fenninger (Bundesgeschäftsführer der Volkshilfe Österreich). Er hätte sich gewünscht, dass man bei der Zusammensetzung des Konvents noch stärker auf die Vertretung der Jugend und der Frauen sowie die Zivilgeschaft Wert gelegt hätte. Eine neue Verfassung sollte alle in Österreich lebenden Menschen vor dem Gesetz gleich stellen. Was das Staatsbürgerschaftsrecht anbelangt so trete seine Organisation für eine Abkehr vom Abstimmungsprinzip ein und für eine Entwicklung in Richtung Boden- und Bekenntnisprinzip. Es soll auch gewährleistet sein, dass alle völkerrechtlichen Verträge und Bestimmungen in die Verfassung eingearbeitet werden, wobei es ihm insbesondere um die "schutzsuchenden Menschen" gehe. Dies bedeute, dass niemand in ein Land abgeschoben werden dürfe, in dem elementare Menschenrechtsvergehen begangen werden. Weiters sollte am laizistischen Prinzip, der eindeutigen Trennung von Staat und Glaubensgemeinschaften, festgehalten werden. Überdies trat Fenninger für ein Anti-Diskriminierungs-Gesetz im Verfassungsrang, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen (Vereinbarkeit von Beruf und Familie) sowie die Umsetzung aller Forderungen des Sozialstaatsvolksbegehrens ein. (Schluss Soziales/Forts. Kovent)

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