Parlamentskorrespondenz Nr. 982 vom 15.12.2003

ÖSTERREICH-KONVENT: DIE ANLIEGEN DER MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN

Wien (PK) - Im Anschluss an die Wortmeldungen zum Thema Soziales widmete sich der Österreich-Konvent bei seiner heutigen Plenarsitzung den Anliegen der Menschen mit Behinderungen. Mag. Michael Svoboda, Präsident der österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, stellte fest, dass das im Jahr 1997 als Staatsziel verankerte Diskriminierungsverbot für behinderte Menschen bisher nur in Teilbereichen der Rechtsordnung umgesetzt worden sei. Er sah Veränderungsbedarf in Richtung auf einen bessere Durchsetzbarkeit der Grundrechte und zur Verbesserung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern.

Svoboda möchte das Benachteiligungsverbot als ein Grundrecht für behinderte Menschen formulieren und behindertenspezifische Bestimmungen in allen Materien der Bundes- und Landesgesetze verankern. Konkret schlug Svoboda unter anderem vor, die österreichische Gebärdensprache anzuerkennen, eine gesetzliche Interessenvertretung der Behinderten auf Bundes- und Landesebene einzurichten und einwilligungsunfähige Patienten vor unzulässigen Forschungseingriffen zu schützen.

Dr. Christina Meierschitz (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation) appellierte an die Mitglieder des Österreich-Konvents, die Ausarbeitung einer neuen österreichischen Verfassung als Chance zur Gleichstellung der Behinderten zu nutzen, wobei sie zu bedenken gab, dass es um 10 % der österreichischen Bevölkerung, um 700.000 Menschen gehe, die mit Behinderungen leben. Die Rednerin konzentrierte sich auf die Forderung nach einem barrierefreien Leben für behinderte Menschen. Gleichberechtigter Zugang sei die Möglichkeit, alle Lebensräume ohne zusätzliche Erschwernisse und ohne fremde Hilfe nutzen zu können. Dazu gehören insbesondere barrierefreie Bahnhöfe, Eisenbahnzüge, Behördengebäude und Wohnungen. Es sei bedenklich, dass kein einziger Arzt in Österreich sowohl für Rollstuhlfahrer als auch für blinde und gehörlose Menschen barrierefrei erreichbar ist, schloss Meierschitz.

Rita Donabauer (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation) befasste sich eingehend mit der Situation von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und plädierte nachdrücklich dafür, ein tolerantes Klima ohne Vorurteile zu schaffen und die Diskriminierung dieser Menschen zu beseitigen. Den größten Handlungs- und Nachholbedarf sah Donabauer bei der Wahrung der Menschenrechte für Psychiatrie-Patienten. Nach wie vor schwierig sei es für geistig behinderte Menschen auch Wohnungen zu finden, weil oft erst Widerstände in der Umgebung überwunden werden müssten.  Dazu kommen Probleme auf dem Arbeitsmarkt, die vielfach dazu führen, dass geistig Behinderte von der Sozialhilfe abhängig werden. Aus diesen Gründen verlangte die Rednerin die Verankerung der Behindertengleichstellung und eines Diskriminierungsschutzes in der Verfassung, ohne Sanktionen würden aber beide Instrumente "zahnlos" bleiben, warnte Donabauer.

Michael Krispl (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation) wies darauf hin, dass der Behindertenschutz auf der Ebene der EU und auch im geltenden österreichischen Regierungsprogramm hohe Priorität habe, ein Behindertengleichstellungsgesetz aber immer noch fehle. Dies sei die Ursache, dass es immer noch auf völlig legale Weise zur Diskriminierung behinderter Menschen kommen könne, etwa im Baurecht oder im Schul- und Ausbildungsrecht. Barrierefreies Bauen sei erst "mehr oder weniger" durchgesetzt, das Recht auf Zugang zur integrativen Beschulung bestehe ebenfalls erst "mehr oder weniger". Auch der Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen und Förderungen stehe behinderten Menschen nicht in gleicher Weise offen wie nicht behinderten Menschen, klagte Michael Krispl. Er forderte daher einen ausdrücklichen bundesgesetzlichen Tatbestand für die Behindertengleichstellung und den Diskriminierungsschutz. Die Staatszielbestimmung der Gleichberechtigung von Behinderten sei mit normativer Wirkung auszustatten.

Mag. Silvia Weißenberg (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation) schloss sich dem Verlangen auf eine normativ wirksame Staatszielbestimmung an und fügte hinzu, dass sich eine entsprechende österreichweite einheitliche Regelung an der Europäischen Menschenrechtscharta orientieren sollte. Im einzelnen kritisierte die Rednerin, dass geistig behinderte Menschen in der Arbeitswelt vielfach diskriminiert seien und daher im Alter auf Sozialhilfe angewiesen seien. Ähnliches gelte für den Wohnungsmarkt, was dazu führe, dass junge Menschen mit geistigen Behinderungen oft froh sein müssten, in Altersheimen unterzukommen. Zum Schutz der Menschenwürde zähle auch der Schutz vor falsch verstandener Forschungsfreiheit: Einwilligungsunfähige Menschen sind vor medizinischen Experimenten zu schützen, die ihnen nicht unmittelbar nützen.

Hedi Schnitzer, Geschäftsführerin des Österreichischen Zivil-Invalidenverband, stellte fest, dass der österreichische Sozialstaat eher ein Produkt von Ad-hoc-Lösungen darstelle als eines Gesamtkonzeptes. Ein solches Gesamtkonzept sei nun gefragt, sagte die Rednerin und nannte das Ziel, Diskriminierungen abzubauen und behinderten Menschen die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die Behinderten brauchen umfassenden Zugang zu allen Lebensbereichen, finanzielle Unterstützung und leistbare, qualitativ hochwertige Angebote. Die Forderungen des Zivil-Invalidenverbandes richten sich auf ein gesichertes Grundeinkommen, um Behinderten zu ermöglichen, als Kunden aufzutreten, sowie Maßnahmen, die das Selbstwertgefühl von Menschen mit Beeinträchtigungen heben. Dazu kommt die Einrichtung einer anerkannten Interessenvertretung analog zum Seniorenbeirat und die Gleichbehandlung aller Behinderten in den verschiedenen Bundesländern. "Wenn man den Menschen die Verantwortung nimmt, nimmt man ihnen einen wesentlichen Bestandteil ihres Seins."

(Schluss Behinderung/Forts. Kovent)

Format