Parlamentskorrespondenz Nr. 985 vom 15.12.2003

RECHT AUF SPORT IN DIE VERFASSUNG?

Wien (PK) - Im Anschluss an die Umweltorganisationen erhielten beim Hearing im Rahmen des Österreich-Konvents Vertreter aus dem Bereich des Sports Gelegenheit zu Stellungnahmen. Den Anfang machte Franz Löschnak, der sich nicht nur als Präsident des ASKÖ, sondern auch als Vertreter der Bundessportorganisation an die Mitglieder des Konvents wandte. Er hält angesichts des Stellenwerts des Sports in Österreich und in der EU eine rechtliche Absicherung des Sports für erforderlich. Immerhin übten, so Löschnak, allein 3,5 Millionen Österreicher in knapp 13.000 Sportverbänden Sport aus, EU-weit gebe es 700.000 Sportvereine.

Eine Verankerung des Sports in der Verfassung ist Löschnak zufolge angesichts seiner gesellschaftspolitischen und damit verbunden seiner sozialen, erzieherischen, gesundheitlichen und ökonomischen Bedeutung gerechtfertigt. Er trat darüber hinaus aber auch für eine verfassungsrechtliche Verankerung des Grundrechts auf Bewegung für alle ein. Notwendig erscheint dem ASKÖ-Präsidenten schließlich eine Absicherung der finanziellen Ressourcen des Sports, wobei er für eine schrittweise Angleichung der Sportförderung an die Kulturförderung eintrat.

Auch die anderen Vertreter aus dem Bereich des Sports sprachen sich für eine Verankerung des Sports in der Verfassung und für eine bessere finanzielle Absicherung des Sports aus und wiesen auf die Bedeutung des Sports für die Gesellschaft hin. So regte Felix Netopilek, Generalsekretär des ASVÖ, an, einen eigenen Artikel in der Verfassung zu schaffen und die Möglichkeit der Sportausübung durch den Einzelnen als Grundrecht zu verankern. Bund und Länder sollen seiner Ansicht nach u.a. dazu verpflichtet werden, die erforderlichen Mittel bereit zu stellen, um Sportausübung in unabhängigen Verbänden zu ermöglichen.

Robert Bauer, Präsident des österreichischen Behindertensportverbandes, machte auf die "nicht rosige" finanzielle Situation des Behindertensports aufmerksam und plädierte dafür, bei der Verankerung des Sports in der Verfassung nicht auf den Behindertensport zu vergessen. Behindertensport ist ihm zufolge auch für die Allgemeinheit von Bedeutung, da viele Betroffene durch sportliche Betätigung neue Motivation und Lebenskraft schöpften, was nicht zuletzt zu einer Kostenreduktion im Gesundheitsbereich führe.

Fritz Smoly, Generalsekretär der Sportunion, bekräftigte, Sport und Bewegung müssten in einer modernen Zivilgesellschaft ein Grundrecht sein. Kinder und Jugendliche müssten von Kindergarten an und während der gesamten Schulzeit das Recht auf mindestens zwei Unterrichtsstunden Sport und Bewegung haben. In diesem Sinne gehört der Sport Smoly zufolge aus der Schulautonomie herausgelöst. Er gab überdies zu bedenken, dass 60 % der Österreicher nie oder nur sehr selten Sport betreiben, was gemeinsam mit einseitiger Ernährung zu Übergewicht führe. Österreich liege hier EU-weit im Spitzenfeld. Bereits 15 % der Volksschüler seien von Übergewicht betroffen.

Zum Abschluss nahmen noch einige Mitglieder des Österreich-Konvents zu einigen der heute erhobenen Forderungen Stellung. So meinte Volksanwalt Peter Kostelka, es sei unverkennbar, dass es in den Bereichen Naturschutz, Umweltschutz und Tierschutz eine Reihe von Klagen über Normenvielfalt und Vollzugsdefizite gebe. Österreich sei das letzte Land, wo Tierschutz noch unter Länderkompetenz falle, skizzierte er. Kostelka hält es allerdings, wie er sagte, für problematisch, bundesweit lediglich Mindeststandards vorzusehen.

Nationalratsabgeordnete Evelin Lichtenberger (G) fragt sich, warum die von den Umweltschutzorganisationen erhobenen Forderungen nicht schon längst eine Selbstverständlichkeit seien. Sie sieht den Grund dafür darin, dass Anliegen des Umwelt-, Tier- und Naturschutzes "harte Gegner" hätten. Für sie kann die Lösung nicht bedeuten, in diesen Bereich entweder Staatsziele oder Grundrechte zu verankern, vielmehr müssten auf Grund der Bedeutung der Anliegen "beide Pfade beschritten werden". Mit einer Präambel könne, so Lichtenberger, sicher nicht das Auslangen gefunden werden. "Extrem wichtig" ist für sie auch die Einräumung von Verbandsklagen an Umweltschutzorganisationen, Umwelt könne sich nicht selbst vertreten und brauche Anwaltschaft.

Für EP-Abgeordneten Reinhard Rack (V) ist es die eigentliche Frage, wie mit den heute und beim letzten Hearing vorgebrachten Forderungen umgegangen werden sollte. Die Anliegen wären im Grunde alle unterstützenswert, unterstrich er, die Frage sei aber, ob die Probleme dadurch gelöst werden könnten, indem alle Bereiche, mit denen die Betroffenen in der Praxis unzufrieden seien, einfach eine Ebene höher - in der Verfassung - geregelt werden. Auch die Verschiebung der Zuständigkeiten von den Ländern zum Bund hält er, wie er sagte, nicht wirklich für "der Weisheit letzten Schluss", und verwies in diesem Zusammenhang auf die aktuelle Diskussion im Bereich Tierschutz.

Verwaltungsrechtler Bernhard Raschauer warnte davor, die Forderungen an den Staat zu überspannen und den Staat zu überfrachten. Sollte die Tendenz allerdings in diese Richtung gehen, muss es seiner Meinung nach eine "adäquate Stimmigkeit" innerhalb der Verfassung geben. Bedenken hat Raschauer etwa gegen die Aufnahme des Begriffs der Nachhaltigkeit in die Verfassung, da dies seiner Meinung nach eine Abschwächung des Vorsorgeprinzips bedeuten würde. Was die Übertragung von Kompetenzen der Länder an den Bund betrifft, erklärte Raschauer, er hätte vor einem Bundes-Naturschutzgesetz Angst.

Zweiter Nationalratspräsident Heinz Fischer bedankte sich als Vorsitzführender bei den Vertretern der Zivilgesellschaft für ihr Kommen und betonte, die wertvollen Anregungen würden sicher in der einen oder anderen Form in die Arbeit des Konvents einfließen. Da es sich bei der heutigen Sitzung um die letzte Sitzung des Konvents in diesem Jahr handelt, richtete er seinen Dank aber auch an die Mitglieder des Konvents selbst für deren "sehr harte und intensive" Arbeit.

Die nächste Plenarsitzung des Österreich-Konvents ist für 26. Jänner 2004 in Aussicht genommen. (Schluss)

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