Parlamentskorrespondenz Nr. 987 vom 16.12.2003

AUSSCHREIBUNG DES DEMOKRATIEPREISES 2004

Wien (PK) Das Kuratorium der Lupac-Stiftung hat den Demokratiepreis 2004 ausgeschrieben (siehe PK Nr. 986); die Ausschreibung hat folgenden Wortlaut:

Frau Margaretha Lupac vererbte ihr Vermögen der Republik Österreich für Zwecke des Parlaments als das Symbol für ein demokratisches Staatsgefüge. Im Sinne dieser Verfügung wurde von der Republik Österreich eine Stiftung ins Leben gerufen mit dem Zweck der Förderung des Gedankens der Demokratie und des Parlamentarismus sowie der Festigung des Prinzips der Toleranz im Diskurs über Fragen der Politik, der Kunst und der gesellschaftlichen Entwicklungen.

Die Margaretha Lupac – Stiftung für Parlamentarismus und Demokratie vergibt alle zwei Jahre, im Jahr 2004 erstmals, einen Demokratiepreis in der Höhe von € 15.000 in Erinnerung an diese außergewöhnliche Österreicherin, die mit dem Parlament in besonderer Weise verbunden war.

Ausgezeichnet werden Personen oder Personengemeinschaften in Österreich bzw. im Ausland, die in ihren bisherigen Arbeiten, in Einzelarbeiten oder -projekten in der österreichischen Öffentlichkeit das Interesse für die Grundlagen, das Wesen sowie die Funktionsweise der parlamentarischen Demokratie geweckt oder das Verständnis dafür vertieft haben.

Die Bewerber sollen durch die Vermittlung von Demokratieinhalten einschließlich der Minderheitenrechte sowie der Geschlechterdemokratie zur Festigung einer toleranten selbstständigen Geisteshaltung in der Gesellschaft - als Basis für ein friedliches und partnerschaftliches Zusammenwirken von Menschen und Institutionen im Alltag - einen bedeutenden Beitrag geleistet haben, besonders auch im Diskurs über Fragen der Politik, der Kunst sowie der gesellschaftlichen Entwicklungen.

Nominierungen physischer Personen in Österreich bzw. im Ausland sind ein Lebenslauf, eine Beschreibung der bisherigen Leistungen, der Arbeit/des Projektes sowie eine Begründung anzuschließen. Keine Person kann sich selbst vorschlagen.

Anträge von Organisationen/Instituten mit Sitz in Österreich bzw. im Ausland haben eine genaue Beschreibung der Organisationsstruktur, des Organisationsziels bzw. des -zwecks und eine Liste der in den letzten 3 Jahren durchgeführten Projekte, die eingereichte Arbeit/das eingereichte Projekt sowie eine Begründung zu enthalten.

Bewerbungen sind bis 31. Jänner 2004 (Poststempel) an die Jury der Margaretha Lupac – Stiftung für Parlamentarismus und Demokratie, per Adresse Parlament, 1017 Wien, Dr. Karl Renner – Ring 3, zu richten. Jede Bewerbung erfolgt unter Ausschluss des Rechtswegs.

Auf Vorschlag einer unabhängigen Jury entscheidet das Stiftungskuratorium über die Vergabe des Preises. Die Beratungen der Jury sind vertraulich. Die Verständigung der Preisträgerin/des Preisträgers erfolgt schriftlich.

Die Verleihung des Demokratiepreises erfolgt im Rahmen eines Festaktes im Parlament. (Schluss)

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