Parlamentskorrespondenz Nr. 337 vom 08.05.2007

Vorlagen: Verfassung

Koalition will Wahlalter senken und Legislaturperiode verlängern

Eine Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre, die Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre sowie die Einführung der Briefwahl – das sind die zentralen Punkte zweier Gesetzesvorlagen, die die Regierung dem Nationalrat vor kurzem vorgelegt hat. Zum einen geht es um eine Änderung der Bundesverfassung, zum anderen sollen diese Vorhaben in Form eines Wahlrechtsänderungsgesetzes in den einzelnen Wahlgesetzen, etwa der Nationalrats-Wahlordnung und der Europawahlordnung, verankert werden (88. d.B. und 94 d.B.).

Konkret schlägt die Regierung vor, das aktive Wahlalter in Österreich generell auf 16 Jahre zu senken. Damit werden künftig alle, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, nicht nur wie zum Teil bereits bisher bei Landtagswahlen und Gemeinderatswahlen ihre Stimme abgeben dürfen, sondern auch bei Nationalratswahlen, Bundespräsidentenwahlen, Europawahlen, Volksabstimmungen und Volksbefragungen. Ebenso wird ihnen eine Teilnahme an Volksbegehren und die Abgabe von Unterstützungserklärungen für wahlwerbende Gruppen ermöglicht.

Die Stimmabgabe mittels Briefwahl ist für all jene Wahlberechtigten gedacht, die am Wahltag, etwa wegen Ortsabwesenheit oder aus gesundheitlichen Gründen, voraussichtlich verhindert sein werden. Ihnen werden Briefwahlunterlagen ausgestellt, wobei der amtliche Stimmzettel in ein Wahlkuvert zu legen, dieses zu verschließen und in ein weiteres Kuvert, die Wahlkarte, zu geben ist. Die Wahlkarte muss - ausreichend frankiert - an die Bezirkswahlbehörde gesendet werden, zudem ist auf ihr eidesstattlich zu erklären, dass der Stimmzettel persönlich und unbeobachtet ausgefüllt wurde. Voraussetzung für das Zählen der Stimme ist, dass die Wahl vor Schließen des letzten Wahllokals in Österreich durchgeführt wurde und die Wahlkarte spätestens am achten Tag nach dem Wahltag bis 14 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde eingelangt ist. Das Procedere gilt sowohl für die Briefwahl im Inland als auch im Ausland, Wahlzeugen sind nicht mehr erforderlich.

Für AuslandsösterreicherInnen sind darüber hinaus weitere Erleichterungen vorgesehen. So können Wahlberechtigte mit Hauptwohnsitz im Ausland in Hinkunft etwa für die Dauer von maximal 10 Jahren Wahlkarten "abonnieren" und erhalten dann während dieser Zeitspanne automatisch vor jeder Wahl eine Wahlkarte zugesandt. Weiters ist daran gedacht, in der Wählerevidenz registrierte AuslandsösterreicherInnen über eine bevorstehende Streichung aus der Wählerevidenz von Amts wegen zu informieren.

Darüber hinaus werden durch das Wahlrechtsänderungsgesetz legistische Unschärfen und Redaktionsversehen in einzelnen Wahlgesetzen beseitigt. So wird u.a. klar gestellt, dass bei Nationalratswahlen bundesweit kandidierende Parteien in jedem Bundesland die gleiche Parteibezeichnung aufweisen müssen. Neue gesetzliche Bestimmungen sollen – auf Einladung des Außenministeriums – internationale Wahlbeobachtungen in Österreich durch die OSZE möglich machen.

Für die Herabsetzung des Wahlalters, die Verlängerung der Legislaturperiode und die Einführung der Briefwahl ist eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat erforderlich. Die Änderung der Bundesverfassung bedarf überdies der ausdrücklichen Zustimmung des Bundesrats, ebenfalls mit Zweidrittelmehrheit. (Schluss)