Parlamentskorrespondenz Nr. 400 vom 24.05.2007

Umweltausschuss: Weg frei für Klima- und Energiefonds

Abfallwirtschaftsgesetz wird an EU-Vorgaben angepasst

Wien (PK) – Bei der heute früh stattfindenden Sitzung des Umweltausschusses standen die Themen Klimaschutz und Abfallwirtschaft im Mittelpunkt der Debatte. Einerseits wurde nämlich der mit bis zu 500 Mill. € ausgestattete Klima- und Energiefonds beschlossen, andererseits wurde das Abfallwirtschaftsgesetz an die EU-Gesetzgebung angepasst.

500 Millionen € für den neuen Klima- und Energiefonds

Die Reduktion klimaschädlicher Treibhausgasemissionen und die Sicherstellung einer nachhaltigen Energieversorgung zählen zu den zentralen Herausforderungen der kommenden Jahre und Jahrzehnte, heißt es im Vorblatt der Regierungsvorlage. Zur Erreichung der in der Klimastrategie festgelegten Ziele, etwa der Verdoppelung des Anteils der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch von fast 23 % auf 45 %, der Verbesserung des Klimaschutzes und der Energieeffizienz sowie der Senkung der Energieintensität um 20 % bis 2020 sollen entsprechende Finanzierungsinstrumente zur Verfügung stehen. Um die ambitionierten energiepolitischen Ziele zu erreichen und um wichtige Forschungs- und Technologieimpulse auszulösen, wird daher ein bis zu 500 Millionen Euro dotierter Klima- und Energiefonds öffentlichen Rechts eingerichtet, wobei die Überweisung der Bundesmittel in Tranchen von 2007 bis 2010 erfolgt. Dieser wird die ihm zugewiesenen Mittel im Wege der Fördervergabe und der Auftragserteilung sowie durch die Unterstützung von Maßnahmen im Rahmen bestehender einschlägiger Finanzierungsinstrumente einsetzen.

Abgeordneter Karlheinz Klement (F) begrüßte die Intention des Gesetzes, bemängelte jedoch die Umsetzung. Die Einsetzung von zwei Geschäftsführern etwa lasse vermuten, dass es hier eine großkoalitionäre Aufteilung geben wird.

Abgeordnete Petra Bayr (S) sprach von einem sehr wichtigen Instrument, wobei der Schwerpunkt auf Forschung und Entwicklung liege. Durch diese Maßnahme sollen nicht nur die C02-Emissionen reduziert, sondern auch das Profil und das Image Österreichs im Bereich neuer Energietechnologien gehoben werden.

Abgeordneter Veit Schalle (B) gab zu bedenken, dass ursprünglich von 500 Mill. € die Rede war, jetzt heißt es nur mehr "bis zu 500 Mill. €". Ein besonderes Anliegen war ihm die Kooperation mit den Ländern, hier müsse es gute Verschränkungen geben, damit vor allem die KMU an den Projekten teilnehmen können.

Abgeordnete Gabriela Moser (G) sprach von einem Instrument, das eines unter vielen sei. Einen wirklich effizienten Klimaschutz könne es nur dann geben, wenn ein gutes Ökostromgesetz gemacht und die Kostenwahrheit im Verkehrsbereich eingeführt wird.

Abgeordneter Josef Broukal (S) trat dafür ein, dass den Umwelt-NGOs ein Begutachtungs- und Stellungnahmerecht eingeräumt wird.

Mit dem Klima- und Energiefonds werde nun ein Versprechen der Bundesregierung eingelöst, wodurch das ehrliche Bemühen sichtbar werde, etwas für den Klimaschutz zu tun, erneuerbare Energien zu fördern und die Forschung in diesem Bereich anzukurbeln, erklärte Abgeordneter Karlheinz Kopf (V). Er brachte noch einen Abänderungsantrag sowie eine Ausschussfeststellung ein, wo noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass der Schwerpunkt des Fonds auf der Programmlinie "Forschung und Entwicklung im Bereich nachhaltiger Energietechnologien und Klimaforschung" liegt. Dadurch soll es Österreich gelingen, Vorreiter bei innovativen und effizienten Energietechnologien zu werden. Im Hinblick auf die ambitionierte Zielsetzung der Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energie am Gesamtenergieverbrauch auf 45 % gehe man davon aus, dass dies im Rahmen der Lastenverteilung in Europa zu einem ausgewogenen Verhältnis zwischen den EU-Mitgliedstaaten und zu nicht zu einer unverhältnismäßigen Verteilung beim sogenannten "burden sharing" führt.

Die Einrichtung des Klima- und Energiefonds sei ein großer Wurf und einzigartig in Europa, betonte Bundesminister Josef Pröll. Fast 7 Mrd. Schilling an "frischem Geld" werden zur Verfügung gestellt und dies könne sich wirklich sehen lassen. Durch die Mineralölsteuer-Erhöhung werden im Jahr 2007 47 Mill. € und im Jahr 2008 146 Mill. € dem Fonds zufließen, der Rest wird aus dem Budget bedeckt.

Bei dieser Summe sei es auch legitim, zwei Geschäftsführer einzusetzen, argumentierte er. Da ihm eine großkoalitionäre Aufteilung fremd ist, sei es auch klar, dass diese Jobs ganz normal ausgeschrieben und mit den "besten Köpfen" besetzt werden. Auf die zahlreichen Fragen der Abgeordneten Lichtenecker eingehend stellte Bundesminister Pröll zunächst fest, dass ganz bewusst kein fixes Aufteilungsverhältnis der Mittel festgelegt wurde, da man abwarten müsse, welche Projekte eingereicht werden. Gewonnene Erfahrungswerte und Synergien aus bereits bestehenden Kooperationen sollen durch das Heranziehen der Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) und der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) als Abwicklungsstellen genutzt werden. Pröll pflichtete dem Abgeordneten Schalle bei, dass eine gute Zusammenarbeit mit den Ländern und anderen involvierten Stellen sehr wichtig sei, vor allem was die Ausrichtung und die Abstimmung mit den einzelnen Förderprogrammen betrifft. Es gehe vor allem darum, praxisrelevante Projekte zu fördern, unterstrich Pröll. Die Einrichtung von Forschungszentren falle in die Verantwortlichkeit des Wissenschaftsministers. Die Einbindung von NGOs sah Pröll ein wenig kritisch.

Die Regierungsvorlage wurde in der Fassung eines Abänderungsantrages mit S-V-B-Mehrheit angenommen; die Ausschussfeststellung fand die Zustimmung aller Fraktionen.

EU-Anpassungen im Abfallwirtschaftsgesetz

Neue EU-Verordnungen, insbesondere jene über die Verbringung von Abfällen, machen Anpassungen im Abfallwirtschaftsgesetz notwendig. Diese Verordnung legt in Übereinstimmung mit dem Basler Übereinkommen zur Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung fest, welche Überwachungsverfahren für die verschiedenen Arten von Abfällen anzuwenden sind. Künftig sollen zwei statt bisher drei Abfalllisten bestehen. Notifizierungen sind künftig einheitlich in allen Mitgliedstaaten bei der zuständigen Behörde am Versandort einzureichen. Klare Regelungen gelten künftig auch für die Sicherheitsleistung, die für den Fall vorzulegen ist, dass eine Verbringung, Verwertung oder Beseitigung nicht ordnungsgemäß abgeschlossen werden kann. Persistente organische Schadstoffe, sogenannte POP-Abfälle, können künftig auf Spezialdeponien gelagert werden, wenn dies zweckmäßig ist. Das elektronische Datenmanagement soll bei verbesserten Datenschutzregeln verstärkt als Werkzeug für Meldungen, Anträge und Anzeigen genutzt werden. Auch die Erzeuger gefährlicher Abfälle werden künftig neu in die Registrierungspflicht aufgenommen. Die Neuerungen verursachen im Bundeshaushalt zunächst einmalige Kosten in der Höhe von 7.628 € sowie jährliche Kosten von 880.000 €. Ab 2010 erwartet die Bundesregierung jährliche Einsparungen von 1 Mill. €.

Die Verbesserungen im Bereich der Abfallwirtschaft seien grundsätzlich zu begrüßen, meinte Abgeordneter Veit Schalle (B). Seine Fraktion werde das Gesetz aber ablehnen, da ein zu großer bürokratischer Aufwand mit den Regelungen verbunden sei. Was die finanziellen Auswirkungen auf die Länder angeht, so komme allein auf Kärnten ein Mehraufwand in der Höhe von 100.000 € zu, gab Schalle zu bedenken.

Abgeordneter Lutz Weinzinger (F) hielt die Neuregelungen für viel zu kompliziert. Wenn das so weitergehe, werde ein neuer Beruf entstehen, nämlich der Abfallwirtschaftsgesetzberater.

Abgeordneter Karlheinz Kopf (V) begrüßte die Tatsache, dass nun stärker auf das elektronische Datenmanagement abgestellt werde. Er glaube, dass bezüglich des bürokratischen Mehraufwands ein Maß gefunden wurde, das vertretbar sei.

Abgeordneter Gerhard Steier (S) dankte den Beamten für die gute Zusammenarbeit und war froh darüber, dass dem ursprünglichen Entwurf noch ein paar "scharfe Zähne" gezogen werden konnten. Es sei richtig, dass ein gewisser bürokratischer Mehraufwand entstehe; aber dadurch soll sichergestellt werden, dass nicht nachträglich viel höhere Kosten anfallen.

Die genauen Aufzeichnung der Abfallbewegungen seien sehr wichtig, sollten allerdings nicht zu kompliziert und praxisnah gestaltet sein, erklärte Abgeordneter Peter Stauber (S). Die Verordnung, die innerbetriebliche Bewegung von Abfällen betrifft, gehe seiner Meinung nach etwas zu weit.

Abgeordnete Petra Bayr (S) wollte wissen, ob die AWG-Novelle Auswirkungen auf die Deponieverordnung hat, während Abgeordnete Ruperta Lichtenecker (G) sich nach der Entsorgungsbilanz-Verordnung erkundigte, die noch immer ausständig sei.

Abgeordneter Werner Neubauer (F) ortete eine gesetzliche Lücke bei den Strafbestimmungen im AWG. Wenn jemand z.B. bei einer Autobahnraststätte illegal Müll deponiere und bei der Lenkererhebung angebe, dass er nicht das Auto gefahren hat, dann sei der Schuldige nicht mehr verfolgbar.

Bundesminister Josef Pröll war überzeugt davon, dass die AWG-Novelle eine wirkliche Effizienzverbesserung bringe. Der Kritik bezüglich einer Verkomplizierung der Regelungen und einer generellen Verteuerung könne er sich nicht anschließen, meinte Minister Pröll, es würden zudem EU-Vorgaben umgesetzt. Außerdem werde ganz stark auf E-Government gesetzt, wodurch die ganze "Zettelwirtschaft" wegfalle, Synergien genutzt und Kosten eingespart werden können. Ab 2010 rechne man mit jährlichen Einsparungen von 1 Mill. €, wodurch die anfänglichen Mehrkosten schnell ausgeglichen werden.

Pröll stellte Abgeordnetem Karlheinz Klement (F) gegenüber fest, dass ein Asbestverbot in Österreich in Kraft sei und durch diese Regierungsvorlage nicht konterkariert werde. In diesem Zusammenhang hob er auch hervor, dass er es für falsch halten würde, das generelle Asbestverbot auf alle Sonderabfälle auszudehnen, zumal Österreich ein Nettoexporteur in diesem Bereich sei.

An der Entsorgungsbilanz-Verordnung werden von Seiten seines Ressorts mit Hochdruck gearbeitet, antwortete Pröll der Abgeordneten Lichtenecker, sie soll noch heuer fertig sein. Das von ihr kritisierte Umwelthaftungsgesetz nahm der Minister in Schutz, da es mehr Sicherheit für die Umwelt und Lebensqualität bringe und die Steuerzahler nicht zur Kasse biete.

Das AWG habe auch keine Auswirkungen auf die Deponie-Verordnung, teilte Pröll der Abgeordneten Bayr mit. Abgeordneten Stauber machte er darauf aufmerksam, dass die innerbetrieblichen Regelungen durch diese Novelle nicht verändert werden. Die vom Abgeordneten Neubauer angesprochene "Lücke bei den Strafbestimmungen" werde man sich näher anschauen, versprach der Minister.

Die Regierungsvorlage wurde mit S-V-Mehrheit angenommen.(Schluss)