Parlamentskorrespondenz Nr. 405 vom 24.05.2007

Medizinerquote: Wissenschaftsausschuss unterstützt Minister Hahn

Studienbeihilfen werden um 12 % erhöht

Wien (PK) – Im Mittelpunkt der Aussprache über aktuelle Fragen im Wissenschaftsausschuss stand heute einmal mehr die von der EU-Kommission mit einem Vertragsverletzungsverfahren belegte Frage der Quotenregelungen an den Medizinuniversitäten.

Bundesminister Johannes Hahn informierte die Abgeordneten über den Brief, den er morgen als Antwort an die Kommission bezüglich der Situation an den Medizinuniversitäten abschicken wird. Er erinnerte kurz an die Vorgeschichte dieser Streitfrage mit der Kommission, die die Quotenregelung als nicht vereinbar mit der Niederlassungsfreiheit bewertet. Hahn betonte, dass es aus seiner Sicht unberechtigt sei, den Artikel 228 EU-Vertrag für das Vertragsverletzungsverfahren heranzuziehen, denn Österreich habe sofort auf das EuGH-Urteil aus dem Jahr 2005 reagiert. Erst als die Zugangsregelung nicht reichte, sei man zur Quotenregelung übergegangen. Diese sei mit Deutschland vereinbart worden und habe sich bewährt. Für ihn treffe daher der Artikel 226 EU-Vertrag zu.

Gegenüber der Kommission habe er dezidiert festgestellt, dass, sollte es keine "Safe guard-Regelung" mehr geben, man in acht bis zehn Jahren nur mehr mit rund 450 PromoventInnen der Medizinuniversitäten zu rechnen habe, die in Österreich bleiben. Anhand von drei Studien könne man aber untermauern, dass der jährliche zusätzliche Ärztebedarf zwischen 1.000 und 1.500 AbsolventInnen liegen werde. Daher sei mit einem eklatanten Ärztemangel bei einer Aufhebung der derzeitigen Quote zu rechnen. Außerdem könne man durch eine Motivstudie belegen, dass 81 % der aus Deutschland kommenden Studierenden wieder nach Deutschland zurückgehen werden.

Der Wissenschaftsminister glaubt, dass man damit vor dem EuGH gute Karten hat. Mit einer Reaktion der Kommission rechnet er im Oktober, worauf abermals eine österreichische Antwort notwendig sein könnte. Erst wenn diese die Kommission nicht zufriedenstelle, könne der EuGH angerufen werden, und mit dessen Entscheidung sei nicht vor Mitte 2009 zu rechnen.

Hahn informierte die Abgeordneten darüber hinaus, dass es im Bildungsrat in Brüssel eine Diskussion über die Versuche der Kommission geben werde, nationale Kompetenzen, wie sie der Bildungsbereich darstellt, durch übergeordnete EU-Prinzipien zu "overrulen". Dies wurde von Abgeordnetem Josef Broukal (S) explizit begrüßt.

In der anschließenden Diskussion wurde die Vorgangsweise des Ministers allgemein als professionell begrüßt und unterstützt. Lediglich der Ausschussvorsitzende Martin Graf (F) sprach sich gegen jegliche Zugangsbeschränkungen aus.

Abgeordneter Josef Broukal (S) rechnete vor, dass es derzeit zwischen 806 und 809 AbsolventInnen jährlich gibt. Angesichts der derzeit zu langen Arbeitszeiten der ÄrztInnen sowie angesichts einer zunehmenden Zahl von ÄrztInnen, werde sich die Arbeitswelt ändern, sodass von einem erhöhten Bedarf von neuen MedizinerInnen auszugehen sei. Er schlug daher vor, die Studienplätze Jahr für Jahr um 50 aufzustocken, sodass man in zehn Jahren bei rund 1.250 AbsolventInnen wäre. Ähnlich argumentierte sein Klubkollege Erwin Niederwieser. Er stellte fest, das Ministerium habe mit der vorliegenden Arbeit den von der Kommission und vom EuGH geforderten Nachweis erbracht. Dennoch sei es sinnvoll, für den Fall des Falles auch andere Strategien im Hinterkopf zu behalten. Grundsätzlich müssten die einzelnen Staaten die Verantwortung für die auszubildenden ÄrztInnen selbst übernehmen.

Auch Abgeordneter Kurt Grünewald (G) hielt die Argumentationslinie des Ministers für gut und richtig und meinte, dass man dennoch mehrere Varianten in der Schublade haben sollte. So könnte er sich vorstellen, das Vorbild skandinavischer Staaten heranzuziehen, die in einem Bildungstopf einzahlen und dann für ihre Studierenden im Ausland jeweils Transferzahlungen leisten.

Ebenso positiv äußerte sich Abgeordneter Gernot Darmann (B), der sich erkundigte, ob derartige "Safe guard-Regelungen" auch auf andere Studien ausgeweitet werden sollen.

Als vorbildlich bezeichnete Abgeordnete Karin Hakl (V) die Vorgangsweise von Bundesminister Hahn. Diese stimme sie durchaus optimistisch, sagte sie. Auf den Vorschlag von Abgeordnetem Broukal eingehend, bemerkte Hakl, dass die Ausbildung der ÄrztInnen mit dem Studium nicht abgeschlossen sei und die Ausbildungskapazitäten in Österreich wahrscheinlich für zusätzliche UniversitätsabgängerInnen nicht ausreichten. Schon derzeit betrage die Wartezeit für einen Turnusplatz zweieinhalb Jahre. Abgeordnete Gertrude Brinek (V) regte in diesem Zusammenhang an zu evaluieren, ob sich die Auslagerung der Ausbildung der ZahnärztInnen bewährt hat. Sie bezweifelte darüber hinaus, ob die von Abgeordnetem Grünewald angesprochene skandinavische Lösung umgesetzt werden könne, da Deutschland nicht mehr Ärzte haben wolle.

Im Gegensatz zu seinen VorrednerInnen reagierte Abgeordneter Martin Graf (F) kritisch, da alles auf die Beibehaltung der Zugangsbeschränkung hinauslaufe. Dies sei aus seiner Sicht nicht logisch, da es in ganz Europa einen Medizinermangel gibt und überdies Zugangsbeschränkungen auch den Frauen ein Studium erschwerten. Er befürchtete, dass die Medizinuniversitäten die Speerspitze von allgemeinen Zugangsbeschränkungen werden könnten. Die Quote hätte seiner Meinung nach nur dann Sinn, wenn sichergestellt wäre, dass alle ÖsterreicherInnen, die studieren wollen, auch studieren können. So aber würden auch ÖsterreicherInnen vom Studium ausgeschlossen. Das, was man über Jahrzehnte erkämpft habe, nämlich den freien Hochschulzugang, hebe man nun auf, hielt Graf aus seiner Sicht fest. Warum sollte Österreich nicht Ausbildungsplatz Europas werden, fragte er und räumte dabei ein, dass hier ein nationaler Kraftakt notwendig wäre. Als Regulativ könne er sich Studienbeiträge, verbunden mit einer Abfederung durch entsprechende Studienförderung, vorstellen. Auch meinte er, dass die Curricula zu ändern sind.

In seiner Reaktion auf die vorangegangene Diskussion betonte Wissenschaftsminister Hahn, dass es in allen EU-Ländern bei der Medizin Zugangsbeschränkungen gebe. Dies liege zum einen daran, dass man hier den Bedarf relativ präzise vorhersagen könne, andererseits daran, dass die Mediziner-Ausbildung besonders teuer sei. Ein Studienplatz an der Medizin-Universität koste sechsmal soviel wie andere Studienplätze. Daher gebe man auch für 10 % der Studierenden 31 % des Universitätsbudgets aus. Hahn stimmte Broukal zu, dass der Bedarf an ÄrztInnen steigen werde. Bevor man aber Maßnahmen ergreife, sollte man die Entwicklung abwarten, so Hahn, denn es zeige sich beispielsweise bei den Eingangstests, dass hier die Dropoutrate abnehme.

Was die praktische Ausbildung betrifft, so seien die Fächer "spitalslastig", sodass es weniger Ausbildungsplätze gibt, die für den niedergelassenen Bereich wichtig sind. Sobald man gesicherte Daten habe, sei eine Nachjustierung der Studienplätze durchaus möglich. Wesentliche Voraussetzung sei aber auch der Abbau der Wartezeiten während des Studiums, sagte Hahn. So wie auch Abgeordnete Brinek hielt er das skandinavische Modell eines Finanzausgleichs für nicht durchführbar, da es am Ärztemangel nichts ändern würde. Außerdem sei das Modell kompliziert und die Schweden zahlten auch nur einen Bruchteil dessen, was ein Studienplatz kostet.

Weitere Themen

In einer weiteren Diskussionsrunde wurden von den Abgeordneten Martin Graf (F), Kurt Grünewald (G), Josef Broukal, Erwin Niederwieser, Andrea Kuntzl, Robert Rada, Elmar Mayer (alle S), Gertrude Brinek (V) und Gernot Darmann (B) zahlreiche Detailfragen zu verschiedenen Themenbereichen gestellt.

Dabei gab Minister Hahn zu, dass es weiterhin große Probleme in Bezug auf den klinischen Mehraufwand gibt. Eine gute Lösung habe aber beispielsweise die Medizin-Universität Salzburg gefunden. Kurt Grünewald hatte im Vorfeld argumentiert, dass das Medizinstudium u.a. deshalb so teuer ist, weil es durch die Medizin-Universitäten zur Querfinanzierung der Krankenversorgung komme. 90 % der Arbeitszeit der Lehrenden gehe in die Krankenbetreuung und deshalb müsste hier mehr Kostenwahrheit herrschen, so Grünewald.

Was das Ersatzmodell für die Studiengebühren betrifft, stehe für ihn der Aspekt der Freiwilligkeit im Vordergrund, sagte Hahn. Nunmehr liege ein Rahmenmodell vor, und es gelte nun, die nächsten Monate zu nützen, um mit der neugewählten Hochschülerschaft das Modell zu konkretisieren. Dieses solle Anfang Herbst vorliegen. Den Sozialbericht über die Studierenden werde er noch vor Beginn des Sommers präsentieren und auf dessen Grundlage könne man die Stipendien verbreitern.

Angesprochen auf die Kollektivverträge meinte Hahn, er wolle gerade jungen WissenschafterInnen eine Laufbahnperspektive bieten. Dennoch herrsche eine gewisse Sorge vor, ob die Universitäten derzeit die Kraft einer Selbstevaluierung aufbringen. In Bezug auf das Bundesmitarbeitergesetz meinte er, Ziel müsse die Bewertung der Dienstposten und nicht der vorliegenden Ausbildung sein.

Hahn versicherte, beim Bakkalaureat-Studium auch weiterhin keine Zugangsbeschränkungen zu beabsichtigen. Dennoch müsse man bei manchen überlaufenen Fächern den Druck herausnehmen. Abgeordneter Josef Broukal stellte dazu fest, dass man beim Bakkalaureat-Studium derzeit kaum Erfahrung über die Wirtschaftstauglichkeit und Arbeitsplatztauglichkeit habe. Es sei daher notwendig, eine Evaluierung vorzunehmen, bevor man weitere Maßnahmen setze. Daraufhin bedauerte Hahn, dass nicht alle Universitäten die Umstellung auf Bakkalaureat- und Master-Studium ernst genommen hätten.

Zum Problem der Pflegewissenschaften, insbesondere in Wien, bemerkte der Wissenschaftsminister, dass man im Bereich der Pflege einen Akademikeranteil von ca. 15 % brauche. Es gebe auch im Bereich der Pflegewissenschaften unterschiedliche Studienrichtungen und man werde sich das genauer ansehen. Abgeordnete Brinek ergänzte dazu, dass das Angebot in Wien deshalb nicht erfolgreich sei, weil hier die Frage der Pflegeberechtigung nicht gestellt worden ist.

Legislativ- und Arbeitsprogramm Wissenschaft und Forschung

Nach der Aussprache befasste sich der Ausschuss mit dem Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission betreffend Wissenschaft und Forschung (III-45 d.B.). Mit 1. Januar 2007 konnten die neuen Finanzierungsprogramme auf europäischer Ebene beginnen, da man sich interinstitutionell auf den Haushaltsrahmen für die nächsten 7 Jahre hatte einigen können. Auf dieser Basis erstellte die Kommission ein Legislativ- und Arbeitsprogramm im Wissenschaftsbereich, das nun vom Ausschuss diskutiert wurde.

Als wichtigsten Punkt streicht die Kommission hervor, dass mit der Wiederbelebung der Lissabon-Strategie Innovation als wichtiger Bestandteil einer starken Wirtschaft anerkannt wurde. Eine dementsprechend wichtige Rolle wird das Europäische Technologieinstitut zu spielen haben. Konsequenterweise wird das Finanzvolumen der Gemeinschaft zu Gunsten von Forschung deutlich erhöht. Damit will, so heißt es in dem Bericht, die Kommission einen klaren Beitrag zu den "Barcelona-Zielen" leisten, die ein Ausgabenniveau von 3 Prozent des europäischen BIP für Forschung bis zum Jahr 2010 anstreben. Außerdem werden Vorschläge für gemeinsame Technologieinitiativen unterbreitet. Weitere Punkte betreffen das European Research Council und das EU-Bildungsprogramm "Lebenslanges Lernen" als Nachfolgeprogramm von "Sokrates" und "Leonardo".

Bundesminister Johannes Hahn beantwortete Detailfragen zum Thema, die von den Abgeordneten Kurt Grünewald (G), Karlheinz Klement (F), Gernot Darmann (B) und Robert Rada (S) gestellt worden waren. Angesprochen wurden unter anderem die pädagogische Ausbildung, das ERC und die Ziele hinsichtlich der Forschungsausgaben. Hahn betonte, dass es europaweit Ziel sei, den Anteil der Wirtschaft an der F&E-Quote weiter zu steigern, um so zu einem Verhältnis von 2 zu 1 zwischen privat und staatlich zu kommen. Insbesondere wies Hahn auch auf die gute Zusammenarbeit mit dem ERC zusammen und unterstützte die Ansichten Radas hinsichtlich der pädagogischen Ausbildung. Diese sei ihm ein Anliegen, hier brauche es weiteres Agieren.

Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

Zwei Berichte und ein Antrag vertagt

Einstimmig vertagt wurden sodann die Berichte des Fachhochschulrates und des Akkreditierungsrates. In beiden Fällen wurde von der Opposition der Umstand bemängelt, dass seitens der Verfasser niemand zugegen sei, um für Fragen oder Stellungnahmen zur Verfügung zu stehen. Abgeordneter Kurt Grünewald und Abgeordneter Wolfgang Zinggl (beide G) sowie Abgeordneter Wolfgang Zanger (F) bedauerten diesen Umstand, da auf dieser Basis keine seriöse Diskussion möglich sei. Diese sei aber umso nötiger, als die Berichte viele Fragen offen ließen. Abgeordneter Josef Broukal (S) regte schließlich eine Vertagung an, wobei er dafür eintrat, entweder, so sich dies bewerkstelligen ließe, die Berichte jeweils gemeinsam mit den Berichten für das Jahr 2006 zu diskutieren oder aber vor dem Sommer noch eine Sitzung abzuhalten, an der dann jedenfalls Vertreter der berichtenden Gremien zugegen sein sollten.

Vertagt wurde weiters ein Antrag der FPÖ auf Novellierung des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes (120/A [E]). Abgeordnete Getrude Brinek (V) verwies darauf, dass in diesem Zusammenhang einige Gespräche im Gange seien, man sollte daher die weitere Entwicklung abwarten, zumal auch eine eigene Regierungsvorlage zum Thema im Raum stehe, mit welcher dann der gegenständliche Antrag behandelt werden könne. Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) sprach sich gleichfalls für eine Vertagung aus, zumal die Begründung des Antrags nicht wirklich mit den Inhalten des Antrags übereinstimme. Der Antragsteller sollte die Zeit nützen, den Antrag zu überarbeiten, dann könnte dieser vielleicht auch die Zustimmung der Grünen finden.

Während Abgeordneter Gernot Darmann (B) dafür eintrat, den Antrag sofort abzustimmen, unterstützte Abgeordneter Josef Broukal (S) den Vertagungsantrag. Abgeordneter Martin Graf (F) erläuterte die Intention des Antrages, die es wenig erfreulich erscheinen lasse, ihn mit einer allfälligen Regierungsvorlage zu behandeln, wolle man doch mit diesem Antrag eben die Stoßrichtung besagter Regierungsvorlage beeinflussen. Er, Graf, nehme aber gerne zur Kenntnis, dass eine größere Novelle auf diesem Gebiet geplant sei.

Das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz erfüllt nach Ansicht der FPÖ nicht die Bedingungen für ein echtes Mitspracherecht der Studierenden in ihren eigenen Belangen auf ihrer Universität. Das allgemeine, geheime, gleiche und direkte Wahlrecht, welches vor 100 Jahren in Österreich eingeführt wurde, sei derzeit mit dem HSG nicht vereinbar, was der FPÖ "besonders bedenklich erscheint". Die FPÖ verlangt von der Bundesregierung daher, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der den Erfordernissen und Bedürfnissen der Studierenden auf den Universitäten bei gleichzeitiger Berücksichtigung des geheimen, gleichen, unmittelbaren und direkten Wahlrecht zu den Vertretungskörpern sowie der Stärkung der direktdemokratischen Instrumente entspricht.

Studienbeihilfen werden um 12 % erhöht

Mehrheitlich wurde sodann eine Novelle zum Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz angenommen (76 d.B.), nachdem Abgeordnete Beatrix Karl (V) zuvor die Inhalte der Novelle erläutert hatte. Im Oktober 2007 tritt das Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen in Kraft, mit dem die diversen Pädagogischen Akademien in Hochschulen umgewandelt werden. In diesem Sinne gelte es, das Gesetz über die Vertretung der Studierenden an das Hochschulgesetz 2005 anzupassen. Konkret sollen jene Studierenden, die nur einen Kurs oder eine Fortbildungsveranstaltung besuchen, nicht als Mitglieder der Österreichischen Hochschülerschaft angesehen werden. Und da Studierendenvertreter an Pädagogischen Hochschulen im Gegensatz zu jenen an Universitäten keine "freien Wahlfächer" haben, sollen für sie in Anerkennung ihrer Tätigkeit die so genannten "ergänzenden Studien" entsprechend reduziert werden.

Einstimmig wurde schließlich ein Antrag auf Anhebung der Studienbeihilfen angenommen (75 d.B.) . Angesichts einer Inflation von 12,8 % seit dem Jahr 2000 will die Bundesregierung die seither unveränderten Studienbeihilfen um 12 % anheben. Ein Entwurf zur Änderung des Studienförderungsgesetzes sieht einen Wertanpassungsfaktor auf die errechnete Studienbeihilfe vor. Damit ist gewährleistet, dass besonders bedürftige Studierende die höchsten absoluten Zuschlagsbeträge erhalten. Weiters enthält der Entwurf Anpassungen an die abweichenden Studienvorschriften der kürzlich neu eingerichteten Pädagogischen Hochschulen.

 Abgeordneter Josef Broukal (S) erinnerte daran, dass diese seit sieben Jahren nicht mehr erhöht worden seien, eine Erhöhung also längst fällig gewesen sei. Man hätte sich zwar mehr wünschen können, doch reiche der budgetäre Spielraum leider nicht zu einer größeren Erhöhung, was er, Broukal, bedauere. Abgeordnete Birgit Schatz (G) zeigte sich über die Erhöhung erfreut, nutzte aber die Gelegenheit, auf Mängel im System selbst hinzuweisen. Dieses weise eine zu geringe Verteilungsgerechtigkeit auf, sei inflexibel und viel zu bürokratisch, sodass eine Reform dringend geboten sei. Abgeordneter Wolfgang Zanger (F) nannte die Vorlage zwar einen ersten Schritt, zeigte sich aber darüber enttäuscht, dass es keine nennenswertere Erhöhung gebe. Die Studenten würden davon nicht im erforderlichen Ausmaß profitieren, er, Zanger, erwarte sich daher weitere Verbesserungen. Die Abgeordneten Heribert Donnerbauer (V) und Gernot Darmann (B) sprachen hingegen von einem wichtigen und deutlichen Signal, das zu begrüßen sei. Darmann regte zudem jährliche Anpassungen an. Bundesminister Johannes Hahn erläuterte Details der Vorlage und ging dabei auch auf aufgeworfene Fragen ein.

(Schluss)