Parlamentskorrespondenz Nr. 230 vom 13.03.2008

Gesundheitsbereich braucht kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen

Gesundheitsministerin Kdolsky in der Fragestunde des Nationalrats

Wien (PK) – Die 53. Sitzung des Nationalrats wurde heute mit einer Fragestunde eröffnet, in der Gesundheitsministerin Kdolsky den Abgeordneten Rede und Antwort stand. Die Ministerin stellte dabei die kurzfristig notwendigen, aber auch mittel- und langfristig geplante Maßnahmen ihres Ressorts vor. Außerdem legte sie ein massives Bekenntnis zum österreichischen solidarischen Finanzierungssystem ab.

Abgeordnete Dr. OBERHAUSER (S): Wie begründen Sie das Aufschieben der Gesundheitsreform auf 2009 angesichts der prekären Finanzsituation der Gebietskrankenkassen?

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Gesundheitsministerin KDOLSKY stellte einen "Aufschub" der Gesundheitsreform in Abrede. In ihrem Ressort liefen die entsprechenden Planungen seit Beginn der Gesetzgebungsperiode. Es müsse aber zwischen kurz-, mittel- und langfristigen Reformen unterschieden werden. Im Hinblick auf die finanziell prekäre Situation bei der Wiener Gebietskrankenkasse gebe es Gespräche zur Sicherung der finanziellen Ressourcen. Für die entsprechende mittelfristige und alle Gebietskassen betreffende Planung werde, gemeinsam mit dem Hauptverband auf der Basis eines Papiers der Sozialpartner, gearbeitet.

Langfristig strebe man eine Zusammenführung des dualen Finanzierungssystems und eine Finanzierung aus einer Hand an. Dabei gelte es, das leistungsorientierte System des intramuralen auf den extramuralen Bereich auszuweiten. Es sei nicht nachzuvollziehen, dass gleiche Beiträge nicht zu gleichen Leistungen führten, betonte die Ministerin. Daher strebe man klare Leistungskataloge und eine einheitliche Definition der Leistungszahlungen an, wobei auch Best-Practice-Beispiele herangezogen würden. Mit rund 26 Mrd. € - über 10 % des BIP – seien ausreichend Ressourcen vorhanden, das Problem sei die Fehlverteilung. Über Beitragserhöhungen sei nicht vor einer neuen Ressourcenverteilung und einer allfälligen Ursachenforschung zu reden.

Massiv verteidigte Kdolsky das in Österreich geltende Prinzip, dass bei Gesundheitsleistungen an ein Beschäftigungsverhältnis angeknüpft werde. Die Abgeltung von darüber hinaus erbrachten Leistungen sei vertraglich fixiert.

Abgeordneter Dr. RASINGER (V): Wie wollen Sie die Qualitätssicherung im Gesundheitsbereich sicherstellen?

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Das österreichische Gesundheitssystem sei hinsichtlich seiner Qualität international hervorragend bewertet, führte die Gesundheitsministerin aus, 40 Gesetze sorgten für Qualität. Gleichwohl müsse das Gesundheitswesen weiter entwickelt werden. So gelte es jetzt, Leitlinien und Strukturqualitätskriterien zu formulieren. Derartige Leitlinien bedeuteten keine Einschränkung des freien Berufs, sondern eine Hilfestellung bei der Aus- und Weiterbildung im Interesse der PatientInnen und zur Absicherung der ÄrztInnen. Analoges gelte auch für die Dokumentationen, wobei die moderne Informationstechnik entlastend einzusetzen sei.

Zur Aufgaben- und Mittelverteilung auf die Spitäler einerseits und die niedergelassenen ÄrztInnen anderseits bekannte sich Kdolksy zum Prinzip, dass "Geld der Leistung folgen muss". Bei der 24 Stunden-Betreuung gelte es, die Qualität über die Verpflichtung zur Dokumentation zu sichern. Einzelne "handwerkliche" Verrichtungen könnten durch BetreuerInnen übernommen werden, zumal sich auch die Medizintechnik ständig weiter entwickle.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G): Wie wollen Sie – trotz der zwischen Bund und Ländern zersplitterten Kompetenzlage – die verbindliche und flächendeckende Finanzierung des geplanten Präventionsgesetzes sicherstellen?

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Gesundheitsförderung und Prävention umfassten weit mehr als den medizinischen Bereich, führte Kdolsky aus, sie beträfen u.a. die Schulen, den Arbeitsplatz, den ArbeitnehmerInnenschutz und das tägliche Leben insgesamt. Ein umfassendes Gesetz setze daher eine verfassungsrechtliche Änderung voraus. Im Hinblick auf eine unbefriedigende Performance in diesem Bereich werde sie sich um eine Ausweitung der entsprechenden Budgetmittel – die derzeit bei etwa 2 % liegen – bemühen.

Auf eine Zusatzfrage bezüglich des Nichtraucherschutzes angesprochen, bekannte sich die Ministerin zur Eigenverantwortung, aber auch zum Schutz der NichtraucherInnen. Bezüglich der Neuregelung des Tabakgesetzes gebe es am 1. April die nächste Verhandlungsrunde, gab Kdolsky bekannt.

Auf eine mögliche Zusammenlegung von Gebietskrankenkassen meinte die Ministerin, es gebe diesbezüglich von Seiten der ExpertInnen ein Für und Wider; auch seien die "besonderen Strukturen" in den einzelnen Bundesländern zu berücksichtigen. Es sollte aber einheitliche Leistungsstrukturen geben, und die Finanzen sollten zusammengeführt werden.

Abgeordnete Dr. BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F): Warum geht Österreich – vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die gegenwärtige unkontrollierte Zuwanderung unser Gesundheitssystem massiv belastet – nicht, wie z.B. England, den sinnvollen Weg eines differenzierten Leistungsangebots zwischen Staats- und Nicht-Staatsbürgern?

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Es sei wichtig und notwendig, dass alle in Österreich Beschäftigten an den sozialen Möglichkeiten teilhaben, betonte Gesundheitsministerin Kdolsky, in einem der weltweit reichsten Länder dürfe es keine Ausschließung geben. Die Krankenversorgung sei für alle da, die sie brauchten, denn Österreich verfüge über ein solidarisches Gesundheitssystem. Der Begriff des "Zuwanderers" sei im Versicherungssystem "nicht abgebildet", betonte Kdolsky. Man müsse trachten, Gruppen verstärkt zu informieren, die bei der Annahme von medizinischen Leistungen – etwa infolge der Sprachbarriere - benachteiligt seien. Als Ärztin angesprochen, betonte die Ministerin, der hippokratische Eid verpflichte zur Hilfe, und zwar ohne Rücksicht auf Rasse und finanzielle Möglichkeiten. Leistungen für Personen in Bundesbetreuung würden den Kassen vom Bund bzw. von den Ländern ersetzt. Hingegen sei die Rückerstattung von ausländischen Sozialversicherungsträgern nicht einheitlich geregelt. Österreich trete gegen die Anknüpfung an die Leistungen des Herkunftslandes auf; auf eine einheitliche Regelung unter französischem EU-Vorsitz (2. Halbjahr 2008) sei zu hoffen. (Schluss)