Parlamentskorrespondenz Nr. 1077 vom 02.12.2009

Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz soll evaluiert werden

Arbeitsinspektorate erhalten Zugriff auf KIAB-Datenbank

Wien (PK) - Einig waren sich die Abgeordneten im Sozialausschuss in der Frage einer Evaluierung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes. Im Zuge der Diskussion über einen Entschließungsantrag der FPÖ, der auf die Ausweitung der Befugnisse der Behindertenanwaltschaft abzielt, legten die fünf Fraktionen eine gemeinsame Entschließung vor, die vom Sozialausschuss einstimmig angenommen wurde. Die Abgeordneten sprechen sich dafür aus, das Behindertengleichstellungsrecht im kommenden Jahr auf Basis einer wissenschaftlichen Studie zu evaluieren und dabei besonders auf folgende Fragen einzugehen: Schlichtungsverfahren beim Bundessozialamt, Verbandsklage, Übergangsfristen im Bereich Bauen und Verkehr, mögliche Erweiterungen des Rechtsschutzinstrumentariums, Behindertenanwaltschaft.

Mitverhandelt bei diesem Themenblock wurde auch ein Antrag des BZÖ, in dem Abgeordneter Sigisbert Dolinschek die Einrichtung eines Fonds zur finanziellen Unterstützung von Menschen mit Behinderungen fordert, die sich gegen Diskriminierung rechtlich zur Wehr setzen wollen.

In der Diskussion standen die Bestellung des Nachfolgers bzw. der Nachfolgerin von Behindertenanwalt Herbert Haupt und die Diskriminierungen von Behinderten durch private Versicherungen im Mittelpunkt. Die Abgeordneten drängten darauf, den Behindertenanwalt bzw. die Behindertenanwältin sorgfältig und nach fachlichen Kriterien auszuwählen, wobei sich Abgeordneter Martin Bartenstein (V) dafür aussprach, einem Bewerber aus dem Kreis der Menschen mit Behinderung den Vorzug zu geben. Abgeordneter Karl Öllinger (G) regte an, die Behindertenanwaltschaft künftig im Umfeld der Volksanwaltschaft anzusiedeln, ein Vorschlag, der auch von Abgeordneter Ursula Haubner (B) grundsätzlich positiv bewertet wurde.

Darüber hinaus drängten vor allem die Oppositionsparteien auf wirksame Instrumente zur Verhinderung der Diskriminierung behinderter Menschen durch private Versicherungen. Sowohl Abgeordneter Norbert Hofer (F) als auch Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) berichteten von großen Schwierigkeiten behinderter Menschen, eine private Kranken- oder Pflegeversicherung abzuschließen. Hofer forderte eine Musterklage, um die Versicherungen zu einem Umdenken zu zwingen. Abgeordnete Helene Jarmer (G) gab zu bedenken, dass es für die Betroffenen schwierig sei, auf ihr Recht zu pochen und ihrer Rechte einzuklagen.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer informierte die Abgeordneten darüber, dass sich insgesamt 13 Personen für die Position des Behindertenanwalts beworben hätten und er eine Kommission zur Bewertung der Bewerbungen eingesetzt habe. Er rechnet damit, dass Mitte Dezember ein Vorschlag vorliegen wird, die Entscheidung solle dann "rund um Weihnachten" fallen.

Aus finanziellen Erwägungen ablehnend stand Hundstorfer der Einrichtung des vom BZÖ geforderten Fonds gegenüber. Er verwies aber auf Gespräche mit einzelnen Versicherungen, die seinen Informationen nach dazu geführt haben, dass Diskriminierungen abgestellt worden seien. Das kostenlose Schlichtungsverfahren beim Bundessozialamt wurde Hundstorfer zufolge bisher 600 Mal in Anspruch genommen, in 50 % der Fälle erfolgreich.

Der Antrag des BZÖ wurde mit S-V-Mehrheit vertagt, jener der FPÖ abgelehnt.  

Änderung des Arbeitszeitgesetzes einstimmig verabschiedet

Die Novelle beinhaltet die Umsetzung der Kontroll-Richtlinie und eine Vereinfachung der Strafbestimmungen. Demnach werden die Tatbestände - je nach Schwere der Delikte – in drei Kategorien (geringfügig, schwerwiegend, sehr schwerwiegend) eingeteilt. Für schwere und besonders schwere Übertretungen sind Mindeststrafen von 200 bzw. 300 € vorgesehen.

Mitverhandelt wurde ein F-Antrag betreffend Verbot von Konkurrenzklauseln in Arbeitsverträgen.

Die Novelle wurde von allen Fraktionen begrüßt, weil sie Verbesserungen beinhaltet. Während die Vertreter der Oppositionsparteien den F-Antrag unterstützenswert hielten, traten die beiden Regierungsparteien für eine Vertagung des Antrages ein. Bundesminister Rudolf Hundstorfer begründete die Übergangsfrist von drei Jahren für die Wiener Linien (Frage der G-Abgeordneten Birgit Schatz) damit, dass man Zeit brauche, um alle elektronischen Kontrollgeräte installieren zu können. Im Zusammenhang mit dem F-Antrag verwies der Minister darauf, dass 2006 Einiges klargestellt wurde. Man denke darüber nach, wie die Konkurrenzklausel definiert werden könne, damit nicht durchschnittliche Arbeitnehmer gemeint sind.

Die Regierungsvorlage wurde unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages einhellig verabschiedet. Eine Ausschussfeststellung - unter Fahrzeugen, die von den Straßenbauämtern für den Winterdienst eingesetzt werden, sind auch Fahrzeuge von beauftragten Unternehmen zu verstehen - wurde ebenfalls einstimmig angenommen. Vertagt wurde der F-Antrag mit der Stimmenmehrheit von SPÖ und ÖVP.

Arbeitsinspektorate erhalten Zugriff auf KIAB-Dateien

Da die Weiterleitung der Meldung über die Entsendung von ArbeitnehmerInnen durch das Finanzministerium an die zuständigen Arbeitsinspektorate verwaltungstechnisch zu aufwändig ist, wird ein Zugriff der Arbeitsinspektorate auf die von der KIABgeführten Datenbank ermöglicht. Den Arbeitsinspektoraten sollen nur jene Daten zur Verfügung stehen, die für die Kontrolle unbedingt notwendig sind.

Mitberaten wurde ein G-Antrag zu geschlechtergerechten Bestimmungen über Berufskrankheiten.

Nach einer Debatte, in der F-Abgeordneter Werner Neubauer darauf hinwies, dass nur notwendige Daten abgerufen werden dürfen, S-Abgeordneter Christian Faul davon sprach, dass die körperlichen Erkrankungen zurückgegangen sind, aber die psychischen Krankheiten zugenommen haben, B-Abgeordnete Ursula Haubner auf eine Burn-out-Studie, die Aufschluss über die psychischen Belastungen der Frauen geben könnte, aufmerksam machte, und G-Abgeordneter Karl Öllinger meinte, in der bestehenden Berufskrankheitenliste finde man noch Erkrankungen, die seit Jahrzehnten nicht mehr vorkommen, wurde die Vorlage einhellig beschlossen. Einhellige Zustimmung fand auch eine Ausschussfeststellung, in der u.a. festgehalten ist, dass Datenanfragen an die Sozialversicherungsträger bzw. an den Hauptverband nur gerichtet werden dürfen, die zur Vollziehung der speziellen Aufgaben der Arbeitsinspektion erforderlich sind. Zuvor hatte der Sozialminister schon darauf verwiesen, dass der Datenschutz abgesichert ist. Der G-Antrag wurde vertagt.

Vom Sozialausschuss wurde schließlich ein Antrag der FPÖ auf Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vertagt. Die FPÖ spricht sich dafür aus, einen Arbeitnehmer, der einer Änderungskündigung zustimmt und damit weiter beschäftigt bleibt, im Falle einer späteren Arbeitslosigkeit nicht zu benachteiligen. Sein Arbeitslosengeld soll sich an seinem vor der Änderungskündigung erhaltenen Gehalt bemessen.

Abgeordneter Franz Riepl (S) begründete die Vertagung damit, dass die von der FPÖ vorgeschlagene Formulierung zu unpräzise sei. Die Grundintention des Antrags sei verständlich, meinte Riepl, es gebe aber ganz unterschiedliche Änderungskündigungen. Darunter falle etwa auch eine einvernehmliche Reduzierung der Arbeitszeit von Vollzeit auf Teilzeit.

Abgeordneter Norbert Hofer (F) hob die Notwendigkeit hervor, möglichst rasch zu einer Lösung für Betroffene zu kommen. Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) gab zu bedenken, dass gerade im Handel Frauen immer wieder genötigt würden, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und damit Lohneinbußen in Kauf zu nehmen. Abgeordneter Karl Öllinger (G) meinte, das Problem sei evident, er wage aber zu bezweifeln, ob das Problem durch den FPÖ-Antrag gelöst werden könne.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer machte geltend, man müsse bei der Suche nach einer Lösung auch den Administrationsaufwand für die Unternehmen beachten. (Schluss)


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