Parlamentskorrespondenz Nr. 22 vom 20.01.2010

Verteilungs- und Leistungsgerechtigkeit (2)

Transparenz und Fairness bei öffentlichen Einnahmen und Leistungen

Wien (PK) - Im Anschluss an die Impulsreferate stand das Thema Transparenz und Fairness bei öffentlichen Einnahmen auf der Agenda der Enquete. Vom Podium aus referierten Wirtschaftsprüfer und Steuerexperte Karl Bruckner (BDO Auxilia), der Generalsekretär der Industriellenvereinigung Markus Beyrer, Wirtschaftsforscher Markus Marterbauer (Wifo), die beiden Arbeiterkammer-ExpertInnen Christa Schlager und Bruno Rossmann sowie Familienexperte Helmuth Schattovits. Die sehr konträren Schlussfolgerungen aus präsentierten Fakten und die differenzierte Vorstellung von den Begriffen Leistungsträger und Fairness zeigten dabei deutlich, aus welch unterschiedlichem Blickwinkel man sich dem Thema Verteilungs- und Leistungsgerechtigkeit nähern kann, und lassen die Schwierigkeit konsensualer politischer Antworten auf offene Fragen erahnen.

Bruckner: Allgemeine Vermögensteuer nicht sinnvoll

Karl Bruckner (BDO Auxilia) wandte sich in seinen Ausführungen strikt gegen die Einführung einer allgemeinen Vermögensteuer. Er wies darauf hin, dass der internationale Trend genau in die gegenteilige Richtung gehe, und gab zu bedenken, dass die Besteuerung von Vermögen zu einem bedeutenden Standortnachteil führen könnte. Zudem sei eine Vermögensteuer, etwa aufgrund der Bewertung von Grund- und Immobilienbesitz, extrem aufwendig einzuheben, skizzierte er, um substanzielle Einnahmen zu erzielen, müsste man überdies den Mittelstand einbeziehen. Dass Österreich im internationalen Vergleich eine relativ geringe Besteuerung von Vermögen aufweist, führte Bruckner nicht zuletzt darauf zurück, dass es beispielsweise in Großbritannien und den USA hohe kommunale Abgaben auf Grundstücke gebe.

Wenn man schon Vermögen besteuern wolle, so wäre es nach Meinung Bruckners sinnvoller, den Ertrag von Vermögen zu besteuern. Ungerechtigkeiten im Steuersystem könnten ihm zufolge außerdem dadurch beseitigt werden, dass man die Sozialversicherung in den Lohn- und Einkommensteuertarif integriere. Österreich habe zwar einen progressiven Einkommensteuertarif, skizzierte er, die tatsächliche Belastung ändere sich aber durch begünstigte Sonderzahlungen und die Sozialversicherungsbeiträge. Die Einführung eines Transferkontos könnte laut Bruckner dazu benutzt werden, die derzeitige Abgabeneinhebung, für ihn "ein unglaublicher Bürokratismus", zu konzentrieren.

Beyrer: Österreich ist ein "extrem umverteiltes Hochsteuerland"

Markus Beyrer (Industriellenvereinigung) warf in die Diskussion über Verteilungs- und Leistungsgerechtigkeit ein, dass Österreich bereits jetzt ein Hochsteuerland sei und unter den OECD-Ländern den höchsten Umverteilungsgrad aufweise. Drei Viertel aller Steuern werden ihm zufolge in Österreich als Transfers umverteilt. Man müsse sich generell fragen, ob es fair sei, dass die Mehrheit zusätzliche staatliche Ausgaben wünsche, die dann von einer Minderheit bezahlt werden müssten, meinte er. Schließlich seien Studien zufolge nur 25 % der Österreicher Nettotransferzahler und damit Leistungsträger, die, so Beyrer, 75 % Nettotransferempfänger "schultern" müssten.

Beyrer untermauerte seine Ausführungen mit einer Fülle von Zahlen. So steuert ihm zufolge das unterste Einkommensdrittel nur 13 % zum gesamten Steuer- und Abgabeneinkommen bei, bezieht jedoch 43 % der gesamten Sozialtransfers. Auf das oberste Einkommensdrittel fällt hingegen 49 % der Abgabenlast, während es nur 25 % der Transferleistungen erhält.

Die Dynamik dieser Entwicklung habe zudem in den letzten Jahren stark zugenommen, sagte Beyrer. Demnach haben die ärmsten 10 % der Haushalte vor gut 20 Jahren noch mehr Markteinkommen erzielt als sie an Transfers erhielten. Mittlerweile sind die Transferleistungen zweieinhalbmal so hoch wie das von dieser Gruppe erwirtschaftete Einkommen. Das unterste Drittel der Haushalte erhält laut Beyrer nach Umverteilung 149 % des ursprünglich erwirtschafteten Markteinkommens, das mittlere Drittel 95 % und das oberste Drittel 74 %. Von einer aufgehenden Einkommensschere zu sprechen, sei daher, bezieht man die Transferleistungen mit ein, nicht angebracht, bekräftigte er.

Generell mahnte Beyrer, dass der allgemeine Wohlstand in Österreich nur gehalten werden könne, wenn die Rahmenbedingungen für erfolgreiches unternehmerisches Handeln entsprechend gestaltet seien. Leistung müsse sich lohnen und dürfe nicht bestraft werden. Es gibt ihm zufolge auch keinen Hinweis darauf, dass die Zufriedenheit der Begünstigten bei zunehmender Umverteilung steigt, das Gegenteil sei der Fall. Beyrer hielt auch fest, dass gerade in Ländern mit relativ moderater Vermögensbesteuerung der Wohlstand relativ gleich verteilt sei.

Marterbauer: Es gibt keine starke Umverteilung von oben nach unten

Ganz andere Fakten als Beyrer präsentierte Markus Marterbauer (Wifo). Er hielt, mit Verweis auf eine vom Wifo erstellte Verteilungsstudie, fest, dass der in der Öffentlichkeit bestehende Eindruck, wonach es eine starke Umverteilung von oben nach unten durch Steuern gebe, empirisch keine Bestätigung erhalte. Dem progressiven Steuertarifsystem stünden extrem regressive Effekte bei den Verbrauchssteuern und eine leicht regressive Wirkung bei den Sozialversicherungsbeiträgen gegenüber. Insgesamt gebe es, so Marterbauer, keine umverteilende Wirkung des Abgabensystems, alle Haushalte zahlten, gemessen an ihrem Einkommen, gleich viele Sozialversicherungsbeiträge und Steuern.

Was sich unterscheidet, ist laut Marterbauer die Struktur der Abgaben zwischen den Haushalten. Vor allem untere Einkommen seien durch die Sozialversicherungsbeiträge stark belastet. Er sprach sich daher in Anlehnung an Bruckner langfristig für einen integrierten Steuertarif aus, der auch die Sozialversicherung beinhalte.

Marterbauer urgierte aber auch allgemein mehr Fairness im Abgabensystem. So gab er zu bedenken, dass Leistungseinkommen aus unselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit deutlich stärker besteuert werden als leistungsloses Einkommen aus Vermögensbesitz. Für ihn ist das unter dem Gesichtspunkt des Leistungsanreizes problematisch zu sehen. Marterbauer verwies in diesem Zusammenhang auch auf eine Studie der Österreichischen Nationalbank, der zufolge das oberste Promille der ÖsterreicherInnen mit 8 % gleich viel Geldvermögen besitzt wie die untere Hälfte der Bevölkerung. Noch ungleicher verteilt ist demnach das Immobilienvermögen.

Schlager: Wenig Einkommen bedeutet nicht wenig Leistung

Christa Schlager (AK) hinterfragte den oftmals verwendeten Begriff Leistungsträger und meinte, für sie seien alle arbeitenden Menschen darunter zu subsumieren, unabhängig von ihrem Einkommen. In vielen Branchen gebe es eine schlechte Bezahlung, ohne dass man den betreffenden ArbeitnehmerInnen vorwerfen könne, sie würden zu wenig für die Gesellschaft leisten, bekräftigte sie. Überdies verwies Schlager darauf, dass vor allem Frauen viel unbezahlte Arbeit leisteten. Sie sieht es als Aufgabe des Sozialstaats, hier ausgleichend zu wirken, gerade auch in Anbetracht der Tatsache, dass die Ungleichheit beim Markteinkommen in Österreich in den letzten Jahren stark gestiegen sei.

In Richtung Beyrer räumte Schlager ein, dass die Steuerleistung aus Gewinn und Besitz in den letzten Jahren stark gestiegen sei, machte aber gleichzeitig geltend, dass die Zunahme dieser Steuerleistung geringer sei als der Anstieg von Besitz und Gewinn. Überdies hätten die Lohnsteuereinnahmen viel stärker zugenommen. Das Vermögen in Österreich sei sehr ungleich verteilt, warnte Schlager, dabei sei nachgewiesen, dass Vermögensungleichgewichte Finanzblasen verursachen könnten. In diesem Sinn sprach sie sich dafür aus, bei der aktuellen Krisenbewältigung auf der Einnahmenseite anzusetzen und unter anderem den schädlichen Steuerwettbewerb zu beenden, Steuerlücken zu schließen und Vermögen angemessen zu besteuern.

Schattovits: Generationenaspekt bei Debatte berücksichtigen

Helmuth Schattovits forderte in seiner Wortmeldung, den Generationenaspekt in der Debatte um Verteilungs- und Leistungsgerechtigkeit zu berücksichtigen. Er machte geltend, dass es vor allem in Familien viel unentgeltliche Arbeit gebe, ohne die die österreichische Gesellschaft nicht bestehen könne und die bei der Berechnung von Leistungen zu wenig berücksichtigt werde. Seiner Darstellung nach zeigt etwa eine Studie, dass Familien mit drei und mehr Kindern kinderlose und Ein-Kind-Familien mit 3 Mrd. € finanzieren.

Dem Staat misst Schattovits eine ausgleichende Funktion zwischen den drei Generationen, der Erwerbsgeneration, der Noch-nicht-Erwerbsgeneration und der Nicht-mehr-Erwerbsgeneration, zu. Wenn man die Familienbeihilfen auf einem Transferkonto sichtbar mache, müsse man auch die Pensionszahlungen anführen, die von der Qualität her nichts anderes als Transferzahlungen seien, forderte er. Eine komplette Intransparenz ortet Schattovits bei den Finanzierungsbeiträgen des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF). Zudem ist es für ihn nicht generationsgerecht, dass Unterhaltszahlungen für Kinder versteuert werden müssten.

Rossmann: Eklatantes Missverhältnis zwischen einzelnen Steuern

Bruno Rossmann (AUGE) betonte, in Österreich gebe es ein eklatantes Missverhältnis zwischen der Besteuerung von Arbeit und Kapital, mit steigender negativer Tendenz. Konkret kritisierte er u.a. die steuerliche Begünstigung von Stiftungen, die Nichtbesteuerung von Erbschaften und Schenkungen und die Privilegierung der Wertzuwächse bei Aktien und Immobilien. Außerdem sieht er ein "Missmatch" zwischen jenen, die den Familienlastenausgleichsfonds mit Beiträgen speisen, und jenen, die Beiträge daraus erhalten. Vor allem Bauern und Gewerbetreibende seien hier bevorzugt.

Dass die Wiedereinführung der Erbschaftssteuer den Mittelstand treffen würde, wertete Rossmann als "Mythos". Er wies auf die sehr hohe Konzentration von Vermögen in Österreich hin und skizzierte etwa, dass 10 % der ÖsterreicherInnen 53 % des Bruttogeldvermögens, 61 % der Immobilien und 92 % der Unternehmensbeteiligungen besitzen. Im Übrigen gebe es, so Rossmann, mit Italien und Portugal nur zwei Länder in Europa, die weder eine Erbschafts- und Schenkungssteuer noch eine Vermögenssteuer hätten.

Zur Beseitigung von Steuerungerechtigkeiten forderte Rossmann auch eine umfassende Steuerstrukturreform. Er will das Leistungsfähigkeitsprinzip stärken, die Progressivität im gesamten Abgabensystem erhöhen, Vermögen mit Fokus auf die obersten 10 % stärker besteuern, Anpassungen bei der Grundsteuer vornehmen und die Stiftungssteuer "auf die europäische Normalität zurückführen". Nur mit einer ausgabenseitigen Budgetkonsolidierung ist seiner Meinung nach gewährleistet, dass untere Einkommensschichten nicht doppelt für die gegenwärtige Finanzkrise zahlen.

Das Podium 2 befasste sich sodann mit dem Thema "Transparenz und Fairness bei öffentlichen Leistungen".

Mazal fordert mehr Transparenz hinsichtlich der Sozialleistungen

Wolfgang Mazal (Universität Wien) betonte einleitend, dass der Sozialstaat für ihn ein "heiliges Instrument" darstelle, das erhalten werden müsse. Eine Verteilungsdebatte halte er für sehr wichtig, da klar gelegt werden müsse, wer, aus welchen Gründen, was vom Sozialstaat bekommt bzw. sich an der Finanzierung des Sozialstaats beteiligt. So sei es etwa ein Manko, dass man nicht genau sagen könne, welche Beträge Bund, Länder und Gemeinden tatsächlich für Kinderbetreuung ausgeben, bemängelte der Experte für Sozialrecht. Es fehle zum Beispiel auch ein Überblick darüber, was Selbständige und Unselbständige vom Sozialstaat bekommen bzw. was sie dazu beitragen. Durch diese lückenhafte Datenlage würden natürlich unseriöse Diskussionen über den Sozialstaat sowie Neiddebatten begünstigt, urteilte Mazal. Bei der Ausweitung der Transparenz müsse jedoch auch auf die gebotenen "Privacy-Rechte" geachtet werden. Ihm gehe es vor allem darum, den BürgerInnen Transparenz über ihren Status zu verschaffen sowie ausgewählten Behörden Informationen zur Verfügung zu stellen. Strikt abzulehnen sei natürlich eine öffentliche Bloßstellung von Gebern und Nehmern. Im so genannten Transferkonto, das als Instrument grundsätzlich zu befürworten sei, sah Mazal daher sowohl Chancen als auch Gefahren, die im vorhinein gründlich abgewogen werden müssen.

Wöss: Diskussion über Transferkonto lenkt von realen Problemen ab

Josef Wöss (Arbeiterkammer) ortete erhebliche Defizite im Hinblick auf Verteilungsgerechtigkeit, Leistungsgerechtigkeit, Fairness und Transparenz. Als Beispiel dafür führte er etwa an, dass es in Österreich allein 230.000 erwerbstätige Personen gibt, deren Einkommen unter der Armutsgrenze liegen. Auf der anderen Seite seien auf der Vermögensseite aber oft riesige Zuwächse feststellbar. Wöss wies weiters darauf hin, dass 50 % der vollzeitbeschäftigten ArbeiterInnen ein Nettoeinkommen beziehen, das unterhalb von 1.200 Euro im Monat liegt, während manche Manager Gehälter und Provisionen in Millionenhöhe erhalten. Was die Diskussion um das Transferkonto angeht, so lenke sie nach Ansicht des AK-Experten von den realen Problemen eher ab. Sie ziele im Wahrheit wohl eher darauf ab, die Krisenfinanzierung über die Sozialbudgets laufen zu lassen. Zur Bewältigung der Krisenfolgen und der ganz großen Herausforderungen der Zukunft brauche man aber einen starken und dynamischen Sozialstaat, unterstrich Wöss, wobei man sich bei der Weiterentwicklung an den best-practice-Modellen in den nördlichen Ländern orientieren sollte. Es sei kein Zufall, dass gerade jene Staaten, die hohe Sozialquoten haben, auch ökonomisch – und zwar nachhaltig - sehr erfolgreich sind.

Lehner: Transferkonto würde zu mehr Transparenz beitragen

Nach Auffassung des Wirtschaftsforschers Gerhard Lehner könnte das Transferkonto dazu beitragen, Vorurteile abzubauen und vor allem objektive Entscheidungsgrundlagen für die PolitikerInnen zu liefern. Er könne die Kritik daran nicht ganz nachvollziehen, da er es als reines statistisches Hilfsmittel ansehe. Es sei ein sehr guter Ansatz, wenn das Transferkonto - wie derzeit geplant - in einem ersten Schritt "nur" auf die Sozialtransfers und die auf die direkten zurechenbaren Steuern und Sozialversicherungsbeiträge beschränkt wird.

Pirklbauer fordert mehr Investitionen in Zukunftsbereiche

Die Gesellschaft der Zukunft müsse es schaffen, das Potential der Menschen auch tatsächlich zu nutzen, konstatierte einleitend Sybille Pirklbauer von der Arbeiterkammer. Als positives Beispiel könnte man sich die nordischen Staaten nehmen, weil dort hohe Beschäftigungsquoten, ein sehr hohes Wohlstandsniveau und ein geringer Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern mit einem guten sozialen Zusammenhalt einhergehen. Um dies zu erreichen müssten jedoch auch viel mehr Mittel in die Zukunftsbereiche investiert werden, also etwa in Bildung, in den Pflegesektor und in eine flächendeckende, qualitativ hochwertige und ganztägige Kinderbetreuung, was einerseits die Berufstätigkeit der Eltern erleichtert und andererseits die Chancengleichheit der Kinder erhöht. Wenn man die 3 Mrd. €, die nun in den Bankensektor geflossen sind, stattdessen in solche Zukunftsbereiche investiert hätte, wären zehntausende Arbeitsplätze geschaffen worden, war Pirklbauer überzeugt. Bezüglich des Transferkontos zeigte sie sich sehr skeptisch, weil es dem einzelnen recht wenig nutze. Außerdem lenke die Diskussion darüber von den eigentlichen Zukunftsfragen des Sozialstaats ab.

Borchert kritisiert die ungerechte Behandlung der Familien

Jürgen Borchert (Darmstadt) unterstrich die Bedeutung des Transparenzprinzips im Hinblick auf den Sozialstaat, da es darum gehe, wirtschaftliche Freiheit und soziale Verantwortung miteinander zu verbinden. Wenn ein System aber so intransparent geworden ist, dass die ethische Grundentscheidung darüber, wer nun genau Unterstützung braucht, nicht mehr möglich ist, dann führe dies zu einem Zerfall der Gesellschaften. Was die Situation in Österreich angeht, so gebe es ihm zu denken, wenn 43 % der BürgerInnen auf öffentliche Transferleistungen angewiesen sind. Dies sei seiner Meinung nach kein Beleg für einen besonders gut ausgestatteten Sozialstaat, sondern vielmehr dafür, dass auf der Einnahmenseite ziemlich viel im Argen liegt, resümierte der deutsche Sozialrichter. Dies bedeute, dass sich der Staat in einer Weise Gelder besorgt, die möglicherweise zu jenen Problemen führt, die er dann hinterher mit einem großen Aufwand auf der Leistungsseite zu kurieren versuche. Borchert wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in Österreich der Anteil von Sozialbeiträgen und indirekten Steuern an den öffentlichen Einnahmen insgesamt bei etwa 66 % bis 67 % liegt. Er gab auch zu bedenken, dass vor allem Familien in einem System strukturell benachteiligt sind, in dem die Menschen zu 80 % auf Lohneinkommen angewiesen sind. Problematisch sei aus seiner Sicht auch, dass in Österreich – ebenso wie in Deutschland – die Altersversorgung im wesentlichen sozialisiert und die Kindererziehung privatisiert ist. Das Transferkonto stelle keine Lösung für all diese zentralen Fragen dar, urteilte Borchert, sondern es zäume nur das Pferd von hinten auf.

Danhel schlägt Gesetz für Generationengerechtigkeit vor

Im Mittelpunkt der Ausführungen von Günter Danhel (Institut für Ehe und Familie, Wien) stand vor allem das Thema  Generationengerechtigkeit. Seiner Meinung nach sollten nicht so sehr Einzelmaßnahmen diskutiert, sondern eine völlige Neukonzeption der gesamten Familien-, Sozial- und Steuerpolitik überlegt werden. Dabei müsste eine Kinder- und Familienorientierung als "neues gesellschaftliches Betriebssystem" unter der Devise "generation mainstreaming" im Vordergrund stehen. Dadurch könnte ein horizontaler Ausgleich zwischen jenen Menschen, die Kinder haben und jenen, die keine haben, gewährleistet werden. Danhel würde sich zudem adäquate politische Rahmenbedingungen für jene Eltern wünschen, die eine höhere Kinderzahl anstreben. Er schlug auch die Erstellung von so genannten Generationenbilanzen vor, die eine gute Basis für die Beurteilung der Nachhaltigkeit und der Verteilungswirkung von politischen Maßnahmen darstellen würden.

Schenk plädiert für integrativen Ansatz in der Armutsbekämpfung

Martin Schenk (Armutskonferenz) befasste sich in seinem Vortrag vor allem mit den Auswirkungen der sozialen Krise sowie mit dem Thema Treffsicherheit von Sozialeistungen. In seiner täglichen Arbeit mit Betroffenen konnte er feststellen, dass mittlerweile eine sehr breite Palette von Menschen unter Armut leide. Es kämen sowohl der Dauerpraktikant mit Uni-Abschluss als auch der Schulabbrecher in die Beratungszentren, ebenso wie die Alleinerzieherin mit drei Kindern, die früher als Dolmetscherin die Welt bereiste oder der Langzeitarbeitslose, der früher einmal eine Firma geleitet hat. Er fürchte, dass sich die Lage in den nächsten beiden Jahren noch verschlimmern werde, weil die Wirtschaftskrise dann erst voll schlagend werde. Während aber der Banken- und Finanzsektor mit Milliarden an Steuergeldern stabilisiert wird, müsse man im Sozialbereich um jede Million kämpfen, stellte Schenk mit Bedauern fest. Was die Frage der Treffsicherheit angeht, so hätten Studien ergeben, dass Länder, die ihre Sozialleistungen hauptsächlich auf die Ärmeren konzentrieren, zu den Staaten mit der höchsten Armut gehören. Eine Gefahr bestehe unter anderem darin, dass es dann nur mehr "Poor Services" für "Poor People" gibt und dass nicht mehr von Anspruchsberechtigung, sondern nur mehr von Bedürftigkeit die Rede ist. Abschließend plädierte Schenk für einen integrativen Ansatz in der Armutsbekämpfung, da etwa hohe Familienleistungen allein noch nicht garantieren, dass ein Land eine möglichst geringe Quote bei der Kinderarmut aufweist.

Die Diskussion

In der anschließenden Diskussion forderten die Abgeordneten Kurt Gaßner, Christoph Matznetter (beide S) und Karl Öllinger (G) Aufklärung über die Frage, was denn nun beim Transferkonto dargestellt werden solle. Abgeordnete Heidrun Silhavy (S) äußerte die Befürchtung, das Transferkonto könne zu Kürzungen von Sozialleistungen führen, während Herbert Vonach (Experte des F-Klubs) die Meinung vertrat, das Transferkonto sei bloß ein Vorwand, um notwendige Reformen auf die lange Bank zu schieben. Abgeordnete Birgit Schatz (G) bemerkte schließlich, eine entsprechende Koordinierung der Gebietskörperschaften wäre hinsichtlich Transparenz effizienter als ein Transferkonto.

Abgeordneter Günter Stummvoll (V) sah angesichts des Umstands, dass Österreich bei der Steuerquote und der Umverteilungsquote im europäischen Spitzenfeld liegt und trotzdem eine hohe Verteilungsungleichheit aufweist, die Frage der sozialen Treffsicherheit von Sozialleistungen angesprochen. Die Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager und August Wöginger sowie Bundesrat Michael Hammer (alle V) erwarteten sich vom Transferkonto mehr Transparenz sowie einen besseren Überblick der Sozial- und Familienleistungen der einzelnen Gebietskörperschaften. Abgeordnete Ridi Maria Steibl (V) schlug die Schaffung von Mechanismen vor, die eine Anerkennung der Familienarbeit ermöglichen. Ihr Fraktionskollege Konrad Steindl wiederum stellte die Frage in den Raum, ob ein stärker ausgeprägter Sozialstaat Leistungsanreize geben könne.

Die Idee des Familiensplittings als Ausdruck größerer Steuergerechtigkeit für Familien propagierten Abgeordneter Christian Höbart und Bundesrat Elmar Podgorschek (beide F) in ihren Debattenbeiträgen, während Abgeordneter Andreas Karlsböck (F) auf die hohe Belastung von Familien durch indirekte Steuern hinwies.

Anliegen der Abgeordneten Ursula Haubner und Robert Lugar (beide B) war es, durch das Sozialsystem höhere Generationengerechtigkeit sicher zu stellen.

Josef Wöss bemerkte kritisch, die Debatte über das Transferkonto diene bloß der Ablenkung, die Sozialleistungen seien schon jetzt sehr gut dokumentiert. Nicht der Sozialstaat, sondern die überproportional hohe Besteuerung des Faktors Arbeit würde Leistungsanreizen entgegenstehen.

Gerhard Lehner betonte, das Transferkonto solle sich in erster Linie auf monetär zurechenbare Sozialleistungen beziehen, eine diesbezügliche Zusammenfassung wäre nützlich, um einen Überblick über die Salden der aggregierten Konten zu erhalten.

Sybille Pirklbauer äußerte sich ebenso wie Christa Schlager skeptisch zum Vorschlag eines Familiensplittings, wobei sie meinte, dieses Modell würde einen schlechten Anreiz für die Erwerbstätigkeit setzen, zumal der nicht erwerbstätige Partner – meist die Frau – im Falle einer Erwerbstätigkeit dann wesentlich höher besteuert würde als zuvor. Schlager gab einer individuellen Besteuerung sowie Sachtransfers den Vorrang gegenüber dem Familiensplitting.

Jürgen Borchert stellte zur Familienbesteuerung fest, man müsse sich endlich mit dem Gedanken anfreunden, dass Investitionen in Kinder die wichtigsten Investitionen überhaupt sind. Unterhaltszahlungen für die Kinder sollten demnach von der Steuerbemessungsgrundlage der Eltern abgezogen werden. Ein Transferkonto wiederum schafft nach Meinung Borcherts keine Transparenz, da es, wie er zu bedenken gab, die Revenue-Seite nicht berücksichtigt.

Günter Danhel forderte mehr Generationengerechtigkeit und bemerkte, es wäre hoch an der Zeit, für Familien eine analoge Interessensvertretung wie für die Senioren einzusetzen.

Martin Schenk sprach von Schwachstellen des österreichischen Sozialstaatmodells im Zusammenhang mit dem Armutsrisiko und nannte die starke Konzentration auf das Normalarbeitsverhältnis und das Prinzip des männlichen Ernährerhaushalts, die schlechten Aufstiegschancen von Kindern aus einkommensschwachen Familien sowie die geringe Zahl von existenzsichernden Leistungen.

Karl Bruckner mahnte, an erster Stelle bei der Budgetsanierung müssten die Verwaltungsreform und die Bundesstaatsreform stehen. Einsparungen erwartete er sich unter anderem von einer einheitlichen Einhebung sämtlicher Abgaben durch eine zentrale Behörde. Vorstellbar war für Bruckner überdies auch die Erhöhung der Mehrwertsteuer.

Markus Marterbauer plädierte für die Wiedereinführung der Erbschaftssteuer und für eine Wertzuwachssteuer und warnte im Übrigen davor, die Debatte über die Verteilung zu sehr auf Lohn- und Einkommensteuer zu konzentrieren und dabei volumensmäßig größere Abgaben wie die Verbrauchsteuern und die Sozialversicherungsbeiträge außer Acht zu lassen.

Helmuth Schattovits sprach sich dafür aus, bei Studien über die Transparenz von Transferleistungen auch den Aspekt zu berücksichtigen, dass Frauen, die Mütter sind, im Erwerbsbereich stärker benachteiligt werden als Frauen, die nie Mütter waren.

Bruno Rossmann merkte kritisch an, beim Transferkonto gehe es in erster Linie um vorbereitende Maßnahmen zur Kürzung von Sozialleistungen bei der kommenden Budgetkonsolidierung. Bevor man dieses Thema angeht, müsste man sich über Ziele und Nutzen klar werden, meinte er. Auch sei eine Entscheidung darüber zu treffen, welche Leistungen und welche Verzichte von Steuern man auf dem Konto erfasst.

Franz Prettenthaler trat dafür ein, zunächst die monetären Transfers in das Transferkonto aufzunehmen, gab aber zu bedenken, dass für die Frage der sozialen Gerechtigkeit die ermäßigten Sachleistungen ebenfalls von entscheidender Bedeutung seien.

Alois Guger stellte zur Umverteilung klar, diese sei im internationalen Vergleich nicht hoch, erscheine aber hoch, weil dabei in Österreich auch reale Transfers berücksichtigt werden, während die OECD bei ihrer Berechnung nur Geldtransfers einbezieht.

(Fortsetzung)