Parlamentskorrespondenz Nr. 873 vom 09.11.2010

Sozialausschuss ebnet Weg für Modernisierung des Arbeitsrechts

Hitzige Diskussion über Öffnung des österreichischen Arbeitsmarkts

Wien (PK) – Mit der Diskussion über zwei Regierungsvorlagen, die auf eine Forcierung der Arbeitnehmermitbestimmung (901 d.B.) und eine Verbesserung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für SchauspielerInnen (936 d.B.) abzielen, startete der heutige Sozialausschuss in die Erledigung einer umfangreichen Tagesordnung. Die von Seiten der Regierungsparteien vorgelegten Entwürfe wurden mit S-V-F-B-Mehrheit bzw. einstimmig plenumsreif gemacht. Desweiteren befassten sich die Mitglieder des Ausschusses mit einer Reihe von Initiativen der Opposition zu den Themen Arbeit, Pensionssicherung, Pflegegeld und Barrierefreiheit, die teils vertagt, teils abgelehnt wurden.

Passives Wahlalter für den Betriebsrat wird gesenkt

Mit einer Novellierung des Arbeitsverfassungsgesetzes, des Post-Betriebsverfassungsgesetzes und des Landarbeitsgesetzes wollen SPÖ und ÖVP u. a. die rechtlichen Bestimmungen über den Betriebsrat adaptieren (901 d.B.). Die diesbezügliche Regierungsvorlage, die mit S-V-F-B-Mehrheit den Ausschuss passierte, zielt vor allem darauf ab, das passive Wahlalter für den Betriebsrat von 19 auf 18 Jahre zu senken. Desweiteren soll es künftig möglich sein, bis zum 23. – statt wie bisher bis zum 21. Lebensjahr – für den Jugendvertrauensrat zu kandidieren, wobei auch 18- bis 21-jährige Lehrlinge die Berechtigung zur Wahl solcher Vertrauenspersonen erhalten.

Die S-Abgeordneten Dietmar Keck, Johann Hechtl und Franz Riepl hoben zunächst die positiven Aspekte der Novelle hervor. Die Ausweitung von Fristen und die Aufwertung des Jugendvertrauensrats seien dabei nur zwei von zahlreichen Verbesserungen, die mit diesem Schritt einhergingen. Auch B-Mandatarin Ursula Haubner zeigte sich davon überzeugt, dass man hier auf dem richtigen Weg sei. Das BZÖ stehe der geplanten Gesetzesänderung aus den bereits erwähnten Gründen größtenteils positiv gegenüber. Auch die Freiheitliche Fraktion werde der Novelle zustimmen, kündigte F-Abgeordneter Herbert Kickl an. Mit den Präzisierungen, die mit der Gesetzesänderung erfolgen, sei man grundsätzlich einverstanden, es bleibe aber zu hoffen, dass die Koalitionsparteien auch wieder größere und substantiellere Regierungsvorlagen zur Diskussion stellten, hielt Kickl fest.

Kritik an der Novelle kam von Seiten der Grünen. Abgeordnete Birgit Schatz (G) hielt fest, dass man einigen Änderungen durchaus zustimmen könne, letztendlich verhinderten der § 96 und die damit verbundene Ausgestaltung von Betriebsvereinbarungen, sich der Novelle vollinhaltlich anzuschließen. Was diesen Bereich anbelange, gelte es – nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Anstiegs bei Burnouts – sensibler zu agieren.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer freute sich über das hohe Maß an Zustimmung für die vorliegende Novelle. Die Diskussionen um den § 96 seien ihm sehr wohl bekannt, hielt Hundstorfer in Richtung der Grünen fest. Das Problem Burnout wolle er auch gar nicht beschönigen, doch müsse man davon ausgehen, dass es sich nicht ausschließlich um eine Berufskrankheit handle – eine Aussage, die G-Abgeordneter Kurt Öllinger relativiert wissen wollte. Ihm zufolge dürfe die berufliche Komponente nicht gänzlich ausgeblendet werden. Die § 96 und 97 hielt Öllinger in diesem Zusammenhang für problematisch.

Sozialminister Hundstorfer entgegnete diesen Einwänden mit dem Argument, dass psychische Erkrankungen insgesamt auf dem Vormarsch seien – einen kausalen Zusammenhang zwischen dem Bestehen von Betriebsvereinbarungen und der Entstehung von Burnouts könne er nicht erkennen.

Modernes Theaterarbeitsgesetz substituiert Schauspielergesetz

Eine weitere Regierungsvorlage zielt auf die Verbesserung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für SchauspielerInnen (936 d.B.) ab. Das seit 1922 im Wesentlichen unverändert geltende Schauspielergesetz wird hiermit durch ein modernes Theaterarbeitsgesetz substituiert, wobei man nicht nur den Bedürfnissen der beiden oben genannten Berufsgruppen, sondern auch europarechtlichen Vorgaben entsprechen möchte.

S-Abgeordnete Sonja Ablinger begrüßte die Beseitigung unzeitgemäßer Ausdrücke, Formulierungen und Inhalte aus dem gesetzlichen Rahmen für SchauspielerInnen. Mit dem Theaterarbeitsgesetz gingen außerdem wesentliche arbeitsrechtliche Verbesserungen für diese Berufsgruppe einher, weshalb man die Vorlage nicht ablehnen könne – eine Auffassung, der sich auch B-Mandatarin Ursula Haubner anschloss.

G-Abgeordneter Wolfgang Zinggl begrüßte ebenfalls die Beseitigung unzeitgemäßer Formulierungen, machte aber darauf aufmerksam, dass weniger als 3 % aller SchauspielerInnen von diesen Regelungen betroffen seien. Dass FilmschauspielerInnen nicht berücksichtigt wurden, müsse man als Mangel betrachten, zumal auf diesem Gebiet großer legistischer Handlungsbedarf bestehe, mahnte Zinggl ein. Schließlich hätten FilmschauspielerInnen das gleiche Problem wie TheaterschauspielerInnen: Sie würden nicht fest angestellt.

Diesen Einwand wollte Sozialminister Rudolf Hundstorfer nicht gelten lassen. Die Filmschaffenden hätten schließlich das Angestelltengesetz als rechtliche Grundlage. Die Probleme dieser Gruppe seien auch nicht mit einem Mangel an gesetzlichen Regelungen, sondern mit Problemen auf dem Gebiet der Rechtsdurchsetzung zu begründen, stellte Hundstorfer fest.

Die Regierungsvorlage wurde mit Stimmeneinhelligkeit plenumsreif gemacht.

Debatte über Konkurrenzklauseln, Sozialdienstjahr und Familienarbeit

Auf der Tagesordnung des heutigen Sozialausschusses standen außerdem eine Reihe von F- und B-Entschließungsanträgen zu den Themengebieten Arbeit und Arbeitslosigkeit, die kontrovers diskutiert wurden. Während die FPÖ für die Abschaffung von Konkurrenzklauseln in Arbeitsverträgen (117/A[E]) eintritt, fordert das BZÖ die gesetzliche Verankerung eines freiwilligen Sozialdienstjahres (1244/A[E]) und die Berücksichtigung von Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten bei der Gehaltseinstufung (1316/A[E]). Die Initiativen der beiden Oppositionsparteien wurden schließlich mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP vertagt.

Die Forderung seiner Fraktion, Konkurrenzklauseln nur mehr mit hoch qualifizierten Fachkräften zu vereinbaren, begründete Abgeordneter Norbert Hofer (F) unter Hinweis auf ihren Entstehungskontext. Die derzeitige Handhabe erhöhe nur den Druck auf die ArbeitnehmerInnen, was in Zeiten steigender Burnout-Raten nicht verantwortbar sei. Diesem Ansatz konnte auch G-Abgeordnete Birgit Schatz einiges abgewinnen. Sie erachtete es aber auch für notwendig, die diesbezügliche Einkommensgrenze anzuheben und Strafen – für den Fall eines Verstoßes – genau zu definieren. Konkurrenzklauseln sollten keine "Schikane für alle ArbeitnehmerInnen sein", zeigte sich Schatz überzeugt. Auch ihr Fraktionskollege Karl Öllinger plädierte für eine transparentere Gestaltung der Einkommensgrenze, zumal kaum jemand über den derzeit gültigen Richtsatz informiert sei. Die Notwendigkeit, auf diesem Gebiet einzugreifen, ortete auch B-Mandatar Gerhard Huber. Ihm zufolge könne es nicht sein, dass der Arbeitgeberseite große Spielräume eingeräumt werden, ArbeitnehmerInnen aber "durch die Finger schauen".

S-Abgeordneter Dietmar Keck gab demgegenüber zu bedenken, dass auf dem Gebiet des Konkurrenzklauselrechts bereits einiges getan wurde. Die bestehende Rechtslage biete den ArbeitnehmerInnen, so Keck, heute ausreichenden Schutz. Im Rahmen der angekündigten Neukodifizierung des Arbeitsrechts könne man aber, so Keck, weiter darüber diskutieren. Sozialminister Rudolf Hundstorfer schloss sich dieser Auffassung an und gab zu bedenken, dass man derzeit ein Einkommen von 2.329 € erzielen müsse, um überhaupt von Konkurrenzklauseln betroffen zu sein.

Zum Vorschlag des BZÖ betreffend Einführung eines verpflichtenden Sozialdienstjahres äußerten sich VertreterInnen aller Oppositionsparteien grundsätzlich positiv. F-Abgeordneter Norbert Hofer bemerkte in diesem Zusammenhang, dass eine solche Diskussion vor dem Hintergrund der Überlegung, die Wehrpflicht abzuschaffen, durchaus geboten sei. Er interessierte sich dabei auch für die Kosten, die dem Staat entstünden, sollte die Gruppe der Zivildiener zukünftig ersetzt werden müssen. Auch G-Mandatar Karl Öllinger hielt die Zielrichtung des von Abgeordneter Ursula Haubner (B) eingebrachten Antrags für richtig. Er greife den Grünen aber noch nicht weit genug, schließlich gelte es auch, die Rahmenbedingungen für das soziale Jahr so zu gestalten, dass es für Männer wie Frauen eine gute Alternative zu Wehrpflicht und Zivildienst darstelle. Eine Anrechenbarkeit auf eine Ausbildung im Pflegebereich sei, so Öllinger, durchaus denkbar, wenngleich ein Abzielen auf ein weiteres Berufsspektrum möglich wäre.

S-Abgeordnete Christine Lapp und V-Mandatar Oswald Klikovits informierten über die auf diesem Gebiet bislang gesetzten Schritte. Für Lapp stand dabei fest, dass es gerade in Hinblick auf eine Anrechenbarkeit auf Ausbildungen im Pflegebereich noch weiterer Diskussionen bedürfe. Klikovits verwies auf eine – vor dem Hintergrund der aktuellen Wehrpflichtdebatte eingerichtete – Arbeitsgruppe, deren Ergebnisse abzuwarten seien.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer plädierte dafür, die Diskussion in ihrer Gesamtheit zu führen. Ein etwaiger Wegfall der Gruppe der Zivildienstleistenden stelle vor Probleme, die es zu lösen gelte, weshalb die Gespräche über die Einführung eines Sozialdienstjahres auch nach den Budgetverhandlungen wieder forciert werden. Wie viel es kosten würde, die derzeit rund 13.000 Zivildienstleistenden zu ersetzen, konnte der Minister Abgeordnetem Hofer nicht genau sagen. Hier könne man nicht nur eine einfache "Milchmädchenrechnung" anstellen, sondern man müsse auch mit etwaigen im Ressort Landesverteidigung frei werdenden Ressourcen gegenrechnen, stellte Hundstorfer fest.

Der Antrag des BZÖ betreffend Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie stieß auf wenig Gegenliebe bei den übrigen Fraktionen. Zwar meinte es Antragstellerin Ursula Haubner gut, doch habe sie nicht bedacht, was eine solche Regelung für Frauen, die lange Angehörige pflegten, bedeuten würde, kritisierte F-Abgeordneter Norbert Hofer. Ihm zufolge werde eine Berücksichtigung von Betreuungszeiten bei der Gehaltseinstufung den Wiedereinstieg von Frauen in den Beruf eher hemmen als fördern – eine Argumentation, der sich auch G-Mandatar Karl Öllinger anschloss. Dass es aber weiterer Instrumente zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bedürfe, stand für den Redner außer Frage. Zwar bemühe sich die Regierung darum, über das Pensionssystem steuernd einzugreifen, die Anrechnung in Form von Pensionszeiten beseitige aber noch lange nicht das finanzielle Problem der Betroffenen.

Abgeordnete Ridi Maria Steibl (V) wollte den Antrag des BZÖ als Erinnerung an die Versprechen des Regierungsprogramms verstanden wissen. Dass er u. a. darauf abziele, über die Sozialpartner auf privatwirtschaftlicher Ebene Veränderungsprozesse in Gang zu bringen, bewertete sie als positiv. Es gelte daher, die Diskussion weiterzuverfolgen.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer rief in Erinnerung, dass man zur Unterstützung pflegender Angehöriger bereits einiges getan habe. So finanziere man rund 5.000 Personen, die Pflegetätigkeiten an nahestehenden Menschen verrichteten und sonst keine Absicherung hätten. Dafür habe man in diesem Jahr rund 30 Mio. € aufgewendet.

Kontroverse um Öffnung des österreichischen Arbeitsmarkts 2011

Auch drei weitere Anträge, in denen sich die Freiheitliche Fraktion gegen ein Herausfallen von ArbeitnehmerInnen aus dem Bemessungsgrundlagenschutz bei Zustimmung zu einer Änderungskündigung (112/A) sowie gegen die Auszahlung von Arbeitslosengeld an straffällig gewordene AsylwerberInnen (132/A) und gegen die Öffnung des österreichischen Arbeitsmarkts für StaatsbürgerInnen aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten (1101/A[E]) ausspricht, fanden keine ausreichend Unterstützung.

Im Zuge der Debatte zeigten sich Abgeordnete von FPÖ und BZÖ darüber einig, dass die bevorstehende Öffnung des Arbeitsmarkts im Mai 2011 gravierende Folgen für Österreich zeitigen werde. Die beiden F-Abgeordneten Herbert Kickl und Norbert Hofer warnten insbesondere vor der Entstehung von Lohn- und Sozialdumping vor dem Hintergrund des "Einströmens" ausländischer Billigarbeitskräfte. Einer solchen Entwicklung gelte es aber vor allem im Leiharbeitssektor entgegenzutreten, stellten die F-Mandatare fest. Abgeordneter Herbert Kickl zeigte sich auch darüber besorgt, dass Arbeitskräfte aus den Nachbarländern zum Bezug der bedarfsorientierten Mindestsicherung berechtigt sein könnten. Die von Kickl und Hofer angesprochenen Entwicklungen hielt auch B-Mandatar Gerhard Huber für problematisch. Zwar habe man, wie Abgeordneter Martin Bartenstein (V) gemeint hatte, Verträge einzuhalten, man dürfe sie aber nicht über das Schutzbedürfnis der ÖsterreicherInnen stellen, zeigte er sich überzeugt.

Zur Prävention von Lohn- und Sozialdumping müsse noch mehr getan werden, stellte auch G-Abgeordnete Birgit Schatz fest. Der Antrag der FPÖ weise jedoch in eine falsche Richtung, zeigte sie sich überzeugt.

Für Abgeordnete von SPÖ und ÖVP stand fest, dass Österreich gut auf die Öffnung des Arbeitsmarktes im Mai 2011 vorbereitet ist. S-Mandatarin Ulrike Königsberger-Ludwig und V-Abgeordneter Martin Bartenstein wiesen in diesem Zusammenhang auch auf die rückläufige Arbeitslosenquote hin, die Hoffnung mache, dass der österreichische Arbeitsmarkt einen stärkeren Zuzug "schon verdauen" könne. Abgeordneter Oswald Klikovits (V) unterstellte der FPÖ, nicht das "hehre Ziel des Schutzes des österreichischen Arbeitsmarktes" zu verfolgen – hinter dem vorliegenden Antrage stehe eher politisches Kalkül. Dass man die Schutzfristen bis zum letzten Tage ausgenützt habe, sei anzuerkennen. Nun folge unweigerlich die Öffnung des Arbeitsmarkts, stand für Klikovits fest.

Die Befürchtungen der F-Abgeordneten Hofer und Kickl in Hinblick auf den Sektor Leiharbeit werden nicht Realität, zeigte sich Sozialminister Hundstorfer überzeugt. Österreich verfüge – im Gegensatz zum viel zitierten Nachbarn Deutschland – über Kollektivverträge für diesen Bereich. Auch sei das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz fast fertig, das im Falle von Verstößen Strafen im sechsstelligen Bereich vorsehe, gab Hundstorfer zu bedenken.

Was den Antrag der FPÖ betreffend Streichung des Arbeitslosengeldes für straffällig gewordene Asylwerber anbelangte, konnte Hundstorfer keinen Handlungsbedarf erkennen. Die Forderung sei zwar "plakativ", doch handle es sich bei der Gruppe der AsylwerberInnen, die Arbeitslosengeld beziehen könnten, um eine – mit 95 Personen – mehr als kleine. Von diesen Menschen habe auch niemand eine Strafhaft zu verbüßen. Straffällig gewordene AsylwerberInnen würden schließlich größtenteils nach Absitzen ihrer Strafe abgeschoben, gab Hundstorfer zu bedenken. Eine Ausnahme von dieser Regelung gebe es nur, wenn die Person in ihrer Heimat mit der Todesstrafe bedroht werde.

Auch G-Mandatarin Birgit Schatz konnte der Initiative der FPÖ nichts abgewinnen. Sie wies darauf hin, dass nicht alle straffällig gewordenen AsylwerberInnen abgeschoben, aber hiermit in jedem Fall ihrer Lebensgrundlage beraubt würden. Gänzlich anderer Meinung war Abgeordneter Gerhard Huber (B), der sich überdies für eine Verschärfung und Verkürzung der Asylverfahren aussprach und auf Fälle des Bezugs von Arbeitslosengeld durch straffällig gewordene Mitglieder der "Marrokanerszene" Innsbrucks hinwies.

Huber kündigte außerdem die Zustimmung seiner Fraktion zum F-Antrag betreffend Änderungskündigungsschutz an – ein Antrag, der von Abgeordnetem Norbert Hofer (F) damit begründet wurde, dass Änderungskündigungen von Seiten der Arbeitgeber teils dazu genutzt würden, Ausgaben zu reduzieren. G-Mandatarin Schatz hielt diese Entwicklung zwar für problematisch, konnte dem Antrag der FPÖ aber aufgrund der Schwierigkeiten, die seine Umsetzung mich sich brächte, nicht zustimmen. Skeptisch äußerte sich auch S-Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig zur vorliegenden Initiative, zumal sie eher Anreize für eine rasche Durchführung von Änderungskündigungen biete.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer hielt den Antrag der FPÖ für "Augenauswischerei". Er klinge vielleicht gut, sei aber mit den Zielen einer Verwaltungsreform nicht vereinbar, stand für ihn fest. (Fortsetzung Sozialausschuss)