Parlamentskorrespondenz Nr. 289 vom 24.03.2011

Die Sektenszene hat sich verändert, die Gefahren bleiben

Familienausschuss befasst sich mit Anträgen der Opposition

Wien (PK) – Im Anschluss an die aktuelle Aussprache diskutierte der Familienausschuss den Tätigkeitsbericht der Bundesstelle für Sektenfragen 2008-2009. Um den Tätigkeitsbereich dieser Einrichtung zu illustrieren, schilderte der Geschäftsführer der Bundesstelle, German Müller, den Abgeordneten folgenden typischen Fall: Eine Frau, die an einer psychischen Erkrankung leidet und Medikamente benötigt, um mit den Symptomen ihrer Krankheit zurecht zu kommen, gerät durch einen Heilpraktiker in Kontakt mit einer sektenartig organisierten Gruppe, die ihr nahelegt, die Einnahme ihrer Medikament abzusetzen, sportliche Aktivitäten, die ihr der Arzt empfiehlt, abzubrechen und statt dessen auf "geistige" Heilmethoden zu vertrauen. Die Frau folgt diesen Ratschlägen begeistert und beginnt selbst eifrig für diese Gruppierung zu missionieren. Da sie sich dadurch von ihren Freunden isoliert und die Symptome ihrer Krankheit wieder stärker werden, wendet sich ihr Partner an die Bundesstelle für Sektenfragen und erhält dort Informationen und intensive Beratung.

Die Szene, mit der sich die Bundesstelle befasst, hat sich im Zusammenhang mit soziologischen Veränderungen in den letzten Jahren ebenfalls verändert, führte der Experte auf Fragen der Abgeordneten aus. Traditionelle Religiosität nehme ab, nicht aber spirituelle Bedürfnisse, die nun vielfach anders und in neuer Form, teilweise mit aus anderen Kontinenten importierten Inhalten verschiedenster Art befriedigt werden. Müller gab einen Überblick zu esoterischen Lebenshilfeangeboten, informierte über sektenähnlich organisierte Direktvertriebs-Systeme für Nahrungsergänzungsmittel, über Lernhilfe-Kurse von Scientologen und brachte auch Beispiele aus jüngster Zeit: Apokalyptische Deutungsangebote für die Katastrophe in Japan oder Bilder, die aus dem Internet heruntergeladen werden können und angeblich vor Strahlung schützen.

Detailfragen an German Müller richteten die Abgeordneten Gisela Wurm (S), Nikolaus Prinz (V), Anneliese Kitzmüller (F), Karl Öllinger (G) und Ursula Haubner (B). Der Experte räumte ein, dass ihm das Gesetz Grenzen bei der Publikation konkreter Fällen auferlege, worunter die Aussagekraft des Berichts leide, und machte darauf aufmerksam, dass anerkannte Religionsgemeinschaften ausdrücklich nicht zum Tätigkeitsbereich der Bundesstelle gehören. Müller berichtete von der Zusammenarbeit mit anderen Behörden, etwa wenn es um Wahrnehmungen gehe, die Sicherheitsfragen oder den Schutz von Kindern und Jugendlichen betreffen.

Staatssekretärin Verena Remler hielt es für wichtig, das Wissen junger Menschen über Sekten und vergleichbare Gruppierungen zu verbessern und durch Information, Aufklärung und Beratung dafür zu sorgen, dass Menschen ihre Lebensentscheidungen frei treffen können. Dem diene die Einrichtung einer "Medien- und Jungendinformations-Stelle", die auch darüber informieren wird, wie das Internet von Sekten genützt wird. Diese Stelle wird mit der Bundesstelle für Sektenfragen kooperieren, sagte die Staatssekretärin.

Der Bericht wurde mit SVG-Mehrheit zur Kenntnis genommen. Ein Antrag der FPÖ, den Bericht auch im Plenum zu behandeln, blieb in der Minderheit der Oppositionsparteien.

Oppositionsanträge teils vertagt, teils abgelehnt

Weiters befasste sich der heutige Familienausschuss mit einer Reihe von Oppositionsanträgen. Dabei kam man unter anderem auf Fragen der Kinder- und Jugendwohlfahrt, die Situation von Tageseltern und die Sinnhaftigkeit der Zuverdienstgrenze bei Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes zu sprechen. Die Oppositionsanträge wurden teils vertagt, teils abgelehnt.

BZÖ und Grüne fordern mehr Einsatz im Bereich Jugendwohlfahrt

Geht es nach BZÖ und Grünen, soll dem Wohle der Kinder und Jugendlichen in Österreich mehr Augenmerk geschenkt werden. G-Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill fordert deshalb die Vorlage eines Gesetzesentwurfs, der die Bestellung und gesetzliche Normierung eines Jugendwohlfahrtsbeauftragten und dessen jährliche Berichtslegung vorsieht (1167/A[E]). B-Abgeordnete Ursula Haubner plädiert indes für die Verabschiedung eines Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes (1406/A[E]). Ein auf dem diesbezüglichen Ministerialentwurf basierender Gesetzesvorschlag solle bis spätestens Ende April 2011 vorliegen. Dass noch immer keine ausreichende Bundes-Rahmenregelung mit klaren Handlungsanordnungen für Fälle von Kindeswohlgefährdung existiert, sei, so die Antragstellerin, nicht nachvollziehbar. Auch dieser Antrag wurde mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP vertagt.

In der Diskussion äußerten sich die Abgeordneten Silvia Fuhrmann (V) und Angela Lueger (S) grundsätzlich positiv zu den beiden Anträgen, plädierten angesichts aktueller Verhandlungen zur Materie auf Regierungsebene aber für deren Vertagung.

Fristenlösung: FPÖ für klare Regelung der ärztlichen Vorberatung

Die Freiheitliche Fraktion spricht sich in ihrem Entschließungsantrag 166/A[E] für eine inhaltliche und organisatorische Konkretisierung der Begleitmaßnahmen, die vor einem Schwangerschaftsabbruch durchzuführen sind, aus: Dem bundesdeutschen Vorbild entsprechend soll die Vornahme der Beratung nicht von jenem Arzt durchgeführt werden dürfen, der den Abbruch vornimmt. Außerdem plädiert die Freiheitliche Fraktion dafür, eine Bedenkzeit von drei Tagen zwischen Beratung und Vornahme des Eingriffs festzuschreiben.

Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (F) machte auf die schwierige Situation vieler Frauen aufmerksam und beklagte, dass sie in ihrer schweren Entscheidung vielfach alleine gelassen werden. Eine intensivere Beratung sollte auch die Aufklärung über "Post Abort-Symptome" enthalten.

Abgeordnete Daniela Musiol (G) wandte sich gegen eine verpflichtende Beratung der Frauen und hielt das bestehende Beratungsangebot für ausreichend. Es sei wichtig, die freie Entscheidung von Frauen zu respektieren.

Abgeordnete Gisela Wurm (S) hielt den Schwangerschaftsabbruch in Österreich für ausreichend gut geregelt, was noch fehle, seien Durchführungsbestimmungen und die Beseitigung finanzieller Hürden für die Frauen, vor allem in den Bundesländern.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (V) machte darauf aufmerksam, dass die mehr als 300 Familienberatungsstellen intensiv in Anspruch genommen werden.

Abgeordnete Ursula Haubner (B) plädierte dafür, die Entscheidung der Frauen für ihr Kind zu erleichtern und sprach sich auch für mehr Beratungsmöglichkeiten aus. Eine verpflichtende Beratung lehnte aber auch sie ab.

Staatssekretärin Verena Remler weist darauf hin, dass trotz des Sparparkets das Budget für Familienberatungsstellen gleich geblieben ist, sie werde sich aber im Rahmen der budgetären Möglichkeiten für eine Aufstockung einsetzen. 

Grüne: Freiwilliges ökologisches Jahr – Familienbeihilfe bis 25

Ebenfalls vertagt wurde Antrag 1430/A[E] der Grünen Fraktion betreffend Fortzahlung der Familienbeihilfe bis zum vollendeten 24. Lebensjahr für junge Menschen, die ein freiwilliges ökologisches Jahr absolvieren.

Abgeordneter August Wöginger (V) begründete seinen Antrag auf Vertagung mit dem Hinweis darauf, dass die geltenden Ausnahmebestimmungen bei der Familienbeihilfe derzeit evaluiert werden. VertreterInnen der Grünen und des BZÖ wandten sich gegen Verzögerungen bei der Gleichstellung sozialen und ökologischen Engagements von Jugendlichen, für das auch SPÖ-Abgeordneter Hermann Lipitsch grundsätzlich eintrat.

BZÖ will einheitliche Regelungen für Tageseltern

Ebenfalls vertagt wurde ein Antrag (1139/A[E]) des BZÖ betreffend einheitliche Regelung von Ausbildung, Berufsdefinition und Besoldung von Tageseltern. Abgeordnete Anna Franz (V) hatte in der Debatte machte darauf aufmerksam gemacht, dass an einem Curriculum für Tageseltern gearbeitet werde.

FPÖ plädieren für veränderte Modalitäten bei den Familienleistungen

Für die Freiheitliche Fraktion steht fest, dass die Familienbeihilfe für Kinder, die im EU/EWR-Raum leben und deren Eltern in Österreich arbeiten, auf das Niveau der tatsächlichen Lebenshaltungskosten im Aufenthaltsland des Kindes anzupassen ist. Der diesbezügliche F-Antrag (1346/A[E]) wurde vertagt.

In der Debatte hatte Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (F) nachdrücklich dafür argumentiert, das Niveau der Familienbeihilfe den tatsächlichen Lebenshaltungskosten in den Heimatländern der Kinder anzupassen. Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) machte jedoch rechtliche Probleme geltend und Abgeordneter Karl Öllinger (G) wies darauf hin, dass die betroffenen Eltern dieselben Steuern zahlen wie Österreicher und daher den Gleichheitsgrundsatz geltend machen können Die Vertagung erfolgte auf Antrag der Abgeordneten Gabriele Tamandl (V).

Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld bleibt  

Der F-Antrag betreffend vollständige Abschaffung der Zuverdienstgrenze bei Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes (1347/A[E]) scheiterte an der Mehrheit von SPÖ, ÖVP und den Grünen. Während Abgeordnete Anneliese Kitzmüller und Abgeordnete Ursula Haubner, die die Initiative unterstützte, von einem gangbaren Weg sprachen, um die Väterbeteiligung bei der Kinderbetreuung zu forcieren, befürchteten die Abgeordneten Daniela Musiol (G), Gabriela Tamandl (V) und Rosemarie Schönpass, dass die Abschaffung der Zuverdienstgrenze nur dazu führen könnte, dass Väter uneingeschränkt weiterarbeiten und ihre Betreuungspflichten vernachlässigten.

Grüne fordern Kinder- und Jugendverträglichkeitsprüfung

Vertagt wurde - nach grundsätzlich positiven Wortmeldungen von Sprechern aller Parteien - der auf die Einführung einer Kinder- und Jugendverträglichkeitsprüfung abzielende Entschließungsantrag der Grünen Fraktion (874/A[E]). Staatssekretärin Verena Remler hatte den Abgeordneten ihre Absicht kundgetan, eine Arbeitsgruppe zu diesem Thema einzusetzen.

B-Abgeordnete für jährliche Valorisierung der Familienleistungen

Der jährlichen Valorisierung von Familienleistungen, die B-Abgeordnete Ursula Haubner gefordert hatte, konnten SPÖ und ÖVP angesichts der derzeitigen budgetären Situation nicht zustimmen.  abgewinnen. Der diesbezügliche Antrag (298/A[E]) blieb in der Minderheit der Oppositionsparteien.

Grundsätzlich rief der Antrag bei allen Fraktionen zustimmende Reaktionen hervor. Für die Vertagung mit S-V-Mehrheit waren Argumente der Abgeordneten Andrea Kuntzl (S) maßgeblich, die auf die derzeitigen Grenzen der budgetären Möglichkeiten aufmerksam machte und es überdies für notwendig hielt, künftig in der Familienpolitik stärker auf Sachleistungen zu setzen, etwa bei der Kinderbetreuung.

Abgeordnete Ridi Steibl (V) erinnerte daran, dass Österreich bei der Familienförderung trotz Sparpaket nach wie vor an der EU-Spitze liege. Demgegenüber klagte Abgeordnete Edith Mühlberghuber (F) über Budgeteinsparungen auf Kosten der Familien. Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) erinnerte daran, dass das Kinderbetreuungsgeld seit 2002 nicht mehr erhöht wurde, und Abgeordnete Daniela Musiol (G) wandte sich scharf dagegen, Sachleistungen gegen Familienleistungen auszuspielen. (Schluss Familienausschuss)