Parlamentskorrespondenz Nr. 353 vom 06.04.2011

Verkehrsausschuss beschließt Radhelmpflicht für Kinder

23. StVO-Novelle mit S-V-Mehrheit verabschiedet

Wien (PK) – Die Einführung der Radhelmpflicht für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ist zentraler Punkt einer heute vom Verkehrsausschuss mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossenen 23. Novelle der  Straßenverkehrsordnung. Weiters verabschiedeten die Abgeordneten eine Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes, die im Wesentlichen routinemäßige EU-Anpassungen vorsieht. Auf der Tagesordnung stand überdies ein Bericht der Verkehrsministerin über die Vorhaben der EU im Verkehrsbereich, den die Abgeordneten einstimmig zur Kenntnis nahmen. Eine Reihe von Anträgen der Opposition, die sich u.a. mit den Themen Verkehrssicherheit und Führerscheinkosten befassten, sowie die Petition zur Einführung von so genannten "Rettungsgassen" auf Autobahnen wurden schließlich vertagt.

Radfahren: Kinder bis 12 ab Juni mit Helm

Unter dem Aspekt der Sicherheit steht die Bestimmung der Novelle zur StVO, durch die ab Juni 2011 eine Radhelmpflicht für Kinder bis zum 12. Lebensjahr eingeführt wird. Im Einzelnen werden damit auch Personen, die ein Kind beim Radfahren beaufsichtigen, verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Kind einen Sturzhelm trägt. Eine Verletzung dieser neu geschaffenen Helmtragepflicht stellt allerdings keine Verwaltungsübertretung dar. Weitere Neuerungen des Gesetzes sind u.a. die Möglichkeit, ein Halte- und Parkverbot auch mit am Straßenrand angebrachten gelben Linien zum Ausdruck zu bringen, die Einführung einer zweiten Haltelinie für einspurige Fahrzeuge sowie die in einem Abänderungsantrag zur Novelle präzisierte Verankerung eines Tempolimits von 10 km/h für RadfahrerInnen auf Radfahrerüberfahrten. Allgemein kommt es in der StVO auch zur Erweiterung des Vertrauensgrundsatzes durch Verankerung eines Rücksichtnahmegebots.

In der Diskussion kamen zunächst Experten als Auskunftspersonen zu Wort, wobei sich die unterschiedlichen Zugänge zur Radhelmpflicht für Kinder zeigten. Armin Kaltenegger (Kuratorium für Verkehrssicherheit) wies auf den hohen Gefährdungsgrad von Kindern im Radverkehr hin und erinnerte vor allem an den Umstand, dass jährlich rund 2000 Kinder nach Stürzen mit dem Rad Kopfverletzungen erleiden. Er rechnete ebenso wie Martin Germ (Bundesministerium für Inneres) mit einer Reduzierung der Zahl der Verletzungen und sah in der Helmpflicht einen wesentlichen Beitrag zu mehr Sicherheit. Germ nahm auch zum Tempolimit auf Radfahrerüberfahrten Stellung und wünschte aus der Sicht der Exekutive eine praxisgerechte Präzisierung in Bezug auf den Anfahrabschnitt.

Michael Meschik (Institut für Verkehrswesen, Boku Wien) meldete hingegen Bedenken gegen die Helmpflicht an und führte ins Treffen, diese könnte insgesamt zur Abnahme des Radverkehrs führen und somit den gewünschten Intentionen der Förderung der RadfahrerInnen entgegenstehen. Skeptisch äußerte sich auch Karl Reiter (Forschungsgesellschaft Mobilität, Graz), der vor allem argumentierte, die Helmpflicht würde die Gefährlichkeit des Radfahrens in den Vordergrund rücken und sich dadurch demotivierend auswirken. Martin Blum (Verkehrsclub Österreich) zog Parallelen zur Aktion "Licht am Tag" und vertrat die Ansicht, die Helmpflicht würde keinerlei feststellbare positive Folgen auf die Sicherheit auslösen, sich andererseits aber dämpfend auf den Radverkehrsanteil auswirken. Darüber hinaus ortete Blum auch zahlreiche offene rechtliche Fragen.

Ein ähnliches Bild von Pro und Kontra ergab die Debatte zwischen den Abgeordneten. Während für die Regierungsparteien die Abgeordneten Ferdinand Mayer (V), Johann Hell und Hubert Kuzdas (beide S) die Novelle als Ausdruck von mehr Verkehrssicherheit sahen und die Helmpflicht für Kinder ausdrücklich begrüßten, warnten etwa die Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill und Christiane Brunner (beide G) vor kontraproduktiven Auswirkungen und meinten, es gebe keinerlei Belege für einen Zusammenhang zwischen Helmpflicht und Abnahme der Zahl der Kopfverletzungen, vielmehr bestehe die Gefahr, dass der Helm die Menschen vom Radfahren abhalten könnte. Ein Abänderungsantrag der Grünen auf Streichung der Helmpflicht aus der Novelle fand bei der Abstimmung allerdings keine Mehrheit. Ebenfalls kritisch äußerte sich Windbüchler-Souschill zur doppelten Haltelinie, die, wie sie befürchtete, zu einer Benachteiligung von RadfahrerInnen gegenüber MotorradfahrerInnen führen würde.

Abgeordneter Christoph Hagen (B), der das Tempolimit für RadfahrerInnen auf Radfahrerüberfahrten begrüßte, hielt die Helmpflicht für nicht exekutierbar, sah Haftungsprobleme und zweifelte an ihrem Nutzen. Sein Fraktionskollege Abgeordneter Sigisbert Dolinschek pflichtete ihm in seiner Skepsis gegenüber der Helmpflicht bei, trat für eine Vertagung der Materie ein und gab zu bedenken, ohne Sanktionsmöglichkeit handle es sich bloß um eine Helmempfehlung, deren versicherungsrechtliche Fragen zudem noch völlig offen seien. Insgesamt vermisste Dolinschek in der Novelle den Aspekt der Bewusstseinsbildung sowie Bestimmungen hinsichtlich Fahrsicherheitstraining für RadfahrerInnen.

Abgeordneter Gerhard Deimek (F) bewertete das Thema RadfahrerInnen überwiegend aus seiner persönlichen Sicht als Fußgänger und stellte fest, eigentlich sollten die FußgängerInnen als schwächste VerkehrsteilnehmerInnen geschützt werden. Er sprach von vielfach rücksichtslosem Verhalten der RadfahrerInnen und forderte eine Haftpflichtversicherung sowie eine Kennzeichnung für Fahrräder. Der Helmpflicht stand Deimek eher positiv gegenüber, nicht nachvollziehbar war für ihn allerdings das Alterslimit.

Keinerlei Verständnis für die vor allem von den Grünen deponierte Kritik an der Helmpflicht zeigten die Abgeordneten Dorothea Schittenhelm und Johann Rädler (beide V). In der Praxis gebe es bei Kindern keine Probleme mit dem Tragen des Sturzhelms, meinte Schittenhelm und fügte an, die "Kleinen sind da offenbar gescheiter als die Erwachsenen".

Bundesministerin Doris Bures verteidigte in ihrer Replik auf die Diskussion die Helmpflicht für Kinder bis 12 und meinte, die Regelungen seien völlig unbürokratisch und lägen im Interesse des Schutzes der Kinder. Ihr Ressort unterstütze umweltfreundliche Verkehrsträger, betonte sie und bekräftigte ihr Bemühen, den Anteil an RadfahrerInnen im Verkehr wesentlich zu erhöhen. Das BMVIT unterstütze beispielsweise auch Fahrradtraining und -coaching für Personen aller Altersklassen. Was die Bedenken von Abgeordneten hinsichtlich des Versicherungsschutzes betrifft, so beruhigte der Experte Armin Kaltenegger. Es gebe keinerlei Versicherungslücke, stellte er fest und erläuterte dies anhand der gesetzlichen Bestimmungen für die Pflichtversicherung und die privaten Versicherungsträger.

Im Gegensatz zu einigen Abgeordneten hielt die Ministerin das Rücksichtnahmegebot für eine wesentliche Bestimmung. Es soll sich nicht nur der Stärkere durchsetzten können, sagte sie, sondern wichtig sei das Miteinander im öffentlichen Raum.

Bis zur nächsten StVO-Novelle würden eingehend die Fragen rund um die Fahrradstraßen und die Flexibilisierung der Benützungspflicht diskutiert, erklärte Bures. Flexibilisierung bedeute keineswegs die Aufhebung der Benützungspflicht, sondern räume den Regionen einen Spielraum für passende Lösungen ein.

Der Gesetzesantrag zur 23. StVO-Novelle wurde schließlich unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags der Koalitionsparteien von SPÖ und ÖVP mehrheitlich angenommen.

Der Abänderungsantrag der Grünen fand keine Mehrheit und wurde nur von den Grünen und dem BZÖ unterstützt. Ebenso wenig konnte sich Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) mit seinem Vertagungsantrag durchsetzen.

Der mit der StVO-Novelle in einem verhandelte Antrag der Abgeordneten Gabriela Moser (G) betreffend rasche Umsetzung einfacherer und klarerer Regeln für den Radverkehr als Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit und zu einem klimafreundlicheren Verkehrsgeschehen wurde von den anderen Parteien mehrheitlich abgelehnt.

Bures für mehr Kostenwahrheit im Verkehr

Die Themen Verlagerung des Verkehrs und Kostenwahrheit standen im Mittelpunkt der Diskussion des Ausschusses über den Bericht der Verkehrsministern betreffend Jahresvorschau 2011 der Europäischen Union auf Grundlage des Arbeitsprogramms in Sachen Verkehr, der von den Abgeordneten einstimmig zur Kenntnis genommen wurde und damit als enderledigt gilt.

Bundesministerin Doris Bures bekräftigte ihr Bekenntnis zu einer Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene und trat für entsprechende Investitionen in Österreich in die Erneuerung und den Ausbau des Schienennetzes ein. Sie bedauerte, dass man auf EU-Ebene zum Teil von der Verlagerungspolitik abrücke, und kritisierte in diesem Zusammenhang Pläne betreffend Ausweitung der LKW-Tonnagen und Zulassung von so genannten Giga-Linern. Was die Kostenwahrheit betrifft, meinte die Ministerin, die Änderung der Wegekostenrichtlinie habe erstmals zur Verrechnung von externen Kosten geführt und damit einen echten Systemwechsel gebracht. Um in Brüssel mit der Forderung nach mehr Kostenwahrheit glaubwürdig zu agieren, müsse Österreich aber seine nationalen Möglichkeiten ausschöpfen, so etwa im Rahmen der Querfinanzierung in die Schiene, gab Bures zu bedenken und sprach sich für einen Mautzuschlag von   25% als Zweckbindung in die Investitionen des Brenner-Basistunnels aus.

Rückenwind in Sachen Verlagerung auf die Schien erhielt die Ressortchefin in der Debatte von den Abgeordneten Peter Stauber (S), Christiane Brunner (G) und Hermann Gahr (V). Stauber sprach zudem die TEN-Achsen an und drängte auf eine Aufnahme der baltisch-adriatischen Achse in das diesbezügliche Programm. Brunner wiederum lehnte jegliche Toleranz bei der Anhebung der LKW-Tonnagen ab.

Das Thema Brenner-Basistunnel brachten auch die Abgeordneten Hermann Gahr und Karin Hakl (beide V) aufs Tapet, wobei Hakl eine Verlängerung des Mautkorridors auf die gesamte Strecke zwischen München und Verona vorschlug.

Neuerungen bei Beförderung von Gefahrengut

Nur mit den Gegenstimmen der Grünen passierte auch die Novelle zum Gefahrgutbeförderungsgesetz den Verkehrsausschuss. Die Novelle dient der Umsetzung der EU-Richtlinie und schließt in Zukunft auch die Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen ein.

Nachdem Abgeordneter Harald Walser (G) bemerkt hatte, die EU-Richtlinie hätte schon im Jahr 2009 umgesetzt werden müssen, wies die Ministerin darauf hin, dass Neuregelungen im Bereich der zivilen Luftfahrt bereits auf die Richtlinie Bezug genommen haben. Außerdem bestehe in Österreich, was die Binnenschifffahrt betrifft, nur wenig Regelungsbedarf. Für die internationale Beförderung würde die Richtlinie direkt gelten, konstatierte sie. Walser kritisierte aus seiner Sicht auch die komplizierten Bestimmungen, die bald nur mehr für Insider zu begreifen seien, und befürchtete Probleme, etwa bei Heizöllieferungen. Abgeordneter Gerhard Deimek (F) thematisierte die Sonderbestimmungen für Militärfahrzeuge und merkte an, es werde darauf ankommen, was der Verteidigungsminister daraus macht.

Petition zu "Rettungsgasse" und Anträge der Opposition vertagt

In der Folge wurde die von Abgeordnetem Johann Rädler (V) eingebrachte Petition betreffend Einführung der "Rettungsgasse" auf Autobahnen mit S-V-G-Mehrheit vertagt. Ministerin Doris Bures bekräftigte in diesem Zusammenhang, dass sie die Forderungen der Petition unterstütze und sämtliche gesetzliche Vorkehrungen treffen werde, um im nächsten Jahr die Rettungsgassen auf Autobahnen einzurichten.

In diese Richtung geht auch der Antrag des Abgeordneten Sigisbert Dolinschek (B) betreffend Erhöhung der Verkehrssicherheit an schallgeschützten Autobahnstrecken, der mit S-V-Stimmenmehrheit vertagt wurde. Das BZÖ fordert darin unter anderem technische Verbesserungen für Notausstiege und Rettungsnischen sowie Flächen für Schneeräumung und ungehinderten Wasserablauf.

Auch die anderen auf der Tagesordnung stehenden Anträge der Opposition wurden mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP vertagt.

Dies betraf zunächst die Anträge der Abgeordneten Harald Vilimsky (F) (1110/A[E]) und Gabriela Moser (G) ((517/A[E]), in denen die Senkung der Kosten bei Verlängerung befristeter Führerscheine für chronisch Kranke und Personen mit Behinderung verlangt wird. Die Vertagung wurde seitens der Regierungsfraktionen damit begründet, dass gleich lautende Anträge im Finanzausschuss liegen und hier auch das Finanzministerium zuständig sei.

Auch der Antrag der Grünen, der die Verankerung der Evaluierung der Straßenbauprojekte des Bundes im Bundesstraßengesetz vorsieht, wird den Verkehrsausschuss noch länger befassen. Abgeordnete Christiane Brunner (G) trat in ihrer Wortmeldung nicht nur für die Streichung der geplanten Teilstrecke der S31 Burgenland-Schnellstraße ein, sondern sprach sich auch gegen den Bau des Westrings in Linz, der Nordautobahn und der S7, der Fürstenfelder Schnellstraße, aus.

Bundesministerin Doris Bures erläuterte in diesem Zusammenhang, dass derzeit alle Infrastrukturinvestitionen aufgrund neuer Verkehrsprognosen evaluiert würden. Es gehe nicht darum, Projekte als unnötig zu erklären, sondern darum, gute Verkehrslösungen für die Bevölkerung auch mit geringeren Kosten zu erreichen, sagte sie. Sie stehe derzeit mit den Bundesländern in Verhandlungen und werde nach deren Abschluss dem Parlament eine entsprechende Änderung des Bundesstraßengesetzes vorlegen.

Der Vertagung anheim fiel weiters der Antrag des Abgeordneten Sigisbert Dolinschek (B) betreffend verbesserte Sicherheitsbestimmungen bei der Kinderbeförderung in Omnibussen. Darin wird die nach wie vor bestehende Ausnahmeregelung für die Berechnung der Kinderanzahl kritisiert, die mit einem Omnibus oder Omnibusanhänger im Kraftfahrlinienverkehr befördert werden darf. Während Abgeordneter Gabriel Obernosterer (V) auf die Problematik im ländlichen Bereich hinwies, meinte Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (G), man müsse dieses Thema viel weitreichender diskutieren.

Auch die von Abgeordnetem Sigisbert Dolinschek (B) Forderung, die ärztliche Begutachtung für die Zuerkennung eines Parkausweises für Personen mit Behinderungen in Hinkunft durch das Bundessozialamt durchführen zu lassen, stand aufgrund eines diesbezüglichen Antrags auf der Tagesordnung. Die derzeit unterschiedliche Spruchpraxis bei der Beurteilung einer starken Gehbehinderung führe zu großen Ungleichbehandlungen, argumentierte Dolinschek. Abgeordneter Hubert Kuzdas (S) hielt dem entgegen, Gespräche des Sozialministeriums hätten ergeben, dass auch eine Begutachtung durch das Bundessozialamt keine Vereinheitlichung gewährleistet werden könne. Man wolle aber den praktischen Ablauf vereinfachen und dazu seien noch Gespräche nötig.

Schließlich diskutierten die Abgeordneten den Antrag der FPÖ betreffend Verbot für allfällige Nebenbeschäftigungen und Abhängigkeiten der Austro Control. Abgeordneter Gerhard Deimek (F) bemängelte, die Austro Control bestimme Regelungen und kontrolliere auch gleichzeitig deren Befolgung, was nicht akzeptabel sei. Die Abgeordneten Gabriel Obernosterer (V) und Johann Hell (S) machten jedoch geltend, dass bei der Austro Control höchst qualifizierte MitarbeiterInnen tätig seien und diese für notwendige Weiterbildungsmaßnahmen und Prüfungen Praxiszeiten nachweisen müssten. An dieser Weiterbildung der dortigen Angestellten müsse man im Sinne der Aufrechterhaltung der Qualität interessiert sein, argumentierten sie, und es sei sichergestellt, dass Arbeit und unentgeltliche Nebenbeschäftigung streng getrennt bleiben.

(Schluss Verkehrsausschuss)