Parlamentskorrespondenz Nr. 102 vom 15.02.2012

Privat-TV: Medienverbünde können künftig mehr Programme anbieten

Verfassungsausschuss stimmt auch für Änderung des ORF-Gesetzes

Wien (PK) – Abseits des Hearings zur Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit hat sich der Verfassungsausschuss des Nationalrats heute auch mit medienrechtlichen Fragen befasst und eine Änderung des ORF-Gesetzes und des Audiovisuellen Mediendienste-Gesetzes auf Schiene gebracht. Zum einen wollen die Abgeordneten Josef Cap (S) und Wolfgang Gerstl (V) damit präzisieren, welche Sportbewerbe der ORF in seinem Sport-Spartenprogramm übertragen darf, zum anderen sollen die Sendebeschränkungen für Privat-TV-Anbieter gelockert werden.

So fällt etwa die bisherige strikte Vorgabe, wonach ein Medienverbund maximal zwei terrestrische Fernsehprogramme anbieten darf. Stattdessen wird künftig auf die an einem Ort empfangbare Palette an TV-Programmen abgestellt. Zudem sind in Hinkunft auch regionale Überschneidungen von TV-Sendern einer Person bzw. einer Personengesellschaft bis zu einem gewissen Ausmaß zulässig. Begründet wird dieser Schritt damit, dass Regelungen, die früher wegen knapper analoger Frequenzen zur Sicherung der Meinungsvielfalt gerechtfertigt waren, im Zeitalter der digitalen Terrestrik nicht länger aufrecht zu erhalten seien.

Grundlage für die Gesetzesänderungen bildet ein rein formaler Initiativantrag der Koalitionsparteien zur Beseitigung eines Redaktionsversehens im ORF-Gesetz, zu dem in der heutigen Sitzung ein Abänderungsantrag und ein zweiter Gesetzesantrag eingebracht wurden. 

Ausschussobmann Peter Wittmann (S) erläuterte den Teil der Gesetzesänderung, der den Sport betrifft, und stellte klar, Sinn der im Detail sehr komplexen Regelung sei es, eine breitere Übertragung und TV-Präsenz v.a. auch bei den Privatsendern für möglichst alle Sportarten sicherzustellen. Angesichts der bevorstehenden Eishockey-B-WM und der Olympischen Sommerspiele sei eine rasche Klärung notwendig gewesen.

Abgeordneter Dieter Brosz (G) unterstützte zwar die Stoßrichtung der Initiative, meldete aber demokratiepolitische Bedenken hinsichtlich der Art der Einbringung in letzter Minute an. Als zu wenig erläutert und parlamentarisch abgesprochen lehnte Abgeordneter Gerhard Huber (B) den Vorstoß der Koalition ab.

Die Anträge wurden mit S-V-G-Mehrheit angenommen.(Fortsetzung Verfassungsausschuss)