Parlamentskorrespondenz Nr. 188 vom 14.03.2012

Rechnungshof prüft Kostenexplosion beim Flughafen Zeltweg

Reformpotentiale bei den militärischen Vertretungen im Ausland

Wien (PK) – Im zweiten Teil der Sitzung des Rechnungshofausschusses standen der Umbau des Militärflugplatzes Zeltweg, der primär durch die Anschaffung der Eurofighter notwendig war, sowie die militärischen Vertretungen Österreichs im Ausland im Mittelpunkt der Debatte.

Verdreifachung der Kosten beim Ausbau des Militärflughafens Zeltweg

Der Rechnungshof überprüfte von Jänner bis April 2010 die Gebarung des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport, insbesondere jene des Heeres–Bau– und Vermessungsamtes sowie der Heeresbauverwaltung Süd in Graz (dem BMLVS nachgeordnete Dienststellen), hinsichtlich der Erweiterung der Infrastruktur am Militärflugplatz Zeltweg. Der Ausbau wurde überwiegend im Zusammenhang mit der Einführung des Flugzeugsystems "Eurofighter Typhoon" (System Eurofighter) erforderlich. Ziel der Überprüfung war die Analyse von Kostenentwicklung, Projektmanagement, Auftragsvergaben und Bauabwicklung im Hinblick auf mögliche Einsparungspotenziale und das Aufzeigen von Lösungen für zukünftige Fehlervermeidung. Der Fliegerhorst Hinterstoisser in Zeltweg ist seit 1937 Militärflugplatz, der auch zivil genutzt wird. Die Flugsicherung des Luftraums Zeltweg wird von Fluglotsen des Österreichischen Bundesheeres wahrgenommen. Mit der Unterzeichnung der Eurofighter–Kaufverträge im Juli 2003 stand Zeltweg als Hauptbetriebsstandort für die neuen Luftraumüberwachungsflugzeuge fest. Die bestehende Infrastruktur war für die moderne Flugtechnik nicht ausreichend und musste entsprechend ausgebaut werden.

Der Rechnungshof stellte in seinem Bericht kritisch fest, dass sich die Kosten für den Umbau des Militärflugplatzes Zeltweg als Folge des Eurofighter–Kaufs mehr als verdreifacht haben: Das Verteidigungsministerium bezifferte beim Projektstart im Jahr 2003 den Finanzbedarf mit 46,2 Mio. €. Bis April 2010 bezahlte das Ressort bereits 153,55 Mio. €, die voraussichtliche Gesamt-Abrechnungssumme soll sogar 163,94 Mio. € betragen. Die Hauptgründe für die Kostenexplosion lagen nach Auffassung der RH-Prüfer in Fehlern und Verzögerungen bei der Planung, Fehlern bei der Vergabe, Mängeln bei der Kontrolle sowie der Wechselwirkung zwischen Zeitdruck und Verzögerungen. Die Adaptierungen und Erweiterungen der Bau–Infrastruktur hätten bis Dezember 2007 abgeschlossen sein sollen. Tatsächlich dauerten die Bauarbeiten aber bis Mai 2010. Die Übernahme des ersten Eurofighters im Juni 2007 am Militärflugplatz Zeltweg war nur mit zusätzlichen provisorischen Maßnahmen möglich, die deutliche Mehrkosten (rund 2,35 Mio. €) verursachten.

Abgeordneter Wolfgang Zanger (F) bezeichnete das geprüfte Bauprojekt als "planungstechnischen Supergau". Auffällig sei zudem, dass die Kosten zwischen 2004 und 2006 kaum stiegen, ab dem Amtsantritt von Darabos und der ersten Landung eines Eurofighters in Zeltweg aber regelrecht explodierten. Auch Abgeordneter Gerald Grosz (B) kritisierte die exorbitanten Kostensteigerungen und fühlte sich angesichts der zahllosen Fehler, Misswirtschaft und Fehlplanungen an die Skylink-Causa erinnert. Es sei richtig, dass die Baukosten nach dem Jahr 2007 extrem anstiegen, räumte Abgeordneter Stefan Prähauser (S) ein. Dies belege seiner Ansicht nach aber nur die Tatsache, dass die damals amtierende blau-schwarze Regierung nicht mit offenen Karten gespielt habe und der Bevölkerung bezüglich der Kosten etwas vorgegaukelt hat. Auch wenn die Kosten ursprünglich vielleicht etwas zu niedrig angesetzt wurden, entgegnete Abgeordneter Michael Hammer (V), so müsse man zur Kenntnis nehmen, dass danach gravierende Fehler passiert sind, die nicht nur die Auftragsvergaben, sondern auch die begleitende Kontrolle sowie die Einhaltung der Bauzeit betroffen haben. Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (G) erinnerte daran, dass der Rechnungshof schon im Jahr 2003 vor einer Kostenexplosion bei der Erweiterung der Infrastruktur des Flugplatzes in Zeltweg gewarnt hat.

Verteidigungsminister Norbert Darabos verwies eingangs darauf, dass er im Jahr 2009 eine Untersuchungskommission in seinem Ressort eingesetzt habe, die im Großen und Ganzen zu den gleichen Ergebnissen wie der Rechnungshof gekommen ist. Aus diesem Grund habe er auch auf eine rasche Umsetzung der Empfehlungen gedrängt; mittlerweile konnten die meisten davon verwirklicht werden. Auch wenn schon viel geschehen sei – wie z.B. die Erlassung von neuen Vergaberichtlinien – wolle er gar nichts schön reden. Ein Problem habe sicherlich darin bestanden, dass die damalige Regierung keine realen Kostenschätzungen angestellt und einfach eine Zahl in der Öffentlichkeit genannt hat. Der Rechnungshof ist daher bereits im Jahr 2008 davon ausgegangen, dass sich die Gesamtkosten auf mindestens 121 Mio. € belaufen werden. Darabos betonte schließlich noch, dass bei der Untersuchung durch die Kommission keine strafrechtlich relevanten Vergehen entdeckt wurden. Was die Erhebungen durch die Disziplinarkommission betrifft, so seien diese noch nicht abgeschlossen, informierte er. Bezüglich der Gesamtkosten nehme man an, dass die Endsumme in etwa 166 Mio. € betragen wird.

Rechnungshofpräsident Josef Moser ging auf die zahlreichen Empfehlungen des Rechnungshofes ein, die auch dazu beitragen sollen, bei zukünftigen Ausschreibungen Fehler zu vermeiden. So wäre es etwa sehr wichtig, dass in Hinkunft eine möglichst abgeschlossene Planung des Auftraggebers zugrunde liegt, um die Angebotsqualität zu verbessern und um spekulative Elemente zu verhindern. Weiters sollten im Vorfeld alle Fragen geklärt und realistische Prognosen angestellt werden, wie z.B. die Umsatzsteuerbefreiung. Durch eine Gesetzesnovelle im Jahr 2003 wurde der Kauf der Eurofighter von der Umsatzsteuer befreit, erläuterte Moser. Probleme bereitete aber dann die Frage, welche Nebenleistungen ebenfalls steuerlich begünstigt waren. Das Heeres–Bau– und Vermessungsamt erwartete aufgrund seiner Gesetzesauslegung Kosteneinsparungen von rd. 21,79 Mio. €. Tatsächlich waren es aber nur rund 12,22 Mio. €.  

Der Bericht wurde sodann vertagt.

Darabos zeigt Reformwillen bei militärischen Vertretungen im Ausland

Ein weiterer – einstimmig vertagter - Bericht des Rechnungshofes widmete sich der Überprüfung und Beurteilung der Aufgabenerfüllung der militärischen Vertretungen Österreichs im Ausland. Trotz Neuordnung des Attachéwesens konnte die vom Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport angestrebte Personalreduktion nicht erreicht werden, urteilten die Rechnungshofprüfer. Der Personalstand verringerte sich von 2005 bis 2009 lediglich um 19 statt um die geplanten 35 Bediensteten; bezogen auf die Gesamtausgaben bedeutete dies jährliche Mehrausgaben von 2,3 Mio. €. Im Jahr 2009 waren in 23 militärischen Vertretungen im Ausland und drei Büros in Wien insgesamt 116 Bedienstete mit Gesamtausgaben in der Höhe von 16,8 Mio. € tätig. Der Rechnungshof kritisierte, dass eine systematische und nachvollziehbare Gesamtanalyse der Leistungen fehlte.

Die Militärvertretung Brüssel stellte im Jahr 2009 mit insgesamt 50 Bediensteten die bei weitem größte militärische Auslandsvertretung dar, heißt es weiter im Bericht. Laut Organisationsplan waren sogar 71 Arbeitsplätze vorgesehen. Von den 50 Bediensteten waren 24 in Brüssel tätig; 26 Bedienstete wurden in internationalen Funktionen verwendet. Im Vergleich dazu entsandte Schweden lediglich acht Bedienstete, also ein Drittel, nach Brüssel.

Die Redner aller Fraktionen legten ein grundsätzliches Bekenntnis zum Attachéwesen ab, orteten jedoch Spar- und Reformpotentiale. Abgeordneter Gerald Grosz (B) wies zusätzlich noch auf die hohen Ausgaben für die Residenzen und Wohnungen der Mitarbeiter hin und drängte – ebenso wie Abgeordneter Hermann Gahr (V) - darauf, mögliche Synergien mit dem Außenministerium effizienter zu nutzen. Abgeordnete Ruth Becher (S) wollte wissen, wie viel Erlös durch den Verkauf von aufgelassenen Niederlassungen erzielt werden konnte. Abgeordneter Wolfgang Zanger (F) sprach noch die überhöhten Repräsentationskosten an, für die es teilweise keine Belege gibt. Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (G) erkundigte sich nach den Aufgaben der so genannten beigeordneten Verteidigungsattachés und fragte, an wen diese Bericht erstatten müssen.

Verteidigungsminister Norbert Darabos zeigte sich erfreut darüber, dass die Arbeit der Verteidigungsattachés grundsätzlich anerkannt wird. Dadurch erhalte Österreich auch als neutraler Staat einen besseren Einblick in die europäische und internationale Sicherheitspolitik und habe zudem die Chance, wichtige Positionen in diversen Militärgremien und – institutionen zu besetzen. Darabos informierte weiters darüber, dass einige Reformschritte bereits erfolgt seien und 14 der 20 Empfehlungen des Rechnungshofes schon realisiert werden konnten; sechs Empfehlungen befänden sich in Umsetzung. Durch die Einführung von so genannten Reiseattaché-Büros können einerseits Einsparungen erzielt, andererseits aber auch die Nachbarländer gut betreut werden, erläuterte der Verteidigungsminister. Neue Niederlassungen gebe es hingegen in Ägypten, Algerien und Israel, erklärte Darabos, und dazu stehe er auch. Was den Vergleich mit Schweden betrifft, so gebe er zu bedenken, dass schwedische Militärvertreter auch in anderen Institutionen zu finden sind und nicht als Verteidigungsattaché gerechnet werden. Der Ressortchef wies schließlich noch darauf hin, dass sechs Büros in EU-Staaten aufgelassen wurden und durch den Verkauf von acht Liegenschaften ca. 5,5 Mio. € erlöst werden konnten.

Rechnungshofpräsident Josef Moser bezeichnete es zunächst als sehr positiv, dass die Prüfung durch sein Haus auf fruchtbaren Boden gefallen ist. Er wiederholte einige Empfehlungen, die im Bericht angeführt sind, und unterstrich vor allem, dass eine Ressortvereinbarung zwischen dem Verteidigungs- und dem Außenministerium notwendig wäre, damit es eine klare Abgrenzung bezüglich des Weisungsrechts sowie der Dienst- und Fachaufsicht gibt. Problematisch sei auch, dass im BMLVS eine Vielzahl von Organisationseinheiten für die Personalverwaltung (sieben) und Wohnversorgung der militärischen Auslandsvertretungen (vier) zuständig sind. Außerdem sollte das Qualitätsmanagement verbessert, der anspruchsberechtigte Personenkreis für die Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege beschränkt sowie die strategischen und administrativen Angelegenheiten im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht klar abgegrenzt werden, wünschte sich Moser. (Schluss Rechnungshofausschuss)