Parlamentskorrespondenz Nr. 239 vom 28.03.2012

Opposition will Nachbesserungen zu Freiwilligem Sozialem Jahr

Für Koalition sind Anträge durch Freiwilligen-Gesetz obsolet

Wien (PK) – Den Abschluss der Diskussion im heutigen Nationalrat bildeten familienpolitische Themen. Grundlage dafür boten drei Entschließungsanträge der Opposition, die sich alle mit dem vor kurzem im Nationalrat beschlossenen Freiwilligegesetz befassten und mehrheitlich abgelehnt wurden.

Während die Freiheitlichen sich dafür aussprechen, allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Freiwilligen Sozialen Jahr Familienbeihilfe zuzuerkennen, wünscht sich das BZÖ, dass die Absolvierung eines solchen Dienstes für zukünftige Berufsausbildungen im Gesundheits- und Sozialbereich angerechnet wird. Die Grünen wiederum geben in ihrem Antrag zu bedenken, dass ein abgeleisteter Freiwilligendienst sich nachteilig auf Ausbildung und Erwerbsbiografie junger Menschen auswirken könnte, wenn die Gewährung der Familienbeihilfe nicht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ausgedehnt wird.

Abgeordnete Anneliese KITZMÜLLER (F) wies auf die Bedeutung von freiwilligem Engagement hin und sprach sich in diesem Sinn für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Freiwilligenarbeit aus. Unter anderem drängte sie auf eine bevorzugte Aufnahme von freiwilligen HelferInnen in den Öffentlichen Dienst bei gleicher Qualifikation mehrerer BewerberInnen und steuerliche Erleichterungen für private Betriebe, die freiwillige HelferInnen beschäftigen. Ebenso ist ihr der verlängerte Bezug der Familienbeihilfe für Jugendliche in Ausbildung, die ein Freiwilliges Soziales Jahr absolviert haben, ein Anliegen.

Abgeordneter August WÖGINGER (V) hielt demgegenüber fest, die vorliegenden Anträge seien überflüssig geworden, da der Nationalrat vor kurzem gesetzliche Rahmenbedingungen für das Freiwillige Soziale Jahr beschlossen habe. Wer ein Soziales Jahr absolviere, erhalte künftig Familienbeihilfe, skizzierte er. Was die bevorzugte Aufnahme von Menschen mit freiwilligem Engagement in den Öffentlichem Dienst betrifft, gibt es Wöginger zufolge ein entsprechendes Schreiben des Bundeskanzleramtes, gesetzliche Bestimmungen wären ihm zufolge verfassungsrechtlich bedenklich.

Abgeordnete Tanja WINDBÜCHLER-SOUSCHILL (G) begrüßte das neue Freiwilligen-Gesetz, das am 1. Juni 2012 in Kraft treten wird. Damit würden die Rahmenbedingungen für Menschen, die ein Freiwilliges Ökologisches Jahr oder ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren, verbessert, bekräftigte sie. Windbüchler-Souschill trat wie Abgeordnete Kitzmüller aber dafür ein, den Anspruchszeitraum auf Familienbeihilfe für AbsolventInnen eines Freiwilligen Jahres um ein Jahr zu verlängern, da es für Betroffene schwierig sei, ihr Studium rechtzeitig abzuschließen.

Abgeordnete Gabriele BINDER-MAIER (S) dankte allen ehrenamtlich Tätigen in Österreich. Auch sie verwies auf das vom Nationalrat vor kurzem beschlossene Freiwilligen-Gesetz, das freiwilliges Engagement fördern soll. Künftig gebe es genaue Vorgaben für die Absolvierung eines Freiwilligen Sozialen Jahres, angefangen von einem Anspruch auf Taschengeld bis hin zu strengen Qualitätskriterien für die Trägerorganisationen. Die drei vorliegenden Entschließungsanträge sind für Binder-Maier durch das Freiwilligen-Gesetz obsolet geworden.

Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) zeigte sich darüber erfreut, dass AbsolventInnen des Freiwilligen Sozialen Jahres künftig Familienbeihilfe erhalten. Die vorliegenden Anträge sind ihrer Meinung nach durch das Freiwilligen-Gesetz aber nicht überflüssig geworden. Haubner plädierte etwa dafür, ein Freiwilliges Soziales Jahr bei einer nachfolgenden Ausbildung in den Bereichen Pflege und Betreuung als Teil der Berufsausbildung anzuerkennen. Weiters kritisierte sie die beschränkten finanziellen Mittel für das Freiwilligenjahr.

Familienminister Reinhold MITTERLEHNER führte aus, mit dem Freiwilligen-Gesetz habe man erstmals eine gesetzliche Grundlage für die Förderung von freiwilligem Engagement geschaffen. Von den drei vorliegenden Anträgen seien zwei bereits erfüllt, bekräftigte er.  Was den von der Opposition geforderten verlängerten Bezug der Familienbeihilfe für AbsolventInnen des Freiwilligen Sozialen Jahres um ein Jahr betrifft, wies Mitterlehner auf Übergangsbestimmungen für jene hin, die das Freiwillige Soziale Jahr in der Vergangenheit absolviert und während dieses Zeitraums keine Familienbeihilfe erhalten haben.

Abgeordnete Anna HÖLLERER (V) schloss sich dem Dank der anderen Abgeordneten an freiwillig und ehrenamtlich tätige Personen an. Das Freiwilligen-Gesetz soll ihr zufolge freiwilliges Engagement und Solidarität vor allem bei jungen Menschen weiter fördern. Ein Freiwilliges Soziales Jahr bietet Höllerer zufolge für Jugendliche auch die Möglichkeit, sich beruflich zu orientieren.

Abgeordneter Rupert DOPPLER (F) hielt fest, es sei wichtiger denn je, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, während eines Freiwilligen Sozialen Jahres zu prüfen, ob ein sozialer Beruf für sie das Richtige ist. Die Betroffenen dürften gegenüber anderen Jugendlichen in Ausbildung finanziell nicht benachteiligt werden, forderte er.

Abgeordnete Angela LUEGER (S) wies darauf hin, dass AbsolventInnen des Freiwilligen Sozialen Jahres in Hinkunft sowohl Familienbeihilfe als auch Taschengeld erhalten werden. Das Freiwilligen-Gesetz ist für sie ein erster guter Schritt, über Verbesserungen soll man ihr zufolge nach dessen Inkrafttreten nachdenken.

Abgeordnete Ridi Maria STEIBL (V) konstatierte, die drei vorliegenden Oppositionsanträge seien in das vor kurzem beschlossene Freiwilligen-Gesetz eingeflossen. Für überlegenswert wertete sie den Vorschlag, ein verpflichtendes Sozialjahr für jene einzuführen, die weder einen Wehrdienst noch einen Zivildienst noch Kindererziehungszeiten nachweisen können.

Abgeordneter Hermann LIPITSCH (S) räumte ein, dass  es viele Jahre gedauert habe, bis es zu einer gesetzlichen Regelung des Freiwilligen Sozialen Jahres gekommen ist. In weiterer Folge soll man seiner Meinung nach darüber nachdenken, wie man freiwilliges Engagement etwa in Feuerwehren besser unterstützen könne.

Schließlich äußerte sich auch noch Abgeordneter Franz RIEPL (S) positiv zum Freiwilligen-Gesetz. Die Oppositionsanträge sind für ihn als erledigt zu betrachten.

Die ablehnenden Berichte des Familienausschusses über die drei vorliegenden Oppositionsanträge wurden vom Nationalrat mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Damit das von der Regierung vorgelegte Sparpaket an den Bundesrat weitergeleitet werden kann, wurde am Ende der Sitzung das Amtliche Protokoll der entsprechenden Abstimmungen verlesen. Dritter Nationalratspräsident Martin Graf wies dabei Einwendungen von BZÖ-Abgeordnetem Herbert Scheibner (B) gegen das Protokoll ab. Scheibner hatte beanstandet, aus dem Protokoll gehe nicht hervor, dass der Antrag des fraktionslosen Abgeordneten Erich Tadler ausreichend unterstützt wurde, damit dieser eingebracht werden konnte. Eine weitere (149. ) Sitzung des Nationalrates diente in der Geschäftsordnung vorgesehenen Mitteilungen und Zuweisungen. (Schluss Nationalrat)