Parlamentskorrespondenz Nr. 318 vom 19.04.2012

Kürzere Anmeldefristen an Unis soll bessere Planbarkeit bringen

Debatte über Studiengebühren im Nationalrat

Wien (PK) – Mehr Planbarkeit für Universitäten und einfachere Anerkennung von Universitätsabschlüssen soll eine Änderung des Universitätsgesetzes 2002 durch Verkürzung der Fristen für Studienzulassungen sowie von Nostrifizierungen bringen, das in der heutigen Sitzung des Nationalrats einstimmig angenommen wurde.

Damit will man Probleme insbesondere im Zusammenhang mit der Planung der verpflichtenden Studieneingangs- und Orientierungsphase beheben. Eine Zulassung über die vorgesehenen Stichtage hinaus wird demnach nur mehr in Ausnahmefällen möglich sein, wodurch sich die Universitäten eine bessere Planbarkeit in Hinblick auf die zu erwartende Zahl von Studierenden erhoffen. Für einen Bescheid über eine Nostrifizierung hat die Universität derzeit eine Frist von sechs Monaten, diese soll nun auf drei Monate verkürzt werden.

Abgeordnete Katharina CORTOLEZIS-SCHLAGER (V) hielt fest, die vorgesehenen Änderungen im Universitätsgesetz brächten mehr Planbarkeit, mehr Klarheit und weniger Bürokratie für die Universitäten. Insbesondere begrüßte sie die einfachere Anerkennung von Universitätsabschlüssen. Künftig müsse schneller entschieden werden, ob eine im Ausland erworbene Qualifikation einer inländischen Qualifikation entspricht. Auch die Vorverlegung der Inskriptionsfrist erachtet sie für sinnvoll. Man müsse aber auch in Zusammenhang mit der geplanten Studienplatzfinanzierung für eine bessere Planbarkeit sorgen, mahnte Cortolezis-Schlager und trat in diesem Zusammenhang für klare Zugangsregelungen ein.

Abgeordnete Andrea KUNTZL (S) erwartete sich einen einstimmigen Beschluss und wies ebenfalls auf die bessere Planbarkeit für die Universitäten durch die vorverlegte Inskriptionsfrist hin. Es werde aber auch Ausnahmen geben, damit es zu keinen individuellen Härtefällen komme, sagte sie. Durch die geplante Studienplatzfinanzierung soll es Kuntzl zufolge zu einer fairen Verteilung der Mittel an die Universitäten kommen, diese darf ihrer Ansicht nach aber keineswegs zu einer Reduktion von Studienplätzen führen.

Abgeordneter Gerhard DEIMEK (F) sprach von "einem durchaus gelungenen Paket". Dieses bringt ihm zufolge eine bessere Planbarkeit, sowohl für die Universitäten als auch für die Studierenden. Zur Frage der Studiengebühren legte Deimek einen Entschließungsantrag der FPÖ vor, der auf eine klare gesetzliche Regelung abzielt. Die FPÖ schlägt vor, dass Studierende, die das Studium in der Mindeststudiendauer – inklusive zwei Toleranzsemester pro Abschnitt – absolvieren, keine Studiengebühren zahlen müssen. Für andere Studierende und Nicht-EU-BürgerInnen soll eine maximale Studiengebühr von 500 € pro Semester zulässig sein, die zweckgebunden für Lehre und Infrastruktur zu verwenden wäre.

Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (G) registrierte Verbesserungen bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen akademischen Graden, beklagte aber enorme Unsicherheiten bei der Planung eines Studiums an einer Universität oder an einer Fachhochschule für die Studierenden und deren Eltern. Viele Studierende wüssten nicht, wie sie sich angesichts knapper Studienplätze an den Universitäten und an den Fachhochschulen verhalten sollen, vor allem solche, die gezwungen seien, neben ihrem Studium zu arbeiten. Unsicherheiten herrschten auch hinsichtlich der Einrichtung von Master-Studien, klagte der Wissenschaftssprecher der Grünen.

Bundesminister Karl-Heinz TÖCHTERLE berichtet von der Einrichtung eines Master-Studiums im Fach "Internationalen Entwicklung". Der Minister räumte Fehler bei den Inskriptionsfristen ein und informierte die Abgeordneten über diesbezügliche Verbesserungen sowie über Fortschritte bei der räumlichen Versorgung der Universitäten und bei der Planungssicherheit. Master- und Doktoratsstudien können jederzeit begonnen werden, führte der Minister weiter aus und berichtete über Verbesserungen bei der Nostrifizierung ausländischer Universitätsabschlüsse. Für Menschen, die ihre im Ausland erworbenen Titel in Österreich anrechnen lassen wollen, sei im Ministerium eine spezielle Servicestelle geschaffen worden.

Abgeordneter Kurt LIST (B) kündigte die Zustimmung des BZÖ an, prangerte aber "Chaos und die Blockaden" in der Universitätspolitik an. Diese Bundesregierung ersticke alle Hoffnungen der Studierenden und schade Österreich damit nachhaltig, sagte List, der die ÖVP als Hauptschuldigen für diese Situation nannte. Minister Töchterle sei beim Thema Studiengebühren gescheitert. Es sei falsch, die Frage der Studiengebühren in die Autonomie der Universitäten abzuschieben. Auch die SPÖ wäre gut beraten, der Mehrheit der ÖsterreicherInnen und der Salzburger Landeshauptfrau zu folgen und für die Wiedereinführung von Studiengebühren einzutreten. Die Umsetzung der BZÖ-Vorschläge zu den Universitäten würde garantieren, dass die österreichischen Universitäten Werkstätten für die Zukunft bleiben.

Abgeordnete Anna FRANZ (V) bekannte sich dazu, den StudentInnen mit der vorliegenden Änderung des Universitätsgesetzes mehr Planbarkeit zu bieten und die Nostrifizierung ausländischer Studienabschlüsse zu erleichtern. Der Dank der Abgeordneten galt allen, die zu der guten Lösung der Probleme bei der Zulassung von Studierenden beigetragen haben. Erfreulich sei auch die Verkürzung der Frist für die Anerkennung ausländischer Universitätsabschlüsse, das trage auch zur Integration bei.

Abgeordnete Sabine OBERHAUSER (S) begrüßte das Abgehen von der Voranmeldung an den Universitäten und die Einführung einer verpflichtenden Anmeldung. Die Verkürzung der Anerkennungsfrist für ausländische Hochschuldiplome sei ebenso zu befürworten, weil viele Ausbildungsabschlüsse von Zuwanderern nicht anerkannt werden und es gelte, dieses beachtliche Qualifikationspotential zu nutzen. Der Sudiengebühren-Antrag des BZÖ würde einen als rechtswidrig erkannten Zustand wieder herstellen und sei daher abzulehnen, meinte sie. 

Abgeordneter Rainer WIDMANN (B) unterstützte die vorliegende UG-Novelle als einen kleinen Schritt in die richtige Richtung. Kritik übte der Abgeordnete an Missständen bei der Subventionierungen von Vereinen durch die ÖH in Wien und verlangte eine Prüfkompetenz des Rechnungshofs für die Hochschülerschaft. Beim Thema Studiengebühren legte der Abgeordnete einen Entschließungsantrag seiner Partei vor, der auf eine Wiedereinführung der Studiengebühren ausgerichtet war. Bei lediglich geringfügiger Überschreitung der Studiendauer soll die Studiengebühr mit Zinsen an die Studierenden zurückgezahlt werden, schlug Abgeordneter Widmann vor.

Auch Abgeordnete Gertrude AUBAUER (V) besprach die Vorlage positiv und merkte an, dass die Zahl der Seniorenstudenten innerhalb von zehn Jahren um mehr als die Hälfte auf über 3000 zugenommen habe. Keine sachliche Begründung konnte die Rednerin in unterschiedlichen Altersgrenzen zwischen Frauen und Männern beim Seniorenstudium erkennen. 

Abgeordneter Elmar MAYER (S) zeigte sich verwundert darüber, dass diejenigen, die am intensivsten gegen neue Steuern auftreten als Erste sagen: "Her mit dem Zaster", wenn es Studierende trifft. Die neuen Regelungen bei der Zulassung zum Universitätsstudium begrüßte der Abgeordnete und fand es richtig, Master- und Doktoratsstudien jederzeit beginnen zu können. Über eine Klarstellung zum Thema Studienplatzfinanzierung von Seiten des Ministers würde er sich freuen, sagte der Abgeordnete.

Abgeordnete Karin HAKL (V) unterstrich die Notwendigkeit, die finanzielle Planbarkeit für die Universitäten zu verbessern und erinnerte daran, dass die Studiengebühren weder Frauen noch sozial Schwächere davon abgehalten haben, ein Universitätsstudium zu beginnen, wie es Kritiker der Studiengebühren immer befürchtet haben. Studiengebühren seien sozial gut abgefedert gewesen, hätte man sie heut, würde dies die Finanzierung der Universitäten wesentlich erleichtern, sagte sie. Über die vorliegenden Verbesserungen sei sie ausdrücklich erfreut.

Bei der Abstimmung fand die Änderung des Universitätsgesetzes einhellige Zustimmung.

Der FPÖ-Entschließungsantrag betreffend Studiengebühren – Klarheit für die Studierenden wurde in namentlicher Abstimmung mit 104 Nein- zu 46 Ja-Stimmen abgelehnt. Mehrheitlich abgelehnt wurde auch der BZÖ-Entschließungsantrag zur Einführung von Studiengebühren. (Fortsetzung Nationalrat)


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