Parlamentskorrespondenz Nr. 324 vom 23.04.2012

Vorlagen: Finanzen

Themen: Katastrophenfonds, Betriebspensionen, Zukunftsvorsorge

Gebarung des Katastrophenfonds 2010/2011

Der kürzlich von Finanzministerin Maria Fekter vorgelegte Bericht über die Gebarung des Katastrophenfonds in den Jahren 2010 und 2011 (III-317 d.B.) informiert über folgende Entwicklung:

Am Beginn des Berichtszeitraumes (1.1.2010) verfügte der Katastrophenfonds über eine Rücklage von 19,8 Mill. €. Im Laufe des Jahres kamen dazu Fondseinnahmen in der Höhe von rund 344,088 Mill. €, die sich aus Anteilen an der Einkommen- und Körperschaftsteuer von 308,86 Mill. €, aus Bankzinsen von 0,072 Mill. € und einer Fondsaufstockung durch die Bundesregierung in der Höhe von 35,156 Mio. € zusammensetzten.

Die Ausgaben des Katastrophenfonds beliefen sich im Jahr 2010 (inklusive Aufstockung) auf rund 352,700 Mill. €. Behoben wurden katastrophenbedingte Schäden im Vermögen physischer und juristischer Personen sowie von Bund, Ländern und Gemeinden. Für die Vorbeugung gegen künftige Hochwasser- und Lawinenschäden wurden insgesamt 194,6 Mill. € aufgewendet.

Ausgangspunkt der Fondsgebarung im Jahr 2011 bildete eine Rücklage

von 11,2 Mill. €. Dazu kamen Einnahmen von 337,2 Mill. €. Die Anteile an der Einkommen- und Körperschaftsteuer machten 336,2 Mill. € aus, die Transfers der Hagelversicherung beliefen sich auf 0,67 Mill. €, aus Bankzinsen lukrierte der Fonds 0,31 Mio. €. 2011 gab der Katastrophenfonds 309,3 Mill. € aus. Die Mittel dienten der Behebung katastrophenbedingter Schäden im Vermögen physischer und juristischer Personen sowie von Bund, Ländern und Gemeinden. Für die Vorbeugung gegen künftige Hochwasser- und Lawinenschäden wurden insgesamt 144,3 Mill. € aufgewendet.

Regierung will Pensionskassen attraktiver machen

Mehrere Kapitalmarktkrisen haben in der Vergangenheit zu massiven Vermögensverlusten bei Pensionskassen geführt. Auch mit konservativen Veranlagungsstrategien konnten die Pensionskassen bei der Veranlagung des Vermögens der Pensionsanwärter und Pensionisten Verluste nicht vermeiden. Das System war im Jahr 1990 - am Beginn einer längeren Aufschwungphase - mit zu optimistischen Erwartungshaltungen eingeführt worden, liest man in den Erläuterungen einer Regierungsvorlage zur Optimierung des Pensionskassensystems, die auf Vorschlägen einer Arbeitsgruppe beruht, in die Sozialpartner und Pensionisten-Vertreter eingebunden waren.

Der Regierungsentwurf zur Änderung des Pensionskassengesetzes samt Anpassungen in anderen Gesetzen (1749 d.B.) erlaubt es Anwärtern auf eine Betriebspension, künftig zwischen verschiedenen Veranlagungsstrategien zu wählen. Eine Veranlagungs- und Risikogemeinschaft sorgt mit einer garantierten Anfangspension für die nötige Sicherheit. Dazu kommen bessere Informationsrechte und Erleichterungen beim Wechsel zwischen dem Pensionskassensystem und der betrieblichen Kollektivversicherung. Im Betriebspensionsgesetz wird die Unverfallbarkeitsfrist verkürzt, die Möglichkeit variabler Arbeitgeberbeiträge erweitert und Rahmenbedingungen für einen individuellen Wechsel zwischen den Systemen festgelegt.

Konkret gibt ein Lebensphasenmodell den PensionsanwärterInnen die Möglichkeit, abweichend zu dem von ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen vereinbarten Standardmodell, Entscheidungen für risikoreichere oder risikoärmere Veranlagungen zu treffen. Eine auf Sicherheit ausgerichtete Veranlagungs- und Risikogemeinschaft garantiert eine Anfangspension und vermeidet die Kürzung laufender Pensionen.

Die von der Finanzmarktaufsicht per Verordnung festgelegte Begrenzung des Rechnungszinses soll nicht nur für neu abgeschlossene Pensionskassenverträge wirksam sein, sondern auch für ArbeitnehmerInnen gelten, die neu in bestehende Pensionskassenzusagen einbezogen werden. Die Leistungsberechtigten sollen unter bestimmten Voraussetzungen einen Vertreter in den Aufsichtsrat der Pensionskasse wählen können. Einmalig sollen auch Pensionsberechtigte Wechselmöglichkeiten nutzen können. Dazu kommen begleitende Maßnahmen im Versicherungsaufsichtsgesetz. Im Betriebspensionsgesetz wird die Möglichkeit erweitert, variable Beiträge/variable Prämien in die Pensionskasse/betriebliche Kollektivversicherung (BKV) einzuzahlen. Erweitert wird auch die Möglichkeit der ArbeitnehmerInnen, für bestimmte Zeiten mit reduziertem Entgeltanspruch die Beiträge zur Pensionskasse oder die Prämien in die BKV unvermindert fortzuzahlen oder die Beitragsleistung der ArbeitgeberIn zu übernehmen. Diese Möglichkeit soll künftig auch im Fall einer Karenz oder Teilzeitbeschäftigung nach dem Mutterschutzgesetz oder bei einer Familienhospizkarenz bestehen. Außerdem wird die Unverfallbarkeitsfrist bei Pensionskassenzusagen von fünf auf drei Jahre herabgesetzt. Die bessere Durchlässigkeit zwischen Pensionskassensystem und BKV erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen auch den Wechsel von ArbeitnehmerInnen im aufrechten Arbeitsverhältnis von der Pensionskasse in die BKV und umgekehrt. Auch für Berufswechsler wird die Durchlässigkeit zwischen Betriebspensionen und anderen kapitalgedeckten Systemen der betrieblichen Altersvorsorge (Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwälte) verbessert. 

FPÖ für Bundesschätze als Pensionsvorsorge

Im Hinblick auf krisenbedingten Probleme bei der prämiengeförderten Zukunftsvorsorge beantragt FPÖ-Abgeordneter Wolfgang Zanger in einem Entschließungsantrag seiner Fraktion (1895/AE)) den Einsatz von Bundesschätzen als Pensionsvorsorgeinstrumente. Der Ertrag von Bundeschätzen liegt nach Steuern derzeit bei drei Prozent, argumentiert der Antragsteller.

FPÖ: Kunden sollen Zukunftsvorsorgeverträge kündigen können

Die Halbierung der staatlichen Prämie für Zukunftsvorsorgemodelle auf 2,75 % und das krisenbedingte "Ausstoppen" vieler prämienbegünstigter Zukunftsvorsorgeprodukte hat die Aussichten und Bedingungen für die Konsumenten wesentlich verschlechtert. Der Abgeordnete verlangt daher eine Regierungsvorlage zur Ergänzung bestehender Zukunftsvorsorge-Verträge um eine Kündigungsoption für die Konsumenten (1896/AE)).