Parlamentskorrespondenz Nr. 343 vom 27.04.2012

Parlament ist ein offenes Haus - Hausordnung ist notwendig

Hausverbot kommt behutsam zur Anwendung

Wien (PK) – 120.000 Menschen besuchen pro Jahr das Hohe Haus an der Wiener Ringstraße. Viele davon kommen als interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer zu den Sitzungen des Nationalrates. Politische Partizipation ist die Grundlage des Funktionierens einer Demokratie. Im Rahmen dieser Besuche ist aber alles zu vermeiden, wodurch die Arbeiten im Parlamentsgebäude gestört werden könnten.

Besucherinnen und Besucher der Sitzungen des Nationalrates, des Bundesrates bzw. der Bundesversammlung und anderer Veranstaltungen im Parlament haben alles zu vermeiden, wodurch die Würde der parlamentarischen Körperschaften verletzt oder die Ruhe und die Verhandlungen gestört werden könnten. Sie haben sich insbesondere jedes Eingreifens in die Verhandlungen sowie aller Zeichen der Zustimmung oder des Missfallens zu enthalten. Bei schweren Verstößen gegen die Hausordnung kann ein Hausverbot verhängt werden. Die Maßnahme gelangt behutsam, in Fällen, wenn dies unerlässlich ist, zur Anwendung.

In begründeten Einzelfällen, wenn dies im Hinblick auf die demokratische Teilhabe sinnvoll erscheint, kann von einem erlassenen Hausverbot eine Ausnahme gemacht werden. Damit ist keine Sonderbehandlung einer bestimmten Person verbunden; im begründeten Anlassfall gibt es immer wieder Ausnahmen, die für die Wahrnehmung eines Termins gemacht werden.

Jede Besucherin, jeder Besucher des Parlaments ist verpflichtet, sich an die Bestimmungen der Hausordnung zu halten und den Anordnungen der von der Parlamentsdirektion für Sicherheitsaufgaben eingesetzten Personen unverzüglich Folge zu leisten. (Schluss)