Parlamentskorrespondenz Nr. 396 vom 15.05.2012

Ein neues Dienstrecht für Pädagogische Hochschulen

Nationalrat legt Dienstpflichten für Lehrpersonal an PH neu fest

Wien (PK) – Der Nationalrat stellte heute mit einem Mehrheitsbeschluss die Weichen für ein neues Dienstrecht für das Lehrpersonal an Pädagogischen Hochschulen. Damit reagieren die Abgeordneten auf den nunmehrigen Hochschulcharakter dieser Ausbildungsstätte. Das neue Dienstrecht soll mit dem Studienjahr 2013/14 voll wirksam werden.

In Abkehr vom herkömmlichen Lehrerdienstrecht werden die Dienstpflichten für das Lehrpersonal an Pädagogischen Hochschulen künftig neu festgelegt, die Besoldungsbestimmungen vereinfacht und ein mehrgliedriges Verwendungsbild eingeführt. Der Zugang zur höchsten Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe setzt einen facheinschlägigen Doktorgrad und eine wissenschaftliche Tätigkeit voraus, derartige Positionen können zudem ausschließlich im Wege eines Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahrens besetzt werden. Zudem werden mit dem Gesetzentwurf im Zusammenhang mit der bevorstehenden Überführung der Neuen Mittelschule in das Regelschulwesen sowie der Einführung der modularen Oberstufe Adaptierungen im Gehaltsgesetz vorgenommen und etwa die Abgeltung für die neue individuelle Lernbegleitung geregelt.

Abgeordneter Walter ROSENKRANZ (F) vermisste den "großen Wurf" und stellte fest, vom finnischen Vorbild sei man nach wie vor weit entfernt. Er bemängelte insbesondere, die zahlreichen Vorschläge des Rechnungshofes seien einmal mehr nicht berücksichtigt worden. Ein Kritikpunkt des Redners betraf die im Gesetz vorgesehenen leistungsgerechten Prämien, die seiner Einschätzung nach mangels Transparenz nicht nachvollziehbar seien.

Abgeordneter Elmar Mayer (S) interpretierte die Vorlage hingegen als ersten Schritt, die forschungsgeleitete Lehre an den Pädagogischen Hochschulen zu verankern. Der SP-Bildungssprecher bekannte sich zu einer universitären Ausbildung sämtlicher pädagogischer Berufe inklusive der Elementarpädagogik mit einem gemeinsamen Kernbereich in Richtung akademische Abschlüsse und einer hohen Durchlässigkeit für Quereinsteiger.

Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) begrüßte grundsätzlich die Stärkung der Leistungsorientierung im neuen Dienstrecht, vermisste aber eine Gesamtreform des Lehrerdienstrechtes, sprach kritisch von einer Weiterführung der Zersplitterung in diesem Bereich, zeigte kein Verständnis für neue Dienstzulagen an der Neuen Mittelschule und lehnte die dem Gesetz zugrunde liegenden Zahlen für die Abgeltung der individuellen Lernbegleitung als unrealistisch ab.

Abgeordneter Werner AMON (V) hob insbesondere die Vereinfachung bei den Zulagen und den einheitlichen Geltungsbereich hervor und resümierte, man sei mit diesem Dienstrecht in der Bildungsreform wieder ein Stückchen weiter gekommen. Ziel bleibe eine Ausbildung auf universitärem Niveau für alle PädagogInnen, die den berufspraktischen Teil nicht außer Acht lässt, unterstrich er.

Abgeordneter Werner HERBERT (F) konnte, wie er sagte, keine großen Visionen erkennen und bemerkte, man beschreite mit neuen Formulierungen bloß die alten Pfade, ohne die echten Probleme anzugehen. Er befürchtete insbesondere, dass der Unterricht angesichts des auf die Lehrenden zukommenden Verwaltungsaufwandes beeinträchtigt werde. Seiner Einschätzung nach unklar geregelt sind im Dienstrecht auch die Freistellungen für Forschungszwecke sowie die Prämien für die Erbringung besonderer Leistungen.

Abgeordneter Harald WALSER (G) äußerte sich namens seiner Fraktion zustimmend und sprach von einem Schritt in die richtige Richtung, wobei er vor allem die Verankerung der Forschungsleistung im Dienstrecht begrüßte. Er vermisste allerdings eine klare Bezugnahme auf das Ziel der tertiären Ausbildung für alle pädagogischen Berufe.

Bundesministerin Gabriele HEINISCH-HOSEK betonte, mit diesem Gesetz sei ein wichtiges Teilstück der Bildungsreform gelungen. Das neue Dienstrecht für die Pädagogischen Hochschulen verankere die forschungsgeleitete Lehre, ermögliche flexibleren Personaleinsatz, biete Fortbildung in den Sommermonaten an, erlaube gute Kooperation mit anderen Bildungs- und Forschungseinrichtungen und sei zudem kostenneutral, hob die Ressortchefin als positiv hervor.

Abgeordneter Ernest WINDHOLZ (B) warf der Regierung Säumigkeit vor und forderte insgesamt mehr Tempo für die Bildungsreform. Er kritisierte in seiner Wortmeldung die hohe Zahl an Überstunden vor dem Hintergrund der vielen JunglehrerInnen auf Jobsuche und sah in der gegenständlichen Vorlage ferner keinerlei Signalwirkung in Richtung leistungsgerechter Besoldung.    

Abgeordnete Sonja ABLINGER (S) verwies darauf, dass eine gemeinsame Ausbildung aller PädagogInnen auf dem tertiären Niveau ein Ziel sei, auf das man sich bereits über alle Parteien hinweg geeinigt habe. Heute stelle niemand mehr in Abrede, dass auch die Ausbildung von KindergartenpädagogInnen auf akademisches Niveau gehoben werden müsse. Die Verankerung der forschungsgeleiteten Lehre an den Pädagogischen Hochschulen und die Möglichkeit zur Kooperation mit ausländischen Einrichtungen seien wichtige Schritte dazu. Ablinger sprach sich außerdem für Maßnahmen gegen das Burnout von LehrerInnen aus.

Abgeordnete Anna FRANZ (V) sah in der Gesetzesvorlage eine wesentliche Verbesserung der PädagogInnenausbildung, was langfristig auch einen Qualitätsschub an den Schulen durch besser ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer mit sich bringen werde. Das neue Dienstrecht schaffe universitäre Rahmenbedingungen an den Pädagogischen Hochschule. Damit bekämen diese ein neues, den modernen Ansprüchen angepasstes Dienst- und Besoldungsrecht, wie sie es sich für alle PädagogInnen wünsche, meinte die Abgeordnete.

Abgeordneter Josef AUER (S) stellte fest, bei allen Fraktionen herrsche insofern Konsens, dass das Gesetz einen Schritt in die richtige Richtung sei, den Bundesministerin Schmied gemeinsam mit Bundesministerin Heinisch-Hosek setze. Es gehe auch um die Verbesserung der Chancengleichheit für die Schülerinnen und Schüler. Hier werde tatsächlich eine Änderung angestrebt. Leider sei die Bildungspolitik in dieser Hinsicht über viele Jahre sehr einseitig betrieben worden, vieles habe sich daher verfestigt und sei nicht so einfach mit einem einzigen großen Wurf zu beseitigen. Der Zugang von bildungsfernen Schichten zur Bildung sei in Österreich noch immer mit vielen Hürden verbunden. Letztlich wäre daher die Ganztagsschule das Mittel, um mehr Chancengleichheit herzustellen, argumentierte Auer.

Abgeordnete Ruth BECHER (S) sprach den Bereich der individuellen Lernbegleitung der Neuen Mittelschule an. Für diesen gebe es nun durch das neue Dienstrecht eine klare Abgeltungsregelung. Die individuelle Lernbegleitung und Förderung gehörten zu den wichtigsten Innovationen der Mittelschule Neu. So solle bestmöglicher Lernerfolg ohne Nachhilfe erreicht werden. Das sei auch in sozialpolitischer Hinsicht wichtig. In Österreich werde sehr viel Geld für Nachhilfe ausgegeben, allerdings hänge die Förderung der Kinder oft davon ab, ob die Eltern sich diese finanziell leisten können. Die Lern-Coaches seien hier eine richtige Maßnahme. Auch die Annäherung der Pädagogischen Hochschulen an die Universitäten sei ein richtiger Schritt.

Die Dienstrechts-Novelle 2011 passierte den Nationalrat mehrheitlich.

BZÖ will Hacklerregelung für BeamtInnen abschaffen

Erste Lesungen fanden zu Anträgen statt, in denen einerseits die Abschaffung der "Hacklerregelung" für BeamtInnen, andererseits die Verankerung des Jugendschutzes als Bundeskompetenz gefordert wird.

Zunächst setzt sich Abgeordneter Gerald GROSZ (B) mit seiner Initiative dafür ein, die "Hacklerregelung" für BeamtInnen umgehend abzuschaffen. Er meinte, kein ASVG-Versicherter könne in Österreich nach nur vierzig Jahren ohne Abschläge in Pension gehen. Im Beamtendienstrecht gebe es aber schon 235 Fälle von HöchstbeamtInnen, welche die so genannte "Hacklerregelung" in Anspruch nehmen und durchschnittlich mit 62,9 Lebensjahren und nachgekauften Beitragszeiten mit vierzig Beitragsjahren in Pension gehen konnten. Grosz nannte dazu das Beispiel des unlängst pensionierten Parlamentsdirektors. Hier bestehe eine riesige Ungerechtigkeit, diese Regelung sei für BeamtInnen sofort abzuschaffen. Ursprünglich sei eine Regelung geplant gewesen, von der nur schwer arbeitende Menschen mit ausreichend Beitragsjahren profitieren sollten. Die ÖVP habe damals aber nur unter der Bedingung, dass die BeamtInnen in die Regelung einbezogen werden, zugestimmt. Das habe sich als sozialrechtlicher Wahnsinn erwiesen. Man könne solche Privilegien im Pensionssystem nicht weiter zulassen, meinte Grosz, das BZÖ habe dazu bereits einen Antrag eingebracht, von dem er hoffe, dass er breite Zustimmung finden werde.

Abgeordneter Otto PENDL (S) wies persönliche Angriffe auf Personen, die viele Jahre im Dienst der Republik verbracht haben, zurück und plädierte für eine sachliche Debatte. Der von Abgeordnetem Grosz genannte Parlamentsdirektor a.D. sei in Einklang mit den geltenden gesetzlichen Regeln in Pension gegangen, daraus sei ihm kein Vorwurf zu machen. Das Grundproblem liege darin, dass man durch die Bedingung eines durchgängigen Beschäftigungsverhältnisses die BeamtInnen und Angestellten gegenüber den tatsächlichen SchwerstarbeiterInnen bevorzugt habe. Allerdings seien für jede Regelung die grundlegenden Unterschiede des ASVG und des Pensionsrechts des öffentlichen Dienstes zu berücksichtigen. In den letzten Jahren habe man für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse weitgehend die Regelungen des ASVG übernommen, zweifellos gebe es aber immer noch Punkte, die geregelt werden müssten. 

Abgeordneter August WÖGINGER (V) warf Grosz "Irreführung" und "Kindesweglegung" vor und erinnerte daran, dass die Langzeitversichertenregelung bereits im Vorfeld der Pensionsreform beschlossen worden sei. Auch sei Grosz damals Pressesprecher des Sozialministers gewesen. Die unpraktikable Schwerarbeiterregelung, die niemandem nütze, sei überdies eine Bedingung des damaligen Koalitionspartners gewesen. Weiters stellte Wöginger klar, dass BeamtInnen 42 Beitragsjahre vorweisen müssen, der Unterschied zu den übrigen PensionistInnen von drei Jahren ergebe sich aus dem Umstand, dass man erst mit 18 Jahren Beamter bzw. Beamtin werden könne.

Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) widersprach seinem Vorredner und sprach kritisch von einer Besserstellung im Langzeitversichertenrecht für BeamtInnen, zumal alle anderen erst, wie er vorrechnete, nach 47 Beitragsjahren mit 62 in Pension gehen könnten. Eine Lösung des Problems sah Öllinger einzig in der Gleichstellung aller beim Langzeitversichertenrecht.

Der Antrag wurde dem Verfassungsausschuss zugewiesen.

BZÖ will Bundeskompetenz für Jugendschutz

Der zweite Gesetzesvorschlag, eingebracht von den BZÖ-Abgeordneten Herbert Scheibner und Ursula Haubner, zielt auf eine Verfassungsänderung in Bezug auf den Jugendschutz. Das BZÖ will die Kompetenz für Jugendschutz nicht wie bisher bei den einzelnen Bundesländern sondern ganz beim Bund ansiedeln.

Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) drängte auf bundeseinheitliche Jugendschutzbestimmungen und argumentierte, es gehe nicht an, dass der Wohnsitz darüber entscheidet, wie lange man mit 16 fortgehen darf. Unterschiedliche Regelungen seien sachlich längst nicht mehr zu rechtfertigen, verursachten Bürokratie und hohe Kosten. Scheibner appellierte an das Selbstbewusstsein des Bundesverfassungsgesetzgebers und forderte eine Bundeskompetenz für den Jugendschutz.

Abgeordnete Angela LUEGER (S) erklärte sich einer Meinung mit Scheibner und erinnerte an eine langjährige Forderung der Bundesjugendvertretung nach einem bundeseinheitlichen Jugendschutzgesetz. Sie rief dazu auf, noch einmal mit den Ländern Vorarlberg und Kärnten zu verhandeln, die sich derzeit noch gegen eine einheitliche Regelung stemmen. Sollte dies nicht gelingen, müsste die Kompetenz an den Bund übertragen werden.

Abgeordneter Thomas EINWALLNER (V) spielte den Ball an das BZÖ zurück, dem er vorwarf, aus Rücksicht auf den Kärntner Landeshauptmann nichts im Sinne einer Bundeskompetenz unternommen zu haben. Der Redner wies auf die Harmonisierungsbestrebungen in der Steiermark und in anderen Ländern hin, gab allerdings zu bedenken, Jugendschutz sei nicht allein ein Kompetenzthema, den besten Schutz würden die Jugendlichen in ihren Familien erhalten. Einwallner zeigte sich unter Hinweis auf den heutigen Beschluss über die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuversichtlich, dass es noch gelingen werde, auch in Sachen Jugendschutz zu einer Einigung zu kommen.

Abgeordneter Christian HÖBART (F) machte für die Kärntner Weigerung die "liberale" Haltung der östlichen Bundesländer in Sachen hochprozentige Spirituosen verantwortlich, erachtete aber grundsätzlich die Bestrebungen zur Harmonisierung des Jugendschutzes für sinnvoll. Nun gelte es, auf Länderebene zu einer Einigung zu kommen, der Wille dazu sei auch beim Bundesland Kärnten vorhanden, unterstrich er.

Abgeordnete Tanja WINDBÜCHLER-SOUSCHILL (G) trat für eine Vereinheitlichung der Jugendschutzbestimmungen ein und begrüßte die diesbezüglichen Bestrebungen der drei östlichen Bundesländer. Gleiche Pflichten, gleiche Rechte für alle Jugendliche in Österreich, lautete ihre Forderung. Appelle dazu würden nicht reichen, nun sei das Parlament aufgefordert, einen Schritt zu setzen.

Der Antrag wurde dem Verfassungsausschuss zugewiesen.

Eine weitere Sitzung des Nationalrats diente geschäftsordnungsmäßigen Mitteilungen und Zuweisungen durch die Präsidentin.

(Schluss Nationalrat)