Parlamentskorrespondenz Nr. 400 vom 16.05.2012

Diskussion über umfassende Staatsreform

Dringlicher Antrag des BZÖ im Nationalrat

Wien (PK) – Zu einer Debatte über eine umfassende Staats- und Demokratiereform kam es infolge eines Dringlichen Antrags, den das BZÖ mit dem Titel " "Österreich neu bauen - umfassende Staats-und Parlamentsreform" im heutigen Nationalrat eingebracht hatte. Das BZÖ fordert darin eine Aufwertung des Parlaments, die Abschaffung des Amts des Bundespräsidenten, die Wahl der Bundesregierung durch den Nationalrat, die Abschaffung der Landtage und Landesregierungen, den Ersatz des Bundesrats durch einen Landessenat, bestehend aus je zwei direkt gewählten Senatoren pro Regionalwahlkreis, die Direktwahl der Landeshauptleute und BürgermeisterInnen, mehr direkte Demokratie, die Zusammenlegung von Wahlterminen, eine straffe Verwaltung und klare Kompetenzen sowie optimierte Finanzen.

Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) begründete den Dringlichen Antrag des BZÖ damit, dass eine Staats- und Verwaltungsreform in Österreich unumgänglich sei. Er bezog sich dabei auch auf vom Rechnungshof vorgelegte Reformvorschläge und appellierte an die Abgeordneten, sachlich über die Forderungen des BZÖ zur grundlegenden Neuordnung des Staates zu diskutieren. Man solle dieses wichtige Thema aus der Parteipolitik heraushalten, mahnte er.

Scheibner machte auf die schwierige Wirtschafts- und Finanzlage in Österreich aufmerksam und meinte, bevor man Steuern und Abgaben erhöhe, sei es sinnvoller, die bestehenden Strukturen zu überdenken und die Staatsaufgaben zu hinterfragen. Frei werdende Mittel könnten in wichtige Politikbereiche wie Bildung und Gesundheit investiert werden.

Vom Forderungskatalog des Dringlichen Antrags griff Scheibner unter anderem den Vorschlag heraus, Gesetzgebung und Vollziehung beim Bund zu konzentrieren. Es gehe nicht um eine Abschaffung der Bundesländer, sondern um Strukturreformen und Bürokratiereduktion, bekräftigte er. Die Landesidentität eines Bürgers hänge sicher nicht von landesspezifischen Jugendschutzbestimmungen oder Tanzschulregelungen ab. Den Bundesrat will Scheibner durch einen Bundessenat ersetzen, der sich aus 43 direkt gewählten Senatoren zusammensetzt und der an der Bundesgesetzgebung mitwirken soll.

Weitere Vorschläge des BZÖ betreffen die Direktwahl von Landessenatoren, die Ergänzung der repräsentativen Demokratie durch direktdemokratische Elemente, die Stärkung der Bezirkshauptmannschaften und die Reduktion der Sozialversicherungsträger. Die Aufgaben des Bundespräsidenten will Scheibner an die Nationalratspräsidentin übertragen. Er hoffe, dass das BZÖ mit dem vorliegenden Antrag "einen Wettbewerb der Ideen" eingeläutet habe, resümierte der Abgeordnete.

Bundeskanzler Werner FAYMANN räumte ein, dass im Föderalismus Entscheidungen oft viel zu lange dauerten. Seiner Meinung nach muss man in der Diskussion aber auch das verstärkte Bedürfnis der Bevölkerung nach Nähe zu politischen Abläufen und politischen Entscheidungen berücksichtigen. Man müsse aufpassen, dass die Kluft zwischen Bevölkerung und Politik nicht noch größer werde, warnte er.

Faymann zeigte sich in diesem Zusammenhang etwa in Bezug auf Gemeindezusammenlegungen und Spitalsschließungen skeptisch. Man könne nicht immer nur auf Effizienz schauen, sondern müsse die Bedürfnisse im ländlichen Raum beachten und für Interessenausgleich sorgen, ist er überzeugt. Der Bundeskanzler bestritt außerdem, dass in Sachen Verwaltungsreform nichts weitergehe, er verwies etwa auf die Neustrukturierung der Sicherheitsbehörden, die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Pflegegeldreform und die geplante Reform der Bildungsverwaltung.

Was die Aufgaben und die Größe des Nationalrats und des Bundesrats betrifft, spielte Faymann den Ball an das Parlament zurück. "Ich habe großes Vertrauen in Sie als Abgeordnete", erklärte er. Eine Aufwertung des Parlaments befürwortete er ausdrücklich.

BZÖ-Chef Josef BUCHER hielt fest, Ausgangspunkt für die Vorschläge des BZÖ zur grundlegenden Neuordnung des Staates sei die Frage gewesen: "Warum geht in unserer Republik nichts weiter?" Seiner Ansicht nach sind die politischen Strukturen in Österreich mit den heutigen Aufgaben der Politik nicht mehr kompatibel. Man müsse "dieses kranke System" ändern, forderte er, politische Entscheidungsprozesse dauerten oft viel zu lange.

Als Hauptproblem sieht Bucher den Föderalismus, den er als "Sargnagel des österreichischen Systems" qualifizierte. Die "Landesfürsten" würden in vielen Bereichen auf der Bremse stehen, klagte er. Man müsse endlich einmal "zur Besinnung kommen". Bucher ist überzeugt, dass bei einer Umsetzung der BZÖ-Vorschläge kein einziges Landesinteresse auf der Strecke bliebe, denn die Länder könnten ihre Interessen im Nationalrat und im vorgesehenen Bundessenat einbringen. Vorrangig geht es für ihn um eine Beseitigung von Doppelgleisigkeiten und eine Verschlankung der politischen Strukturen.

SPÖ-Klubobmann Josef CAP sprach sich dafür aus, über die Initiative des BZÖ ernsthaft zu diskutieren, meldete gleichzeitig aber in vielen Bereichen Widerspruch und Bedenken an. So verwahrte er sich gegen den Vorwurf der Selbstlähmung der Politik und wies unter anderem auf die bislang erfolgreiche Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise hin.

In Richtung Abgeordnetem Bucher merkte Cap an, dieser sei offenbar nie Gemeinde- oder Bezirksrat gewesen. Es sei eine wichtige Aufgabe von Gemeinderäten, Bezirksräten und Landtagsabgeordneten, direkte Ansprechpartner für die BürgerInnen zu sein. Für ihn ist es außerdem nicht nachvollziehbar, dass das BZÖ den Landeshauptmann zu einen "Vollzugsbeamten" degradieren und gleichzeitig direkt wählen lassen will. Auch dem Vorschlag, das Amt des Bundespräsidenten abzuschaffen, kann er nichts abgewinnen, dieser hat seiner Meinung nach eine wichtige Rolle bei der Regierungsbildung und in schwierigen, krisenhaften Zeiten.

Eine gewisse Übereinstimmung mit den Forderungen des BZÖ sieht Cap hingegen bei der Frage der Aufwertung des Parlaments und beim Ausbau der direkten Demokratie, wobei die SPÖ ihm zufolge derzeit das 3-Stufen-Modell nach deutschem Vorbild "studiert". Generell hielt der SPÖ-Klubobmann fest, Aufgabe der Politik sei es, einen solidarischen Ausgleich zwischen verschiedenen Interessen zu schaffen, das Politikverständnis von Frank Stronach – "wer das Gold hat, macht die Regel" – teile er nicht.

Abgeordneter Wolfgang GERSTL (V) stimmte mit der Forderung von Abgeordnetem Scheibner überein, sachlich über eine Staatsreform zu diskutieren. Als umso bedauerlicher wertete er es daher, dass BZÖ-Chef Josef Bucher Worte wie "krankes System" und "Sargnagel" verwendet habe. Seiner Ansicht nach stimmt es auch nicht, dass die Regierung bei der Verwaltungsreform nichts weiterbringt, das Gegenteil sei der Fall. Gerstl verwies etwa auf die Neustrukturierung der Sicherheitsbehörden, die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit und das geplante Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl.

Den Vorschlägen des BZÖ zur Ausweitung der direkten Demokratie hielt Gerstl das von Staatssekretär Sebastian Kurz für die ÖVP erarbeitete Demokratiepaket entgegen. Das Paket sehe etwa automatische Volksabstimmungen vor, wenn mehr als 10 % der Wahlberechtigten ein Volksbegehren unterschreiben, skizzierte er. Ebenso gehe es um die Online-Unterstützung von Volksbegehren, ein Fragerecht von BürgerInnen an die Regierung und ein stärker persönlichkeitsbezogenes Wahlrecht. Auch sollten SteuerzahlerInnen zum Teil entscheiden können, was mit ihren Steuern finanziert werde.

Die Kritik des BZÖ am Föderalismus wies Gerstl mit der Bemerkung zurück, dass der österreichische Föderalismus für ihn angewandte Subsidiarität sei. Gerade in einer globalisierten Welt sei es wichtig, dass es Repräsentanten auf unterster Ebene gebe, die sich um die Sorgen der Bevölkerung kümmern und auch in Entscheidungen eingebunden sind, unterstrich er. Skeptisch ist Gerstl auch, was die Forderung nach der Abschaffung des Bundespräsidenten betrifft, das Prinzip "checks and balances" solle erhalten bleiben.

Abgeordneter Harald STEFAN (F) plädierte für die Aufwertung des Parlaments und meinte, es gelte vor allem, sich gegen die derzeitige Schieflage zu wehren, die in einem Übergewicht der Beamten und der Regierung bestehe. Der Forderung nach Abschaffung des Amtes des Bundespräsidenten wiederum konnte er nichts abgewinnen. Beim Nationalrat ist für den Redner eine Straffung und Reduzierung auf 100 Abgeordnete denkbar. Die Landtage schließlich hält Stefan für sinnvoll als Ausdruck des Heimatgefühls, aber auch als Form des Wettbewerbs, eine Abschaffung war für den FP-Sprecher kein Thema. Handlungsbedarf ortete der Redner hinsichtlich der Stärkung der direkten Demokratie, wobei er für Volksabstimmungen über Volksbegehren eintrat, sich insbesondere gegen das "Hochlizitieren" der dafür erforderlichen Unterstützungserklärungen aussprach und den FP-Vorschlag nach einer Mindestzahl von 250 000 untermauerte.

Abgeordnete Daniela MUSIOL (G) drängte auf Umsetzung von bereits vorliegenden Ideen und zeigte sich nachträglich enttäuscht anlässlich von nicht erledigten Vorschlägen aus dem Österreich-Konvent. Vorrangige Themen aus Sicht der Rednerin waren vor allem verfassungsrechtliche Reformen etwa im Bildungsbereich oder beim Jugendschutz. Sie beklagte, Vorschläge, die sämtliche Experten als sinnvoll erachten, würden am Widerstand der Länder scheitern. Diskussionswürdig erschienen Musiol auch Anregungen zur Aufwertung des Parlaments, zur Wahl der Bundesregierung durch den Nationalrat oder zur Abschaffung bzw. Reform des Bundesrats. Offen war die Rednerin für eine Debatte über die Zukunft der Länder oder über das Amt des Bundespräsidenten. Insgesamt trat Musiol dafür ein, die vom Antrag aufgeworfenen Fragen im Parlament zu diskutieren.  

Abgeordneter Rainer WIDMANN (B) forderte die Aufwertung des Parlaments, die Zusammenlegung von Gemeinden, sowie Mindeststandards für die Größe von Bezirken und die Abschaffung der Landesgesetzgebung. Er appellierte an die Regierungsparteien, keine Angst vor den Landesfürsten zu haben, die, wie er sagte, diese Vorschläge immer torpedieren, sondern endlich einmal "drüberzufahren".

Abgeordneter Peter WITTMANN (S) sprach von einem äußerst hohen Standard der österreichischen Verwaltung und betonte, man sei permanent dabei, das Land wettbewerbsfähiger zu machen und die Effizienz der Strukturen zu steigern. Wittmann bekannte sich ausdrücklich zum Föderalismus und zu den Ländern, plädierte aber für eine Abschaffung der Doppelgleisigkeiten und für eine Parallelisierung von Gesetzgebung und Vollziehung. Die Forderung nach Abschaffung der Länder lehnte er als populistisch ab.

Abgeordneter Martin BARTENSTEIN (V) erinnerte an die Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit, aber auch an die Reformpartnerschaft von SPÖ und ÖVP in der Steiermark und zog daraus den Schluss, es gehe, wenn man nur wolle. Skeptisch äußerte er sich zu manchen Vorschlägen des BZÖ-Antrags, in denen er einen Widerspruch zur Gewaltenteilung erkennen wollte. Nicht auf Bartensteins Zustimmung traf auch der Vorstoß zur Abschaffung der Landtage und der Ersetzung der Landtagsabgeordneten durch Senatoren. Zur Gemeindereform stellte er fest, die Größe einer Kommune habe nichts mit ihrer Effizienz zu tun. Insgesamt hielt es Bartenstein politisch nicht für zielführend, gegen die Länderinteressen vorzugehen. Seiner Meinung nach sollte Schritt für Schritt ein Umbau – nicht ein Neubau – Österreichs betrieben werden.

Abgeordneter Walter ROSENKRANZ (F) wandte sich gegen "Alles Abschaffen", bekannte sich aufgrund der Direktwahl durch das Volk zum Amt des Bundespräsidenten und wollte sich auch nicht mit der Forderung nach Abschaffung der Landtage anfreunden. Das Modell des BZÖ laufe auf einen Zentralstaat hinaus, gab er zu bedenken. Als interessant empfand Rosenkranz allerdings den Vorschlag einer Direktwahl der Bürgermeister, eine Zusammenlegung von Wahlterminen beurteilte er im Lichte von möglichen Wahlwiederholungen eher skeptisch. Insgesamt stufte Rosenkranz den BZÖ-Antrag zwar als diskussionswürdig, in Summe aber als zu unpräzise ein.

Abgeordnete Martina SCHENK (B) ortete Konsens über den bestehenden Reformbedarf, sah aber Probleme auf Länderebene. Sie rief die Regierungsparteien dazu auf, die zahlreichen vorliegenden Ideen umzusetzen. Der BZÖ-Antrag bringe eine Reihe von Vorschlägen zu Kosteneinsparungen, Verwaltungsvereinfachung, aber auch zur Stärkung der Mitbestimmung der Bürger – Vorschläge, die eigentlich Anliegen aller sein sollten, sagte Schenk an die Adresse von SPÖ und ÖVP gerichtet.

Abgeordnete Sonja STEßL-MÜHLBACHER (S) teilte den Befund, dass die Politikverdrossenheit zunehme. Zweifellos gebe es Defizite der staatlichen Verwaltung, etwa bei der Kompetenzverteilung. Es sei aber nicht angebracht, von Stillstand zu reden, wie etwa die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die Neustrukturierung von Bezirken und Gemeinden in der Steiermark beweisen. Der Entwurf des BZÖ enthalte viele nicht durchdachte Forderungen, wie die Abschaffung des Amtes des Bundespräsidenten. Nur Änderungen des Wahlrechts zu fordern, sei für eine Reform nicht ausreichend, meinte sie. 

Abgeordneter Gerald GROSZ (B) konstatierte, der Föderalismus teile die ÖsterreicherInnen von der Wiege bis zur Bahre in allen Lebensbereichen in neun verschiedene System ein. Das erfordere einen riesigen und teuren Verwaltungsapparat, Österreich werde dadurch "zu Tode verwaltet". Die Krise sei auch eine Chance, die Verwaltung, die teilweise noch auf die Monarchie zurückgehe, neu aufzubauen. Milliarden an Steuergeldern würden jährlich in eine Verwaltung gesteckt, die nicht mehr als "eine Beschäftigungstherapie für Beamte und Politiker" sei. Grosz verwies auf die Initiativen von Menschen wie Frank Stronach, die sich Gedanken machen, wie dieses Land neu aufgebaut werden könne. Das sollte ernst genommen werden. Sie alle hätten die uninspirierte Diskussion, die das Hohe Haus dem Thema gewidmet habe, nicht verdient. 

Abgeordneter Johannes JAROLIM (S) meinte, es gebe sicher ein großes Verbesserungspotenzial, das sei längst bekannt. Auch die im Antrag präsentierten Vorschläge entstammten größtenteils den Feststellungen des Österreich-Konvents. Alle Institutionen verkleinern oder abschaffen zu wollen, wie Abgeordneter Grosz gefordert habe, könne sicher nicht der Weg sein. Es gebe zweifellos Probleme bei der Verteilung der Zuständigkeiten, etwa im Spitalsbereich. Die Transparenzdatenbank bringe viel Verbesserungsbedarf an den Tag, deshalb sei es wichtig, sie weiterzuentwickeln. Mehr Bürgerbeteiligung über das Internet sei ebenfalls ein Punkt, um den man in Zukunft nicht herumkommen werde. Insgesamt sehe er Österreich bereits auf einem guten Weg zur Umsetzung von Verwaltungsreformen, sagte Jarolim.

Abgeordneter Werner KOGLER (G) stellte fest, dem Antrag des BZÖ sei zugute zu halten, dass darin eine Auseinandersetzung mit den Kompetenzstrukturen im Land erfolge. Die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern, etwa im Bereich der Schulverwaltung, müsse dringend überdacht werden. Hier verhindere die "Realverfassung" aber alle notwendigen Änderungen. Es stelle sich auch die Frage, in welchen Bereichen eine Landesgesetzgebung überhaupt noch notwendig sei. Die Kontrollkompetenzen der Landtage, die ihre Existenz berechtigen würden, seien sehr schwach ausgeprägt. Dasselbe gelte auch für den Bundesrat. Werde er nicht grundlegend reformiert, wäre es besser, ihn gleich abzuschaffen. Bewegung müsse auch in die Spitalsverwaltung kommen. Hier gebe es viele Bereiche, die von der Landes- in Bundeskompetenz übergehen sollten. Der Bund sollte die Planungskompetenz haben, den Ländern aber die Durchführung obliegen. Es fehle jedoch an Mut in der Bundespolitik, sich gegenüber der Landespolitik und den Landeshauptleuten durchzusetzen, meinte Kogler. So könne es nicht weitergehen. Echter Föderalismus sei etwas anderes als das, was in Österreich darunter verstanden werde. Es gebe hier jede Menge zu tun, damit nicht weiterhin alle Reformen aufgrund des Widerstands des Landespolitik auf halbem Weg steckenbleiben.

Der Antrag des BZÖ blieb in der Minderheit und wurde abgelehnt.

(Fortsetzung Nationalrat)