Parlamentskorrespondenz Nr. 406 vom 21.05.2012

Vorlagen: Finanzen

Finanzausgleich: Anpassungen an Schweiz-Abkommen und Stabilitätspakt

Die Einmalzahlung, die Österreich mit der Schweiz zur Abgeltung der Steuerpflicht für in der Schweiz veranlagte österreichische Schwarzgelder vereinbart hat, ist eine neue Steuer und muss daher in den Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden eingeordnet werden. Eine diesbezügliche Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2008 (FAG) hat die Bundesregierung dem Nationalrat kürzlich vorgelegt (1784 d.B.). Der Entwurf sieht vor, Ertragsanteile und aufkommensabhängige Transfers an die Länder um 216 Mio. Euro und an die Gemeinden um 118 Mio. Euro zu erhöhen. Somit wird rund ein Drittel der erwarteten Einnahmen von einer Milliarde Euro aus der Einmalzahlung an Länder und Gemeinden fließen.

Außerdem trägt der Regierungsentwurf Anpassungen an Vereinbarungen Rechnung, die im neuen Österreichischen Stabilitätspakt 2012 zwischen Bund, Ländern und Gemeinden getroffen wurden. Sollte der bis 2014 geltende Finanzausgleich nicht rechtzeitig neu geregelt werden, wird das FAG 2008 provisorisch weiter angewandt werden. Ab 1.1.2015 gelten in diesem Fall automatisch die Bestimmungen für den  Finanzausgleich des Jahres 2014 weiter. Analog zu bisherigen Stabilitätspakten wird auch für den Fall vorgesorgt, dass Ertragsanteile eines Landes gekürzt werden, weil es den Österreichischen Stabilitätspakt nicht ratifiziert. Als Kürzungsbetrag werden die Mehreinnahmen des Landes aus den steuerlichen Maßnahmen des Budgetbegleitgesetzes 2011 und des 1. Stabilitätsgesetzes 2012 im FAG 2008 fixiert.