Parlamentskorrespondenz Nr. 492 vom 14.06.2012

Sammelbericht zu Bürgerinitiativen und Petitionen

Nationalrat diskutiert Bürgerbeteiligung

Wien (PK) - Insgesamt 24 Petitionen und Bürgerinitiativen standen heute am frühen Nachmittag auf der Tagesordnung des Nationalrats. Diskutiert wurden Anliegen wie die Vorratsdatenspeicherung, die Erdverkabelung von Hochspannungsleitungen oder Bestimmungen zur Hundehaltung.

Abgeordnete Susanne WINTER (F) kritisierte die Regierungsparteien und auch die Grünen dafür, wie sie heute mit den Bürgerrechten, der Demokratie und dem Parlamentarismus umgegangen seien; dies war ein  "schändliches Verhalten", so Winter. Dass Bürgerrechte generell nicht so ernst genommen werden, zeige sich leider auch im Petitionsausschuss, bemängelte Winter. Denn es sei nach wie vor unerklärlich für sie, warum eine Petition von nur einem Abgeordneten unterschrieben werden muss, während Bürgerinitiativen mindestens 500 Bürgerunterschriften brauchen, um im Parlament eingereicht werden zu können. Nachdem sich immer mehr Menschen dieses Instrumentes bedienen, könne man sehen, wie unzufrieden die Bevölkerung mit der aktuellen Politik sei. Ein besonderes Beispiel dafür ist ihrer Meinung nach die Bürgerinitiative Vorratsdatenspeicherung. Erst auf oppositionellen Druck hin sei es möglich gewesen, zu diesem wichtigen Thema ein Hearing zu abzuhalten.

Abgeordnete Rosa LOHFEYER (S) kam insbesondere auf die Problematik zu sprechen, dass viele Petitionen und Bürgerinitiativen Querschnittsmaterien betreffen und daher oft nur schwer einzelnen Ausschüssen zuzuordnen seien. Dies sei z.B. auch beim Thema der Starkstromleitungen der Fall, zu dem es im letzten Ausschuss ein Hearing gegeben hat. Es sei oft nicht leicht, einen Ausgleich der Interessen zwischen optimaler Stromversorgung und Sicherung des Wirtschaftsstandortes zu finden, räumte Lohfeyer ein. Eine heftige Diskussion gab es auch beim Thema Vorratsdatenspeicherung, diese Bürgerinitiative wurde sodann dem Justizausschuss zugewiesen.

Auch Abgeordneter Wolfgang PIRKLHUBER (G) hielt es für kein gutes Zeichen, wenn eine ganze Fraktion an der Debatte über so viele Petitionen und Bürgerinitiativen umfassenden Sammelbericht nicht teilnimmt. Er stimme seiner Vorrednerin darin zu, dass die Anliegen der BürgerInnen ernst genommen werden müssen. Aber dann reicht es nicht, wenn eine von über 100.000 Menschen unterstützte Initiative nach einer fünfminütigen Diskussion einfach in einen anderen Ausschuss zugewiesen wird, erwiderte Pirklhuber. Er könne es gut nachvollziehen, dass sich Bürger in ihren Grundrechten massiv beschnitten fühlen, wenn wie im Falle der Vorratsdatenspeicherung sämtliche Telefon- und Internetverbindungsdaten sechs Monate lang aufgehoben werden. Nachdem auch vier Stellungnahmen von Ministerien dazu vorliegen, wäre es logisch und wichtig gewesen, ein Hearing mit Experten abzuhalten. Aus diesem Grund forderte Pirklhuber auch eine Änderung der Geschäftsordnung, die dazu beiträgt, dass Bürgeranliegen nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden können.

Abgeordnete Anna HÖLLERER (V) ging auf drei Petitionen zum Thema Hochspannungsleitungen ein und meinte, das vom Petitionsausschuss durchgeführte Hearing habe gegenüber den eingeholten Stellungnahmen keine neuen Erkenntnisse gebracht. Ihr zufolge ist eine Erdverkabelung in der von den BürgerInnen gewünschten Größenordnung technisch nicht möglich. Zudem seien die Entscheidungen vor Ort zu treffen.

Die Bürgerinitiative zur Vorratsdatenspeicherung ist Höllerer zufolge mit mehr als 106.000 elektronischen Zustimmungserklärungen die erfolgreichste seit Einführung der E-Voting-Möglichkeit. Man sei mit der Bürgerinitiative sorgsam umgegangen und habe sie dem zuständigen Justizausschuss zugewiesen, bekräftigte sie. Höllerer wies allerdings darauf hin, dass laut eingeholter Stellungnahme Strafzahlungen in Millionenhöhe die Folge gewesen wären, hätte Österreich die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht umgesetzt.

Abgeordneter Leopold MAYERHOFER (F) befasste sich mit einer Petition zur Erhaltung der Hausarztstelle in Ruprechtshofen, deren Zukunft ihm zufolge mehr als ungewiss ist. Es habe sich herausgestellt, dass sich eine Landarztpraxis ohne angeschlossene Hausapotheke nicht gewinnbringend führen lasse, erklärte er. Würden die gesetzlichen Bestimmungen nicht geändert, sei die ärztliche Versorgung und damit ein weiterer Strukturbaustein im ländlichen Raum in Gefahr.

Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) wertete es als "sonderbar", dass das BZÖ gerade zu einem Zeitpunkt aus dem Plenum ausgezogen ist, wo Bürgeranliegen, zunächst das Bildungsvolksbegehren und danach eine Reihe von Petitionen und Bürgerinitiativen, verhandelt werden. Zur Bürgerinitiative betreffend Vorratsdatenspeicherung merkte Steinhauser an, die Regierungsparteien würden Unterschriften von mehr als 106.000 ÖsterreicherInnen ignorieren. Seiner Meinung nach wäre es angebracht gewesen, hätte sich der Ausschuss genauer mit den Inhalten der Initiative beschäftigt. Steinhauser sieht den Petitionsausschuss als so etwas wie einen "Empfangssalon für Bürgerinitiativen", dieser habe sich aber wie ein Portier verhalten, der am Gang sitze und missmutig den Weg zum zuständigen Zimmer zeige, sagte er.

Abgeordneter Hannes WENINGER (S) räumte ein, dass die Vorgangsweise im Petitionsausschuss nicht immer konsistent sei. Allerdings würden die Ausschussmitglieder konsequent daran arbeiten, auch das, was der Ausschuss gut mache, in der Öffentlichkeit schlecht darzustellen, kritisierte er. Üblicherweise dränge die Opposition darauf, eine Petition dem zuständigen Ausschuss zuzuweisen, bei der Vorratsdatenspeicherung werde diese Vorgangsweise hingegen scharf kritisiert.

Zum Thema Hochspannungsleitungen hielt Weninger fest, die AnrainerInnen hätten das Recht zu protestieren. Wenn Österreich aber tatsächlich eine Energiewende erreichen wolle, brauche man zusätzliche Stromnetze und Trafostationen, um dezentral erzeugte, erneuerbare Energie zu den KonsumentInnen zu bringen, gab er zu bedenken. Man müsse auch schauen, dass Energie für die Menschen leistbar bleibe.

Abgeordneter Bernhard VOCK (F) warf den Koalitionsparteien vor, die Demokratie "mit den Füßen zu treten". Er kritisierte unter anderem, dass im Petitionsausschuss kein Hearing zur Vorratsdatenspeicherung durchgeführt wurde und die Regierungsparteien häufig nicht bereit seien, Petitionen und Bürgerinitiativen dem zuständigen Ausschuss zuzuweisen. Bedauern äußerte Vock auch darüber, dass es in Bezug auf eine bundeseinheitliche Regelung für die Hundehaltung keine Lösung gebe.

Abgeordnete Christine MAREK (V) setzte sich mit zwei vertagten Petitionen zum Thema gemeinsame Obsorge auseinander und wies darauf hin, dass die Verhandlungen über diese Frage demnächst abgeschlossen würden. Sie orte insofern Handlungsbedarf, als viele Väter nach der Trennung von ihrer Partnerin häufig den Kontakt zu den Kindern verlieren. Man brauche ein Instrument, wenn sich Eltern nicht auf eine gemeinsame Obsorge einigen, sagte Marek, ein Automatismus und Zwang würde ihrer Ansicht nach aber nicht dem Kindeswohl entsprechen. In Bezug auf eine Petition zum Thema Kinderlärm merkte sie an, die Rechtsprechung in Österreich sei klar: ein Kindergarten mit gewidmetem Garten sei keine unzulässige Lärmquelle.

Abgeordnete Christiane BRUNNER (G) klagte, politisch engagierten Menschen würde es nicht gerade leicht gemacht, sich einzubringen. Sie verstehe etwa nicht, warum jene InitiatorInnen, die mehr als 100.000 Unterschriften gegen die Vorratsdatenspeicherung gesammelt haben, im Petitionsausschuss nicht angehört worden sind. Besondere Kritik übte sie auch an der regelmäßigen Vertagung von Petitionen.

Abgeordnete Edith MÜHLBERGHUBER (F) wies darauf hin, dass die in der letzten Ausschusssitzung neuerlich vertagte Petition zur gemeinsamen Obsorge bereits im Oktober 2010 eingebracht worden ist. Sie erachtet die Vorgangsweise des Ausschusses als "undemokratisch". Mühlberghuber plädierte dafür, einen Zwischenbericht über die laufenden politischen Verhandlungen einzuholen und die InitiatorInnen dieser Petition sowie die einer ebenfalls vorliegenden Bürgerinitiative des Vereins Vaterverbot zu informieren.

Abgeordneter Dietmar KECK (S) machte darauf aufmerksam, dass es in Österreich mehr als 750.000 HundehalterInnen gebe, die in Rechtsunsicherheit lebten. Jede Gemeinde und jedes Land habe eigene Regelungen für die Haltung von Hunden, bemängelte er. Wenn man verreise, müsse man nicht nur das jeweilige Landesgesetz kennen, sondern auch die Gemeindeverordnungen. Die von der Landeshauptleutekonferenz zu diesem Thema abgegebene Stellungnahme wertete Keck "gelinde gesagt, als eine Frechheit", er verstehe nicht, warum es nicht möglich sein soll, österreichweit festzulegen, dass Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen sind und bei einer Freilassung – mit Ausnahme von explizit ausgewiesenen Auslaufflächen – eine Maulkorbpflicht gilt.

Abgeordnete Tanja WINDBÜCHLER-SOUSCHILL (G) kritisierte den Umgang mit Bürgerinitiativen und Petitionen im Petitionsausschuss und warf den Regierungsparteien vor, Initiativen nur ernst zu nehmen, wenn das Anliegen in die Koalitionsvereinbarung passe. Sie fragt sich beispielsweise, warum zu einer Petition gegen Schiefergas-Probebohrungen im Weinviertel nur eine Stellungnahme des Umweltministeriums, nicht jedoch eine Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums eingeholt wurde, obwohl dieses auch dafür zuständig sei. Um das Anliegen der besorgten AnrainerInnen zu unterstreichen, brachte Windbüchler-Souschill einen Entschließungsantrag ein, der darauf abzielt, Schiefergas-Probebohrungen der OMV zu stoppen und in weiterer Folge die Schiefergas-Förderung in Österreich generell zu verbieten.

Abgeordnete Gertrude AUBAUER (V) setzte sich mit einer Petition gegen die vorzeitige Angleichung des Pensionsalters von Frauen an jenes der Männer auseinander. Ihrer Meinung nach ist die bestehende gesetzliche Regelung zu überdenken, da das frühe Pensionsalter den Frauen nichts nutze, da wichtige Versicherungszeiten fehlten. Aubauer räumte ein, dass Frauen noch in vielen Belangen diskriminiert seien, ihr zufolge muss man das Problem aber anders lösen, als sie früher in Pension zu schicken.

Abgeordneter Rupert DOPPLER (F) sprach sich dafür aus, Stromleitungen in sensiblen Gebieten als Erdkabel zu verlegen. Er wies auf negative gesundheitliche Folgen durch elektromagnetische Spannungen von Hochspannungsleitungen hin.

Abgeordnete Ulrike KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) führte aus, es sei nicht wahr, dass die Petition zur Vorratsdatenspeicherung "begraben wird". Der Petitionsausschuss habe vier sehr umfangreiche Stellungen eingeholt und die Petition im Anschluss daran an den zuständigen Fachausschuss zugewiesen, skizzierte sie. Für Königsberger-Ludwig ist es wichtig, dass zum einen der Datenschutz und die Grundrechte der BürgerInnen gewährleistet werden, man müsse aber auch berücksichtigen, dass das Internet immer öfter zum Tatort werde, sagte sie. In Richtung Abgeordneter Aubauer hielt sie fest, man könne nicht alle Ungerechtigkeiten zulasten von Frauen belassen und den einzigen Vorteil, ein früheres Pensionsalter, streichen.

Abgeordneter Erich TADLER (o.F.) äußerte sich kritisch zum Bau der 380-kV-Leitung in Salzburg. Die Leitung mit bis zu 90 Meter hohen Masten würde durch 38 von 119 Salzburger Gemeinden führen und die Landschaft "verschandeln", beklagt er. Er fürchtet nicht nur negative Auswirkungen auf den Tourismus, es geht für ihn auch um die Gesundheit der Menschen. Tadler fragt sich, warum eine teilweise Erdverkabelung der Leitung nicht möglich ist.

Abgeordneter Reinhold LOPATKA (V) verwahrte sich gegen den Vorwurf, der Petitionsausschuss würde Bürgeranliegen nicht ernst nehmen. Man müsse berücksichtigen, dass der Ausschuss in der Sache selbst nicht entscheiden könne, machte er geltend. Zum Thema 380-kV-Leitungen hielt Lopatka fest, ExpertInnen seien unterschiedlicher Auffassung, was etwaige negative Gesundheitsfolgen von Hochspannungsleitungen betrifft. Auch bei der Vorratsdatenspeicherung prallen ihm zufolge unterschiedlichste Meinungen aufeinander, man müsse eine Interessensabwägung vornehmen.

Der Sammelbericht des Petitionsausschusses wurde vom Nationalrat mehrheitlich zur Kenntnis genommen. Der Entschließungsantrag der Grünen betreffend generelles Nein zur Schiefergas-Förderung blieb in der Minderheit.

Basis für die Diskussionen waren 20 Petitionen mit den Nummern (125 , 129 , 135 , 137 , 138 , 139 , 140 , 141 , 143 , 145 , 147 , 149 , 150 , 152 , 153 , 154 , 155 , 156 , 163 , 165 ) und 4 Bürgerinitiativen (35 , 36 , 37 , 38 )(Fortsetzung Nationalrat)