Parlamentskorrespondenz Nr. 511 vom 19.06.2012

Vorlagen: Bildung

Schulische Reformvorschläge von Regierung und Opposition

Wien (PK) – Die Bundesregierung hat dem Parlament einen Gesetzentwurf zugeleitet, der darauf abzielt, für Erwachsene das altersadäquate Nachholen des Pflichtschulabschlusses zu ermöglichen. Die Standardisierte Reifeprüfung an AHS und BHS soll um ein Jahr verschoben werden. Weitere Reformvorschläge zum sonderpädagogischen Förderbedarf und zur Reform der Schulverwaltung kommen vom BZÖ.

Altersadäquate Pflichtschul-Abschlussprüfung für Erwachsene

Um Jugendlichen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr einen altersgerechten Pflichtschulabschluss zu ermöglichen, auch wenn sie diesen im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht nicht erreicht haben, schlägt die Regierung eine neue Form der Externistenprüfung vor (1802 d.B.). Dieses Modell der "Pflichtabschluss-Prüfung" soll auch Erwachsenen den Abschluss der Sekundarstufe I ermöglichen. Mit einer zielgruppenadäquaten Zusammenstellung der Kompetenzanforderungen will man die Attraktivität der neuen Prüfungsform gewährleisten. Die Prüfungsvorbereitung soll wie bei der Berufsreifeprüfung im Rahmen der Erwachsenenbildung erfolgen.

Zentralmatura erst ab 2014/15 Norm

In einem Initiativantrag (1975/A) kommen die Abgeordneten Elmar Mayer (S) und Werner Amon (V) den Bedenken der Schulpartner bezüglich der Zeitplanung zur allgemeinen Einführung der neuen Reifeprüfung entgegen. Ein Optionenmodell soll zwar die standardisierte Form der Reifeprüfung an AHS bzw. der Reife- und Diplomprüfung an BHS, wie von der Regierung vorgesehen, in den Schuljahren 2013/14 bzw. 2014/15 ermöglichen, wenn das der jeweilige Schulgemeinschaftsausschuss beschließt. Regel soll die Zentralmatura jedoch erst ein Jahr später werden, an AHS also mit 2014/15 und an BHS mit 2015/16.

BZÖ: sonderpädagogischer Förderbedarf ist anzupassen

Die BZÖ-Abgeordneten Ursula Haubner und Stefan Petzner kritisieren in ihrem Antrag (2000/A[E]) die vom Unterrichtsministerium festgelegte Maßzahl von 2,7% aller SchülerInnen, die zur Abdeckung des sonderpädagogischen Förderbedarfs an Österreichs Schulen dient. Bezugnehmend auf einen Rechnungshofbericht, der in einigen Bundesländern in den Schuljahren 2007/08 bis 2009/10 einen sonderpädagogischen Förderbedarf zwischen 3,61 % und 4,11 % feststellt, wird gefordert, die derzeitige Maßzahl zu evaluieren und dem tatsächlichen Bedarf anzupassen.

7-Punkte-Programm des BZÖ zur Reform der Schulverwaltung

Für eine moderne Schulverwaltung und gegen parteipolitisch motivierte Besetzungen im Bildungsbereich schlagen die Mandatarinnen Ursula Haubner und Martina Schenk (beide BZÖ) mehrere Reformpunkte vor (2008/A[E]). Das Schulwesen solle in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache werden und anstatt der Landesschulräte seien Bildungsdirektionen des Bundes zu schaffen. Außerdem drängt das BZÖ auf die ersatzlose Abschaffung der Bezirksschulräte und des Parteiproporzes in den Kollegien der Schulbehörden sowie auf ein einheitliches Bundesdienstrecht für sämtliche LehrerInnen. Ein österreichweites Schulqualitätsmanagement soll die Aufgaben der bestehenden Schulaufsicht übernehmen und die Schulen müssten die Bestellung ihrer Leitung und das Personalmanagement autonom durchführen können, so die Antragstellerinnen (Schluss).


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