Parlamentskorrespondenz Nr. 524 vom 20.06.2012

Gesundheitsausschuss befasst sich mit Thema Lebensmittelsicherheit

Abgeordnete holen Stellungnahmen zur Frage der Hausapotheken ein

Wien (PK) – Abseits der neuen Vorgaben für Schönheitsoperationen und weiteren Gesetzentwürfen der Regierung befasste sich der Gesundheitsausschuss des Nationalrats heute auch mit einem Bericht von Gesundheitsminister Alois Stöger zum Thema Lebensmittelkontrolle und nahm zahlreiche Oppositionsanträge sowie drei Petitionen in Verhandlung. Unter anderem ging es um die Verbesserung der medizinischen Versorgung für spezielle Patientengruppen, alternative Heilmethoden, das teilweise Rauchverbot in der Gastronomie, mögliche negative gesundheitliche Auswirkungen bestimmter Pflanzenschutzmittel und die Erhaltung von ärztlichen Hausapotheken in ländlichen Gemeinden.

Die Abgeordneten einigten sich darauf, zum Thema Hausapotheken schriftliche Stellungnahmen der Landesregierungen, des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, der Apothekerkammer und der Ärztekammer einzuholen. Viele Kleingemeinden fürchten, dass die Landarztstelle künftig unbesetzt bleibt, wenn die angeschlossene Hausapotheke geschlossen werden muss. Hintergrund dafür ist eine im Jahr 2006 erfolgte Novellierung des Apothekengesetz, derzufolge HausärztInnen keine Apotheke mehr dürfen, wenn im Umkreis von sechs Kilometern eine öffentliche Apotheke zur Verfügung steht.

Was die Frage der Lebensmittelsicherheit betrifft, will Stöger zumindest einzelne Schritte zur Verbesserung der Kontrolle setzen, eine umfassende Reorganisation der Lebensmittelkontrolle, wie von vielen Abgeordneten gefordert, hält er allerdings nicht für realistisch.

Lebensmittelkontrolle: Bericht empfiehlt Einrichtung eines Bundesamts

Basis für die Diskussion im Ausschuss zum Thema Lebensmittelsicherheit bildete ein gemeinsamer Bericht von Gesundheitsminister Alois Stöger und Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich, in dem es um Möglichkeiten der Verbesserung der Lebensmittelkontrolle in Österreich geht. Empfohlen wird unter anderem, ein Bundesamt für Lebensmittelsicherheit einzurichten und diesem etwa die Kontrolle von "Hochrisikobetrieben" wie Molkereien und große Schlachthöfe, von Speisewaggons in Zügen sowie von Mineralwasserabfüllanlagen zu übertragen. Zudem drängt das Gesundheitsressort auf eine verstärkte Kooperation der Länder und eine Ausweitung des Informationsaustauschs. Auch die Zulassung und Kontrolle von privaten Bio-Kontrollstellen könnte dem Bericht zufolge das neu zu schaffende Bundesamt übernehmen.

Wie Gesundheitsminister Alois Stöger berichtete, ist der Bericht das Ergebnis verschiedener Arbeitsgruppen, die zwischen März 2011 und Mai 2012, teilweise unter Einbindung weiterer Ministerien, der AGES, der Länder sowie der Sozialpartner, tagten. Vorgabe sei eine kostenneutrale Neuordnung der Lebensmittelkontrolle gewesen. Für die vorgeschlagenen Kompetenzänderungen braucht es ihm zufolge die Zustimmung der Länder und eine Verfassungsmehrheit im Parlament.

Die Abgeordneten zeigten sich über das Ergebnis der Beratungen allerdings weitgehend enttäuscht. So sprach Abgeordneter Johann Maier (S) zwar von einem positiven ersten Schritt und einigen "vernünftigen Lösungsansätzen", viele Probleme bleiben seiner Ansicht nach aber weiter ungelöst. Im Konkreten vermisst er etwa Vorschläge, um die bestehenden Defizite bei Anwendungskontrollen in Bezug auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu beseitigen. Maier ortet hier massive Versäumnisse der Länder und hob im Sinne der Lebensmittelsicherheit die Notwendigkeit von durchgängigen Kontrollen "vom Feld bis auf den Teller" hervor.

Maier gab darüber hinaus zu bedenken, dass viele große Lebensmittelskandale der letzten Jahre auf kontaminierte Futtermittel zurückzuführen waren, und trat in diesem Sinn dafür ein, Futtermittelbetriebe in die Liste der Hochrisikobetriebe aufzunehmen. Ebenso hält er es für sinnvoll, die Überprüfung von Kennzeichnungspflichten, für die derzeit das Wirtschaftsministerium zuständig ist, der Lebensmittelkontrolle zu übertragen.

Seitens des BZÖ wertete Abgeordnete Ursula Haubner die vorgeschlagenen Maßnahmen als unzureichend. Sie zielten lediglich auf die Behebung einzelner konkreter Schwachstellen ab, eine umfassende Reorganisation der Lebensmittelkontrolle sei aber nicht vorgesehen, bedauerte sie. Haubner fürchtet vielmehr noch mehr Bürokratie und Doppelgleisigkeiten durch zusätzliche Kontrollen der AGES.

Auch Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) zeigte sich unzufrieden. Er wertet die vorgeschlagene Einrichtung eines Bundesamts für Lebensmittelsicherheit zur Kontrolle von Hochrisikobetrieben zwar als positiven Ansatz, generell vermisst er aber einen "großen Wurf". Mit den Änderungen wird man ihm zufolge etwa das Problem, dass Obst und Gemüse immer wieder eine starke Pestizidbelastung aufweisen, nicht lösen. Er ortete überdies wenig Bereitschaft von Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich, sich zu bewegen.

Abgeordnete Anna Höllerer (V) hob hervor, dass die Primärproduktion in den landwirtschaftlichen Betrieben regelmäßig kontrolliert werde, vielfach komme es sogar zu Mehrfachkontrollen. Ihr Fraktionskollege Karl Donabauer sprach sich für eine umfassende Kompetenzbereinigung in der Frage der Lebensmittelkontrolle aus.

Gesundheitsminister Stöger versicherte, dass es durch die angedachte Betrauung der AGES mit der Prüfung von Hochrisikobetrieben zu keinen Doppelkontrollen kommen werde. Zur Kritik der Abgeordneten am fehlenden "großen Wurf" merkte er an, es sei wichtig, zumindest in einzelnen Bereichen konkrete Schritte zu setzen. Er ortete etwa Hygienekontrollen in Ausflugsschiffen für dringend geboten.

Der Bericht wurde mit S-V-Mehrheit zur Kenntnis genommen.

Schmerztherapie, Palliativmedizin, Bewegung, alternative Heilmethoden

Die im Gesundheitsausschuss verhandelten Oppositionsanträge betrafen eine breite Themenpalette. So tritt die FPÖ in ihren Anträgen dafür ein, den Beruf "Wundmanager" gesetzlich zu verankern (1599/A[E]), das Rehabilitationsangebot für PatientInnen mit erlittenem Schädel-Hirn-Trauma auszubauen (1653/A[E]) und die Selbstbehalte im zahnärztlichen Bereich deutlich zu reduzieren (973/A[E]). Alle drei Oppositionsparteien befürworten zudem, Versicherten die Kosten für erprobte und erfolgreich praktizierte komplementäre Heilmethoden wie TCM, Akkupunktur und Homöpathie zu ersetzen, wenn sie von einem Arzt verordnet wurden (1961/A[E]). Die Grünen drängen auf eine Erhöhung der Kostenzuschüsse für psychotherapeutische Behandlungen (1816/A[E]), die Verbesserung der schmerztherapeutischen Versorgung in Österreich (1888/A[E]) und einen Ausbau des Hospiz- und Palliativangebots (1303/A[E], 1439/A[E]). Seitens des BZÖ werden kostenlose Hepatitis-Impfungen für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr (727/A[E]), die Ausarbeitung eines Nationalen Aktionsplans Bewegung (1228/A[E]) und die Einrichtung einer Medizin-Uni in Linz (511/A[E]) verlangt.

Der F-Antrag zum "Wundmanager" wurde von den anderen Fraktionen abgelehnt, der G-Antrag betreffend Verbesserung der schmerztherapeutischen Versorgung blieb aufgrund der Ablehnung durch SPÖ und ÖVP in der Minderheit. Der Ablehnung verfiel darüber hinaus auch der Antrag der drei Oppositionsparteien hinsichtlich des Kostenersatzes für komplementäre Heilmethoden. Alle anderen Anträge wurden mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP vertagt.

Abgeordneter Erwin Rasinger (V) begründete die Vertagung der Frage, ob man Feuerwehrleute kostenlos gegen Hepatitis impfen soll, mit dem Argument, dass man darüber genauere Daten brauche. Demgegenüber argumentierte die Antragstellerin Abgeordnete Ursula Haubner (B), die freiwilligen Feuerwehren würden zunehmend auch bei Umweltkatastrophen und schweren Unfällen eingesetzt, weshalb ein solcher Impfschutz notwendig sei. In manchen Bundesländern gebe es eine Teilfinanzierung, in manchen nicht. Sie plädiere daher für ein einheitliches Vorgehen. Konkret werde diese Impfung in sieben Bundesländern bezahlt, informierte Abgeordneter Dietmar Keck (S). Abgeordneter Kurt Grünewald (G) regte an, die Länder und Gemeinden, aber auch die Versicherungen hier in die Pflicht zu nehmen, zumal diese die Profiteure seien und es den Krankenkassen nicht so gut gehe, wie man gemeinhin glaube. Bundesminister Alois Stöger machte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass dies in die Kompetenz der Länder falle und Feuerwehrleute im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung geimpft würden.

Wenig Zustimmung fand Ausschussvorsitzende Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) für ihren Vorschlag, den Beruf "Wundmanager" anzuerkennen, damit die betreffenden Personen ihre Leistung mit den Gebietskrankenkassen abrechnen können. Diese seien gut ausgebildet und auch billiger als die Krankenanstalten. Sie wurde darin im Ausschuss von ihrem Fraktionskollegen Norbert Hofer unterstützt. Der Einschätzung, dass es sich bei Wundmanagern um ein hochspezialisiertes Gebiet handelt, teilte zwar Abgeordneter Erwin Rasinger (V), er plädierte aber dafür, in diesem Bereich eine Zusatzausbildung anzubieten. Auch Abgeordneter Kurt Grünewald (G) wandte sich gegen die Anerkennung eines eigenen Berufs und sprach sich für eine Zusatzausbildung aus, da die Gesundheitsberufe schon viel zu sehr diversifiziert seien, sodass sich die PatientInnen kaum mehr auskennen. Dem schloss sich auch der Gesundheitsminister an.

Die Forderung nach einem flächendeckenden Angebot zur Rehabilitation und Nachbehandlung von Schädel-Hirn-Trauma-PatientInnen, die von Abgeordneter Carmen Gartelgruber (F) vorgelegt worden war, wurde von den Abgeordneten grundsätzlich unterstützt. Da müsse man mehr tun, räumte auch Abgeordneter Erwin Rasinger (V) ein. Bevor man handle, seien aber wichtige Fragen wie die Abgrenzung von Ländern und Sozialversicherungen zu klären, es sei aber auch der Strukturgesundheitsplan abzuwarten. Abgeordneter Kurt Grünewald (G) erinnerte an mehrere Initiativen zu diesem Thema und meinte, auch wenn die Länder zuständig sind, hindere den Minister niemand, mit diesen zu verhandeln.

Probleme bei der Qualität der angebotenen Psychotherapie ortete Abgeordneter Erwin Rasinger (V) im Rahmen der Diskussion über den Antrag von Abgeordnetem Kurt Grünewald (G) zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung. Man müsse vor allem den PatientInnenschutz im Auge behalten, sagte Rasinger und regte an, das gesamte Psychotherapiegesetz zu evaluieren und sich Regelungen in anderen Staaten anzuschauen. Der Minister ergänzte, dass der Psychotherapiebeirat in der Zwischenzeit 21 Therapieformen genehmigt hat.

Als nicht mehr zeitgemäß bezeichnete Abgeordneter Andreas Karlsböck (F) den Leistungskatalog der Sozialversicherung im Bereich der zahnmedizinischen Behandlungen. Die Wirtschaftskrise verschärfe die Situation zusätzlich, viele sozialschwache Familien könnten sich bestimmte Behandlungen nicht mehr leisten, kritisierte er. Er schlug daher unter anderem vor, zahnärztliche Leistungen in den Mutter-Kind-Pass aufzunehmen. Darüber sei jedoch eine umfassende Diskussion zu führen, reagierte Abgeordnete Gertrude Aubauer (V), zumal hier viele Aspekte zu beachten seien. Abgeordneter Dietmar Keck (S) nahm in diesem Zusammenhang die seiner Meinung nach hohen Honorare der ZahnärztInnen ins Visier seiner Kritik. Gesundheitsminister Stöger informierte die Abgeordneten, dass nunmehr auch in den Ambulatorien der Gebietskrankenkassa die Mundhygiene angeboten wird.

Hinsichtlich eines ausreichenden Angebots der Hospiz- und Palliativversorgung und eines Rechtsanspruchs darauf zeigte sich Abgeordneter Erwin Rasinger (V) von der Richtigkeit der diesbezüglichen Initiativen des G-Abgeordneten Kurt Grünewald überzeugt. Dafür müssten Strukturen aufgebaut werden, betonte er, und das sei ein wesentlicher Teil des sich in Ausarbeitung befindlichen Gesundheitsstrukturplans. Hier vorzupreschen helfe nichts, stellte er fest.

Kontrovers wurde der Antrag der Abgeordneten Norbert Hofer (F), Wolfgang Spadiut (B) und Kurt Grünewald (G) betreffend Kostenersatz für komplementäre Heilmethoden diskutiert. Es gehe ausschließlich um jene Methoden, die erprobt und anerkannt sind, erklärte Hofer dazu. Abgeordneter Grünewald räumte ein, dass manches vielleicht Placebo-Effekte habe, aber es komme vielfach auf die Zuwendung an, die man den PatientInnen entgegen bringt. Viele Tumorkranke seien froh, wenn sie komplementärmedizinische Methoden anwenden könnten, und man sollte es ihnen auch erlauben, sofern diese nicht schädlich sind, meinte er und stellte gleichzeitig klar, dass er gegen jegliche "Abzocke" eintrete beziehungsweise strikt die Anwendung schädlicher Methoden verurteile. Zu diesem Themenkomplex gab Abgeordnete Sabine Oberhauser (S) zu bedenken, dass die Preise für komplementärmedizinische Behandlungen sehr hoch seien und sie daher bezweifle, dass diese dann in gleicher Quantität und Qualität bei niedrigen Kassentarifen angeboten werden. Sie regte aber an, die Leistungskataloge zu überarbeiten, um zu analysieren, was man eventuell herausnehmen könnte, um die dadurch eingesparten Mittel für komplementärmedizinische Behandlungen zur Verfügung zu stellen. Eine klare Ablehnung der Forderung der Oppositionsabgeordneten kam von S-Mandatar Johann Maier. Es gebe klare Regelungen, betonte er, und es komme auf die wissenschaftliche Anerkennung an. Es werde vieles angeboten, was absolut nichts bringe. Maier lobte insbesondere das Vorgehen der oberösterreichischen Gebietskrankenkasse in dieser Frage.

In Bezug auf den von Abgeordneter Ursula Haubner (B) eingemahnten Nationalen Aktionsplan Bewegung machte Abgeordneter Johann Maier (S) darauf aufmerksam, dass Gesundheitsminister Stöger gemeinsam mit Sportminister Darabos ein Konzept vorgelegt hat, das sich derzeit im Konsultationsverfahren befindet.

Die wiederholte Forderung nach Errichtung einer medizinischen Universität in Linz, die aufgrund eines Antrags von Ursula Haubner (B) vorlag, wurde mit dem Argument vertagt, dass dafür der Wissenschaftsausschuss zuständig sei und man daher dessen Entscheidung abwarten sollte. Auf den Hinweis Haubners, dass man in Oberösterreich übereinstimmend für eine solche Medizinuni eintritt, unterstrich Gesundheitsminister Stöger die Notwendigkeit öffentlicher Universitäten. Er vertrat aber die Ansicht, dass man eine entsprechende Fakultät an der bestehenden Johannes Kepler Universität einrichten sollte.

Hausapotheken: BürgerInnen sehen ärztliche Versorgung in Gefahr

Zum Thema Hausapotheken lagen dem Gesundheitsausschuss nicht nur eine Bürgerinitiative und zwei Petitionen, sondern auch ein von Abgeordneten des BZÖ, der Grünen und der ÖVP gemeinsam eingebrachter Entschließungsantrag vor. Im Konkreten geht es um die Erhaltung der ärztlichen Hausapotheken in den Gemeinden Irdning (1921/A[E]), Grafenegg (29/BI), Kirchstetten (120/PET) und Kapelln (151/PET).

Das Problem ist überall das gleiche: Die BürgerInnen fürchten, dass die Landarztstelle in ihrer Gemeinde nicht mehr nachbesetzt werden kann, weil sie ohne angeschlossene Hausapotheke für AllgemeinmedizinerInnen zu wenig attraktiv bzw. überhaupt nicht gewinnbringend zu führen ist. Hintergrund ist eine im Jahr 2006 erfolgte Novellierung des Apothekengesetz, demzufolge HausärztInnen keine Apotheke mehr dürfen, wenn im Umkreis von sechs Kilometern eine öffentliche Apotheke zur Verfügung steht.

Die Ausschussmitglieder beschlossen einstimmig, zu den vorliegenden Anliegen schriftliche Stellungnahmen der jeweiligen Landesregierungen und Gemeinden sowie des Hauptverbands der Österreichischen Sozialversicherungsträger, der Österreichischen Ärztekammer und der Österreichischen Apothekerkammer einzuholen und somit die Debatte darüber zu vertagen.

Abgeordnete Anna Höllerer (V) machte darauf aufmerksam, dass dieses Problem besonders den ländlichen Raum betrifft und sich die Situation zuspitzen werde, nachdem in den nächsten Jahren viele ÄrztInnen in diesen Regionen in Pension gehen werden. Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) appellierte an den Minister, hier seinen Ermessensspielraum zu nützen, und Abgeordneter Wolfgang Spadiut (B) rief Stöger auf, mit Apothekerkammer und Gemeinden in Verhandlungen einzutreten, da die Frage für die Einwohner ein großes Problem darstelle.

Der Gesundheitsminister wies auf die Versorgungspflicht der ApothekerInnen hin, die angehalten sind, Medikamente zuzustellen. Die derzeitige Regelung richte sich nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, fügte er hinzu und bekräftigte, dass der Rechtsstaat eben rechtsstaatliche Kriterien brauche. Das Ganze sei ein umkämpftes Feld, zumal es hier um viel Geld gehe, so Stöger.

Tabakgesetz: Opposition ist unzufrieden – Anträge vertagt

Uneinig ist die Opposition, was die Bestimmungen des Tabakgesetzes betrifft. Während das BZÖ fordert, den Gastwirten selbst die Entscheidung zu überlassen, ob sie ihr Lokal als Raucher- oder als Nichtraucherlokal führen wollen (1066/A[E]), drängen die Grünen auf ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie (1586/A[E]). Grünen-Chefin Eva Glawischnig-Piesczek und ihre FraktionskollegInnen plädieren außerdem dafür, Zigarettenautomaten zu verbieten (1584/A[E]) und weitere effiziente Maßnahmen zu setzen, um Kinder und Jugendlichen vor den negativen gesundheitlichen Folgen von Tabakkonsum zu schützen (1070/A[E]). Die FPÖ setzt sich für eine Zweckwidmung von zumindest 20 % der Einnahmen aus der Tabaksteuer für Präventions- und Therapiemaßnahmen ein (809/A[E]).

Man war sich angesichts des umfassenden Themenkomplexes einig, dass all diese Fragen umfassend zu diskutieren sind und die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs abgewartet werden sollte. Deshalb wurden die genannten Anträge einstimmig vertagt.

Gesundheitsgefahr durch Pflanzenschutz: Oppositionsanträge vertagt

Schließlich sprach sich der Gesundheitsausschuss mehrheitlich mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ dafür aus, einen Antrag der FPÖ sowie einen Antrag der Grünen zum Thema Pflanzenschutz dem Landwirtschaftsausschuss zuzuweisen. Dort beschäftigt sich bereits ein eigens eingesetzter Unterausschuss mit dieser Frage. Die beiden Oppositionsparteien befürchten, dass der Wirkstoff Glyphosat, der sich unter anderem im medial beworbenen Herbizid "Roundup" befindet, negative gesundheitliche Folgen haben könnte.

Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) wandte sich gegen die Zuweisung mit dem Argument, dass die Risikobewertung von Pestiziden eine Frage der Gesundheit darstelle und nicht mit der Frage der Anwendung zu vermischen sei. Er verlangte daher ein Expertenhearing im Gesundheitsausschuss und stellte in diesem Sinne einen Vertagungsantrag, der jedoch nicht die erforderliche Mehrheit fand. (Schluss Gesundheitsausschuss)