Parlamentskorrespondenz Nr. 542 vom 26.06.2012

Verfassungsausschuss gibt grünes Licht für EU-Beitritt Kroatiens

S-V-F-G-Mehrheit für irisches Zusatzprotokoll zum Lissabon-Vertrag

Wien (PK) – Österreich könnte den EU-Beitrittsvertrag Kroatiens noch im Juli ratifizieren. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats gab heute einhellig grünes Licht für das von der Regierung dem Parlament vorgelegte Vertragswerk samt Schlussakte und machte damit den Weg für eine Abstimmung im Nationalrat kommende Woche frei. Kroatien wäre der 28. Mitgliedstaat der Europäischen Union, Voraussetzung für den für Juli 2013 geplanten Beitritt ist der rechtzeitige Abschluss des Ratifizierungsprozesses in allen EU-Mitgliedstaaten. Bisher haben rund die Hälfte der EU-Staaten ratifiziert. In Österreich ist sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

Abgesegnet hat der Verfassungsausschuss auch ein Zusatzprotokoll zum Vertrag von Lissabon, mit dem eine politische Zusage gegenüber Irland nach dem negativen Ausgang des ersten irischen Referendums zum Lissabon-Vertrag eingelöst wird. Das Zusatzprotokoll enthält verschiedene Klarstellungen, etwa in Bezug auf die irische Neutralität und das irische Abtreibungsverbot. Neben den Koalitionsparteien stimmten auch die FPÖ und die Grünen zu.

Der Beitritt Kroatiens wurde unisono begrüßt. Österreich habe diesen Weg immer unterstützt, betonte Abgeordneter Johann Maier (S), der auch darauf hinwies, dass die EU heute beschlossen hat, konkrete Beitrittsverhandlungen mit Montenegro zu beginnen. Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) erinnerte an die lange gemeinsame Geschichte Österreichs und Kroatiens im Rahmen der Monarchie und unterstrich in diesem Zusammenhang auch die historische Verantwortung Österreichs für die Länder des Westbalkans. Kroatien sei wahrscheinlich mehr geeignet, Teil der EU zu sein, als bereits bestehende Mitglieder, meinte etwa Abgeordneter Herbert Scheibner (B). Der wirtschaftspolitische Aspekt wurde insbesondere von Abgeordnetem Wolfgang Gerstl (V) ins Treffen geführt, der sich für die Zukunft eine Intensivierung der bestehenden wirtschaftspolitischen Verflechtung mit Kroatien und damit noch größere Chancen für die österreichische Exportwirtschaft erwartete.

Abgeordneter Johann Maier (S) gab jedoch trotz der positiven Einschätzung zu bedenken, dass Kroatien noch anstehende Probleme im Justizberiech zu lösen habe, insbesondere was die Bekämpfung der Korruption und die Aufarbeitung der Kriegsverbrechen betrifft. 

Mit dem EU-Beitritt Kroatiens setze man auch für andere Länder des Westbalkans ein positives Signal hinsichtlich einer europäischen Perspektive, so der allgemeine Tenor in der Diskussion, ohne dabei zu verhehlen, dass es noch gravierende Probleme zu lösen gibt, bevor diese Staaten der EU beitreten können. Vor allem bereiten die ethnischen Probleme in Bosnien und Herzegowina den Abgeordneten Sorge. Man sehe, dass man einen Staat nicht von oben verordnen könne, warf dazu Abgeordneter Herbert Scheibner (B) ein. In Serbien sei eine rasche Regierungsbildung und vor allem die Lösung des Problems mit dem Kosovo notwendig, stellte dazu Abgeordneter Johann Maier (S) fest. In Mazedonien wiederum gelte es, den Schutz der albanischen Minderheit sicherzustellen und die Streitigkeiten mit Griechenland zu beenden.

Bei der Abstimmung wurde der zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Kroatien abgeschlossene Vertrag über einen EU-Beitritt Kroatiens, der neben dem eigentlichen Beitrittsvertrag auch die Beitrittsakte und zugehörige Anhänge sowie die Schlussakte samt Erklärungen enthält, einstimmig angenommen.

Der Beitrittsvertrag

Wie aus den Erläuterungen hervorgeht, wurden die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien im Herbst 2005 begonnen und im Sommer 2011 abgeschlossen. Als schwierigstes Verhandlungskapitel hat sich laut Regierung dabei das Kapitel Judikative und Grundrechte erwiesen, wobei die von der EU festgelegten Kriterien von einer umfassenden Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien über effektive Korruptionsbekämpfung und Minderheitenschutz bis hin zu genauen Vorschriften für den Auswahlprozess für RichterInnen und StaatsanwältInnen reichen. Die spezifischen Verpflichtungen Kroatiens in diesem Bereich sind in einem eigenen Anhang der Beitrittsakte geregelt – sollte es zu Versäumnissen bei der Umsetzung kommen, kann der Europäische Rat, wie auch bei einzelnen anderen EU-Vorgaben, etwa in Zusammenhang mit der Wettbewerbspolitik, mit qualifizierter Mehrheit Gegenmaßnahmen ergreifen.

Im Europäischen Parlament (EP) wird Kroatien bis zum Ende der laufenden Wahlperiode 2014 mit 12 Abgeordneten vertreten sein. Dazu werden die Sitze im EP vorübergehend von derzeit 754 auf 766 erhöht. Für die darauffolgende Wahlperiode ist allerdings eine neue Sitzverteilung notwendig, weil der Vertrag von Lissabon die Mandatszahl im EP auf 751 Sitze inklusive Präsidenten beschränkt. Auch die Höchstzahl der Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen wird vorübergehend – von 350 auf 353 – erhöht.

Das Stimmgewicht Kroatiens im Europäischen Rat wurde mit 7 Stimmen festgelegt (Österreich hat im Vergleich dazu 10), gleichzeitig wird die Mindeststimmenzahl für qualifizierte Mehrheitsentscheidungen von 255 auf 260 Stimmen (von 352) erhöht. Damit bleibt die derzeit geltende Stimmschwelle (73,91 %) praktisch gleich (künftig 73,86 %). Dieses System der gewichteten Stimmen ist allerdings nur noch bis 31. Oktober 2014 gültig, dann wird es durch das System der doppelten Mehrheit abgelöst.

Übergangsfristen wurden Kroatien unter anderem im Bereich der Schiffbau- und der Stahlindustrie, in verschiedenen Umweltbereichen, bei den Spielregeln für die Teilnahme an den EU-Strukturfonds und im Bereich der Landwirtschaft zugestanden. So kann Kroatien etwa den Kauf landwirtschaftlich genutzter Flächen für einen Zeitraum von sieben Jahren einschränken.

Die Direktzahlungen im Rahmen der EU-Agrarpolitik werden für Kroatien durch ein so genanntes "Phasing-In"-Modell schrittweise eingeführt, in der Übergangszeit kann Kroatien die EU-Förderungen national aufstocken ("topping-up"). Eine allgemeine Schutzklausel ermöglicht es Kroatien, Schutzmaßnahmen zur Ausgleichung der Wirtschaftslage zu beantragen, sollte es in den ersten drei Jahren nach dem EU-Beitritt zu erheblichen und voraussichtlich anhaltenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten kommen.

Zugang zum Arbeitsmarkt: "2+3+2-Modell" gilt auch für Kroatien

Was die Arbeitnehmerfreizügigkeit anbelangt, gilt auch für Kroatien das "2+3+2-Modell". Das heißt, dass kroatische Staatsangehörige während der ersten zwei Jahre nach dem EU-Beitritt keine EU-rechtliche Arbeitnehmerfreizügigkeit haben. In Österreich und Deutschland gelten zudem in bestimmten sensiblen Dienstleistungssektoren, etwa im Baugewerbe, der Gebäudereinigung und in der Hauskrankenpflege, nationale Einschränkungen für die grenzüberschreitende Entsendung von Arbeitskräften vorerst weiter. Im Bedarfsfall können die Mitgliedstaaten die Zugangsbeschränkungen zum Arbeitsmarkt um insgesamt weitere fünf Jahre verlängern, wobei nach der zweiten Phase die befürchtete schwerwiegende Störung des Arbeitsmarkts begründet werden muss. Eine "Stillhalte-Klausel" verbietet allerdings Verschlechterungen beim Arbeitsmarktzugang für kroatische Staatsangehörige gegenüber der derzeitigen Rechtslage.

Für Transportunternehmer ist die Kabotage im Güterverkehr (Beförderung zwischen zwei Orten innerhalb eines anderen Mitgliedstaates) für zwei Jahre automatisch wechselseitig gesperrt. Danach kann diese Sperre durch eine Mitteilung an die Kommission um weitere zwei Jahre verlängert werden. Bei der Anhebung der Verbrauchersteuer für Zigaretten erhält Kroatien eine Übergangsfrist bis Ende 2017, im Gegenzug können die EU-Mitgliedstaaten die Reisefreimenge bei Zigaretten begrenzen.

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen des EU-Beitritts Kroatiens verweisen die Erläuterungen darauf, dass dem neuen EU-Mitglied im Jahr 2013 maximal 687,5 Mio. € an Verpflichtungen und 374 Mio. € an Zahlungen aus dem EU-Haushalt zustehen werden. Der österreichische Beitrag zur Finanzierung der Erweiterung wird für 2013 mit 8,6 Mio. € (7,2 Mio. € Bund, 1,4 Mio. € Länder) angegeben. Kroatien wird im Gegenzug voraussichtlich rund 268 Mio. € an Eigenmittel an den EU-Haushalt abführen. An den Reserven der Europäischen Investitionsbank wird sich Kroatien als EU-Mitglied mit 42,7 Mio. € beteiligen, wobei der Betrag in acht gleichen Raten zwischen November 2013 und Mai 2018 fällig wird.

Zusatzprotokoll zum Vertrag von Lissabon trifft Klarstellungen

Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grünen genehmigte der Verfassungsausschuss ein Zusatzprotokoll zum Vertrag von Lissabon, mit dem eine politische Zusage gegenüber Irland nach dem negativen Ausgang des ersten irischen Referendums zum Vertrag von Lissabon eingelöst wird. Das Protokoll trägt den Anliegen der irischen Bevölkerung Rechnung und stellt unter anderem klar, dass der neue EU-Vertrag, mit dem auch die Grundrechte-Charta rechtsverbindlich wurde, die Bestimmungen der irischen Verfassung betreffend den Schutz des Rechts auf Leben, den Schutz der Familie und den Schutz der Rechte in Bezug auf Bildung in keiner Weise berührt. Zudem wird bekräftigt, dass die EU mit dem Lissabon-Vertrag keine neuen Kompetenzen im Bereich der Steuerpolitik erhält und der Vertrag auch nicht Irlands traditionelle Politik der militärischen Neutralität beeinträchtigt. (Fortsetzung Verfassungsausschuss)