Parlamentskorrespondenz Nr. 550 vom 27.06.2012

Nationalrat schnürt Transparenzpaket

Neue Regeln betreffen Lobbying, "Anfüttern" und Parteienfinanzierung

Wien (PK)- Letzte Woche im Justizausschuss, gestern die letzte Hürde im Verfassungsausschuss genommen, heute bereits bei einer Sondersitzung des Nationalrats beschlossen: das Gesetzespaket für mehr Transparenz bei der Finanzierung- und Förderung von Parteien kann am 1. Juli in Kraft treten. Dafür war es notwendig, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen von Ausschussberichten abzusehen.

Den Abgeordneten lagen für die Sondersitzung heute ein Parteiengesetz 201 2, ein Parteien-Förderungsgesetz 2012, eine Änderung des Bundespräsidentenwahlgesetzes, Änderungen des Bezügebegrenzungsgesetzes und des Unvereinbarkeitsgesetzes, ein Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenzgesetz sowie ein Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz vor. Verhandelt wurden in diesem Zusammenhang auch ein Antrag des BZÖ (1467/A(E)) sowie drei Anträge der Grünen (1478/A, 1479/A(E), 1487/A(E)), die jeweils das Thema Korruptionsbekämpfung betrafen.

Regeln für Offenheit und Transparenz für alle

Abgeordneter Josef CAP (S) begrüßte zunächst die neuen Anti-Korruptionsbestimmungen als richtigen Schluss aus den Erkenntnissen des Untersuchungsausschusses und meinte, ehrliche engagierte Politiker hätten es nicht verdient, dass ihr Ruf durch einige, die der Ausschuss zu Recht vorgeführt hatte, ruiniert werde. Die klaren Transparenzregelungen wiederum sind für den Klubchef der SPÖ Ausdruck eines "gläsernen Parlaments". Cap brach in diesem Sinn eine Lanze für Spenden, Sponsoring und Inserate, die er als "etwas ganz Normales in einer Demokratie" einstufte, wobei er allerdings auf Transparenz, Sauberkeit und Kontrolle als oberste Gebote hinwies.

Insgesamt zeige das Parlament mit seinen heutigen Beschlüssen, dass es nicht zwei Klassen von Menschen in Österreich gibt – die abgehobene Politikerklasse auf der einen und die einfachen Bürger auf der anderen Seite –, sondern dass die Regeln für Offenheit und Transparenz für alle in diesem Land gelten, lautete das Resümee Caps aus dem Paket.

Abgeordneter Karlheinz KOPF (V) betrachtete den Kampf gegen die Korruption in der Politik unter den Aspekten von Schutz und Vertrauen in Demokratie und Rechtsstaat und meinte wie sein Vorredner, man sei es auch den zahlreichen Menschen, die sich für die Gemeinschaft engagieren, schuldig, strenge Regeln und Maßstäbe festzulegen. Das vorliegende Paket hält Kopf für geeignet, Korruption mit den Mitteln der größtmöglichen Transparenz zu begegnen. Lobbying und Interessenvertretung seien nichts Verbotenes, auch die Tätigkeit von Mandataren in Zivilberufen sei durchaus wünschenswert, präzisierte Kopf, betonte aber, es gehe in allen Fällen darum, Transparenz für die Bürger zu schaffen.

Mit Nachdruck bekannte sich der Redner zur dualen Parteienfinanzierung: Es müsse auch weiterhin möglich sein, dass Private Gelder spenden, doch habe dies in größter Transparenz zu geschehen, mahnte Kopf. Darüber hinaus unterstützte der VP-Klubobmann auch die Finanzierung der Parteien aus öffentlichen Geldern und argumentierte, wenn man es mit der Demokratie ernst nimmt, dann müsse man die politischen Parteien auch mit entsprechenden Mitteln ausstatten.

Kritik an Erhöhung der Parteienförderung

Abgeordneter Heinz-Christian STRACHE (F) konnte in dem Paket zwar einige positive Ansätze erkennen, zeigte sich jedoch empört über die nunmehr verankerte Möglichkeit der Verdoppelung der Parteienförderung. Dies sei in einer Zeit, in der viele Menschen mit Sozialkürzungen konfrontiert werden, eine Unverschämtheit, sagte er und versicherte zudem, die FPÖ werde das aus diesem Titel an sie fließende Geld jedenfalls zweckgebunden für direkte Demokratie verwenden. Den Grünen warf Strache vor, die "Räuberleiter" für die Regierungsparteien zu bilden, was er überdies auch in Zusammenhang mit dem bevorstehenden Beschluss des permanenten Schutzschirms(ESM) brachte. Mit scharfen Worten kritisierte er dabei die Weigerung von SPÖ und ÖVP, über den Stabilitätsmechanismus eine Volksabstimmung zuzulassen.

Was die Parteienfinanzierung betrifft, forderte Strache ein generelles Spendenverbot und bemängelte, die 3.500 €-Grenze biete wieder eine Möglichkeit des Missbrauchs. Letztlich gelinge es den Regierungsparteien damit, sich Kanäle offen halten, fasste er zusammen.

Abgeordnete Eva GLAWISCHNIG-PIESCZEK (G) beurteilte 90 % des Transparenzpakets als absolut positiv, führte das Ergebnis auf zähes Verhandeln der Grünen zurück und sprach von einer nunmehr neuen Ära der österreichischen Politik. Die Rednerin legte ein ausdrückliches Bekenntnis zur öffentlichen Parteienförderung ab, meinte aber, die derzeitige Dotierung sei ausreichend, für eine Erhöhung bestehe kein Grund.

Mit Nachdruck begrüßte Glawischnig das neue Korruptionsstrafrecht. Sie unterstrich, dass die Politik damit aus den auch im Untersuchungsausschuss zutage getretenen Missständen die richtigen Konsequenzen ziehe. Scharf ging sie mit der FPÖ ins Gericht, der sie vorwarf, sich den Verhandlungen verweigert und nur bei jenen Punkten zugestimmt zu haben, die auch nach den Worten des ehemalige Rechnungshofpräsidenten Franz Fiedler das Papier nicht wert seien, auf dem sie geschrieben sind.

Abgeordneter Josef BUCHER (B) unterstützte die Korrektur des Anti-Korruptionsstrafrechts als einziges positives Ergebnis des Paktes, deponierte demgegenüber aber sein klaren Nein zum Lobby-Gesetz. Für gewerbliche Lobbyisten würden strenge Regeln eingeführt, während man Interessengruppen und die Kammern davon ausklammere, kritisierte er.

Unmut äußerte Bucher weiters über die Verdoppelung der Parteienförderung. In Zeiten von leeren Kassen sei es unverschämt, einen "Rettungsschirm über Rot und Schwarz" mit Geldern aus den Taschen der Steuerzahler zu spannen, meinte er und sprach von der "teuersten Millionenshow ohne Publikumsjoker". Den Regierungsparteien warf er dabei ein Parteienverständnis nach dem Motto "Alle Macht den Parteien!" vor. Die überproportional hohe Anhebung der Förderung der Landesparteien stellt für Bucher einen "Gipfel der Frechheit" dar, zumal, wie er sagte, die Länder kaum noch Gesetzgebungskompetenzen hätten. SPÖ und ÖVP seien einmal mehr vor Häupl und Pröll in die Knie gegangen, stand für den BZÖ-Klubobmann fest.

Faymann: Österreich bekommt bei Transparenz Spitzenplatz

Bundeskanzler Werner FAYMANN wies Abgeordneten Bucher darauf hin, dass Experten wie etwa Herbert Sickinger dem Gesetzesentwurf ein großes Lob gespendet hätten. Im internationalen Vergleich habe man sicher Nachholbedarf bei Fragen der Transparenz von  Parteifinanzierung und der Korruptionsbekämpfung gehabt. Man habe daher monatelang an einem Entwurf gearbeitet, um dies zu ändern. Jetzt liegen dem Parlament gesetzliche Bestimmungen vor, die Österreich in den Punkten Parteiengesetz, Transparenz der Einkommen von PolitikerInnen, Lobbying und Korruptionsbestimmungen an die Spitze bringen werden. Es sei auch endlich gelungen, durch die Beteiligung einer Oppositionspartei die notwendige parlamentarische Mehrheit dafür zu finden. Aber zweifellos seien menschliche Fehler durch ein Gesetz auch in Zukunft nicht auszuschließen. Aber die Tatsache, dass es gläserne Parteikassen gebe, erlaube es den BürgerInnen, sich selbst ein Urteil über die Parteien und ihre Politik zu bilden. Transparenz schaffe auch politisches Vertrauen, meinte Faymann und bedankte sich beim Nationalrat für das termingerechte Zustandekommen des Gesetzes. Hier sei etwas Wichtiges geschaffen worden.

Abgeordneter Peter WITTMANN (S) sieht in den vorliegenden Gesetzesvorlagen wichtige Schritte, um zu transparenten Regelungen für Parteien und Interessensvertretungen zu gelangen. Es sei erstmals gelungen, bisher unklar gefasste Begriffe wie Spenden, Inserate oder Sponsoring deutlich zu definieren. Es seien künftig nun klare Rechenschaftsberichte gefordert. Nichts, was von Bedeutung sei, sei ungeregelt geblieben. Die Kritik der Opposition beziehe sich daher auch nur auf den Punkt der Parteienfinanzierung. Wittmann meinte, billige Kritik an den Politikern und der Parteifinanzierung müsse man zurückweisen. Er warne davor, dass es bei Abschaffung der öffentlichen Förderungen zu einem System wie in den USA kommen könnte, in dem Politiker letztlich nur den großen Geldgebern verpflichtet seien. Es könne nicht angehen, jede Form der öffentlichen Parteienfinanzierung abzuschaffen. Man würde damit ausschließlich großen privaten Geldgebern Einfluss auf die Politik einräumen. Er bekenne sich daher ausdrücklich zur Parteienförderung.

Abgeordneter Wolfgang GERSTL (V) verwies darauf, dass es trotz gegenteiliger Befürchtungen gelungen sei, rasch ein umfassendes Parteiengesetz zustande zu bringen. Man verfüge nun über strenge Antikorruptions- und Lobbying-Bestimmungen für Abgeordnete. Abgeordnete müssen alle ihre Tätigkeiten und die daraus bezogenen Einkünfte bekannt geben. Auch leitende ehrenamtliche Tätigkeiten müssen nun bekannt gegeben werden, da auch diese zu Interessenskonflikten führen könnten. Zum Parteiengesetz wolle er in Richtung der Kritiker von FPÖ und BZÖ anmerken, dass es natürlich den Parteien frei stehe, diese Förderungen nicht in voller Höhe in Anspruch zu nehmen. Das Gesetz enthalte auch eine Obergrenze der Wahlkampfkosten von 7 Mio. €. Er verstehe nicht, warum die FPÖ einer solchen Regelung, die sie selbst immer gefordert habe, nun nicht zustimmen wolle. Österreich erfülle mit dem Transparenzpaket alle Empfehlungen, welche von den Staaten der Anti-Korruptions-Initiative GRECO aufgestellt wurden. Gerstl ist überzeugt, dass die erhöhten Transparenzregelungen letztlich zu Kostenbeschränkungen für die Parteien führen werden.

Abgeordneter Herbert KICKL (F) sagte, das Parteiengesetz sei, was immer auch Gegenteiliges dazu behauptet werde, nichts als eine Mogelpackung und Bluff. Es sei "ein schamloser Griff in die Taschen der SteuerzahlerInnen". Kickl kritisierte weiters mit heftigen Worten die Zustimmung der Grünen zum Transparenzgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes seien alles andere als transparent und nachvollziehbar. Es sei in diesem Fall genau das passiert, was die Freiheitliche befürchtet hätten, nämlich, dass die Grünen Regelungen zustimmen, die unter dem Strich auf eine deutliche Erhöhung der Wahlkampfkostenrückerstattung hinauslaufen. Gleichzeitig weigerten sie sich aber, diese Tatsache zuzugeben. Das sei ein "schändlicher Akt", sagte Kickl.

Abgeordneter Werner KOGLER (G) stellte fest, es sei ein großer Wurf gelungen, indem endlich die Transparenz der Parteienförderung hergestellt werde. Es blieben sicherlich noch offene Frage, so etwa, wie man langfristig zu einer Harmonisierung der Bundes- und Länderebene gelange könne. Die derzeitige Regelung sei hier nicht zufriedenstellend. Die Spendenannahme aus dem Ausland müsse klar verboten werden, betonte Kogler. Es sei gelungen, bestimmte Formen von Spenden zu verbieten und die erlaubten Spenden offen legen zu müssen. Diese Offenlegungspflicht sei essentiell für die weitere Entwicklung der parlamentarischen Parteiendemokratie. Diese werde auch in Zukunft ihre Rolle spielen, dazu brauche sie aber klare Regelungen. Die Grünen würden auch nicht allem ihre Zustimmung erteilen, was heute zur Beschlussfassung vorliege, betonte Kogler. Den Regelungen, die sie für ausreichend erhalten, werden sie diese Zustimmung aber nicht verweigern.

Abgeordneter Stefan PETZNER (B) sagte in Richtung seines Vorredners, dass das BZÖ sehr wohl für strengere Transparenzregelungen sei. Im Unterschied zu den Grünen habe seine Fraktion sich aber geweigert, sich die Zustimmung zu den Transparenzregeln durch eine Zustimmung zur Erhöhung der Parteienförderungen "abkaufen zu lassen". Das BZÖ sei immer für ein Junktim der Transparenz der Parteispenden mit der Parteienförderung eingetreten. Grüne und FPÖ hätten sich gegen diese Verknüpfung ausgesprochen, wodurch sie aber letztlich für die jetzt zu beschließende Erhöhung der Parteienförderung mitverantwortlich seien. Von den ursprünglichen Positionen der Grünen zum Thema Parteispenden sei wenig bis gar nichts übrig geblieben, meinte Petzner. Es seien auch nun einige gesetzliche Schlupflöcher eingebaut worden, etwa durch Ausnahmeregelungen für Sportvereine. Hier zeichne sich bereits ab, wie das Gesetz in Zukunft umgangen werden könnte. Das BZÖ mache hier nicht mit, unterstrich Petzner.

Karl: Veränderung der politischen Kultur eingeleitet

    

Bundesminister Beatrix KARL meinte, die vorliegenden Gesetzesentwürfe seien geeignet, einen gesellschaftspolitischen Wandel und eine Veränderung der politischen Kultur herbeiführen. Sie seien das Ergebnis eines konstruktiven Verhandlungsprozesses, für den sie sich an dieser Stelle bei allen Beteiligten bedanken wolle. Für die Parteien, aber auch für das Lobbying seien nun klare Regelungen hergestellt worden. Politik und Verwaltung sollten selbstverständlich auch weiterhin auf Interessensvertretungen hören, diese seien an sich ja nichts Schlechtes. Ihr Vorgehen und ihr Verhalten müssten dabei aber transparent gestaltet sein. Österreich habe hier einen guten Kompromiss zwischen vielen und oft auch gegenläufigen Interessen erreicht. Lobbying-Firmen und Interessensvertretungen seien nun aufgerufen, einen Verhaltenskodex zu erarbeiten, um das das Gesetz in der Praxis mit Leben zu erfüllen.

Es sei notwendig, dass im Strafrecht klare Grenzziehungen zwischen erlaubtem und strafbarem Verhalten gezogen werden, unterstrich Bundesministerin Karl. Es sei gelungen, in einem ergebnisorientierten und konstruktiven Verhandlungsklima diese Regelungen festzulegen. Der zentrale Punkt sei, dass nun auch die Abgeordneten vollständig in den Amtsträgerbegriff einbezogen wurden. Damit gelten für sie alle Bestimmungen in Bezug auf Korruption. Es seien auch klare Regelungen im Bereich des so genannten "Anfütterns" geschaffen worden, in dem alles, was auf eine Beeinflussung der Amtstätigkeit abziele, verboten worden sei.

Abgeordneter Johannes JAROLIM (S) sagte, es gebe Grund dafür, stolz darauf zu sein, dass hier ein Gesetz geschaffen werden konnte, mit dem Österreich nicht nur an die europäischen Standards anschließe, sondern über sie teilweise hinausgehe und damit eine Vorreiterrolle in Europa übernehme. Für die Parteienfinanzierung sei der zentrale Punkt, dass sie transparent gestaltet sein müsse. Jarolim übte in seiner Rede auch scharfe Kritik an Drittem Nationalratspräsident Martin Graf in Zusammenhang mit seinem Verhalten als Vermögensverwalter einer alten Dame, der er zu ihrem Nachteil zur Einrichtung einer Stiftung geraten habe. Für dieses "Problem Graf" müssten alle Parlamentsklubs gemeinsam eine Lösung finden, unterstrich Jarolim.

Abgeordneter Heribert DONNERBAUER (V) bezeichnete Korruption als "schleichendes" Gift für die Demokratie, und einige jener Ereignisse, die in jüngster Zeit ans Tageslicht gekommen seien, könne man keinesfalls akzeptieren. Allerdings wäre es weit übertrieben, Österreich als eine "Korruptionsoase" zu sehen. Im Gegenteil, Österreich befinde sich in dieser Hinsicht unter den 10 Prozent der saubersten Staaten der Welt.

Dennoch brauche es entsprechende gesetzliche Maßnahmen, um die Korruption auch weiterhin bestmöglich zu bekämpfen, damit Österreich sich in dieser Hinsicht weiter verbessern könne, und dem dienten die vorliegenden Entwürfe, so der Redner. Er brachte zudem einen Abänderungsantrag betreffend redaktioneller Änderungen ein.

Abgeordneter Peter FICHTENBAUER (F) zeigte sich gegenüber den Entwürfen skeptisch und verwies auf die Kritik, die seine Fraktion schon im Vorfeld geübt habe. Zudem seien manche Bestimmungen unklar, was die Kritik seiner Partei gerechtfertigt erscheinen lasse. Beim Unvereinbarkeitsgesetz werde sein Klub hingegen zustimmen, da dieses eine klare Absage an den Berufspolitiker darstelle.

Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) beklagte, dass die vorliegenden Entwürfe, die zu einem Neustart für die Republik hätten werden können, durch diverse Verwässerungen zu einem Fehlstart führen würden. Es sei bedauerlich, dass mit dem Transparenzpaket eine Erhöhung der Parteienfinanzierung einhergehen solle. Die Strategie der Koalitionsparteien ziele leider darauf ab, die Erhöhung der Parteienförderung über die Inhalte des Transparenzpakets zu stellen. So sei das Gesetz ein "Emmentaler" mit mehr Löchern als Käse.

Kritik übte der Redner auch am Verhalten der FPÖ, die sich zahnlose Regelungen hätte einreden lassen, während die Grünen für eine substantielle Verbesserung der Lage einträten.

Abgeordneter Gerald GROSZ (B) meinte, ob des entsprechenden Engagements seiner Fraktion könne man das erste Korruptionsstrafrecht beschließen, das diesen Namen auch verdiene. Die übrigen Vorlagen seien leider nicht zu goutieren, da mit diesen Entwürfen zu befürchten stehe, dass damit amerikanische Verhältnisse bei uns einzögen, da man real die Lobbyisten sogar noch stärke und ihnen einen Persilschein ausstelle.

Auch stelle man sich gegen eine Erhöhung der Parteienförderung, da es schändlich sei, sich selbst am Höhepunkt der Wirtschaftskrise die Förderungen zu erhöhen. Seine Fraktion könne da nicht mitgehen, täten dies andere Oppositionsparteien, so verlören diese ihre politische Unschuld.

Abgeordneter Günther KRÄUTER (S) warf FPÖ und BZÖ Doppelzüngigkeit vor, da es gerade Funktionäre dieser Parteien gewesen seien, die ein Agieren gegen Korruption überhaupt erst erforderlich gemacht hätten. Eine entsprechende Parteienförderung sichere deren Unabhängigkeit, was demokratiepolitisch geboten sei, betonte der Redner.

Abgeordnete Anna HÖLLERER (V) unterstrich die Bedeutung der Parteien für das Funktionieren der Demokratie. Deshalb sei es unabdingbar, diese auch entsprechend zu fördern. Mit den gegenständlichen Vorlagen, die ausgewogen seien und für eine Qualitäten der Parteiarbeit sorgen würden, habe man die richtigen Maßnahmen gesetzt, erklärte die Rednerin.

Abgeordneter Martin STRUTZ (F) nannte den Geschäftsführer der SPÖ einen Lobbyisten, da dieser für seine Partei etliche Millionen herausgeschlagen habe, indem er als Abgeordneter hier ein entsprechendes Gesetz eingebracht hat. Dies sei für unvereinbar, das Tun des genannten Mandatars sei unmoralisch und inakzeptabel, so Strutz.

Abgeordnete Gabriela MOSER (G) sagte, ihre Fraktion bekämpfe Korruption auf das Schärfste, man setze sich ja auch dafür ein, dass die Korruptionsfälle der Vergangenheit lückenlos aufgearbeitet würden. Deshalb müsse auch das Antikorruptionspaket gründlich und umfassend sein. Das sei mit den heutigen Vorlagen im Wesentlichen gelungen, weshalb sie von den Grünen mitgetragen werden.

Abgeordneter Rainer WIDMANN (B) meinte, jeder "normal denkende Mensch" müsse sich angesichts der Anhebung der Parteienförderung an den Kopf greifen, besonders in Zeiten wie diesen. Das solle man einmal den Menschen erklären, denen man unzählige Sparmaßnahmen zugemutet habe. Ein solches Vorgehen lehne seine Fraktion ab, dafür sei das BZÖ nicht zu haben, denn für dieses Paket müsse man sich "fremdschämen".

Abgeordnete Sonja STESSL-MÜHLBACHER (S) sah hingegen klare Verbesserungen, zumal im Bereich des Lobbying, weshalb die in Rede stehenden Vorlagen zu begrüßen seien.

Abgeordneter Reinhold LOPATKA (V) ortete massive Verbesserungen in den gegenständlichen Materien, sei es doch gelungen, geeignete Maßnahmen auf den Tisch zu legen, mit denen Österreich ein wirklicher Wurf gelungen sei, so der Redner, der exemplarisch Beispiele für seine Sichtweise präsentierte. Die Kritik der Opposition vermochte der Mandatar in diesem Lichte nicht nachzuvollziehen. Abschließend brachte er einen Abänderungsantrag betreffend jene Regionalorganisationen ein, für welche die genannten Regelungen Geltung haben sollen.

Abgeordneter Harald STEFAN (F) appellierte unter Hinweis auf die Heftigkeit der Debatte an die Abgeordneten, "den Ball flach zu halten", und meinte, das vorliegende Paket bestehe größtenteils aus sinnvollen Änderungen. Er begrüßte seitens seiner Fraktion vor allem das Korruptionsstrafrecht als Erweiterung und Klarstellung und sah im Lobby-Gesetz Verbesserungen gegenüber dem derzeitigen Zustand. Positive Ansätze konnte er auch im Parteifinanzierungsgesetz erkennen, wobei er klarstellte, die FPÖ stehe für eine Finanzierung der politischen Parteien, nicht aber für eine Erhöhung der Förderung um 97 %. Das Unvereinbarkeitsgesetz wiederum unterstützte er aus dem Gesichtspunkt der erhöhten Transparenz. Ein von Stefan eingebrachter S-V-F-Abänderungsantrag dazu hatte redaktionelle Klarstellungen zum Inhalt.

Abgeordneter Dieter BROSZ (G) resümierte, beim Parteiengesetz habe man nicht zuletzt durch die Verhandlungen mit den Grünen viel erreicht, so gebe es nun Veröffentlichungspflichten, Wahlkampfkostenbegrenzung und Strafbestimmungen. Der FPÖ warf er vor, ihr sei es bei diesem Gesetz lediglich um Verwässerung gegangen.

Abgeordnete Gabriele BINDER-MAIER (S) führte die Korruption auf einen Mangel an Selbstverständnis für Anstand zurück und drückte ihre Hoffnung aus, dass das vorliegende Paket dazu beitragen werde, dieser "Verdorbenheit" der Gesellschaft entgegenzuwirken.

Abgeordnete Gisela WURM (S) bezeichnete das Paket auch unter Hinweis auf die GRECO-Vorgaben als großen Wurf und fühlte sich in ihrer Einschätzung auch durch das positive Urteil zahlreicher Experten bestätigt.

Abgeordneter Johann MAIER (S) erinnerte, man habe bei diesem Paket die Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses berücksichtigt, gehe es doch auch darum, gewisse "Unsitten" aus der Privatwirtschaft zu bekämpfen und klare Regelungen zu schaffen. Einen Mensdorff-Pouilly könne man nicht mit einer gesetzlichen Interessenvertretung wie der Arbeiterkammer oder der Wirtschaftskammer, die unter der Kontrolle des Rechnungshofs stehen, vergleichen, betonte Maier abschließend an die Adresse des BZÖ gerichtet.

Klare Mehrheiten für mehr Transparenz

Bei der Abstimmung wurde das Parteiengesetz in der Fassung eines S-V-G-Abänderungsantrages in Dritter Lesung mit S-V-G-Mehrheit angenommen. Das Parteienförderungsgesetz passierte das Plenum in namentlicher Abstimmung mit 104 Ja- gegen 66-Nein-Stimmen. S-V-F-Mehrheit ergab sich für das Bundespräsidentenwahlgesetz. Die Änderungen des Bezügebegrenzungsgesetzes und des Unvereinbarkeitsgesetzes erhielten in der Fassung eines S-V-F-Abänderungsantrages die Mehrheit der Regierungsparteien und der FPÖ. Das Lobbying-Gesetz wurde in der Fassung eines S-V-Abänderungsantrages mit S-V-F-Mehrheit verabschiedet. Einstimmig beschlossen die Abgeordneten schließlich das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz sowie eine Entschließung betreffend Evaluierung der Wirksamkeit des Korruptionsstrafrechts. (Schluss)