Parlamentskorrespondenz Nr. 551 vom 27.06.2012

Hauptausschuss genehmigt Verordnung über Inserate des Bundes

S-V-Mehrheit, G und B vermissen klare Formulierungen

Wien (PK) - Der Hauptausschuss genehmigte heute die von der Bundesregierung vorgelegten Richtlinien über die Ausgestaltung und den Inhalt von Inseraten seitens des Bundes. Sie basieren auf § 3a Abs. 2 des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes und gelten konkret für die gesamte Staatswirtschaft des Bundes, ferner für Stiftungen, Fonds und Anstalten, die von Organen des Bundes oder von Personen verwaltet werden, die dazu von Organen des Bundes bestellt wurden. Unter die Bestimmungen fallen auch öffentlich-rechtliche Körperschaften, deren Gebarung mit Bundesmitteln erfolgt, und die Träger der Sozialversicherungen.

Nach den neuen Richtlinien muss die Veröffentlichung eindeutig etwa mit "entgeltliche Einschaltung bzw. Information des/der" oder "bezahlte Anzeige des/der" gekennzeichnet sein. Eine Veröffentlichung ist darüber hinaus so zu gestalten, dass eine Verwechslung mit dem redaktionellen Teil des Mediums ausgeschlossen ist. Außerdem legen die Bestimmungen explizit fest, dass der inhaltliche Zusammenhang mit dem Wirkungsbereich des Auftraggebers oder der Bezug zu dessen Tätigkeit eindeutig gegeben sein muss. Für Regierungsmitglieder etwa wird es in Hinkunft nicht mehr gestattet sein, mittels Inseraten, die aus Budgetmittel bezahlt werden, lediglich "Imagepflege" zu betreiben, denn es darf ausschließlich Sachinformation im Hinblick auf ein konkretes Informationsbedürfnis der Allgemeinheit vermittelt werden. Die Richtlinien treten mit 1. Juli 2012 in Kraft.

In einer kurzen Debatte räumte Abgeordneter Dieter Brosz (G) ein, die vorgelegte Verordnung enthalte zwar nichts, was abzulehnen sei, er vermisste aber notwendige Klarstellungen, kritisierte "schwammige Formulierungen" und lehnte die Vorlage "im Zweifel" ab. Abgeordneter Stefan Petzner (B) schloss sich Brosz an und meinte, die Richtlinien würden nicht dem entsprechen, was bei Beschlussfassung des einst mit S-V-G-B-Mehrheit beschlossenen Gesetzes ausgemacht worden sei.

Demgegenüber hielt Abgeordneter Karlheinz Kopf (V) die Verordnung für eine gelungene Ergänzung des sehr detaillierten Gesetzes, das selbst bereits klare Formulierungen enthalte, die ausreichend deutlich machten, was bei entgeltlichen Veröffentlichungen von Rechtsträgern des Bundes erlaubt sei und was nicht. 

Staatssekretär Josef Ostermayer merkte zur Kritik der Abgeordneten Grosz und Petzner an, eine Verordnung könne nicht mehr regeln als das Gesetz, auf dem sie beruhe. – Die Zustimmung des Hauptauschusses erfolgte mit S-V-Mehrheit. (Schluss)