Parlamentskorrespondenz Nr. 582 vom 03.07.2012

Innenausschuss legt Basis für neues Bundesamt für Asyl

Beschluss mit S-V-Mehrheit, Kritik der Opposition

Wien (PK) – Nach dem Expertenhearing von vergangener Woche schuf der Innenausschuss in seiner heutigen Sitzung die rechtliche Basis für das neue Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), bei dem ab 2014 die Zuständigkeiten in Asylangelegenheiten gebündelt werden sollen. Neben den Gesetzen über die Einrichtung des BFA und das Verfahren enthält das mit den Stimmen der Regierungsparteien verabschiedete Paket auch Änderungen im Asylgesetz, im Fremdenpolizeigesetz und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz. FPÖ und BZÖ begrüßten zwar grundsätzlich die Intention der Verfahrenskonzentration, kritisierten die Vorlage allerdings als unausgegoren und forderten eine Vertagung. Die Grünen wiederum meldeten Bedenken aus menschenrechtlicher Sicht an, beklagten die Komplexität und die schwere Lesbarkeit und verlangten eine Totalreform der Materie.

Im Einzelnen wird das BFA als eine dem Innenministerium unmittelbar nachgeordnete Behörde nicht nur die Aufgaben des Bundesasylamts übernehmen und erstinstanzlich über die Zuerkennung bzw. Aberkennung von Asyl entscheiden, sondern auch für die Anordnung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wie Abschiebungen sowie etwa für die Ausstellung eines Aufenthaltstitels aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen zuständig sein. Die tatsächliche Durchführung von Abschiebungen und der Vollzug in den Polizeianhaltezentren verbleiben allerdings in der Kompetenz der Landespolizeidirektionen. Unverändert bleiben auch die geltenden Zuständigkeiten für Aufenthaltsbewilligungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz bzw. nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz sowie die sonstigen Bereiche der Fremdenpolizei.

In einem Entschließungsantrag weisen die Regierungsparteien auf die jüngste Judikatur des Verwaltungsgerichtshof und auf die Vorgaben der EU hin und drängen auf eine entsprechende Novelle der fremdenrechtlichen Materiengesetze. Die Abgeordneten Otto Pendl (S) und Günter Kößl (V) regen in ihrer Initiative weiters eine Adaptierung des Staatsbürgerschaftsgesetzes an, die Regeln für Personen schafft, die irrtümlicherweise davon ausgegangen sind, Österreicher zu sein, und überdies auch jene Menschen berücksichtigt, die ohne ihr Verschulden die Kriterien für die Verleihung der Staatsbürgerschaft nicht erfüllen können. Die Ministerin wird schließlich aufgefordert, dem Parlament einen Bericht über Maßnahmen zugunsten der Opfer von Menschenhandel vorzulegen.

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (S) bezeichnete das BFA als Kompetenzzentrum für das Asyl- und Fremdenrecht und erwartete sich insgesamt raschere Asylverfahren. Abgeordneter Günter Kößl (V) rechnete mit schnelleren Verfahren sowie Kosteneinsparungen und meinte, es sei wichtig, das Paket jetzt zu beschließen, damit sich die Betroffenen rechtzeitig darauf vorbereiten können.

Abgeordneter Peter Westenthaler (B) begrüßte grundsätzlich die dem Gesetz zugrundeliegenden Bestrebungen in Richtung Verfahrenskonzentration als gute Idee, bemängelte aber, in der Praxis werde es zu keinerlei Vereinfachungen kommen. Vielmehr werde das gesamte Fremdenrecht nur noch komplizierter, was zu längeren und nicht kürzeren Verfahren führe, warnte er. Der BZÖ-Mandatar trat dafür ein, sämtliche fremdenpolizeilichen Agenden dem BFA zuzuordnen und bemerkte insgesamt, die Vorlage sei noch nicht zu Ende gedacht. Er beantragte eine Vertagung zumal, wie er sagte, keine Eile geboten sei.

Abgeordneter Harald Vilimsky (F) attestierte der Regierung zwar entsprechende Bemühungen, konnte aber keinerlei Vereinfachungen im Gesetz erkennen und schloss sich dem Vertagungsantrag des BZÖ an. Er vermisste zudem ebenso wie sein Fraktionskollege Abgeordneter Walter Rosenkranz Verschärfungen und forderte Antworten des Gesetzgebers auf den großen Andrang von AsylwerberInnen in Österreich. Unklar war seiner Meinung nach darüber hinaus auch die Regelung der Kostenseite.

Abgeordnete Alev Korun (G) beklagte die Kompliziertheit und schwere Lesbarkeit der Fremdengesetze und drängte auf eine Totalreform der Materie. Sie hakte mit ihrer Kritik vor allem bei den materiellrechtlichen Änderungen des Pakets ein und sprach in diesem Sinn von Rückschritten, wobei sie sich insbesondere irritiert über eine Rücknahme der Rechtsberatung in fremdenpolizeilichen Verfahren und die Verlängerung der Schubhaft zeigte, aber auch auf Defizite beim Schutz der Opfer von Menschenhandel hinwies.

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner unterstrich hingegen, das neugeschaffene BFA erlaube nun rasche Verfahren, um Klarheit für Asylsuchende zu schaffen, ob sie im Land bleiben können oder nicht. Mittelfristig sei davon auszugehen, dass man durch die kürzere Verfahrensdauer jährlich 20 Mio. € einsparen werde, rechnete sie vor. Zum Vorwurf der Komplexität hielt Mikl-Leitner fest, das Fremdenrecht sei eine äußerst komplizierte Materie, eine Zusammenfassung in einem einzigen Gesetz würde daran nichts ändern. Was die Rechtsberatung betrifft, stellte sie klar, dass diese in Asylverfahren voll aufrecht bleibe, auch werde kostenlose Rechtsberatung bei sämtlichen freiheitsbeschränkenden Maßnahmen außerhalb von Asylverfahren angeboten. Hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise betonte Mikl-Leitner, vorrangige Intention sei es gewesen, zunächst den organisatorischen Bereich zu regeln, die materiellrechtlichen Aspekte würden dann in einer Novelle im kommenden Herbst angegangen.

Nach Ablehnung des Vertagungsantrages wurde die Vorlage bei der Abstimmung in der Fassung eines S-V-Abänderungsantrages, der redaktionelle Klarstellungen zum Inhalt hat, mit den Stimmen der Regierungsparteien angenommen. S-V-Mehrheit ergab sich auch für den Entschließungsantrag.(Schluss)