Parlamentskorrespondenz Nr. 610 vom 10.07.2012

Vorlagen: Wissenschaft

Oppositionsanträge zur weiteren Entwicklung der Hochschulen

Wien (PK) -  Mehrere Oppositionsanträge zum Bereich österreichische Hochschulen wurden vor der Sommerpause im Nationalrat eingebracht:

Grüne: Forderungen der "Bildungsinitiative" an Hochschulen umsetzen

Die Grünen Abgeordneten Kurt Grünewald, Daniela Musiol und Harald Walser haben einen Entschließungsantrag (2025/A(E)) eingebracht, in dem sie die Bundesregierung zur Umsetzung der die Hochschulen betreffenden Forderungen des Bildungsvolksbegehrens auffordern.

Inhalt des Antrag ist die Erreichung von zwei Zielen im Bereich der Tertiären Bildung: Ein verbindlicher Ausbau- und Finanzierungsplan für die österreichischen Hochschulen und Universitäten und die jährliche kontinuierliche Erhöhung der öffentlichen Finanzierung auf 2 % der Wirtschaftsleistung bis zum Jahr 2020, sowie Hochschulqualifikation für 40 % eines Jahrganges bis zum Jahr 2020. Als Weg zur Erreichung der Ziele wird im Antrag ein detaillierter Maßnahmenkatalog angeführt.

BZÖ: Studiengebühren einführen

Die BZÖ-Abgeordneten Rainer Widmann und Kurt List haben in einem Entschließungsantrag (2048/A(E)) dem Nationalrat erneut ihre Forderung nach der Einführung von Studiengebühren vorgelegt. Das BZÖ-Modell sieht Studiengebühren in der Höhe von 500 € pro Semester und Studierendem vor.

Nach den Vorstellungen des BZÖ soll es eine Refundierung des Gesamtbetrages samt Zinsen für jene Studierenden geben, die ihr Studium innerhalb eines festgelegten Zeitraums absolvieren, der als Mindeststudienzeit plus zwei Toleranzsemester definiert wird. Diese Maßnahmen sollen durch das bereits präsentierte BZÖ-Uni-Bonus-Modell und durch ein System leistungsorientierter und sozial gestaffelter Studienbeihilfen ergänzt werden.

FPÖ: Leistungsvereinbarungen auf fünf Jahre abschließen

In einem Antrag (2050/A(E)) der Freiheitlichen Fraktion fordert Abgeordneter Martin Graf eine Änderung des Universitätsgesetzes 2002, um den Universitäten einen längeren Planungshorizont zu ermöglichen. Die Leistungsvereinbarungen zwischen den Universitäten und dem Bund sollen deshalb zukünftig auf fünf Jahre abgeschlossen werden.  

… und Klarheit in der Frage der Studiengebühren schaffen

Mit einem Entschließungsantrag (2051/A(E)), eingebracht von Abgeordnetem Martin Graf (F), verleiht die Freiheitliche Fraktion ihrer bereits mehrfach erhobenen Forderung an die Bundesregierung, in der Frage der Studiengebühren bald Klarheit für die Studierenden und Universitäten zu schaffen, nochmals Nachdruck.

Die Freiheitlichen Vorstellungen lauten dabei auf eine Studiengebührenbefreiung für Studierende innerhalb einer Mindeststudiendauer, wenn sie die Staatsbürgerschaft Österreichs oder eines EU-Landes oder dieselben Rechten für Berufszugang wie Inländer besitzen. Es könnten auch allfällige weitere sinnvolle Befreiungstatbestände für Studienbeiträge definiert werden, heißt es im Antrag. Die Studiengebühren für alle nicht in diese Kategorien fallenden Studierenden sollen die Universitäten nach Vorstellungen der Freiheitlichen autonom, aber nicht höher als 500 Euro pro Semester festlegen können. Diese Mittel sollen den Universitäten zweckgebunden für Forschung und Lehre zur Verfügung stehen. (Schluss)


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