Parlamentskorrespondenz Nr. 622 vom 18.07.2012

Bericht über die Lebensmittelsicherheit für das Jahr 2011 liegt vor

Nur 0,5 % der Proben wurden als gesundheitsschädlich eingestuft

Der Bundesminister für Gesundheit hat nunmehr zum zweiten Mal den Lebensmittelsicherheitsbericht vorgelegt, der auf 56 Seiten über die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften in diesem Bereich informiert (III-339 d.B.). In diesem Bericht werden die - im Zuge der Überwachung der dem LMSVG (Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz) unterliegenden Waren - österreichweit erhobenen Daten kompakt zusammengefasst und dargestellt, stellt der zuständige Minister Alois Stöger im Vorwort fest. Konsumentinnen und Konsumenten hätten ein Recht auf sichere Lebensmittel und ausreichende Informationen über deren Zusammensetzung, Nährwerte, Herstellungsverfahren oder besondere Eigenschaften. Der Lebensmittelsicherheitsbericht soll nach Auffassung des Ministers ein fundiertes Nachschlagewerk für alle Interessierten sein, zur Vertrauensbildung beitragen und auch die Leistungen der LebensmittelinspektorInnen, der amtlichen TierärztInnen, der GutachterInnen und Laborkräfte der AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) und der Landesuntersuchungsanstalten sowie der MitarbeiterInnen des Gesundheitsressorts aufzeigen.

Das nationale und europäische Kontrollsystem

Die Sicherheit von Lebensmitteln, Verpackungsmaterial, Spielzeug und Kosmetik ist im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) und den darauf aufbauenden Verordnungen geregelt. Es handelt sich dabei um harmonisiertes EU-Recht. Die Lebensmittel am gesamten EU-Markt unterliegen somit den gleichen Sicherheits- und Kennzeichnungsregeln. Zwischen den EU-Mitgliedsstaaten herrscht freier (und reger) Warenverkehr. Die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften erfolgt national in der Verantwortung der Mitgliedstaaten, die diesbezüglich regelmäßig vom Food and Veterinary Office der Europäischen Kommission (FVO) überprüft werden. So soll sichergestellt werden, dass die Einhaltung der Vorschriften in allen Mitgliedsländern möglichst gleich verlässlich und ausreichend kontrolliert wird. Es existieren auch europäische Warnsysteme zum Austausch von Informationen über gesundheitsschädliche oder unsichere Waren zwischen den für die Überwachung zuständigen Behörden. Einerseits ist hier das RASFF zu nennen (für Lebens- und Futtermittel), andererseits das RAPEX (für Spielzeug und kosmetische Mittel).

Mit dem amtlichen Kontrollsystem wird überprüft und dafür gesorgt, dass die Betriebe ihren Verpflichtungen auch nachkommen. Im LMSVG sind entsprechend präventiv wirkende maximale Strafhöhen bzw. Öffentlichkeitsinformationen vorgesehen. Die tatsächliche Strafhöhe wird in jedem Einzelfall individuell festgelegt, bei Verwaltungsverstößen wie z. B. Kennzeichnungs- oder Hygienemängeln durch die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde, bei Gesundheitsschädlichkeit durch das zuständige Gericht.

85,9 % der Proben ergaben keine Grund zur Beanstandung

Das Gesundheitsministerium koordiniert die Kontroll- und Überwachungstätigkeiten der beteiligten Stellen. Dazu werden jährlich ein Revisionsplan (Kontrolle der Betriebe) und ein Probenplan (Anzahl an zu ziehenden Proben je Kategorie) erstellt, die für die Aufsichtsbehörden in jedem Bundesland den Rahmen für ihre Tätigkeiten vorgeben. Proben werden routinemäßig, ganzjährig, über das gesamte Warenspektrum verteilt gezogen. Die Ergebnisse aus diesen Probenziehungen ("Routineproben") ermöglichen repräsentative Gesamtaussagen zur Lebensmittelsicherheit.

Zusätzlich werden im Probenplan auch sogenannte Schwerpunktaktionen (SPAs) berücksichtigt. Im Jahr 2011 wurden etwa Spielzeug oder Kochgeschirr näher ins Visier genommen, die Dioxinbelastung in bestimmten Lebensmitteln erhoben und Reis, Mais, Soja nach gentechnisch veränderten Organismen hin untersucht. Darüber hinaus gibt es noch Probenpläne im Zuge von Überwachungsprogrammen, die von der Europäischen Kommission vorgegeben werden (z. B. die EU-weite Pestizidrückstandskontrolle). Neben den geplanten Proben werden auch Proben aus Verdachtsmomenten heraus gezogen ("Verdachtsproben"). Diese können u.a. durch Wahrnehmungen der Aufsichtsbehörden, aufgrund von Beschwerden von Konsumentinnen und Konsumenten oder aufgrund von Meldungen über die Schnellwarnsysteme begründet sein.

Im Jahr 2011 wurden von den Lebensmittelaufsichtsbehörden der Länder 4.550 Betriebskontrollen durchgeführt und insgesamt 31.782 Proben von der AGES oder den Untersuchungsanstalten der Länder (Wien, Kärnten, Vorarlberg) untersucht und begutachtet. Die Landesveterinärbehörden wurden 24.747 Mal im Rahmen von Betriebskontrollen in Fleischbetrieben und 2.212 Mal in Milcherzeugerbetrieben tätig.

Die Untersuchung und Begutachtung ergab bei 27.287 Proben (85,9 %) keinen Grund zur Beanstandung. Als gesundheitsschädlich wurden 159 Proben (0,5 %) beurteilt, 1.177 Proben (3,7 %) wurden als für den menschlichen Verzehr bzw. für den bestimmungsgemäßen Gebrauch als ungeeignet bewertet. Der häufigste Beanstandungsgrund waren Kennzeichnungsmängel bei 1.359 Proben (4,3 %) und zusätzlich wiesen weitere 1.260 Proben (4 %) zur Irreführung geeignete Angaben auf. Insgesamt lag die Beanstandungsrate bei 14,1 %.

Wichtig für eine umfassende Bewertung dieser Zahlen ist eine differenzierte Betrachtungsweise anhand detaillierterer Auswertungen der Ergebnisse, die in einem eigenen Kapitel dargestellt sind, geben die AutorInnen zu bedenken. Daran zeige sich beispielsweise, dass bei den als gesundheitsschädlich beurteilten Proben mehr als die Hälfte (89 Proben, 56 %) gezielt auf Verdacht entnommen wurden. Der höchste Anteil an gesundheitsschädlichen Proben (5 von 58 Proben; 8,6 %) fand sich bei den Wildbreterzeugnissen, gefolgt von den Materialien mit Lebensmittelkontakt (16 von 428 Proben; 3,7 %), den Arbeitsgeräten aus der Lebensmittelerzeugung (7 von 197 Proben; 3,6 %) und den Spielwaren (12 von 367 Proben; 3,3 %). Von den gesundheitsschädlichen Gebrauchsgegenständen wurde der Großteil (10 von 16 Materialien mit Lebensmittelkontakt, 6 von 7 Arbeitsgeräten aus der Lebensmittelerzeugung und 9 von 12 Spielwaren) gezielt auf Verdacht entnommen.

Die höchsten Beanstandungsraten bei den Planproben fanden sich bei Speisesalz, Arbeitsgeräten aus der Lebensmittelerzeugung und bei Spirituosen, vor allem wegen Hygiene- und Kennzeichnungsmängeln. Im Vorjahr waren die höchsten Beanstandungsraten bei Gebrauchsgegenständen, Lebensmittelkontaktmaterialien und Nahrungsergänzungsmitteln zu finden. Die Ergebnisse zeigen, dass der risikobasierte Ansatz bei der Planung und Durchführung der amtlichen Lebensmittelkontrolle geeignet ist, Schwachstellen aufzudecken und Sicherheit bestmöglich zu garantieren. Mehr Proben bringen nicht automatisch mehr Sicherheit. Die "richtigen" Proben, statistisch abgesichert hinsichtlich des Stichprobenumfangs und repräsentativ gezogen, sind für eine effiziente und effektive Kontrolle ausschlaggebend, lautet das Resümee der AutorInnen. (Schluss)