Parlamentskorrespondenz Nr. 656 vom 27.08.2012

Vorlagen: Finanzen

Transparenzdatenbank, Schwarzarbeit, Doppelbesteuerung

Leistungen der öffentlichen Hand sollen transparent werden

Wien (PK) - Ziel der Regierungsvorlage eines Transparenzdatenbankgesetzes (1891 d.B.) ist es, die von der öffentlichen Hand empfangenen Leistungen durch Einrichtung eines Transparenzportals übersichtlich darzustellen und öffentlich zugänglich zu machen. Die öffentliche Hand soll so die Möglichkeit erhalten, die Leistungen nach unterschiedlichen Kriterien systematisch abzufragen und die einzelnen Leistungsangebote besser aufeinander abzustimmen, heißt es dazu in den Erläuternden Bemerkungen. Konkret werden in der Transparenzdatenbank Sozialversicherungsleistungen, Ruhe- und Versorgungsbezüge, ertragsteuerliche Ersparnisse, Förderungen, Transferzahlungen, Ersparnisse aus begünstigten Haftungsentgelten und begünstigtem Fremdkapital sowie Sachleistungen erfasst. Die Speicherung der Daten fällt dabei in den Aufgabenbereich der Bundesrechenzentrum GmbH, die als datenschutzrechtliche Dienstleisterin des Finanzministeriums tätig wird.

Die Kosten des Bundesrechenzentrums für die Errichtung der Transparenzdatenbank und des Transparenzportals werden mit einer Million Euro geschätzt, die Kosten für den laufenden Betrieb sollen rund 300.000 Euro betragen. Durch die Möglichkeit, die Daten über Leistungsangebote und Leistungen zentral und systematisch abfragen zu können, ist aber, wie in den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage betont wird, längerfristig mit einer Kostensenkung durch effizientere Verwaltungstätigkeit zu rechnen.

Zusammenarbeit mit Deutschland bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit

Ein Vertrag (1894 d.B.) mit Deutschland bietet eine gesetzliche Basis für die bilaterale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit. Vorgesehen ist dabei vor allem eine umfassende Amtshilfeleistung der Kontrollbehörden zur Bekämpfung von Schwarzarbeit im Rahmen ihrer Zuständigkeiten, ausgenommen bleiben aber Amtshilfe zur Einbringung von Abgaben und anderer Geldleistungen sowie die justizielle Rechtshilfe.

Anpassungen bei Steuerabkommen mit der Schweiz und Zypern

Durch entsprechende Protokolle werden zwei Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz (1896 d.B.) und Zypern (1897 d.B.) an den neuen OECD-Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft angepasst. Ausganspunkt der Änderungen war die Feststellung im Österreich-Bericht des Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes, dass die ursprüngliche Bedingung, wonach Name und Anschrift des Informationsträgers immer anzugeben sind, nicht dem OECD-Standard entspricht. Vielmehr haben diese Angaben zwingend nur dann zu erfolgen, wenn sie dem ersuchenden Staat bekannt sind. Um den im Bericht enthaltenen Feststellungen zu entsprechen und um allfällige gegen Österreich gerichtete Maßnahmen des Global Forum oder einzelner Mitgliedstaaten wegen Nichterfüllung des OECD-Standards zu verhindern, erfolgt nun eine Revision der beiden Schlussprotokolle durch Übernahme des aus dem OECD-Musterabkommen über den Informationsaustausch stammenden Wortlauts. (Schluss)